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NIEDERLAUSITZ aktuell

Nationalparkplan wird ausgelegt – Einsicht in Entwurf ab 6. August möglich

5:22 Uhr | 3. August 2012
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Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung unter der Telefonnummer 03332/ 2677-0 zur Verfügung. Bei Interesse können auch persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Der Nationalparkplan wird durch Nationalparkvertreter auch in Kommunalvertretungen und Regionalkonferenzen vorgestellt. Zudem werden die Entwürfe der Bände 2 und 3 einschließlich des bereits seit Mitte 2010 vorliegenden Bandes 1 (Leitbild und Ziele) in Kürze vollständig auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und in einer Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ der Bevölkerung vorgestellt.

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 6. August bis zum 28. September können Interessierte in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion Einsicht in den Entwurf des Nationalparkplanes nehmen. Nach der einstimmigen Zustimmung für die Bände Bestandsanalyse und Projekte/Maßnahmen durch das Nationalpark-Kuratorium liegt der komplette, rund 1000 Seiten umfassende Planentwurf mit den wichtigsten Karten nun öffentlich aus.
Bei den Stadtverwaltungen Angermünde und Schwedt/Oder, den Amtsverwaltungen Gartz (Oder), Oder-Welse und Britz-Chorin-Oderberg sowie bei der Nationalparkverwaltung in Criewen können Karten und Texte während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Band 2 (Bestandsanalyse) beinhaltet eine umfassende Beschreibung des einzigen brandenburgischen Nationalparks. Ob Bodeneigenschaften, Wasserverhältnisse, die verkehrliche Infrastruktur oder Lebensräume und Tier- und Pflanzenwelt – nahezu jeder Aspekt des unteren Odertals wird betrachtet. Im Band 3 – Projekte/ Maßnahmen – erläutert die Nationalparkverwaltung detailliert ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Auennationalparkes und den dafür erforderlichen Maßnahmen.
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Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich zum Nationalparkplan zu äußern und seine Bedenken und Anregungen bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu richten. Die hoffentlich zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen werden dann von der Nationalparkverwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag für das Nationalparkkuratorium erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit im Kuratorium vorausgesetzt, wird der Nationalparkplan dann mit Bekanntmachung durch das Brandenburger Umweltministerium in Kraft gesetzt. Im Nationalparkgesetz ist für den Nationalparkplan eine sogenannte Behördenverbindlichkeit festgelegt, die Nationalparkverwaltung und alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Nationalparkgebiet planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, sind damit an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Trockene, rissige Haut an den Händen und brüchige Nägel sind weit verbreitete Beschwerden, die nicht nur unangenehm sind, sondern auch...

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NL-Eventtipps für Himmelfahrt & Wochenende in der Lausitz

19:00 Uhr | 28. Mai 2025 | 275.3k Leser

Neue Clearingstelle am FamilienCampus Lausitz eröffnet

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Kurzzeitpflege am Uniklinikum Cottbus blickt auf einjähriges Bestehen

16:29 Uhr | 28. Mai 2025 | 72 Leser

Bilanz Mai: Arbeitslosenquote in Südbrandenburg bei 6,0 Prozent

16:05 Uhr | 28. Mai 2025 | 28 Leser

310 Teilnehmer: “Sport frei!” beim 31. Seniorensportfest in Cottbus

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Cottbus: Transporter prallt gegen Baum – Beifahrer leicht verletzt

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Bombenfund in Cottbus: Sperrkreis, Entschärfung & Bahnstopp am Dienstag

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Leblose Person bei Dachstuhlbrand in Dissen-Striesow gefunden

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Cottbus & Umgebung: Verstöße bei Kontrollen in Barbershops festgestellt

27.Mai 2025 | 10.8k Leser

Neuer Lausitz Park mit Marktkauf in Cottbus offiziell eröffnet

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Ein Tag fürs Herz: Jugendweihe feierte ihr Comeback in Finsterwalde

26.Mai 2025 | 6.3k Leser

Falsche Ankäufer unterwegs: Stadt Senftenberg warnt vor Betrugsmasche

23.Mai 2025 | 4k Leser

VideoNews

Cottbus | Mission Paralympics im Sportzentrum ging in neue Runde, Knapp 800 aus 10 Schulen sporteln
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Im Cottbuser Sportzentrum fand heute wieder traditionell die GWC Mission Paralympics statt. Das Sportfest vom Stadtsportbund Cottbus e.V. richtet sich an Kinder mit und ohne Handicap und stellt vor allem ...den Inklusionsgedanken in den Vordergrund. An verschiedenen Stationen tobten sich knapp 800 Kinder aus 10 Schulen aus. Neben dem Rollstuhl-Slalom gab es in diesem Jahr auch den Parcours der Sinne sowie den Blindenparcours. Die Mission Paralympics findet seit 2012 im Rahmen der paralympischen Spiele statt und wird jährlich mit einer großen Siegerehrung abgeschlossen.

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Jänschwalde | 31-MW-Solarpark auf der Deponie am Netz - LEAG zum Großprojekt & Energiepark Bohrau
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Die Lausitz soll sich sichtbar zur klimafreundlichen Energieregion entwickeln: Im Tagebau Jänschwalde nimmt dafür die GigawattFactory der LEAG mit Windkraft, Solarenergie und Batteriespeichern weiter Fahrt auf. Der Windpark Forst Briesnig ...II wächst mit 17 Anlagen bis 2026 zum Großprojekt heran, parallel wurde nun der Solarpark auf der Jänschwalder Deponie fertiggestellt und der Bau des Energieparks Bohrau gestartet.

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Jänschwalde | Rekultivierung, Seen & GigawattFactory - Wie ist der Stand im ehemaligen Tagebau?
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Die Lausitz soll sich sichtbar zur klimafreundlichen Energieregion entwickeln: Im Tagebau Jänschwalde nimmt dafür die GigawattFactory der LEAG mit Windkraft, Solarenergie und Batteriespeichern weiter Fahrt auf. Der Windpark Forst Briesnig ...II wächst mit 17 Anlagen bis 2026 zum Großprojekt heran, parallel wurde nun der Solarpark auf der Jänschwalder Deponie fertiggestellt.

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