Die Stadt Senftenberg veröffentlicht das Volksbegehren Hochschulen erhalten weder im Amtsblatt noch auf der Webseite der Stadt. Nach Kritik erklärt der Senftenberger Bürgermeister Andreas Fredrich gegenüber Radio Cottbus, für eine Veröffentlichung im Amtsblatt, sei die Bekanntmachung allerdings zu spät eingetroffen. „Das ist eine lächerliche Ausrede.“ sagt Philipp Uckert vom Studierendenparlament der BTU Cottbus, „die Bekanntmachung des Volksbegehrens fand am 20.02.2013 durch den Landeswahlleiter statt, das Amtsblatt Senftenberg erschien am 13.04.2013.“
Senftenberg weißt Kritik zurück
Diesen Sachverhalt musste sich Herr Fredrich wohl auch vom Landeswahlleiter sagen lassen. Denn gegenüber der „Lausitzer Rundschau“ fiel die Antwort dann ganz anders aus. Hier behauptete der Senftenberger Bürgermeister plötzlich, das die Information über Aushänge in Schaukästen „ortsüblich“ seien. Senftenberg handelt bei Hochschulbegehren korrekt
Die Information über das Volksbegehren zum Nachflugverbot vor wenigen Monaten erfolgte in Senftenberg noch über Amtsblatt und die Webseite der Stadt. Damals war wohl noch eine andere Form der Bekanntmachung „ortsüblich“. Den dazugehörigen Link konnte man sogar noch bis jetzt am 21. April abrufen.
„Es hat schon einen schalen Beigeschmack“, erklärt Michael Apel vom Aktionsbündnis Hochschulen erhalten, „wenn der Bürgermeister einer Stadt die akut von dem Thema betroffen ist, zu solchen Mitteln und Wegen greift, um den Bürgerinnen und Bürgern seiner Stadt Informationen wie Öffnungszeiten, Modalitäten und Inhalt des Volksbegehrens vorzuenthalten.“
Das Aktionsbündnis Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ wird daher zusätzliche Aktionen planen um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Senftenberg zu informieren.
Foto: Wikipedia, CC-Lizenz, Urheber: André Kaiser
Die Stadt Senftenberg veröffentlicht das Volksbegehren Hochschulen erhalten weder im Amtsblatt noch auf der Webseite der Stadt. Nach Kritik erklärt der Senftenberger Bürgermeister Andreas Fredrich gegenüber Radio Cottbus, für eine Veröffentlichung im Amtsblatt, sei die Bekanntmachung allerdings zu spät eingetroffen. „Das ist eine lächerliche Ausrede.“ sagt Philipp Uckert vom Studierendenparlament der BTU Cottbus, „die Bekanntmachung des Volksbegehrens fand am 20.02.2013 durch den Landeswahlleiter statt, das Amtsblatt Senftenberg erschien am 13.04.2013.“
Senftenberg weißt Kritik zurück
Diesen Sachverhalt musste sich Herr Fredrich wohl auch vom Landeswahlleiter sagen lassen. Denn gegenüber der „Lausitzer Rundschau“ fiel die Antwort dann ganz anders aus. Hier behauptete der Senftenberger Bürgermeister plötzlich, das die Information über Aushänge in Schaukästen „ortsüblich“ seien. Senftenberg handelt bei Hochschulbegehren korrekt
Die Information über das Volksbegehren zum Nachflugverbot vor wenigen Monaten erfolgte in Senftenberg noch über Amtsblatt und die Webseite der Stadt. Damals war wohl noch eine andere Form der Bekanntmachung „ortsüblich“. Den dazugehörigen Link konnte man sogar noch bis jetzt am 21. April abrufen.
„Es hat schon einen schalen Beigeschmack“, erklärt Michael Apel vom Aktionsbündnis Hochschulen erhalten, „wenn der Bürgermeister einer Stadt die akut von dem Thema betroffen ist, zu solchen Mitteln und Wegen greift, um den Bürgerinnen und Bürgern seiner Stadt Informationen wie Öffnungszeiten, Modalitäten und Inhalt des Volksbegehrens vorzuenthalten.“
Das Aktionsbündnis Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ wird daher zusätzliche Aktionen planen um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Senftenberg zu informieren.
