Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.
Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.
Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.
Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.
Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.
Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.
Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.
Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.
Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz