Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich – nach Abgleich aller Argumente – ausdrücklich bestätigt hat.
„Dieses Urteil ist ein fairer Kompromiss, der den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines gleichermaßen Rechnung trägt. Flüge in den Tagesrandzeiten zwar erlaubt, aber mit strikten Einschränkungen. Es macht keinen Sinn, den Kompromiss immer wieder in Frage zu stellen, denn die Region Berlin-Brandenburg steht auch mit dem Flughafenstandort Schönefeld in einem globalen Wettbewerb. Der Verzicht auf Flüge in den Randzeiten würde nicht nur die wirtschaftlichen Perspektiven des Flughafens BER, sondern der gesamten Region nachhaltig beschädigen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Es ist angebracht, die Anliegen der Initiatoren des Volksbegehrens zum Nachtflugverbot ernst zu nehmen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die politisch Verantwortlichen die wirtschaftliche Zukunft und die gesamtgesellschaftlichen Interessen des Landes Brandenburg aus dem Blick verlieren.
Foto: Creative Commons Lizenz, Wikipedia, Urheber: Beriherd
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich – nach Abgleich aller Argumente – ausdrücklich bestätigt hat.
„Dieses Urteil ist ein fairer Kompromiss, der den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines gleichermaßen Rechnung trägt. Flüge in den Tagesrandzeiten zwar erlaubt, aber mit strikten Einschränkungen. Es macht keinen Sinn, den Kompromiss immer wieder in Frage zu stellen, denn die Region Berlin-Brandenburg steht auch mit dem Flughafenstandort Schönefeld in einem globalen Wettbewerb. Der Verzicht auf Flüge in den Randzeiten würde nicht nur die wirtschaftlichen Perspektiven des Flughafens BER, sondern der gesamten Region nachhaltig beschädigen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Es ist angebracht, die Anliegen der Initiatoren des Volksbegehrens zum Nachtflugverbot ernst zu nehmen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die politisch Verantwortlichen die wirtschaftliche Zukunft und die gesamtgesellschaftlichen Interessen des Landes Brandenburg aus dem Blick verlieren.
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich – nach Abgleich aller Argumente – ausdrücklich bestätigt hat.
„Dieses Urteil ist ein fairer Kompromiss, der den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines gleichermaßen Rechnung trägt. Flüge in den Tagesrandzeiten zwar erlaubt, aber mit strikten Einschränkungen. Es macht keinen Sinn, den Kompromiss immer wieder in Frage zu stellen, denn die Region Berlin-Brandenburg steht auch mit dem Flughafenstandort Schönefeld in einem globalen Wettbewerb. Der Verzicht auf Flüge in den Randzeiten würde nicht nur die wirtschaftlichen Perspektiven des Flughafens BER, sondern der gesamten Region nachhaltig beschädigen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Es ist angebracht, die Anliegen der Initiatoren des Volksbegehrens zum Nachtflugverbot ernst zu nehmen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die politisch Verantwortlichen die wirtschaftliche Zukunft und die gesamtgesellschaftlichen Interessen des Landes Brandenburg aus dem Blick verlieren.
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich – nach Abgleich aller Argumente – ausdrücklich bestätigt hat.
„Dieses Urteil ist ein fairer Kompromiss, der den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines gleichermaßen Rechnung trägt. Flüge in den Tagesrandzeiten zwar erlaubt, aber mit strikten Einschränkungen. Es macht keinen Sinn, den Kompromiss immer wieder in Frage zu stellen, denn die Region Berlin-Brandenburg steht auch mit dem Flughafenstandort Schönefeld in einem globalen Wettbewerb. Der Verzicht auf Flüge in den Randzeiten würde nicht nur die wirtschaftlichen Perspektiven des Flughafens BER, sondern der gesamten Region nachhaltig beschädigen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Es ist angebracht, die Anliegen der Initiatoren des Volksbegehrens zum Nachtflugverbot ernst zu nehmen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die politisch Verantwortlichen die wirtschaftliche Zukunft und die gesamtgesellschaftlichen Interessen des Landes Brandenburg aus dem Blick verlieren.
