• Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
Montag, 7. Juli 2025
NIEDERLAUSITZ aktuell
No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
No Result
View All Result
NIEDERLAUSITZ aktuell

Arbeitsgericht Cottbus bestätigt Betriebsübergang auf die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH

16:01 Uhr | 10. Februar 2013
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilen

Die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes Cottbus hat mit der schriftlichen Begründung zur Entscheidung vom 24.01.2013 in dem Beschlussverfahren 3 BVGa 1/13 bestätigt, dass die Rettungswachen Guben und Spremberg als Betrieb im Wege eines Betriebsübergangs (§ 613 a BGB) am 01.01.2013 auf die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH übergegangen sind. Damit wurde die von der Gewerkschaft ver.di vertretene Rechtsauffassung zum Betriebsübergang bestätigt.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH, die zum 01.01.2013 nach europaweiter Ausschreibung den Rettungsdienst des Landkreises Spree-Neiße mit 7 Rettungswachen und ca. 107 Rettungsdienstmitarbeitern für 5 Jahre übernommen hat, bestreitet, dass bei den Rettungswachen Guben und Spremberg mit ca. 49 Rettungsdienstmitarbeitern ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB vorliegt. Bei den Rettungswachen Peitz, Burg, Drebkau, Forst und Döbern wird von der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH der Betriebsübergang als unstreitig anerkannt.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat zur Ausführung des Rettungsdienstes vom Landkreis Spree-Neiße zum 01.01.2013 die Verfügungsbefugnis über die wesentlichen – sächlichen – Betriebsmittel der Rettungswachen Guben und Spremberg erhalten.
Zuvor (vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2012) hatte der Landkreis in gleicher Weise dem DRK Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. die Betriebsmittel der Rettungswachen in Guben und Spremberg überlassen. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichtes Cottbus ist dabei unerheblich, dass sich der DRK Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. zur Aufgabenerfüllung der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH bedient hat.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichtes Cottbus sind die Rettungswachen Guben und Spremberg zum 01.01.2013 als eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung Ihrer Identität auf die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH übergegangen.
Dies hat zur Folge, dass die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH nach § 613 a GB automatisch in die am 31.12.2012 mit der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH bestehenden 49 Arbeitsverhältnisse eingetreten ist und sich die Arbeitsverhältnisses nach den Arbeitsbedingungen richten, wie diese zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geregelt waren.
Die Gewährung der Arbeitsbedingungen, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geregelt waren, lehnt die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH gegenüber den ca. 49 betroffenen Rettungsdienstmitarbeitern jedoch ab. Falck hatte stattdessen Anfang Dezember 2012 eigene Arbeitsbedingungen willkürlich unterbreitet. So sollten Rettungssanitäter ein monatliches Entgelt von 1.750 Euro brutto und Rettungsassistenten ein monatliches Entgelt von 1.850 Euro brutto erhalten. Fast alle Beschäftigten hatten diese Vertragsangebote abgelehnt. Inzwischen hatte Falck sein Vertragsangebot teilweise nachgebessert. Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH ist aber weiterhin nicht bereit, die Arbeitsbedingungen zu erfüllen, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs tariflich geregelt waren.
Bei der Gewerkschaft ver.di haben inzwischen 28 Rettungsdienstmitarbeiter der Rettungswachen Guben und Spremberg für Zahlungsklagen Rechtsschutz beantragt. 18 Zahlungsklagen sind beim Arbeitsgericht Cottbus schon anhängig. Weitere Klagen werden folgen.
Am 21.03.2013 wird die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes Cottbus als erste Kammer über die Zahlungsklagen von 3 Rettungsdienstmitarbeitern entscheiden. Weitere Entscheidungen durch andere Kammern des Arbeitsgerichtes Cottbus werden danach folgen.
Bei dem Beschlussverfahren 3 BVGa 1/13 hatte es sich um den Antrag des Betriebsrates der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH auf Erlass einer einstweilige Verfügung gehandelt.
Der Betriebsrat der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH hatte beantragt festzustellen, dass er im Rahmen eines Übergangsmandates nach § 21 a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für die Beschäftigten der 7 Rettungswachen ab dem 01.01.2013 für die Übergangszeit von maximal 6 Monaten der zuständige Betriebsrat ist. Dementsprechend hatte der Betriebsrat beantragt, dass er Betriebsratssitzungen abhalten kann und ihm die Dienstpläne für Februar und März für alle Rettungswachen zur Mitbestimmung vorzulegen sind.
Die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes hatte die Anträge des Betriebsrates abgewiesen. Zwar liegt nach Auffassung der 3. Kammer für die Rettungswachen Spremberg und Guben eine Betriebsübergang vor, jedoch steht dem Betriebsrat der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH das Übergangsmandat nach § 21 a BetrVG trotzdem nicht zu, weil der vormals von der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH geführte Betrieb nicht als betriebsratsfähige Organisationseinheit fortbesteht.
Der Betrieb der Rettungswachen Guben und Spremberg wurde mit den 5 Rettungswachen des DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. zu einem Betrieb mit 7 Rettungswachen zusammengefasst und unter eine einheitliche Leitung gestellt. Bei der Fusion von mehreren Betrieben nimmt der Betriebsrat des nach der Anzahl der Arbeitnehmer größeren Betriebs das Übergangsmandat wahr. Mit 160 Beschäftigten, davon 57 in den Rettungswachen Peitz, Burg, Drebkau, Forst und Döbern ist der DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. der größere Betrieb.
Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichtes Cottbus nimmt somit der Betriebsrat des DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. bis zur Neuwahl, längstens bis zum 30.06.2013 das Übergangsmandat nach § 21 a BetrVG wahr. Das Mandat des Betriebsrates der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH ist nach Auffassung des Arbeitsgerichtes mit der Fusion der Rettungswachen zu einem Betrieb erloschen.
Der Betriebsrat des DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. hat inzwischen seine Beteiligungsrechte gegenüber der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH geltend gemacht.
Quelle: ver.di Bezirk Cottbus
Foto © Rettungssani
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes Cottbus hat mit der schriftlichen Begründung zur Entscheidung vom 24.01.2013 in dem Beschlussverfahren 3 BVGa 1/13 bestätigt, dass die Rettungswachen Guben und Spremberg als Betrieb im Wege eines Betriebsübergangs (§ 613 a BGB) am 01.01.2013 auf die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH übergegangen sind. Damit wurde die von der Gewerkschaft ver.di vertretene Rechtsauffassung zum Betriebsübergang bestätigt.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH, die zum 01.01.2013 nach europaweiter Ausschreibung den Rettungsdienst des Landkreises Spree-Neiße mit 7 Rettungswachen und ca. 107 Rettungsdienstmitarbeitern für 5 Jahre übernommen hat, bestreitet, dass bei den Rettungswachen Guben und Spremberg mit ca. 49 Rettungsdienstmitarbeitern ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB vorliegt. Bei den Rettungswachen Peitz, Burg, Drebkau, Forst und Döbern wird von der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH der Betriebsübergang als unstreitig anerkannt.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat zur Ausführung des Rettungsdienstes vom Landkreis Spree-Neiße zum 01.01.2013 die Verfügungsbefugnis über die wesentlichen – sächlichen – Betriebsmittel der Rettungswachen Guben und Spremberg erhalten.
Zuvor (vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2012) hatte der Landkreis in gleicher Weise dem DRK Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. die Betriebsmittel der Rettungswachen in Guben und Spremberg überlassen. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichtes Cottbus ist dabei unerheblich, dass sich der DRK Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. zur Aufgabenerfüllung der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH bedient hat.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichtes Cottbus sind die Rettungswachen Guben und Spremberg zum 01.01.2013 als eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung Ihrer Identität auf die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH übergegangen.
