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NIEDERLAUSITZ aktuell

Wozu brauchen wir eigentlich eine Debatte über das Bedingungslose Grundeinkommen?

6:50 Uhr | 10. Juni 2013
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„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht im Artikel 1 des Grundgesetzes. Gilt das für jeden Menschen? Oder machen wir doch Unterschiede? Und zwar zwischen denen, die ein Einkommen beziehen, und denen, die vom staatlichen Transfergeld ihr Menschsein bestreiten? Wenn wir ehrlich sind, steht und fällt doch alles mit der Erwerbsarbeit: unsere Würde, unsere gesellschaftliche Teilhabe und unter Umständen sogar unsere Existenz. Wenn die Würde des Menschen doch aber unantastbar ist, wie kann dann unser Leben vom Besitz eines Arbeitsplatzes abhängig sein? Produziert diese Gesellschaft zur Befriedigung der Grundbedürfnisse aller nicht mehr als genug? Muss da tatsächlich noch die Grundbedürftigkeit eines Menschen geprüft werden?
Sind wir den Prinzipien des Kapitalismus auf den Leim gegangen, indem wir – wie vor 150 Jahren – das Recht auf (Erwerbs-)Arbeit fordern und dabei außer Acht lassen, dass, erstens, das Kapital immer weniger Menschen benötigt, um Werte zu schöpfen und Profite zu generieren, und dass, zweitens, neben der Ausbeutung der irdischen Ressourcen die Ausbeutung der Erwerbstätigen die Grundlage des Kapitalismus ist? Gilt für uns LINKE nach der Devise „Arbeit für alle“ auch die Erwerbsarbeit z. B. in Atomkraftwerken, in der Rüstungsindustrie, als Pharma-VertreterInnen oder im Investmentbanking als nützliche und notwendige Arbeit? Bedeutet „Vollbeschäftigung“ nicht eigentlich, dass die Gesellschaft voll damit beschäftigt ist, die Grundbedürfnisse aller Menschen zu befriedigen, die notwendige Reproduktionsarbeit zu unterstützen und wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten angemessen zu honorieren? Sind gesunde Nahrung, langlebige Kleidung und Güter des täglichen Bedarfs, warmer Wohnraum und bezahlbarer Strom, ein erstklassiges Bildungs- und Gesundheitswesen, uneingeschränkte Mobilität durch den ÖPNV sowie die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen und an kulturellen Angeboten teilhaben zu können, nicht der Grundstein für eine gesunde Gesellschaft? Wo wollen wir (noch) hin? Sollte statt Mitlaufen im Wachstums-Hamsterrad nicht Entschleunigung unser Ziel sein?
Ein Konzept, das die aufgeworfenen Fragen löst, gibt es bereits: das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Im Folgenden sollen einige Effekte des BGE vorgestellt werden und zum Weiterdenken animieren: Mit dem BGE wird die Spaltung der Gesellschaft in Erwerbseinkommens- und Transferleistungsbeziehende aufgehoben. Die Errungenschaften der Gesellschaft, auch und vor allem durch den technologischen Fortschritt, kommen umverteilt und bedingungslos allen zu Gute. Ehrenamtliche Arbeit, Familienarbeit usw. sind materiell abgesichert und damit gesellschaftlich anerkannt. Durch Erwerbsarbeit lässt sich ein zusätzliches Einkommen hinzuverdienen. Der Effekt: eine Belebung des Erwerbsarbeitsmarktes durch individuelle Verkürzung der eigenen Erwerbsarbeitszeit. Mit dem existenzsichernden Grundsockel ist jede Form der Armut abgeschafft. Wer Erwerbsarbeit leistet, zahlt paritätisch weiter in die gesetzlichen Sozialversicherungskassen (KV, RV, PV, UV) ein, um im Versicherungsfall – über die Grundversorgung hinaus – einen zusätzlichen Anteil zu erhalten. Insgesamt ist die Verhandlungsmacht für Gewerkschaften gestärkt! Beschäftigte sind weniger erpressbar und können sich ohne Angst vor Entlassung in ihren Betrieben engagieren, eine berufliche Neuorientierung eingeschlossen.
Arbeitgeber/-innen sind nun Arbeitnehmer/-innen, die bestrebt sind, ihre Arbeitsangebote attraktiv zu gestalten, wie z. B. durch Mitbestimmung, Betriebs- Kitas, Vergütung von Überstunden oder Gewinnbeteiligung (13. Gehalt). Das BGE ist ein Beitrag zur wirtschaftlichen Gleichstellung und Unabhängigkeit von Mann und Frau. Finanziell grundabgesichert lässt sich eher eine Familie gründen und mit Beruf und Karriere vereinbaren. Rentnerinnen und Rentner partizipieren gleichermaßen. Durch das BGE wird insbesondere der regionale Binnenmarkt gestärkt und es entstehen Anreize zur Gründung einer eigenen wirtschaftlichen Existenz mit neuen Erwerbsarbeitsplätzen. Das BGE ist eine Demokratiepauschale. Es ermöglicht die Teilnahme an Veränderungsprozessen in der jeweiligen Kommune, indem jedem Menschen die grundlegenden Mittel für ein Leben in Würde und seine persönliche Entfaltung in der Gesellschaft von der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Wir diskutieren das BGE, …und die Diskussion hat in Brandenburg gerade erst begonnen.