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich – nach Abgleich aller Argumente – ausdrücklich bestätigt hat.
„Dieses Urteil ist ein fairer Kompromiss, der den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines gleichermaßen Rechnung trägt. Flüge in den Tagesrandzeiten zwar erlaubt, aber mit strikten Einschränkungen. Es macht keinen Sinn, den Kompromiss immer wieder in Frage zu stellen, denn die Region Berlin-Brandenburg steht auch mit dem Flughafenstandort Schönefeld in einem globalen Wettbewerb. Der Verzicht auf Flüge in den Randzeiten würde nicht nur die wirtschaftlichen Perspektiven des Flughafens BER, sondern der gesamten Region nachhaltig beschädigen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Es ist angebracht, die Anliegen der Initiatoren des Volksbegehrens zum Nachtflugverbot ernst zu nehmen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die politisch Verantwortlichen die wirtschaftliche Zukunft und die gesamtgesellschaftlichen Interessen des Landes Brandenburg aus dem Blick verlieren.
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich – nach Abgleich aller Argumente – ausdrücklich bestätigt hat.
„Dieses Urteil ist ein fairer Kompromiss, der den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines gleichermaßen Rechnung trägt. Flüge in den Tagesrandzeiten zwar erlaubt, aber mit strikten Einschränkungen. Es macht keinen Sinn, den Kompromiss immer wieder in Frage zu stellen, denn die Region Berlin-Brandenburg steht auch mit dem Flughafenstandort Schönefeld in einem globalen Wettbewerb. Der Verzicht auf Flüge in den Randzeiten würde nicht nur die wirtschaftlichen Perspektiven des Flughafens BER, sondern der gesamten Region nachhaltig beschädigen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Es ist angebracht, die Anliegen der Initiatoren des Volksbegehrens zum Nachtflugverbot ernst zu nehmen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die politisch Verantwortlichen die wirtschaftliche Zukunft und die gesamtgesellschaftlichen Interessen des Landes Brandenburg aus dem Blick verlieren.
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich – nach Abgleich aller Argumente – ausdrücklich bestätigt hat.
„Dieses Urteil ist ein fairer Kompromiss, der den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines gleichermaßen Rechnung trägt. Flüge in den Tagesrandzeiten zwar erlaubt, aber mit strikten Einschränkungen. Es macht keinen Sinn, den Kompromiss immer wieder in Frage zu stellen, denn die Region Berlin-Brandenburg steht auch mit dem Flughafenstandort Schönefeld in einem globalen Wettbewerb. Der Verzicht auf Flüge in den Randzeiten würde nicht nur die wirtschaftlichen Perspektiven des Flughafens BER, sondern der gesamten Region nachhaltig beschädigen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Es ist angebracht, die Anliegen der Initiatoren des Volksbegehrens zum Nachtflugverbot ernst zu nehmen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die politisch Verantwortlichen die wirtschaftliche Zukunft und die gesamtgesellschaftlichen Interessen des Landes Brandenburg aus dem Blick verlieren.
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Nutzung der Randzeiten mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2011 letztinstanzlich – nach Abgleich aller Argumente – ausdrücklich bestätigt hat.
„Dieses Urteil ist ein fairer Kompromiss, der den Anliegen von Anwohnern, Flughafen und Airlines gleichermaßen Rechnung trägt. Flüge in den Tagesrandzeiten zwar erlaubt, aber mit strikten Einschränkungen. Es macht keinen Sinn, den Kompromiss immer wieder in Frage zu stellen, denn die Region Berlin-Brandenburg steht auch mit dem Flughafenstandort Schönefeld in einem globalen Wettbewerb. Der Verzicht auf Flüge in den Randzeiten würde nicht nur die wirtschaftlichen Perspektiven des Flughafens BER, sondern der gesamten Region nachhaltig beschädigen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Es ist angebracht, die Anliegen der Initiatoren des Volksbegehrens zum Nachtflugverbot ernst zu nehmen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die politisch Verantwortlichen die wirtschaftliche Zukunft und die gesamtgesellschaftlichen Interessen des Landes Brandenburg aus dem Blick verlieren.
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