Dies hat zur Folge, dass die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH nach § 613 a GB automatisch in die am 31.12.2012 mit der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH bestehenden 49 Arbeitsverhältnisse eingetreten ist und sich die Arbeitsverhältnisses nach den Arbeitsbedingungen richten, wie diese zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geregelt waren.
Die Gewährung der Arbeitsbedingungen, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geregelt waren, lehnt die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH gegenüber den ca. 49 betroffenen Rettungsdienstmitarbeitern jedoch ab. Falck hatte stattdessen Anfang Dezember 2012 eigene Arbeitsbedingungen willkürlich unterbreitet. So sollten Rettungssanitäter ein monatliches Entgelt von 1.750 Euro brutto und Rettungsassistenten ein monatliches Entgelt von 1.850 Euro brutto erhalten. Fast alle Beschäftigten hatten diese Vertragsangebote abgelehnt. Inzwischen hatte Falck sein Vertragsangebot teilweise nachgebessert. Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH ist aber weiterhin nicht bereit, die Arbeitsbedingungen zu erfüllen, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs tariflich geregelt waren.
Bei der Gewerkschaft ver.di haben inzwischen 28 Rettungsdienstmitarbeiter der Rettungswachen Guben und Spremberg für Zahlungsklagen Rechtsschutz beantragt. 18 Zahlungsklagen sind beim Arbeitsgericht Cottbus schon anhängig. Weitere Klagen werden folgen.
Am 21.03.2013 wird die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes Cottbus als erste Kammer über die Zahlungsklagen von 3 Rettungsdienstmitarbeitern entscheiden. Weitere Entscheidungen durch andere Kammern des Arbeitsgerichtes Cottbus werden danach folgen.
Bei dem Beschlussverfahren 3 BVGa 1/13 hatte es sich um den Antrag des Betriebsrates der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH auf Erlass einer einstweilige Verfügung gehandelt.
Der Betriebsrat der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH hatte beantragt festzustellen, dass er im Rahmen eines Übergangsmandates nach § 21 a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für die Beschäftigten der 7 Rettungswachen ab dem 01.01.2013 für die Übergangszeit von maximal 6 Monaten der zuständige Betriebsrat ist. Dementsprechend hatte der Betriebsrat beantragt, dass er Betriebsratssitzungen abhalten kann und ihm die Dienstpläne für Februar und März für alle Rettungswachen zur Mitbestimmung vorzulegen sind.
Die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes hatte die Anträge des Betriebsrates abgewiesen. Zwar liegt nach Auffassung der 3. Kammer für die Rettungswachen Spremberg und Guben eine Betriebsübergang vor, jedoch steht dem Betriebsrat der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH das Übergangsmandat nach § 21 a BetrVG trotzdem nicht zu, weil der vormals von der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH geführte Betrieb nicht als betriebsratsfähige Organisationseinheit fortbesteht.
Der Betrieb der Rettungswachen Guben und Spremberg wurde mit den 5 Rettungswachen des DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. zu einem Betrieb mit 7 Rettungswachen zusammengefasst und unter eine einheitliche Leitung gestellt. Bei der Fusion von mehreren Betrieben nimmt der Betriebsrat des nach der Anzahl der Arbeitnehmer größeren Betriebs das Übergangsmandat wahr. Mit 160 Beschäftigten, davon 57 in den Rettungswachen Peitz, Burg, Drebkau, Forst und Döbern ist der DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. der größere Betrieb.
Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichtes Cottbus nimmt somit der Betriebsrat des DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. bis zur Neuwahl, längstens bis zum 30.06.2013 das Übergangsmandat nach § 21 a BetrVG wahr. Das Mandat des Betriebsrates der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH ist nach Auffassung des Arbeitsgerichtes mit der Fusion der Rettungswachen zu einem Betrieb erloschen.
Der Betriebsrat des DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. hat inzwischen seine Beteiligungsrechte gegenüber der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH geltend gemacht.
Quelle: ver.di Bezirk Cottbus
Foto © Rettungssani
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes Cottbus hat mit der schriftlichen Begründung zur Entscheidung vom 24.01.2013 in dem Beschlussverfahren 3 BVGa 1/13 bestätigt, dass die Rettungswachen Guben und Spremberg als Betrieb im Wege eines Betriebsübergangs (§ 613 a BGB) am 01.01.2013 auf die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH übergegangen sind. Damit wurde die von der Gewerkschaft ver.di vertretene Rechtsauffassung zum Betriebsübergang bestätigt.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH, die zum 01.01.2013 nach europaweiter Ausschreibung den Rettungsdienst des Landkreises Spree-Neiße mit 7 Rettungswachen und ca. 107 Rettungsdienstmitarbeitern für 5 Jahre übernommen hat, bestreitet, dass bei den Rettungswachen Guben und Spremberg mit ca. 49 Rettungsdienstmitarbeitern ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB vorliegt. Bei den Rettungswachen Peitz, Burg, Drebkau, Forst und Döbern wird von der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH der Betriebsübergang als unstreitig anerkannt.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat zur Ausführung des Rettungsdienstes vom Landkreis Spree-Neiße zum 01.01.2013 die Verfügungsbefugnis über die wesentlichen – sächlichen – Betriebsmittel der Rettungswachen Guben und Spremberg erhalten.
Zuvor (vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2012) hatte der Landkreis in gleicher Weise dem DRK Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. die Betriebsmittel der Rettungswachen in Guben und Spremberg überlassen. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichtes Cottbus ist dabei unerheblich, dass sich der DRK Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. zur Aufgabenerfüllung der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH bedient hat.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichtes Cottbus sind die Rettungswachen Guben und Spremberg zum 01.01.2013 als eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung Ihrer Identität auf die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH übergegangen.
Dies hat zur Folge, dass die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH nach § 613 a GB automatisch in die am 31.12.2012 mit der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH bestehenden 49 Arbeitsverhältnisse eingetreten ist und sich die Arbeitsverhältnisses nach den Arbeitsbedingungen richten, wie diese zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geregelt waren.
Die Gewährung der Arbeitsbedingungen, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geregelt waren, lehnt die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH gegenüber den ca. 49 betroffenen Rettungsdienstmitarbeitern jedoch ab. Falck hatte stattdessen Anfang Dezember 2012 eigene Arbeitsbedingungen willkürlich unterbreitet. So sollten Rettungssanitäter ein monatliches Entgelt von 1.750 Euro brutto und Rettungsassistenten ein monatliches Entgelt von 1.850 Euro brutto erhalten. Fast alle Beschäftigten hatten diese Vertragsangebote abgelehnt. Inzwischen hatte Falck sein Vertragsangebot teilweise nachgebessert. Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH ist aber weiterhin nicht bereit, die Arbeitsbedingungen zu erfüllen, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs tariflich geregelt waren.
Bei der Gewerkschaft ver.di haben inzwischen 28 Rettungsdienstmitarbeiter der Rettungswachen Guben und Spremberg für Zahlungsklagen Rechtsschutz beantragt. 18 Zahlungsklagen sind beim Arbeitsgericht Cottbus schon anhängig. Weitere Klagen werden folgen.
Am 21.03.2013 wird die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes Cottbus als erste Kammer über die Zahlungsklagen von 3 Rettungsdienstmitarbeitern entscheiden. Weitere Entscheidungen durch andere Kammern des Arbeitsgerichtes Cottbus werden danach folgen.
Bei dem Beschlussverfahren 3 BVGa 1/13 hatte es sich um den Antrag des Betriebsrates der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH auf Erlass einer einstweilige Verfügung gehandelt.
