In Anbetracht der aktuellen Hochwassersituation an der Schwarzen Elster hat Landrat Christian Jaschinski um 11.45 Uhr für das Flussgebiet der Schwarzen Elster im Bereich Uebigau bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt die Hochwasseralarmstufe 3 ausgerufen. Er folgte damit der Empfehlung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV). Zuvor hatte es in Elsterwerda eine Beratung zur aktuellen Lage an den Flüssen Schwarze Elster und Elbe mit den betroffenen Kommunen, dem LUGV und Fachleuten des kreislichen Ordnungsamtes sowie der unteren Wasserbehörde des Landkreises unter Leitung des Landrates gegeben. Dort wurde festgelegt, dass der Verwaltungsstab des Landkreises mit sofortiger Wirkung seine Arbeit aufnimmt. Die betroffenen Kommunen (Bad Liebenwerda, Uebigau-Wahrenbrück, Falkenberg und Herzberg sowie Mühlberg) wurden in die Lage eingewiesen. Dort wurden ebenfalls Stäbe gebildet.
Nach den derzeitigen Wetterprognosen ist mit weiterem Wasseranstieg an der Schwarzen Elster zu rechnen, so dass morgen das Erreichen der Hochwasseralarmstufe 4 nicht ausgeschlossen werden kann. Das gleiche wird auch für die Elbe vorausgesagt.
„Wir sind auf alle Eventualitäten vorbereitet und treffen dazu die nötigen Vorkehrungen. Als Landkreis sind wir derzeit unterstützend für die Kommunen tätig“, sagte Landrat Christian Jaschinski.
Die Bevölkerung wird gebeten, in den von der Hochwasserstufe 3 betroffenen Gebieten die Deiche nicht zu betreten. Diese sind nunmehr nur noch den Einsatzkräften vorbehalten.
Der aktuelle Pegel in Herzberg liegt bei: 2,96 m um 11.00 Uhr (Richtwert für die Alarmstufe 4 ist Pegelstand 3,30 m).
Der aktuelle Pegel in Bad Liebenwerda liegt bei: 2,88 m um 11.00 Uhr (Richtwert für die Alarmstufe 4 ist Pegelstand 3,10 m).
Die Alarmstufen III und IV können auf Vorschlag vom LUGV Brandenburg durch die Landräte der Landkreise oder die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte ausgerufen und wieder aufgehoben werden.
Die Alarmstufe III (Wachdienst) wird ausgelöst, wenn der in der Hochwassermeldeordnung festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird, ein weiteres Ansteigen zu erwarten ist oder abflussbehindernde Zusammenschiebungen von Eis, Bäumen, Strauchwerk und anderem Treibgut ein plötzliches Ansteigen der Wasserstände hervorrufen können.
Die Situation in den Hochwassergebieten ist bei Überschreiten der Richtwasserstände gekennzeichnet durch: Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller, stärkere Vernässung von Polderflächen durch Drängewasser, Wasserstände am Deich bis etwa halbe Deichhöhe.
Durchzuführen sind zusätzlich gegenüber den Alarmstufen I und II:
ständiger Wachdienst auf den Deichen,
Auslagerung von Hochwasserschutzmaterialien an bekannte Gefahrenstellen und vorbereitete Zwischenlagerplätze, vorbeugende Maßnahmen zur Minderung von Gefährdungen. (z.B. Verbau von Ausschälungen) ggf. Errichten/Ablesen von Hilfspegeln in unzureichend abgedeckten Gebieten.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
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