Während das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ nach der erfolgreichen Volksinitiative noch auf den Startschuss des Landesabstimmungsleiters wartet, hat die Landesregierung in Brandenburg bereits in dieser Woche das Gesetz zur Neugründung einer Lausitzer Universität durch den Landtag verabschiedet.
„Das Gesetz sieht vor, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz gegen den Willen der Betroffenen mit Hilfe eines verfassungswidrigen Gesetzes zwangszufusionieren“, erläutert Maja Wallstein, eine der Organisatoren des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Als folgerichtigen Schritt bewerten und begrüßen die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens daher die Absicht der BTU Cottbus, mit einer Verfassungsklage gegen die Zwangsfusion vorzugehen. DasZwangsfusionsgesetz verletzt auch nach Auffassung der Volksbegehrensinitiative u. a. die durch Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützte Wissenschaftsfreiheit, den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Abs. 1 und das Demokratieprinzip nach Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die BTU ist, was auch für die verfassungsrechtliche Abwägung wichtig ist, die am schlechtesten finanzierte Technische Universität in Deutschland und sie soll es nach dem Willen der Landesregierung auch nach der Zwangsfusion bleiben.
„Wie bereits im gesamten Verfahren möchte die rot-rote Regierungskoalition Tatsachen schaffen und zwei funktionierende Hochschulen zerschlagen, ohne das Votum der Bürg erinnen und Bürger abzuwarten.“ zeigt sich Volksbegehrensvertreter Michael Apel entsetzt darüber, dass die Landesregierung das Votum von 42 000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern aus derVolksinitiative ignoriert.
Dass es erneut ein deutliches Votum für den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz geben wird und dass ihr Volksbegehren erfolgreich sein wird, daran haben die Organisatoren keinen Zweifel.
„Zu Beginn diesen Jahres haben wir in einer öffentlichen Runde wieder viel Rückenwind bekommen und viele kreative Ideen für die erfolgreiche Umsetzung unseres Volksbegehrens. Das erfolgreiche Volksbegehrenzum Nachtflugverbot um den BER hat uns zusätzlich Schwung gegeben.“ erklärt Sebastian Wirries, Vertreter des Volksbegehrens.
Quelle: Maja Wallstein, Vertreterin des Volksbegehrens “Hochschulen erhalten”
Während das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ nach der erfolgreichen Volksinitiative noch auf den Startschuss des Landesabstimmungsleiters wartet, hat die Landesregierung in Brandenburg bereits in dieser Woche das Gesetz zur Neugründung einer Lausitzer Universität durch den Landtag verabschiedet.
„Das Gesetz sieht vor, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz gegen den Willen der Betroffenen mit Hilfe eines verfassungswidrigen Gesetzes zwangszufusionieren“, erläutert Maja Wallstein, eine der Organisatoren des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Als folgerichtigen Schritt bewerten und begrüßen die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens daher die Absicht der BTU Cottbus, mit einer Verfassungsklage gegen die Zwangsfusion vorzugehen. DasZwangsfusionsgesetz verletzt auch nach Auffassung der Volksbegehrensinitiative u. a. die durch Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützte Wissenschaftsfreiheit, den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Abs. 1 und das Demokratieprinzip nach Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die BTU ist, was auch für die verfassungsrechtliche Abwägung wichtig ist, die am schlechtesten finanzierte Technische Universität in Deutschland und sie soll es nach dem Willen der Landesregierung auch nach der Zwangsfusion bleiben.
„Wie bereits im gesamten Verfahren möchte die rot-rote Regierungskoalition Tatsachen schaffen und zwei funktionierende Hochschulen zerschlagen, ohne das Votum der Bürg erinnen und Bürger abzuwarten.“ zeigt sich Volksbegehrensvertreter Michael Apel entsetzt darüber, dass die Landesregierung das Votum von 42 000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern aus derVolksinitiative ignoriert.
Dass es erneut ein deutliches Votum für den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz geben wird und dass ihr Volksbegehren erfolgreich sein wird, daran haben die Organisatoren keinen Zweifel.
„Zu Beginn diesen Jahres haben wir in einer öffentlichen Runde wieder viel Rückenwind bekommen und viele kreative Ideen für die erfolgreiche Umsetzung unseres Volksbegehrens. Das erfolgreiche Volksbegehrenzum Nachtflugverbot um den BER hat uns zusätzlich Schwung gegeben.“ erklärt Sebastian Wirries, Vertreter des Volksbegehrens.
Quelle: Maja Wallstein, Vertreterin des Volksbegehrens “Hochschulen erhalten”
Während das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ nach der erfolgreichen Volksinitiative noch auf den Startschuss des Landesabstimmungsleiters wartet, hat die Landesregierung in Brandenburg bereits in dieser Woche das Gesetz zur Neugründung einer Lausitzer Universität durch den Landtag verabschiedet.
„Das Gesetz sieht vor, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz gegen den Willen der Betroffenen mit Hilfe eines verfassungswidrigen Gesetzes zwangszufusionieren“, erläutert Maja Wallstein, eine der Organisatoren des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Als folgerichtigen Schritt bewerten und begrüßen die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens daher die Absicht der BTU Cottbus, mit einer Verfassungsklage gegen die Zwangsfusion vorzugehen. DasZwangsfusionsgesetz verletzt auch nach Auffassung der Volksbegehrensinitiative u. a. die durch Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützte Wissenschaftsfreiheit, den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Abs. 1 und das Demokratieprinzip nach Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die BTU ist, was auch für die verfassungsrechtliche Abwägung wichtig ist, die am schlechtesten finanzierte Technische Universität in Deutschland und sie soll es nach dem Willen der Landesregierung auch nach der Zwangsfusion bleiben.
„Wie bereits im gesamten Verfahren möchte die rot-rote Regierungskoalition Tatsachen schaffen und zwei funktionierende Hochschulen zerschlagen, ohne das Votum der Bürg erinnen und Bürger abzuwarten.“ zeigt sich Volksbegehrensvertreter Michael Apel entsetzt darüber, dass die Landesregierung das Votum von 42 000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern aus derVolksinitiative ignoriert.
Dass es erneut ein deutliches Votum für den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz geben wird und dass ihr Volksbegehren erfolgreich sein wird, daran haben die Organisatoren keinen Zweifel.
„Zu Beginn diesen Jahres haben wir in einer öffentlichen Runde wieder viel Rückenwind bekommen und viele kreative Ideen für die erfolgreiche Umsetzung unseres Volksbegehrens. Das erfolgreiche Volksbegehrenzum Nachtflugverbot um den BER hat uns zusätzlich Schwung gegeben.“ erklärt Sebastian Wirries, Vertreter des Volksbegehrens.
Quelle: Maja Wallstein, Vertreterin des Volksbegehrens “Hochschulen erhalten”
Während das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ nach der erfolgreichen Volksinitiative noch auf den Startschuss des Landesabstimmungsleiters wartet, hat die Landesregierung in Brandenburg bereits in dieser Woche das Gesetz zur Neugründung einer Lausitzer Universität durch den Landtag verabschiedet.
„Das Gesetz sieht vor, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz gegen den Willen der Betroffenen mit Hilfe eines verfassungswidrigen Gesetzes zwangszufusionieren“, erläutert Maja Wallstein, eine der Organisatoren des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Als folgerichtigen Schritt bewerten und begrüßen die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens daher die Absicht der BTU Cottbus, mit einer Verfassungsklage gegen die Zwangsfusion vorzugehen. DasZwangsfusionsgesetz verletzt auch nach Auffassung der Volksbegehrensinitiative u. a. die durch Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützte Wissenschaftsfreiheit, den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Abs. 1 und das Demokratieprinzip nach Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die BTU ist, was auch für die verfassungsrechtliche Abwägung wichtig ist, die am schlechtesten finanzierte Technische Universität in Deutschland und sie soll es nach dem Willen der Landesregierung auch nach der Zwangsfusion bleiben.
„Wie bereits im gesamten Verfahren möchte die rot-rote Regierungskoalition Tatsachen schaffen und zwei funktionierende Hochschulen zerschlagen, ohne das Votum der Bürg erinnen und Bürger abzuwarten.“ zeigt sich Volksbegehrensvertreter Michael Apel entsetzt darüber, dass die Landesregierung das Votum von 42 000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern aus derVolksinitiative ignoriert.
Dass es erneut ein deutliches Votum für den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz geben wird und dass ihr Volksbegehren erfolgreich sein wird, daran haben die Organisatoren keinen Zweifel.
„Zu Beginn diesen Jahres haben wir in einer öffentlichen Runde wieder viel Rückenwind bekommen und viele kreative Ideen für die erfolgreiche Umsetzung unseres Volksbegehrens. Das erfolgreiche Volksbegehrenzum Nachtflugverbot um den BER hat uns zusätzlich Schwung gegeben.“ erklärt Sebastian Wirries, Vertreter des Volksbegehrens.
