Ab dem 1. August unterstützt die Stadt Cottbus Schülerinnen und Schüler beim Erwerb des Deutschlandtickets bei der Cottbusverkehr GmbH mit einem Zuschuss. Voraussetzung ist eine bestehende Bewilligung zur Schülerbeförderung über den 31. Juli hinaus. Der Wechsel vom bisherigen Schülerabonnement Cottbus A/B auf das Deutschlandticket ist unkompliziert und bis zum 10. August sogar rückwirkend möglich – direkt im Kundencenter an der Stadtpromenade. Die Stadt übernimmt weiterhin den im Schülerbeförderungsbescheid festgelegten Anteil, etwa 40 Prozent, während der Eigenanteil für das teurere Deutschlandticket künftig bei 34,80 Euro im Monat liegt. Wer das bisherige Abo behalten möchte, muss nichts unternehmen. Für Neueinsteiger empfiehlt die Stadt eine schnelle Antragstellung bis spätestens 14. Juli, um einen rechtzeitigen Bescheid zu sichern. Auch eine Unterstützung des Eigenanteils über das Bildungs- und Teilhabepaket ist nach individueller Prüfung möglich. Mit der neuen Regelung will die Stadt die Einnahmen für den Schülerverkehr bei Cottbusverkehr halten.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Cottbuser Schülerinnen und Schüler, die das Deutschlandticket bei der Cottbusverkehr GmbH erwerben, können dafür ab dem 01.08.2025 einen Zuschuss der Stadt erhalten. Dafür erforderlich ist ausschließlich eine Bewilligung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur Schülerbeförderung mit dem öffentlichen Personennahverkehr über den 31.07.2025 hinaus. Ein Produktwechsel, zum Beispiel vom Schülerabonnement Cottbus A/B auf das Deutschlandticket, ist unkompliziert möglich und kann bis zum 10.08.2025 rückwirkend zum 01.08.2025 zu den Öffnungszeiten im Kundencenter der Cottbusverkehr GmbH an der Haltestelle Stadtpromenade erfolgen. Bei einem Produktwechsel ab dem 11.08.2025 kann das Deutschlandticket ab dem 01.09.2025 genutzt werden. In jedem Monat ist bis zum 10. Kalendertag eine Umstellung des aktuellen Abonnements auf das Deutschlandticket möglich.
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz bezuschusst das Deutschlandticket in der im Schülerbeförderungsbescheid bewilligten Höhe. Die im Bescheid geregelten Konditionen (z. B.: 40 % Übernahme der Stadt, 60 % Eigenanteil) bleiben grundsätzlich bestehen, darüber hinaus besteht ein Abkommen zwischen der Stadt und der Cottbusverkehr GmbH, dass der bisherige Regelungsinhalt „Schülerabonnement Cottbus A/B“ auf das Deutschlandticket ausgeweitet wird, ohne dass dafür ein geänderter Bescheid vorgelegt werden muss. Es ist jedoch zu beachten, dass das Deutschlandticket teurer ist und der Eigenanteil in Höhe von 60 Prozent damit monatlich 34,80 Euro statt 17,10 Euro beträgt. Der Eigenanteil wird wie üblich durch das Verkehrsunternehmen vom Konto des Kunden abgebucht.
Schülerinnen und Schüler, die das Schülerabonnement Cottbus A/B nutzen und beibehalten möchten, müssen nichts unternehmen. Schülerinnen und Schüler, denen das Deutschlandticket bereits im Rahmen der Schülerbeförderung bewilligt wurde, müssen ebenfalls nichts unternehmen. Schülerinnen und Schüler, die noch keine Leistungen der Schülerbeförderung beantragt haben und das Deutschlandticket oder Schülerabonnement Cottbus A/B ab dem 01.08.2025 nutzen möchten, sollten die Antragsstellung schnellstmöglich, jedoch bis spätestens zum 14.07.2025 vornehmen, um eine Bescheiderteilung bis zum 01.08.2025 sicherzustellen. Antragsformulare finden Sie hier: ->> Hier klicken
Der Eigenanteil kann im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) ebenso bezuschusst werden. Die konkrete Höhe bedarf jedoch einer individuellen gesonderten Prüfung. Berechtigte können selbstverständlich ein entsprechendes Abo bei Cottbusverkehr abschließen, sollten mögliche Zuschüsse zum Eigenanteil jedoch vorher mit der zuständigen Stelle besprechen. Hintergrund der Umstellung auf das oben beschriebene Verfahren ist ein im Juni gefasster Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einnahmen durch den Erwerb eines Deutschlandtickets auch beim heimischen Dienstleister Cottbusverkehr landen, der den Schülerverkehr sichert.
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Red. / Presseinformation