Ringo Jünigk, Sprecher der LAG Grundeinkommen Brandenburg in und bei der Partei DIE LINKE.
12. Juni 2013
18:00 – 20:00 Uhr
AWO Begegnungsstätte “Gute Stube” im Kurmärker
Seestraße 1 in Großräschen
Referent: Ringo Jünigk, Sprecher der LAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE.
Gast: Matthias Mnich, DIE LINKE.-Direktkandidat für den Deutschen Bundestag im Wahlkreis 65

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht im Artikel 1 des Grundgesetzes. Gilt das für jeden Menschen? Oder machen wir doch Unterschiede? Und zwar zwischen denen, die ein Einkommen beziehen, und denen, die vom staatlichen Transfergeld ihr Menschsein bestreiten? Wenn wir ehrlich sind, steht und fällt doch alles mit der Erwerbsarbeit: unsere Würde, unsere gesellschaftliche Teilhabe und unter Umständen sogar unsere Existenz. Wenn die Würde des Menschen doch aber unantastbar ist, wie kann dann unser Leben vom Besitz eines Arbeitsplatzes abhängig sein? Produziert diese Gesellschaft zur Befriedigung der Grundbedürfnisse aller nicht mehr als genug? Muss da tatsächlich noch die Grundbedürftigkeit eines Menschen geprüft werden?
Sind wir den Prinzipien des Kapitalismus auf den Leim gegangen, indem wir – wie vor 150 Jahren – das Recht auf (Erwerbs-)Arbeit fordern und dabei außer Acht lassen, dass, erstens, das Kapital immer weniger Menschen benötigt, um Werte zu schöpfen und Profite zu generieren, und dass, zweitens, neben der Ausbeutung der irdischen Ressourcen die Ausbeutung der Erwerbstätigen die Grundlage des Kapitalismus ist? Gilt für uns LINKE nach der Devise „Arbeit für alle“ auch die Erwerbsarbeit z. B. in Atomkraftwerken, in der Rüstungsindustrie, als Pharma-VertreterInnen oder im Investmentbanking als nützliche und notwendige Arbeit? Bedeutet „Vollbeschäftigung“ nicht eigentlich, dass die Gesellschaft voll damit beschäftigt ist, die Grundbedürfnisse aller Menschen zu befriedigen, die notwendige Reproduktionsarbeit zu unterstützen und wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten angemessen zu honorieren? Sind gesunde Nahrung, langlebige Kleidung und Güter des täglichen Bedarfs, warmer Wohnraum und bezahlbarer Strom, ein erstklassiges Bildungs- und Gesundheitswesen, uneingeschränkte Mobilität durch den ÖPNV sowie die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen und an kulturellen Angeboten teilhaben zu können, nicht der Grundstein für eine gesunde Gesellschaft? Wo wollen wir (noch) hin? Sollte statt Mitlaufen im Wachstums-Hamsterrad nicht Entschleunigung unser Ziel sein?
Ein Konzept, das die aufgeworfenen Fragen löst, gibt es bereits: das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Im Folgenden sollen einige Effekte des BGE vorgestellt werden und zum Weiterdenken animieren: Mit dem BGE wird die Spaltung der Gesellschaft in Erwerbseinkommens- und Transferleistungsbeziehende aufgehoben. Die Errungenschaften der Gesellschaft, auch und vor allem durch den technologischen Fortschritt, kommen umverteilt und bedingungslos allen zu Gute. Ehrenamtliche Arbeit, Familienarbeit usw. sind materiell abgesichert und damit gesellschaftlich anerkannt. Durch Erwerbsarbeit lässt sich ein zusätzliches Einkommen hinzuverdienen. Der Effekt: eine Belebung des Erwerbsarbeitsmarktes durch individuelle Verkürzung der eigenen Erwerbsarbeitszeit. Mit dem existenzsichernden Grundsockel ist jede Form der Armut abgeschafft. Wer Erwerbsarbeit leistet, zahlt paritätisch weiter in die gesetzlichen Sozialversicherungskassen (KV, RV, PV, UV) ein, um im Versicherungsfall – über die Grundversorgung hinaus – einen zusätzlichen Anteil zu erhalten. Insgesamt ist die Verhandlungsmacht für Gewerkschaften gestärkt! Beschäftigte sind weniger erpressbar und können sich ohne Angst vor Entlassung in ihren Betrieben engagieren, eine berufliche Neuorientierung eingeschlossen.
Arbeitgeber/-innen sind nun Arbeitnehmer/-innen, die bestrebt sind, ihre Arbeitsangebote attraktiv zu gestalten, wie z. B. durch Mitbestimmung, Betriebs- Kitas, Vergütung von Überstunden oder Gewinnbeteiligung (13. Gehalt). Das BGE ist ein Beitrag zur wirtschaftlichen Gleichstellung und Unabhängigkeit von Mann und Frau. Finanziell grundabgesichert lässt sich eher eine Familie gründen und mit Beruf und Karriere vereinbaren. Rentnerinnen und Rentner partizipieren gleichermaßen. Durch das BGE wird insbesondere der regionale Binnenmarkt gestärkt und es entstehen Anreize zur Gründung einer eigenen wirtschaftlichen Existenz mit neuen Erwerbsarbeitsplätzen. Das BGE ist eine Demokratiepauschale. Es ermöglicht die Teilnahme an Veränderungsprozessen in der jeweiligen Kommune, indem jedem Menschen die grundlegenden Mittel für ein Leben in Würde und seine persönliche Entfaltung in der Gesellschaft von der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Wir diskutieren das BGE, …und die Diskussion hat in Brandenburg gerade erst begonnen.