Quelle: Maja Wallstein, Vertreterin des Volksbegehrens “Hochschulen erhalten”
Während das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ nach der erfolgreichen Volksinitiative noch auf den Startschuss des Landesabstimmungsleiters wartet, hat die Landesregierung in Brandenburg bereits in dieser Woche das Gesetz zur Neugründung einer Lausitzer Universität durch den Landtag verabschiedet.
„Das Gesetz sieht vor, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz gegen den Willen der Betroffenen mit Hilfe eines verfassungswidrigen Gesetzes zwangszufusionieren“, erläutert Maja Wallstein, eine der Organisatoren des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Als folgerichtigen Schritt bewerten und begrüßen die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens daher die Absicht der BTU Cottbus, mit einer Verfassungsklage gegen die Zwangsfusion vorzugehen. DasZwangsfusionsgesetz verletzt auch nach Auffassung der Volksbegehrensinitiative u. a. die durch Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützte Wissenschaftsfreiheit, den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Abs. 1 und das Demokratieprinzip nach Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die BTU ist, was auch für die verfassungsrechtliche Abwägung wichtig ist, die am schlechtesten finanzierte Technische Universität in Deutschland und sie soll es nach dem Willen der Landesregierung auch nach der Zwangsfusion bleiben.
„Wie bereits im gesamten Verfahren möchte die rot-rote Regierungskoalition Tatsachen schaffen und zwei funktionierende Hochschulen zerschlagen, ohne das Votum der Bürg erinnen und Bürger abzuwarten.“ zeigt sich Volksbegehrensvertreter Michael Apel entsetzt darüber, dass die Landesregierung das Votum von 42 000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern aus derVolksinitiative ignoriert.
Dass es erneut ein deutliches Votum für den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz geben wird und dass ihr Volksbegehren erfolgreich sein wird, daran haben die Organisatoren keinen Zweifel.
„Zu Beginn diesen Jahres haben wir in einer öffentlichen Runde wieder viel Rückenwind bekommen und viele kreative Ideen für die erfolgreiche Umsetzung unseres Volksbegehrens. Das erfolgreiche Volksbegehrenzum Nachtflugverbot um den BER hat uns zusätzlich Schwung gegeben.“ erklärt Sebastian Wirries, Vertreter des Volksbegehrens.
Quelle: Maja Wallstein, Vertreterin des Volksbegehrens “Hochschulen erhalten”
Während das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ nach der erfolgreichen Volksinitiative noch auf den Startschuss des Landesabstimmungsleiters wartet, hat die Landesregierung in Brandenburg bereits in dieser Woche das Gesetz zur Neugründung einer Lausitzer Universität durch den Landtag verabschiedet.
„Das Gesetz sieht vor, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz gegen den Willen der Betroffenen mit Hilfe eines verfassungswidrigen Gesetzes zwangszufusionieren“, erläutert Maja Wallstein, eine der Organisatoren des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Als folgerichtigen Schritt bewerten und begrüßen die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens daher die Absicht der BTU Cottbus, mit einer Verfassungsklage gegen die Zwangsfusion vorzugehen. DasZwangsfusionsgesetz verletzt auch nach Auffassung der Volksbegehrensinitiative u. a. die durch Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützte Wissenschaftsfreiheit, den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Abs. 1 und das Demokratieprinzip nach Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die BTU ist, was auch für die verfassungsrechtliche Abwägung wichtig ist, die am schlechtesten finanzierte Technische Universität in Deutschland und sie soll es nach dem Willen der Landesregierung auch nach der Zwangsfusion bleiben.
„Wie bereits im gesamten Verfahren möchte die rot-rote Regierungskoalition Tatsachen schaffen und zwei funktionierende Hochschulen zerschlagen, ohne das Votum der Bürg erinnen und Bürger abzuwarten.“ zeigt sich Volksbegehrensvertreter Michael Apel entsetzt darüber, dass die Landesregierung das Votum von 42 000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern aus derVolksinitiative ignoriert.
Dass es erneut ein deutliches Votum für den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz geben wird und dass ihr Volksbegehren erfolgreich sein wird, daran haben die Organisatoren keinen Zweifel.
„Zu Beginn diesen Jahres haben wir in einer öffentlichen Runde wieder viel Rückenwind bekommen und viele kreative Ideen für die erfolgreiche Umsetzung unseres Volksbegehrens. Das erfolgreiche Volksbegehrenzum Nachtflugverbot um den BER hat uns zusätzlich Schwung gegeben.“ erklärt Sebastian Wirries, Vertreter des Volksbegehrens.