Der Betriebsrat der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH hatte beantragt festzustellen, dass er im Rahmen eines Übergangsmandates nach § 21 a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für die Beschäftigten der 7 Rettungswachen ab dem 01.01.2013 für die Übergangszeit von maximal 6 Monaten der zuständige Betriebsrat ist. Dementsprechend hatte der Betriebsrat beantragt, dass er Betriebsratssitzungen abhalten kann und ihm die Dienstpläne für Februar und März für alle Rettungswachen zur Mitbestimmung vorzulegen sind.
Die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes hatte die Anträge des Betriebsrates abgewiesen. Zwar liegt nach Auffassung der 3. Kammer für die Rettungswachen Spremberg und Guben eine Betriebsübergang vor, jedoch steht dem Betriebsrat der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH das Übergangsmandat nach § 21 a BetrVG trotzdem nicht zu, weil der vormals von der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH geführte Betrieb nicht als betriebsratsfähige Organisationseinheit fortbesteht.
Der Betrieb der Rettungswachen Guben und Spremberg wurde mit den 5 Rettungswachen des DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. zu einem Betrieb mit 7 Rettungswachen zusammengefasst und unter eine einheitliche Leitung gestellt. Bei der Fusion von mehreren Betrieben nimmt der Betriebsrat des nach der Anzahl der Arbeitnehmer größeren Betriebs das Übergangsmandat wahr. Mit 160 Beschäftigten, davon 57 in den Rettungswachen Peitz, Burg, Drebkau, Forst und Döbern ist der DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. der größere Betrieb.
Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichtes Cottbus nimmt somit der Betriebsrat des DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. bis zur Neuwahl, längstens bis zum 30.06.2013 das Übergangsmandat nach § 21 a BetrVG wahr. Das Mandat des Betriebsrates der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH ist nach Auffassung des Arbeitsgerichtes mit der Fusion der Rettungswachen zu einem Betrieb erloschen.
Der Betriebsrat des DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. hat inzwischen seine Beteiligungsrechte gegenüber der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH geltend gemacht.
Quelle: ver.di Bezirk Cottbus
Foto © Rettungssani
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes Cottbus hat mit der schriftlichen Begründung zur Entscheidung vom 24.01.2013 in dem Beschlussverfahren 3 BVGa 1/13 bestätigt, dass die Rettungswachen Guben und Spremberg als Betrieb im Wege eines Betriebsübergangs (§ 613 a BGB) am 01.01.2013 auf die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH übergegangen sind. Damit wurde die von der Gewerkschaft ver.di vertretene Rechtsauffassung zum Betriebsübergang bestätigt.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH, die zum 01.01.2013 nach europaweiter Ausschreibung den Rettungsdienst des Landkreises Spree-Neiße mit 7 Rettungswachen und ca. 107 Rettungsdienstmitarbeitern für 5 Jahre übernommen hat, bestreitet, dass bei den Rettungswachen Guben und Spremberg mit ca. 49 Rettungsdienstmitarbeitern ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB vorliegt. Bei den Rettungswachen Peitz, Burg, Drebkau, Forst und Döbern wird von der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH der Betriebsübergang als unstreitig anerkannt.
Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hat zur Ausführung des Rettungsdienstes vom Landkreis Spree-Neiße zum 01.01.2013 die Verfügungsbefugnis über die wesentlichen – sächlichen – Betriebsmittel der Rettungswachen Guben und Spremberg erhalten.
Zuvor (vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2012) hatte der Landkreis in gleicher Weise dem DRK Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. die Betriebsmittel der Rettungswachen in Guben und Spremberg überlassen. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichtes Cottbus ist dabei unerheblich, dass sich der DRK Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. zur Aufgabenerfüllung der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH bedient hat.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichtes Cottbus sind die Rettungswachen Guben und Spremberg zum 01.01.2013 als eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung Ihrer Identität auf die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH übergegangen.
