Geflügelpest-Verdacht nach Funden am Tonsee
In den vergangenen zwei Wochen wurden am Tonsee in der Stadt Mittenwalde vermehrt tote Schwäne sowie andere Wildvogelarten geborgen. Nach Angaben des Veterinäramtes des Landkreises Dahme-Spreewald wies das zuständige Landeslabor bei mehreren der Tiere Influenzaviren nach. Es bestehe daher der konkrete Verdacht auf eine Infektion mit der Geflügelpest. Der genaue Erregertyp werde derzeit noch durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut untersucht. Ein entsprechender Nachweis steht bislang noch aus.
Aufstallungspflicht und Veranstaltungsverbot angeordnet
Nach einer Risikobewertung hat das Veterinäramt eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die im Amtsblatt 02-2026 vom 6. Februar 2026 veröffentlicht wurde. Darin wird ein Gebiet mit Aufstallungspflicht für alle Geflügelarten festgelegt. Betroffen sind die Gemeinde Bestensee sowie die Städte Mittenwalde, Königs Wusterhausen und Wildau. In diesem Bereich sind nach Angaben des Landkreises derzeit rund 530 Geflügelhalter registriert. Zusätzlich gilt im gesamten Landkreis ein Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten sowie ähnlichen Veranstaltungen mit Geflügel. Die Allgemeinverfügung ist zunächst auf 30 Tage befristet.
Appell an Bevölkerung und Tierhalter
Die Veterinärbehörde ruft die Bevölkerung dazu auf, weiterhin wachsam zu sein und verendet aufgefundene Wildvögel unverzüglich zu melden. Wenn möglich, soll auch die Bergung der Tierkadaver unter Einhaltung von Eigenschutzmaßnahmen unterstützt werden, da diese eine Infektionsquelle für andere Vögel und Säugetiere darstellen können.
Hunde und Katzen sollten nach Angaben des Veterinäramtes keinen Kontakt mit toten oder auffälligen Wildvögeln haben. Eine Gefahr für den Menschen bestehe nach aktuellem Kenntnisstand nicht. Weitere Hinweise zum Umgang mit verendetem Geflügel sind auf der Internetseite des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz veröffentlicht.
Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel dringend prüfen
Alle Geflügelhalter, einschließlich Hobbyhalter, sind angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Zur wildvogelsicheren Aufstallung zählen auch Ausläufe, die für den Eintrag von Kot durch Wildvögel undurchlässig sind. Futter, Einstreu und Wasser für Nutzgeflügel sollen für Wildvögel unzugänglich sein. Regenwasser eigne sich daher nicht als Tränkwasser. Beim Betreten des Geflügelbereichs sollte ausschließlich dafür vorgesehenes Schuhwerk oder Überziehschuhe getragen werden. Nur durch konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen könne das eigene Geflügel bestmöglich geschützt werden, so der Landkreis.
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Red. / Presseinformation