Foto: Wikipedia, CC-Lizenz, Urheber: André Kaiser
Die Stadt Senftenberg veröffentlicht das Volksbegehren Hochschulen erhalten weder im Amtsblatt noch auf der Webseite der Stadt. Nach Kritik erklärt der Senftenberger Bürgermeister Andreas Fredrich gegenüber Radio Cottbus, für eine Veröffentlichung im Amtsblatt, sei die Bekanntmachung allerdings zu spät eingetroffen. „Das ist eine lächerliche Ausrede.“ sagt Philipp Uckert vom Studierendenparlament der BTU Cottbus, „die Bekanntmachung des Volksbegehrens fand am 20.02.2013 durch den Landeswahlleiter statt, das Amtsblatt Senftenberg erschien am 13.04.2013.“
Senftenberg weißt Kritik zurück
Diesen Sachverhalt musste sich Herr Fredrich wohl auch vom Landeswahlleiter sagen lassen. Denn gegenüber der „Lausitzer Rundschau“ fiel die Antwort dann ganz anders aus. Hier behauptete der Senftenberger Bürgermeister plötzlich, das die Information über Aushänge in Schaukästen „ortsüblich“ seien. Senftenberg handelt bei Hochschulbegehren korrekt
Die Information über das Volksbegehren zum Nachflugverbot vor wenigen Monaten erfolgte in Senftenberg noch über Amtsblatt und die Webseite der Stadt. Damals war wohl noch eine andere Form der Bekanntmachung „ortsüblich“. Den dazugehörigen Link konnte man sogar noch bis jetzt am 21. April abrufen.
„Es hat schon einen schalen Beigeschmack“, erklärt Michael Apel vom Aktionsbündnis Hochschulen erhalten, „wenn der Bürgermeister einer Stadt die akut von dem Thema betroffen ist, zu solchen Mitteln und Wegen greift, um den Bürgerinnen und Bürgern seiner Stadt Informationen wie Öffnungszeiten, Modalitäten und Inhalt des Volksbegehrens vorzuenthalten.“
Das Aktionsbündnis Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ wird daher zusätzliche Aktionen planen um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Senftenberg zu informieren.
Foto: Wikipedia, CC-Lizenz, Urheber: André Kaiser
Die Stadt Senftenberg veröffentlicht das Volksbegehren Hochschulen erhalten weder im Amtsblatt noch auf der Webseite der Stadt. Nach Kritik erklärt der Senftenberger Bürgermeister Andreas Fredrich gegenüber Radio Cottbus, für eine Veröffentlichung im Amtsblatt, sei die Bekanntmachung allerdings zu spät eingetroffen. „Das ist eine lächerliche Ausrede.“ sagt Philipp Uckert vom Studierendenparlament der BTU Cottbus, „die Bekanntmachung des Volksbegehrens fand am 20.02.2013 durch den Landeswahlleiter statt, das Amtsblatt Senftenberg erschien am 13.04.2013.“
Senftenberg weißt Kritik zurück
Diesen Sachverhalt musste sich Herr Fredrich wohl auch vom Landeswahlleiter sagen lassen. Denn gegenüber der „Lausitzer Rundschau“ fiel die Antwort dann ganz anders aus. Hier behauptete der Senftenberger Bürgermeister plötzlich, das die Information über Aushänge in Schaukästen „ortsüblich“ seien. Senftenberg handelt bei Hochschulbegehren korrekt
Die Information über das Volksbegehren zum Nachflugverbot vor wenigen Monaten erfolgte in Senftenberg noch über Amtsblatt und die Webseite der Stadt. Damals war wohl noch eine andere Form der Bekanntmachung „ortsüblich“. Den dazugehörigen Link konnte man sogar noch bis jetzt am 21. April abrufen.
„Es hat schon einen schalen Beigeschmack“, erklärt Michael Apel vom Aktionsbündnis Hochschulen erhalten, „wenn der Bürgermeister einer Stadt die akut von dem Thema betroffen ist, zu solchen Mitteln und Wegen greift, um den Bürgerinnen und Bürgern seiner Stadt Informationen wie Öffnungszeiten, Modalitäten und Inhalt des Volksbegehrens vorzuenthalten.“
Das Aktionsbündnis Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ wird daher zusätzliche Aktionen planen um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Senftenberg zu informieren.
Foto: Wikipedia, CC-Lizenz, Urheber: André Kaiser