Ringo Jünigk, Sprecher der LAG Grundeinkommen Brandenburg in und bei der Partei DIE LINKE.
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Gast: Matthias Mnich, DIE LINKE.-Direktkandidat für den Deutschen Bundestag im Wahlkreis 65

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht im Artikel 1 des Grundgesetzes. Gilt das für jeden Menschen? Oder machen wir doch Unterschiede? Und zwar zwischen denen, die ein Einkommen beziehen, und denen, die vom staatlichen Transfergeld ihr Menschsein bestreiten? Wenn wir ehrlich sind, steht und fällt doch alles mit der Erwerbsarbeit: unsere Würde, unsere gesellschaftliche Teilhabe und unter Umständen sogar unsere Existenz. Wenn die Würde des Menschen doch aber unantastbar ist, wie kann dann unser Leben vom Besitz eines Arbeitsplatzes abhängig sein? Produziert diese Gesellschaft zur Befriedigung der Grundbedürfnisse aller nicht mehr als genug? Muss da tatsächlich noch die Grundbedürftigkeit eines Menschen geprüft werden?
Sind wir den Prinzipien des Kapitalismus auf den Leim gegangen, indem wir – wie vor 150 Jahren – das Recht auf (Erwerbs-)Arbeit fordern und dabei außer Acht lassen, dass, erstens, das Kapital immer weniger Menschen benötigt, um Werte zu schöpfen und Profite zu generieren, und dass, zweitens, neben der Ausbeutung der irdischen Ressourcen die Ausbeutung der Erwerbstätigen die Grundlage des Kapitalismus ist? Gilt für uns LINKE nach der Devise „Arbeit für alle“ auch die Erwerbsarbeit z. B. in Atomkraftwerken, in der Rüstungsindustrie, als Pharma-VertreterInnen oder im Investmentbanking als nützliche und notwendige Arbeit? Bedeutet „Vollbeschäftigung“ nicht eigentlich, dass die Gesellschaft voll damit beschäftigt ist, die Grundbedürfnisse aller Menschen zu befriedigen, die notwendige Reproduktionsarbeit zu unterstützen und wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten angemessen zu honorieren? Sind gesunde Nahrung, langlebige Kleidung und Güter des täglichen Bedarfs, warmer Wohnraum und bezahlbarer Strom, ein erstklassiges Bildungs- und Gesundheitswesen, uneingeschränkte Mobilität durch den ÖPNV sowie die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen und an kulturellen Angeboten teilhaben zu können, nicht der Grundstein für eine gesunde Gesellschaft? Wo wollen wir (noch) hin? Sollte statt Mitlaufen im Wachstums-Hamsterrad nicht Entschleunigung unser Ziel sein?
Ein Konzept, das die aufgeworfenen Fragen löst, gibt es bereits: das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Im Folgenden sollen einige Effekte des BGE vorgestellt werden und zum Weiterdenken animieren: Mit dem BGE wird die Spaltung der Gesellschaft in Erwerbseinkommens- und Transferleistungsbeziehende aufgehoben. Die Errungenschaften der Gesellschaft, auch und vor allem durch den technologischen Fortschritt, kommen umverteilt und bedingungslos allen zu Gute. Ehrenamtliche Arbeit, Familienarbeit usw. sind materiell abgesichert und damit gesellschaftlich anerkannt. Durch Erwerbsarbeit lässt sich ein zusätzliches Einkommen hinzuverdienen. Der Effekt: eine Belebung des Erwerbsarbeitsmarktes durch individuelle Verkürzung der eigenen Erwerbsarbeitszeit. Mit dem existenzsichernden Grundsockel ist jede Form der Armut abgeschafft. Wer Erwerbsarbeit leistet, zahlt paritätisch weiter in die gesetzlichen Sozialversicherungskassen (KV, RV, PV, UV) ein, um im Versicherungsfall – über die Grundversorgung hinaus – einen zusätzlichen Anteil zu erhalten. Insgesamt ist die Verhandlungsmacht für Gewerkschaften gestärkt! Beschäftigte sind weniger erpressbar und können sich ohne Angst vor Entlassung in ihren Betrieben engagieren, eine berufliche Neuorientierung eingeschlossen.
Arbeitgeber/-innen sind nun Arbeitnehmer/-innen, die bestrebt sind, ihre Arbeitsangebote attraktiv zu gestalten, wie z. B. durch Mitbestimmung, Betriebs- Kitas, Vergütung von Überstunden oder Gewinnbeteiligung (13. Gehalt). Das BGE ist ein Beitrag zur wirtschaftlichen Gleichstellung und Unabhängigkeit von Mann und Frau. Finanziell grundabgesichert lässt sich eher eine Familie gründen und mit Beruf und Karriere vereinbaren. Rentnerinnen und Rentner partizipieren gleichermaßen. Durch das BGE wird insbesondere der regionale Binnenmarkt gestärkt und es entstehen Anreize zur Gründung einer eigenen wirtschaftlichen Existenz mit neuen Erwerbsarbeitsplätzen. Das BGE ist eine Demokratiepauschale. Es ermöglicht die Teilnahme an Veränderungsprozessen in der jeweiligen Kommune, indem jedem Menschen die grundlegenden Mittel für ein Leben in Würde und seine persönliche Entfaltung in der Gesellschaft von der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Wir diskutieren das BGE, …und die Diskussion hat in Brandenburg gerade erst begonnen.