Dies hat zur Folge, dass die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH nach § 613 a GB automatisch in die am 31.12.2012 mit der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH bestehenden 49 Arbeitsverhältnisse eingetreten ist und sich die Arbeitsverhältnisses nach den Arbeitsbedingungen richten, wie diese zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geregelt waren.
Die Gewährung der Arbeitsbedingungen, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geregelt waren, lehnt die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH gegenüber den ca. 49 betroffenen Rettungsdienstmitarbeitern jedoch ab. Falck hatte stattdessen Anfang Dezember 2012 eigene Arbeitsbedingungen willkürlich unterbreitet. So sollten Rettungssanitäter ein monatliches Entgelt von 1.750 Euro brutto und Rettungsassistenten ein monatliches Entgelt von 1.850 Euro brutto erhalten. Fast alle Beschäftigten hatten diese Vertragsangebote abgelehnt. Inzwischen hatte Falck sein Vertragsangebot teilweise nachgebessert. Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH ist aber weiterhin nicht bereit, die Arbeitsbedingungen zu erfüllen, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs tariflich geregelt waren.
Bei der Gewerkschaft ver.di haben inzwischen 28 Rettungsdienstmitarbeiter der Rettungswachen Guben und Spremberg für Zahlungsklagen Rechtsschutz beantragt. 18 Zahlungsklagen sind beim Arbeitsgericht Cottbus schon anhängig. Weitere Klagen werden folgen.
Am 21.03.2013 wird die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes Cottbus als erste Kammer über die Zahlungsklagen von 3 Rettungsdienstmitarbeitern entscheiden. Weitere Entscheidungen durch andere Kammern des Arbeitsgerichtes Cottbus werden danach folgen.
Bei dem Beschlussverfahren 3 BVGa 1/13 hatte es sich um den Antrag des Betriebsrates der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH auf Erlass einer einstweilige Verfügung gehandelt.
Der Betriebsrat der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH hatte beantragt festzustellen, dass er im Rahmen eines Übergangsmandates nach § 21 a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für die Beschäftigten der 7 Rettungswachen ab dem 01.01.2013 für die Übergangszeit von maximal 6 Monaten der zuständige Betriebsrat ist. Dementsprechend hatte der Betriebsrat beantragt, dass er Betriebsratssitzungen abhalten kann und ihm die Dienstpläne für Februar und März für alle Rettungswachen zur Mitbestimmung vorzulegen sind.
Die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes hatte die Anträge des Betriebsrates abgewiesen. Zwar liegt nach Auffassung der 3. Kammer für die Rettungswachen Spremberg und Guben eine Betriebsübergang vor, jedoch steht dem Betriebsrat der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH das Übergangsmandat nach § 21 a BetrVG trotzdem nicht zu, weil der vormals von der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH geführte Betrieb nicht als betriebsratsfähige Organisationseinheit fortbesteht.
Der Betrieb der Rettungswachen Guben und Spremberg wurde mit den 5 Rettungswachen des DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. zu einem Betrieb mit 7 Rettungswachen zusammengefasst und unter eine einheitliche Leitung gestellt. Bei der Fusion von mehreren Betrieben nimmt der Betriebsrat des nach der Anzahl der Arbeitnehmer größeren Betriebs das Übergangsmandat wahr. Mit 160 Beschäftigten, davon 57 in den Rettungswachen Peitz, Burg, Drebkau, Forst und Döbern ist der DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. der größere Betrieb.
Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichtes Cottbus nimmt somit der Betriebsrat des DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. bis zur Neuwahl, längstens bis zum 30.06.2013 das Übergangsmandat nach § 21 a BetrVG wahr. Das Mandat des Betriebsrates der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH ist nach Auffassung des Arbeitsgerichtes mit der Fusion der Rettungswachen zu einem Betrieb erloschen.
Der Betriebsrat des DRK Kreisverbandes Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. hat inzwischen seine Beteiligungsrechte gegenüber der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH geltend gemacht.
Quelle: ver.di Bezirk Cottbus
Foto © Rettungssani
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Ähnliche Artikel