Quelle: Maja Wallstein, Vertreterin des Volksbegehrens “Hochschulen erhalten”
Während das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ nach der erfolgreichen Volksinitiative noch auf den Startschuss des Landesabstimmungsleiters wartet, hat die Landesregierung in Brandenburg bereits in dieser Woche das Gesetz zur Neugründung einer Lausitzer Universität durch den Landtag verabschiedet.
„Das Gesetz sieht vor, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz gegen den Willen der Betroffenen mit Hilfe eines verfassungswidrigen Gesetzes zwangszufusionieren“, erläutert Maja Wallstein, eine der Organisatoren des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Als folgerichtigen Schritt bewerten und begrüßen die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens daher die Absicht der BTU Cottbus, mit einer Verfassungsklage gegen die Zwangsfusion vorzugehen. DasZwangsfusionsgesetz verletzt auch nach Auffassung der Volksbegehrensinitiative u. a. die durch Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützte Wissenschaftsfreiheit, den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Abs. 1 und das Demokratieprinzip nach Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die BTU ist, was auch für die verfassungsrechtliche Abwägung wichtig ist, die am schlechtesten finanzierte Technische Universität in Deutschland und sie soll es nach dem Willen der Landesregierung auch nach der Zwangsfusion bleiben.
„Wie bereits im gesamten Verfahren möchte die rot-rote Regierungskoalition Tatsachen schaffen und zwei funktionierende Hochschulen zerschlagen, ohne das Votum der Bürg erinnen und Bürger abzuwarten.“ zeigt sich Volksbegehrensvertreter Michael Apel entsetzt darüber, dass die Landesregierung das Votum von 42 000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern aus derVolksinitiative ignoriert.
Dass es erneut ein deutliches Votum für den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz geben wird und dass ihr Volksbegehren erfolgreich sein wird, daran haben die Organisatoren keinen Zweifel.
„Zu Beginn diesen Jahres haben wir in einer öffentlichen Runde wieder viel Rückenwind bekommen und viele kreative Ideen für die erfolgreiche Umsetzung unseres Volksbegehrens. Das erfolgreiche Volksbegehrenzum Nachtflugverbot um den BER hat uns zusätzlich Schwung gegeben.“ erklärt Sebastian Wirries, Vertreter des Volksbegehrens.
Quelle: Maja Wallstein, Vertreterin des Volksbegehrens “Hochschulen erhalten”
Während das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ nach der erfolgreichen Volksinitiative noch auf den Startschuss des Landesabstimmungsleiters wartet, hat die Landesregierung in Brandenburg bereits in dieser Woche das Gesetz zur Neugründung einer Lausitzer Universität durch den Landtag verabschiedet.
„Das Gesetz sieht vor, die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz gegen den Willen der Betroffenen mit Hilfe eines verfassungswidrigen Gesetzes zwangszufusionieren“, erläutert Maja Wallstein, eine der Organisatoren des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Als folgerichtigen Schritt bewerten und begrüßen die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens daher die Absicht der BTU Cottbus, mit einer Verfassungsklage gegen die Zwangsfusion vorzugehen. DasZwangsfusionsgesetz verletzt auch nach Auffassung der Volksbegehrensinitiative u. a. die durch Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützte Wissenschaftsfreiheit, den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Abs. 1 und das Demokratieprinzip nach Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die BTU ist, was auch für die verfassungsrechtliche Abwägung wichtig ist, die am schlechtesten finanzierte Technische Universität in Deutschland und sie soll es nach dem Willen der Landesregierung auch nach der Zwangsfusion bleiben.
„Wie bereits im gesamten Verfahren möchte die rot-rote Regierungskoalition Tatsachen schaffen und zwei funktionierende Hochschulen zerschlagen, ohne das Votum der Bürg erinnen und Bürger abzuwarten.“ zeigt sich Volksbegehrensvertreter Michael Apel entsetzt darüber, dass die Landesregierung das Votum von 42 000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern aus derVolksinitiative ignoriert.
Dass es erneut ein deutliches Votum für den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz geben wird und dass ihr Volksbegehren erfolgreich sein wird, daran haben die Organisatoren keinen Zweifel.
„Zu Beginn diesen Jahres haben wir in einer öffentlichen Runde wieder viel Rückenwind bekommen und viele kreative Ideen für die erfolgreiche Umsetzung unseres Volksbegehrens. Das erfolgreiche Volksbegehrenzum Nachtflugverbot um den BER hat uns zusätzlich Schwung gegeben.“ erklärt Sebastian Wirries, Vertreter des Volksbegehrens.
Quelle: Maja Wallstein, Vertreterin des Volksbegehrens “Hochschulen erhalten”