Ringo Jünigk, Sprecher der LAG Grundeinkommen Brandenburg in und bei der Partei DIE LINKE.
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„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht im Artikel 1 des Grundgesetzes. Gilt das für jeden Menschen? Oder machen wir doch Unterschiede? Und zwar zwischen denen, die ein Einkommen beziehen, und denen, die vom staatlichen Transfergeld ihr Menschsein bestreiten? Wenn wir ehrlich sind, steht und fällt doch alles mit der Erwerbsarbeit: unsere Würde, unsere gesellschaftliche Teilhabe und unter Umständen sogar unsere Existenz. Wenn die Würde des Menschen doch aber unantastbar ist, wie kann dann unser Leben vom Besitz eines Arbeitsplatzes abhängig sein? Produziert diese Gesellschaft zur Befriedigung der Grundbedürfnisse aller nicht mehr als genug? Muss da tatsächlich noch die Grundbedürftigkeit eines Menschen geprüft werden?
Sind wir den Prinzipien des Kapitalismus auf den Leim gegangen, indem wir – wie vor 150 Jahren – das Recht auf (Erwerbs-)Arbeit fordern und dabei außer Acht lassen, dass, erstens, das Kapital immer weniger Menschen benötigt, um Werte zu schöpfen und Profite zu generieren, und dass, zweitens, neben der Ausbeutung der irdischen Ressourcen die Ausbeutung der Erwerbstätigen die Grundlage des Kapitalismus ist? Gilt für uns LINKE nach der Devise „Arbeit für alle“ auch die Erwerbsarbeit z. B. in Atomkraftwerken, in der Rüstungsindustrie, als Pharma-VertreterInnen oder im Investmentbanking als nützliche und notwendige Arbeit? Bedeutet „Vollbeschäftigung“ nicht eigentlich, dass die Gesellschaft voll damit beschäftigt ist, die Grundbedürfnisse aller Menschen zu befriedigen, die notwendige Reproduktionsarbeit zu unterstützen und wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten angemessen zu honorieren? Sind gesunde Nahrung, langlebige Kleidung und Güter des täglichen Bedarfs, warmer Wohnraum und bezahlbarer Strom, ein erstklassiges Bildungs- und Gesundheitswesen, uneingeschränkte Mobilität durch den ÖPNV sowie die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen und an kulturellen Angeboten teilhaben zu können, nicht der Grundstein für eine gesunde Gesellschaft? Wo wollen wir (noch) hin? Sollte statt Mitlaufen im Wachstums-Hamsterrad nicht Entschleunigung unser Ziel sein?
Ein Konzept, das die aufgeworfenen Fragen löst, gibt es bereits: das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Im Folgenden sollen einige Effekte des BGE vorgestellt werden und zum Weiterdenken animieren: Mit dem BGE wird die Spaltung der Gesellschaft in Erwerbseinkommens- und Transferleistungsbeziehende aufgehoben. Die Errungenschaften der Gesellschaft, auch und vor allem durch den technologischen Fortschritt, kommen umverteilt und bedingungslos allen zu Gute. Ehrenamtliche Arbeit, Familienarbeit usw. sind materiell abgesichert und damit gesellschaftlich anerkannt. Durch Erwerbsarbeit lässt sich ein zusätzliches Einkommen hinzuverdienen. Der Effekt: eine Belebung des Erwerbsarbeitsmarktes durch individuelle Verkürzung der eigenen Erwerbsarbeitszeit. Mit dem existenzsichernden Grundsockel ist jede Form der Armut abgeschafft. Wer Erwerbsarbeit leistet, zahlt paritätisch weiter in die gesetzlichen Sozialversicherungskassen (KV, RV, PV, UV) ein, um im Versicherungsfall – über die Grundversorgung hinaus – einen zusätzlichen Anteil zu erhalten. Insgesamt ist die Verhandlungsmacht für Gewerkschaften gestärkt! Beschäftigte sind weniger erpressbar und können sich ohne Angst vor Entlassung in ihren Betrieben engagieren, eine berufliche Neuorientierung eingeschlossen.
Arbeitgeber/-innen sind nun Arbeitnehmer/-innen, die bestrebt sind, ihre Arbeitsangebote attraktiv zu gestalten, wie z. B. durch Mitbestimmung, Betriebs- Kitas, Vergütung von Überstunden oder Gewinnbeteiligung (13. Gehalt). Das BGE ist ein Beitrag zur wirtschaftlichen Gleichstellung und Unabhängigkeit von Mann und Frau. Finanziell grundabgesichert lässt sich eher eine Familie gründen und mit Beruf und Karriere vereinbaren. Rentnerinnen und Rentner partizipieren gleichermaßen. Durch das BGE wird insbesondere der regionale Binnenmarkt gestärkt und es entstehen Anreize zur Gründung einer eigenen wirtschaftlichen Existenz mit neuen Erwerbsarbeitsplätzen. Das BGE ist eine Demokratiepauschale. Es ermöglicht die Teilnahme an Veränderungsprozessen in der jeweiligen Kommune, indem jedem Menschen die grundlegenden Mittel für ein Leben in Würde und seine persönliche Entfaltung in der Gesellschaft von der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Wir diskutieren das BGE, …und die Diskussion hat in Brandenburg gerade erst begonnen.
Ringo Jünigk, Sprecher der LAG Grundeinkommen Brandenburg in und bei der Partei DIE LINKE.
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„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht im Artikel 1 des Grundgesetzes. Gilt das für jeden Menschen? Oder machen wir doch Unterschiede? Und zwar zwischen denen, die ein Einkommen beziehen, und denen, die vom staatlichen Transfergeld ihr Menschsein bestreiten? Wenn wir ehrlich sind, steht und fällt doch alles mit der Erwerbsarbeit: unsere Würde, unsere gesellschaftliche Teilhabe und unter Umständen sogar unsere Existenz. Wenn die Würde des Menschen doch aber unantastbar ist, wie kann dann unser Leben vom Besitz eines Arbeitsplatzes abhängig sein? Produziert diese Gesellschaft zur Befriedigung der Grundbedürfnisse aller nicht mehr als genug? Muss da tatsächlich noch die Grundbedürftigkeit eines Menschen geprüft werden?
Sind wir den Prinzipien des Kapitalismus auf den Leim gegangen, indem wir – wie vor 150 Jahren – das Recht auf (Erwerbs-)Arbeit fordern und dabei außer Acht lassen, dass, erstens, das Kapital immer weniger Menschen benötigt, um Werte zu schöpfen und Profite zu generieren, und dass, zweitens, neben der Ausbeutung der irdischen Ressourcen die Ausbeutung der Erwerbstätigen die Grundlage des Kapitalismus ist? Gilt für uns LINKE nach der Devise „Arbeit für alle“ auch die Erwerbsarbeit z. B. in Atomkraftwerken, in der Rüstungsindustrie, als Pharma-VertreterInnen oder im Investmentbanking als nützliche und notwendige Arbeit? Bedeutet „Vollbeschäftigung“ nicht eigentlich, dass die Gesellschaft voll damit beschäftigt ist, die Grundbedürfnisse aller Menschen zu befriedigen, die notwendige Reproduktionsarbeit zu unterstützen und wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten angemessen zu honorieren? Sind gesunde Nahrung, langlebige Kleidung und Güter des täglichen Bedarfs, warmer Wohnraum und bezahlbarer Strom, ein erstklassiges Bildungs- und Gesundheitswesen, uneingeschränkte Mobilität durch den ÖPNV sowie die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen und an kulturellen Angeboten teilhaben zu können, nicht der Grundstein für eine gesunde Gesellschaft? Wo wollen wir (noch) hin? Sollte statt Mitlaufen im Wachstums-Hamsterrad nicht Entschleunigung unser Ziel sein?
Ein Konzept, das die aufgeworfenen Fragen löst, gibt es bereits: das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Im Folgenden sollen einige Effekte des BGE vorgestellt werden und zum Weiterdenken animieren: Mit dem BGE wird die Spaltung der Gesellschaft in Erwerbseinkommens- und Transferleistungsbeziehende aufgehoben. Die Errungenschaften der Gesellschaft, auch und vor allem durch den technologischen Fortschritt, kommen umverteilt und bedingungslos allen zu Gute. Ehrenamtliche Arbeit, Familienarbeit usw. sind materiell abgesichert und damit gesellschaftlich anerkannt. Durch Erwerbsarbeit lässt sich ein zusätzliches Einkommen hinzuverdienen. Der Effekt: eine Belebung des Erwerbsarbeitsmarktes durch individuelle Verkürzung der eigenen Erwerbsarbeitszeit. Mit dem existenzsichernden Grundsockel ist jede Form der Armut abgeschafft. Wer Erwerbsarbeit leistet, zahlt paritätisch weiter in die gesetzlichen Sozialversicherungskassen (KV, RV, PV, UV) ein, um im Versicherungsfall – über die Grundversorgung hinaus – einen zusätzlichen Anteil zu erhalten. Insgesamt ist die Verhandlungsmacht für Gewerkschaften gestärkt! Beschäftigte sind weniger erpressbar und können sich ohne Angst vor Entlassung in ihren Betrieben engagieren, eine berufliche Neuorientierung eingeschlossen.
Arbeitgeber/-innen sind nun Arbeitnehmer/-innen, die bestrebt sind, ihre Arbeitsangebote attraktiv zu gestalten, wie z. B. durch Mitbestimmung, Betriebs- Kitas, Vergütung von Überstunden oder Gewinnbeteiligung (13. Gehalt). Das BGE ist ein Beitrag zur wirtschaftlichen Gleichstellung und Unabhängigkeit von Mann und Frau. Finanziell grundabgesichert lässt sich eher eine Familie gründen und mit Beruf und Karriere vereinbaren. Rentnerinnen und Rentner partizipieren gleichermaßen. Durch das BGE wird insbesondere der regionale Binnenmarkt gestärkt und es entstehen Anreize zur Gründung einer eigenen wirtschaftlichen Existenz mit neuen Erwerbsarbeitsplätzen. Das BGE ist eine Demokratiepauschale. Es ermöglicht die Teilnahme an Veränderungsprozessen in der jeweiligen Kommune, indem jedem Menschen die grundlegenden Mittel für ein Leben in Würde und seine persönliche Entfaltung in der Gesellschaft von der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Wir diskutieren das BGE, …und die Diskussion hat in Brandenburg gerade erst begonnen.
Ringo Jünigk, Sprecher der LAG Grundeinkommen Brandenburg in und bei der Partei DIE LINKE.
12. Juni 2013
18:00 – 20:00 Uhr
AWO Begegnungsstätte “Gute Stube” im Kurmärker
Seestraße 1 in Großräschen
Referent: Ringo Jünigk, Sprecher der LAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE.
Gast: Matthias Mnich, DIE LINKE.-Direktkandidat für den Deutschen Bundestag im Wahlkreis 65

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht im Artikel 1 des Grundgesetzes. Gilt das für jeden Menschen? Oder machen wir doch Unterschiede? Und zwar zwischen denen, die ein Einkommen beziehen, und denen, die vom staatlichen Transfergeld ihr Menschsein bestreiten? Wenn wir ehrlich sind, steht und fällt doch alles mit der Erwerbsarbeit: unsere Würde, unsere gesellschaftliche Teilhabe und unter Umständen sogar unsere Existenz. Wenn die Würde des Menschen doch aber unantastbar ist, wie kann dann unser Leben vom Besitz eines Arbeitsplatzes abhängig sein? Produziert diese Gesellschaft zur Befriedigung der Grundbedürfnisse aller nicht mehr als genug? Muss da tatsächlich noch die Grundbedürftigkeit eines Menschen geprüft werden?
Sind wir den Prinzipien des Kapitalismus auf den Leim gegangen, indem wir – wie vor 150 Jahren – das Recht auf (Erwerbs-)Arbeit fordern und dabei außer Acht lassen, dass, erstens, das Kapital immer weniger Menschen benötigt, um Werte zu schöpfen und Profite zu generieren, und dass, zweitens, neben der Ausbeutung der irdischen Ressourcen die Ausbeutung der Erwerbstätigen die Grundlage des Kapitalismus ist? Gilt für uns LINKE nach der Devise „Arbeit für alle“ auch die Erwerbsarbeit z. B. in Atomkraftwerken, in der Rüstungsindustrie, als Pharma-VertreterInnen oder im Investmentbanking als nützliche und notwendige Arbeit? Bedeutet „Vollbeschäftigung“ nicht eigentlich, dass die Gesellschaft voll damit beschäftigt ist, die Grundbedürfnisse aller Menschen zu befriedigen, die notwendige Reproduktionsarbeit zu unterstützen und wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten angemessen zu honorieren? Sind gesunde Nahrung, langlebige Kleidung und Güter des täglichen Bedarfs, warmer Wohnraum und bezahlbarer Strom, ein erstklassiges Bildungs- und Gesundheitswesen, uneingeschränkte Mobilität durch den ÖPNV sowie die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen und an kulturellen Angeboten teilhaben zu können, nicht der Grundstein für eine gesunde Gesellschaft? Wo wollen wir (noch) hin? Sollte statt Mitlaufen im Wachstums-Hamsterrad nicht Entschleunigung unser Ziel sein?
Ein Konzept, das die aufgeworfenen Fragen löst, gibt es bereits: das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Im Folgenden sollen einige Effekte des BGE vorgestellt werden und zum Weiterdenken animieren: Mit dem BGE wird die Spaltung der Gesellschaft in Erwerbseinkommens- und Transferleistungsbeziehende aufgehoben. Die Errungenschaften der Gesellschaft, auch und vor allem durch den technologischen Fortschritt, kommen umverteilt und bedingungslos allen zu Gute. Ehrenamtliche Arbeit, Familienarbeit usw. sind materiell abgesichert und damit gesellschaftlich anerkannt. Durch Erwerbsarbeit lässt sich ein zusätzliches Einkommen hinzuverdienen. Der Effekt: eine Belebung des Erwerbsarbeitsmarktes durch individuelle Verkürzung der eigenen Erwerbsarbeitszeit. Mit dem existenzsichernden Grundsockel ist jede Form der Armut abgeschafft. Wer Erwerbsarbeit leistet, zahlt paritätisch weiter in die gesetzlichen Sozialversicherungskassen (KV, RV, PV, UV) ein, um im Versicherungsfall – über die Grundversorgung hinaus – einen zusätzlichen Anteil zu erhalten. Insgesamt ist die Verhandlungsmacht für Gewerkschaften gestärkt! Beschäftigte sind weniger erpressbar und können sich ohne Angst vor Entlassung in ihren Betrieben engagieren, eine berufliche Neuorientierung eingeschlossen.
Arbeitgeber/-innen sind nun Arbeitnehmer/-innen, die bestrebt sind, ihre Arbeitsangebote attraktiv zu gestalten, wie z. B. durch Mitbestimmung, Betriebs- Kitas, Vergütung von Überstunden oder Gewinnbeteiligung (13. Gehalt). Das BGE ist ein Beitrag zur wirtschaftlichen Gleichstellung und Unabhängigkeit von Mann und Frau. Finanziell grundabgesichert lässt sich eher eine Familie gründen und mit Beruf und Karriere vereinbaren. Rentnerinnen und Rentner partizipieren gleichermaßen. Durch das BGE wird insbesondere der regionale Binnenmarkt gestärkt und es entstehen Anreize zur Gründung einer eigenen wirtschaftlichen Existenz mit neuen Erwerbsarbeitsplätzen. Das BGE ist eine Demokratiepauschale. Es ermöglicht die Teilnahme an Veränderungsprozessen in der jeweiligen Kommune, indem jedem Menschen die grundlegenden Mittel für ein Leben in Würde und seine persönliche Entfaltung in der Gesellschaft von der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Wir diskutieren das BGE, …und die Diskussion hat in Brandenburg gerade erst begonnen.
Ringo Jünigk, Sprecher der LAG Grundeinkommen Brandenburg in und bei der Partei DIE LINKE.
12. Juni 2013
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„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht im Artikel 1 des Grundgesetzes. Gilt das für jeden Menschen? Oder machen wir doch Unterschiede? Und zwar zwischen denen, die ein Einkommen beziehen, und denen, die vom staatlichen Transfergeld ihr Menschsein bestreiten? Wenn wir ehrlich sind, steht und fällt doch alles mit der Erwerbsarbeit: unsere Würde, unsere gesellschaftliche Teilhabe und unter Umständen sogar unsere Existenz. Wenn die Würde des Menschen doch aber unantastbar ist, wie kann dann unser Leben vom Besitz eines Arbeitsplatzes abhängig sein? Produziert diese Gesellschaft zur Befriedigung der Grundbedürfnisse aller nicht mehr als genug? Muss da tatsächlich noch die Grundbedürftigkeit eines Menschen geprüft werden?
Sind wir den Prinzipien des Kapitalismus auf den Leim gegangen, indem wir – wie vor 150 Jahren – das Recht auf (Erwerbs-)Arbeit fordern und dabei außer Acht lassen, dass, erstens, das Kapital immer weniger Menschen benötigt, um Werte zu schöpfen und Profite zu generieren, und dass, zweitens, neben der Ausbeutung der irdischen Ressourcen die Ausbeutung der Erwerbstätigen die Grundlage des Kapitalismus ist? Gilt für uns LINKE nach der Devise „Arbeit für alle“ auch die Erwerbsarbeit z. B. in Atomkraftwerken, in der Rüstungsindustrie, als Pharma-VertreterInnen oder im Investmentbanking als nützliche und notwendige Arbeit? Bedeutet „Vollbeschäftigung“ nicht eigentlich, dass die Gesellschaft voll damit beschäftigt ist, die Grundbedürfnisse aller Menschen zu befriedigen, die notwendige Reproduktionsarbeit zu unterstützen und wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten angemessen zu honorieren? Sind gesunde Nahrung, langlebige Kleidung und Güter des täglichen Bedarfs, warmer Wohnraum und bezahlbarer Strom, ein erstklassiges Bildungs- und Gesundheitswesen, uneingeschränkte Mobilität durch den ÖPNV sowie die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen und an kulturellen Angeboten teilhaben zu können, nicht der Grundstein für eine gesunde Gesellschaft? Wo wollen wir (noch) hin? Sollte statt Mitlaufen im Wachstums-Hamsterrad nicht Entschleunigung unser Ziel sein?
Ein Konzept, das die aufgeworfenen Fragen löst, gibt es bereits: das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Im Folgenden sollen einige Effekte des BGE vorgestellt werden und zum Weiterdenken animieren: Mit dem BGE wird die Spaltung der Gesellschaft in Erwerbseinkommens- und Transferleistungsbeziehende aufgehoben. Die Errungenschaften der Gesellschaft, auch und vor allem durch den technologischen Fortschritt, kommen umverteilt und bedingungslos allen zu Gute. Ehrenamtliche Arbeit, Familienarbeit usw. sind materiell abgesichert und damit gesellschaftlich anerkannt. Durch Erwerbsarbeit lässt sich ein zusätzliches Einkommen hinzuverdienen. Der Effekt: eine Belebung des Erwerbsarbeitsmarktes durch individuelle Verkürzung der eigenen Erwerbsarbeitszeit. Mit dem existenzsichernden Grundsockel ist jede Form der Armut abgeschafft. Wer Erwerbsarbeit leistet, zahlt paritätisch weiter in die gesetzlichen Sozialversicherungskassen (KV, RV, PV, UV) ein, um im Versicherungsfall – über die Grundversorgung hinaus – einen zusätzlichen Anteil zu erhalten. Insgesamt ist die Verhandlungsmacht für Gewerkschaften gestärkt! Beschäftigte sind weniger erpressbar und können sich ohne Angst vor Entlassung in ihren Betrieben engagieren, eine berufliche Neuorientierung eingeschlossen.
Arbeitgeber/-innen sind nun Arbeitnehmer/-innen, die bestrebt sind, ihre Arbeitsangebote attraktiv zu gestalten, wie z. B. durch Mitbestimmung, Betriebs- Kitas, Vergütung von Überstunden oder Gewinnbeteiligung (13. Gehalt). Das BGE ist ein Beitrag zur wirtschaftlichen Gleichstellung und Unabhängigkeit von Mann und Frau. Finanziell grundabgesichert lässt sich eher eine Familie gründen und mit Beruf und Karriere vereinbaren. Rentnerinnen und Rentner partizipieren gleichermaßen. Durch das BGE wird insbesondere der regionale Binnenmarkt gestärkt und es entstehen Anreize zur Gründung einer eigenen wirtschaftlichen Existenz mit neuen Erwerbsarbeitsplätzen. Das BGE ist eine Demokratiepauschale. Es ermöglicht die Teilnahme an Veränderungsprozessen in der jeweiligen Kommune, indem jedem Menschen die grundlegenden Mittel für ein Leben in Würde und seine persönliche Entfaltung in der Gesellschaft von der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Wir diskutieren das BGE, …und die Diskussion hat in Brandenburg gerade erst begonnen.
Ringo Jünigk, Sprecher der LAG Grundeinkommen Brandenburg in und bei der Partei DIE LINKE.
12. Juni 2013
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Referent: Ringo Jünigk, Sprecher der LAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE.
Gast: Matthias Mnich, DIE LINKE.-Direktkandidat für den Deutschen Bundestag im Wahlkreis 65

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht im Artikel 1 des Grundgesetzes. Gilt das für jeden Menschen? Oder machen wir doch Unterschiede? Und zwar zwischen denen, die ein Einkommen beziehen, und denen, die vom staatlichen Transfergeld ihr Menschsein bestreiten? Wenn wir ehrlich sind, steht und fällt doch alles mit der Erwerbsarbeit: unsere Würde, unsere gesellschaftliche Teilhabe und unter Umständen sogar unsere Existenz. Wenn die Würde des Menschen doch aber unantastbar ist, wie kann dann unser Leben vom Besitz eines Arbeitsplatzes abhängig sein? Produziert diese Gesellschaft zur Befriedigung der Grundbedürfnisse aller nicht mehr als genug? Muss da tatsächlich noch die Grundbedürftigkeit eines Menschen geprüft werden?
Sind wir den Prinzipien des Kapitalismus auf den Leim gegangen, indem wir – wie vor 150 Jahren – das Recht auf (Erwerbs-)Arbeit fordern und dabei außer Acht lassen, dass, erstens, das Kapital immer weniger Menschen benötigt, um Werte zu schöpfen und Profite zu generieren, und dass, zweitens, neben der Ausbeutung der irdischen Ressourcen die Ausbeutung der Erwerbstätigen die Grundlage des Kapitalismus ist? Gilt für uns LINKE nach der Devise „Arbeit für alle“ auch die Erwerbsarbeit z. B. in Atomkraftwerken, in der Rüstungsindustrie, als Pharma-VertreterInnen oder im Investmentbanking als nützliche und notwendige Arbeit? Bedeutet „Vollbeschäftigung“ nicht eigentlich, dass die Gesellschaft voll damit beschäftigt ist, die Grundbedürfnisse aller Menschen zu befriedigen, die notwendige Reproduktionsarbeit zu unterstützen und wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten angemessen zu honorieren? Sind gesunde Nahrung, langlebige Kleidung und Güter des täglichen Bedarfs, warmer Wohnraum und bezahlbarer Strom, ein erstklassiges Bildungs- und Gesundheitswesen, uneingeschränkte Mobilität durch den ÖPNV sowie die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen und an kulturellen Angeboten teilhaben zu können, nicht der Grundstein für eine gesunde Gesellschaft? Wo wollen wir (noch) hin? Sollte statt Mitlaufen im Wachstums-Hamsterrad nicht Entschleunigung unser Ziel sein?
Ein Konzept, das die aufgeworfenen Fragen löst, gibt es bereits: das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Im Folgenden sollen einige Effekte des BGE vorgestellt werden und zum Weiterdenken animieren: Mit dem BGE wird die Spaltung der Gesellschaft in Erwerbseinkommens- und Transferleistungsbeziehende aufgehoben. Die Errungenschaften der Gesellschaft, auch und vor allem durch den technologischen Fortschritt, kommen umverteilt und bedingungslos allen zu Gute. Ehrenamtliche Arbeit, Familienarbeit usw. sind materiell abgesichert und damit gesellschaftlich anerkannt. Durch Erwerbsarbeit lässt sich ein zusätzliches Einkommen hinzuverdienen. Der Effekt: eine Belebung des Erwerbsarbeitsmarktes durch individuelle Verkürzung der eigenen Erwerbsarbeitszeit. Mit dem existenzsichernden Grundsockel ist jede Form der Armut abgeschafft. Wer Erwerbsarbeit leistet, zahlt paritätisch weiter in die gesetzlichen Sozialversicherungskassen (KV, RV, PV, UV) ein, um im Versicherungsfall – über die Grundversorgung hinaus – einen zusätzlichen Anteil zu erhalten. Insgesamt ist die Verhandlungsmacht für Gewerkschaften gestärkt! Beschäftigte sind weniger erpressbar und können sich ohne Angst vor Entlassung in ihren Betrieben engagieren, eine berufliche Neuorientierung eingeschlossen.
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