Brand in Kolkwitz-Glinzig, Landwirt hilft mit Wasserfass; Foto: Blaulichtreport Lausitz

Brand in Glinzig: Hecke brennt – Landwirt hilft mit Wasserfass

6. Juli 2025

In der Nacht zum Sonntag ist im Kolkwitzer Ortsteil Glinzig eine Hecke direkt neben einem Gebäude in Brand geraten. Das...

Feuer in Garage: 47-Jähriger bei Brand in Striesow verletzt

Feuer in Garage: 47-Jähriger bei Brand in Striesow verletzt

6. Juli 2025

Bei einem Brand in Striesow ist am späten Samstagabend ein 47-jähriger Mann schwer verletzt worden. Das teilte die Polizei am...

Waldbrand Gohrischheide: Rauch zieht bis nach Südbrandenburg

Waldbrand Gohrischheide: Rauch zieht bis nach Südbrandenburg

5. Juli 2025

Der Großbrand in der Gohrischheide bei Zeithain beschäftigt Einsatzkräfte auch am Samstag weiter. Durch die Wetterlage erreicht der Rauch nun...

Blitzeinschlag! 500 Beteiligte übten Katastrophenfall in Cottbus

Blitzeinschlag! 500 Beteiligte übten Katastrophenfall in Cottbus

4. Juli 2025

Heute fand in Cottbus eine groß angelegte Katastrophenschutzübung statt, an der rund 500 Einsatzkräfte beteiligt waren. Ausgangspunkt war ein fiktives...

  • Newsticker
  • Meistgelesen

Newsticker

Gohrischheide in Flammen: 2.100 Hektar betroffen, 600 Helfer vor Ort

21:14 Uhr | 6. Juli 2025 | 735 Leser

Mehrere Fahrtausfälle bei Cottbusverkehr – zahlreiche Linien betroffen

14:18 Uhr | 6. Juli 2025 | 1.4k Leser

Verfolgungsfahrt in Golßen endet mit mehreren Anzeigen

13:59 Uhr | 6. Juli 2025 | 138 Leser

Brand am Flughafen BER: Startbahn musste gesperrt werden

13:56 Uhr | 6. Juli 2025 | 149 Leser

Brand in Glinzig: Hecke brennt – Landwirt hilft mit Wasserfass

13:35 Uhr | 6. Juli 2025 | 285 Leser

Feuer in Garage: 47-Jähriger bei Brand in Striesow verletzt

13:14 Uhr | 6. Juli 2025 | 1.6k Leser

Meistgelesen

Waldbrand in Gohrischheide breitet sich Richtung Elbe-Elster aus

02.Juli 2025 | 11.7k Leser

Evakuierung aufgehoben: Großeinsatz bei Waldbrand nahe Sonnewalde

01.Juli 2025 | 10.6k Leser

Aktuell mehrere Waldbrände in Kolkwitz, Altdöbern, Drebkau und Wülknitz

02.Juli 2025 | 7.6k Leser

FC Energie Cottbus trennt sich von Tobias Hasse und Filip Kusić

30.Juni 2025 | 6.6k Leser

Cottbus kündigt Kontrollen zur Anzeigepflicht für Hunde an

01.Juli 2025 | 3.9k Leser

Brand in REWE-Markt in Senftenberg. Technischer Defekt vermutet

04.Juli 2025 | 3.6k Leser

VideoNews

FC Energie Cottbus | Jannis Boziaris über Ankunft beim FCE
Now Playing
Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
FC Energie Cottbus | Henry Rorig über Saisonvorbereitung
Now Playing
Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
FC Energie Cottbus | Pele Wollitz nach 4:2 Sieg im Test gegen Altglienicke
Now Playing
Der FC Energie Cottbus hat sein viertes Testspiel der Sommervorbereitung gewonnen. Gegen den Regionalligisten VSG Altglienicke erzielte die Mannschaft von Trainer Claus-Dieter Wollitz einen 4:2 (1:1)-Sieg in Dissenchen. Nach dem ...1:1 zur Pause – Erik Tallig traf in der 35. Minute zum Ausgleich – legte Energie im zweiten Durchgang deutlich zu: Justin Butler (52.), Theo Ogbidi (55.) und Erik Engelhardt (58.) sorgten innerhalb von wenigen Minuten für klare Verhältnisse. Den Schlusspunkt setzt die VSG in der 79. Minute nach einem Patzer von Cottbus-Keeper Elias Bethke.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
zu allen Videos




  • Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin

No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
  • Videonews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausbildung
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Lausitzer Tiere
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • Mediadaten
  • Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin