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NIEDERLAUSITZ aktuell

Mit Prämiengutscheinen lebenslanges Lernen verwirklichen

9:30 Uhr | 4. Juni 2012
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Was ist die „Bildungsprämie“?
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Bildungsprämie“ die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen gefördert und motiviert werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren.

Der Prämiengutschein
Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Was können Sie tun, um einen Prämiengutschein zu erhalten?
Die Volkshochschule des Landkreises Elbe-Elster gehört zu den ausgewählten Beratungsstellen, die Prämiengutscheine an anspruchsberechtigte Personen ausstellen. Hier werden im Rahmen einer Beratung die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.

Ansprechpartner sind:
in der Regionalstelle Finsterwalde: Christine Naumann, Tel. 03531 7176105,
in der Regionalstelle Bad Liebenwerda: Wolfgang Geister, Tel. 035341 2050,
in der Regionalstelle Herzberg: Martin Brasse: Tel. 465300 und
im Kulturamt des Landkreises: Jana Hirschnitz: Tel . 465103.

Wo bietet die Volkshochschule Elbe-Elster Beratungen zum Prämiengutschein an?
Je nach Bedarf sind Beratungen grundsätzlich in allen drei Regionalstellen möglich.
Bitte beachten: Der Prämiengutschein kann nur ausgestellt werden, wenn die in Frage kommende Weiterbildung noch nicht gebucht wurde und wenn diese noch nicht begonnen hat.

Wo gibt es allgemeine Informationen zum Programm „Bildungsprämie“?
Ausführliche Informationen bietet das Internet unter www.bildungspraemie.info.

Zum Beratungsgespräch sind mitzubringen:
Gültiger Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Aktueller Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers.

Was NICHT erforderlich ist:
Geld – die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine genaue Vorstellung, welche Weiterbildung man machen möchte – die Beraterinnen und Berater sind äußerst erfahren und
kompetent. Aber: Vorbereitung hilft natürlich immer.

Wichtig ist:
Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht. Es muss eine individuelle berufliche Weiterbildung sein, also keine hobby- oder freizeitorientierte Fortbildung oder eine Weiterbildung, die der Gesundheit oder der Persönlichkeitsentwicklung dient. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert. Wichtig! Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist, für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat, der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Was ist die „Bildungsprämie“?
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Bildungsprämie“ die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen gefördert und motiviert werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren.

Der Prämiengutschein
Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Was können Sie tun, um einen Prämiengutschein zu erhalten?
Die Volkshochschule des Landkreises Elbe-Elster gehört zu den ausgewählten Beratungsstellen, die Prämiengutscheine an anspruchsberechtigte Personen ausstellen. Hier werden im Rahmen einer Beratung die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.

Ansprechpartner sind:
in der Regionalstelle Finsterwalde: Christine Naumann, Tel. 03531 7176105,
in der Regionalstelle Bad Liebenwerda: Wolfgang Geister, Tel. 035341 2050,
in der Regionalstelle Herzberg: Martin Brasse: Tel. 465300 und
im Kulturamt des Landkreises: Jana Hirschnitz: Tel . 465103.

Wo bietet die Volkshochschule Elbe-Elster Beratungen zum Prämiengutschein an?
Je nach Bedarf sind Beratungen grundsätzlich in allen drei Regionalstellen möglich.
Bitte beachten: Der Prämiengutschein kann nur ausgestellt werden, wenn die in Frage kommende Weiterbildung noch nicht gebucht wurde und wenn diese noch nicht begonnen hat.

Wo gibt es allgemeine Informationen zum Programm „Bildungsprämie“?
Ausführliche Informationen bietet das Internet unter www.bildungspraemie.info.

Zum Beratungsgespräch sind mitzubringen:
Gültiger Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Aktueller Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers.

Was NICHT erforderlich ist:
Geld – die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine genaue Vorstellung, welche Weiterbildung man machen möchte – die Beraterinnen und Berater sind äußerst erfahren und
kompetent. Aber: Vorbereitung hilft natürlich immer.

Wichtig ist:
Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht. Es muss eine individuelle berufliche Weiterbildung sein, also keine hobby- oder freizeitorientierte Fortbildung oder eine Weiterbildung, die der Gesundheit oder der Persönlichkeitsentwicklung dient. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert. Wichtig! Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist, für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat, der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Was ist die „Bildungsprämie“?
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Bildungsprämie“ die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen gefördert und motiviert werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren.

Der Prämiengutschein
Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Was können Sie tun, um einen Prämiengutschein zu erhalten?
Die Volkshochschule des Landkreises Elbe-Elster gehört zu den ausgewählten Beratungsstellen, die Prämiengutscheine an anspruchsberechtigte Personen ausstellen. Hier werden im Rahmen einer Beratung die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.

Ansprechpartner sind:
in der Regionalstelle Finsterwalde: Christine Naumann, Tel. 03531 7176105,
in der Regionalstelle Bad Liebenwerda: Wolfgang Geister, Tel. 035341 2050,
in der Regionalstelle Herzberg: Martin Brasse: Tel. 465300 und
im Kulturamt des Landkreises: Jana Hirschnitz: Tel . 465103.

Wo bietet die Volkshochschule Elbe-Elster Beratungen zum Prämiengutschein an?
Je nach Bedarf sind Beratungen grundsätzlich in allen drei Regionalstellen möglich.
Bitte beachten: Der Prämiengutschein kann nur ausgestellt werden, wenn die in Frage kommende Weiterbildung noch nicht gebucht wurde und wenn diese noch nicht begonnen hat.

Wo gibt es allgemeine Informationen zum Programm „Bildungsprämie“?
Ausführliche Informationen bietet das Internet unter www.bildungspraemie.info.

Zum Beratungsgespräch sind mitzubringen:
Gültiger Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Aktueller Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers.

Was NICHT erforderlich ist:
Geld – die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine genaue Vorstellung, welche Weiterbildung man machen möchte – die Beraterinnen und Berater sind äußerst erfahren und
kompetent. Aber: Vorbereitung hilft natürlich immer.

Wichtig ist:
Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht. Es muss eine individuelle berufliche Weiterbildung sein, also keine hobby- oder freizeitorientierte Fortbildung oder eine Weiterbildung, die der Gesundheit oder der Persönlichkeitsentwicklung dient. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert. Wichtig! Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist, für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat, der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Was ist die „Bildungsprämie“?
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Bildungsprämie“ die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen gefördert und motiviert werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren.

Der Prämiengutschein
Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Was können Sie tun, um einen Prämiengutschein zu erhalten?
Die Volkshochschule des Landkreises Elbe-Elster gehört zu den ausgewählten Beratungsstellen, die Prämiengutscheine an anspruchsberechtigte Personen ausstellen. Hier werden im Rahmen einer Beratung die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.

Ansprechpartner sind:
in der Regionalstelle Finsterwalde: Christine Naumann, Tel. 03531 7176105,
in der Regionalstelle Bad Liebenwerda: Wolfgang Geister, Tel. 035341 2050,
in der Regionalstelle Herzberg: Martin Brasse: Tel. 465300 und
im Kulturamt des Landkreises: Jana Hirschnitz: Tel . 465103.

Wo bietet die Volkshochschule Elbe-Elster Beratungen zum Prämiengutschein an?
Je nach Bedarf sind Beratungen grundsätzlich in allen drei Regionalstellen möglich.
Bitte beachten: Der Prämiengutschein kann nur ausgestellt werden, wenn die in Frage kommende Weiterbildung noch nicht gebucht wurde und wenn diese noch nicht begonnen hat.

Wo gibt es allgemeine Informationen zum Programm „Bildungsprämie“?
Ausführliche Informationen bietet das Internet unter www.bildungspraemie.info.

Zum Beratungsgespräch sind mitzubringen:
Gültiger Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Aktueller Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers.

Was NICHT erforderlich ist:
Geld – die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine genaue Vorstellung, welche Weiterbildung man machen möchte – die Beraterinnen und Berater sind äußerst erfahren und
kompetent. Aber: Vorbereitung hilft natürlich immer.

Wichtig ist:
Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht. Es muss eine individuelle berufliche Weiterbildung sein, also keine hobby- oder freizeitorientierte Fortbildung oder eine Weiterbildung, die der Gesundheit oder der Persönlichkeitsentwicklung dient. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert. Wichtig! Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist, für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat, der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Was ist die „Bildungsprämie“?
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Bildungsprämie“ die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen gefördert und motiviert werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren.

Der Prämiengutschein
Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Was können Sie tun, um einen Prämiengutschein zu erhalten?
Die Volkshochschule des Landkreises Elbe-Elster gehört zu den ausgewählten Beratungsstellen, die Prämiengutscheine an anspruchsberechtigte Personen ausstellen. Hier werden im Rahmen einer Beratung die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.

Ansprechpartner sind:
in der Regionalstelle Finsterwalde: Christine Naumann, Tel. 03531 7176105,
in der Regionalstelle Bad Liebenwerda: Wolfgang Geister, Tel. 035341 2050,
in der Regionalstelle Herzberg: Martin Brasse: Tel. 465300 und
im Kulturamt des Landkreises: Jana Hirschnitz: Tel . 465103.

Wo bietet die Volkshochschule Elbe-Elster Beratungen zum Prämiengutschein an?
Je nach Bedarf sind Beratungen grundsätzlich in allen drei Regionalstellen möglich.
Bitte beachten: Der Prämiengutschein kann nur ausgestellt werden, wenn die in Frage kommende Weiterbildung noch nicht gebucht wurde und wenn diese noch nicht begonnen hat.

Wo gibt es allgemeine Informationen zum Programm „Bildungsprämie“?
Ausführliche Informationen bietet das Internet unter www.bildungspraemie.info.

Zum Beratungsgespräch sind mitzubringen:
Gültiger Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Aktueller Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers.

Was NICHT erforderlich ist:
Geld – die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine genaue Vorstellung, welche Weiterbildung man machen möchte – die Beraterinnen und Berater sind äußerst erfahren und
kompetent. Aber: Vorbereitung hilft natürlich immer.

Wichtig ist:
Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht. Es muss eine individuelle berufliche Weiterbildung sein, also keine hobby- oder freizeitorientierte Fortbildung oder eine Weiterbildung, die der Gesundheit oder der Persönlichkeitsentwicklung dient. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert. Wichtig! Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist, für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat, der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Was ist die „Bildungsprämie“?
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Bildungsprämie“ die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen gefördert und motiviert werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren.

Der Prämiengutschein
Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Was können Sie tun, um einen Prämiengutschein zu erhalten?
Die Volkshochschule des Landkreises Elbe-Elster gehört zu den ausgewählten Beratungsstellen, die Prämiengutscheine an anspruchsberechtigte Personen ausstellen. Hier werden im Rahmen einer Beratung die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.

Ansprechpartner sind:
in der Regionalstelle Finsterwalde: Christine Naumann, Tel. 03531 7176105,
in der Regionalstelle Bad Liebenwerda: Wolfgang Geister, Tel. 035341 2050,
in der Regionalstelle Herzberg: Martin Brasse: Tel. 465300 und
im Kulturamt des Landkreises: Jana Hirschnitz: Tel . 465103.

Wo bietet die Volkshochschule Elbe-Elster Beratungen zum Prämiengutschein an?
Je nach Bedarf sind Beratungen grundsätzlich in allen drei Regionalstellen möglich.
Bitte beachten: Der Prämiengutschein kann nur ausgestellt werden, wenn die in Frage kommende Weiterbildung noch nicht gebucht wurde und wenn diese noch nicht begonnen hat.

Wo gibt es allgemeine Informationen zum Programm „Bildungsprämie“?
Ausführliche Informationen bietet das Internet unter www.bildungspraemie.info.

Zum Beratungsgespräch sind mitzubringen:
Gültiger Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Aktueller Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers.

Was NICHT erforderlich ist:
Geld – die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine genaue Vorstellung, welche Weiterbildung man machen möchte – die Beraterinnen und Berater sind äußerst erfahren und
kompetent. Aber: Vorbereitung hilft natürlich immer.

Wichtig ist:
Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht. Es muss eine individuelle berufliche Weiterbildung sein, also keine hobby- oder freizeitorientierte Fortbildung oder eine Weiterbildung, die der Gesundheit oder der Persönlichkeitsentwicklung dient. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert. Wichtig! Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist, für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat, der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Was ist die „Bildungsprämie“?
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Bildungsprämie“ die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen gefördert und motiviert werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren.

Der Prämiengutschein
Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Was können Sie tun, um einen Prämiengutschein zu erhalten?
Die Volkshochschule des Landkreises Elbe-Elster gehört zu den ausgewählten Beratungsstellen, die Prämiengutscheine an anspruchsberechtigte Personen ausstellen. Hier werden im Rahmen einer Beratung die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.

Ansprechpartner sind:
in der Regionalstelle Finsterwalde: Christine Naumann, Tel. 03531 7176105,
in der Regionalstelle Bad Liebenwerda: Wolfgang Geister, Tel. 035341 2050,
in der Regionalstelle Herzberg: Martin Brasse: Tel. 465300 und
im Kulturamt des Landkreises: Jana Hirschnitz: Tel . 465103.

Wo bietet die Volkshochschule Elbe-Elster Beratungen zum Prämiengutschein an?
Je nach Bedarf sind Beratungen grundsätzlich in allen drei Regionalstellen möglich.
Bitte beachten: Der Prämiengutschein kann nur ausgestellt werden, wenn die in Frage kommende Weiterbildung noch nicht gebucht wurde und wenn diese noch nicht begonnen hat.

Wo gibt es allgemeine Informationen zum Programm „Bildungsprämie“?
Ausführliche Informationen bietet das Internet unter www.bildungspraemie.info.

Zum Beratungsgespräch sind mitzubringen:
Gültiger Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Aktueller Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers.

Was NICHT erforderlich ist:
Geld – die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine genaue Vorstellung, welche Weiterbildung man machen möchte – die Beraterinnen und Berater sind äußerst erfahren und
kompetent. Aber: Vorbereitung hilft natürlich immer.

Wichtig ist:
Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht. Es muss eine individuelle berufliche Weiterbildung sein, also keine hobby- oder freizeitorientierte Fortbildung oder eine Weiterbildung, die der Gesundheit oder der Persönlichkeitsentwicklung dient. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert. Wichtig! Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist, für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat, der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Was ist die „Bildungsprämie“?
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Bildungsprämie“ die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen gefördert und motiviert werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren.

Der Prämiengutschein
Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Was können Sie tun, um einen Prämiengutschein zu erhalten?
Die Volkshochschule des Landkreises Elbe-Elster gehört zu den ausgewählten Beratungsstellen, die Prämiengutscheine an anspruchsberechtigte Personen ausstellen. Hier werden im Rahmen einer Beratung die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.

Ansprechpartner sind:
in der Regionalstelle Finsterwalde: Christine Naumann, Tel. 03531 7176105,
in der Regionalstelle Bad Liebenwerda: Wolfgang Geister, Tel. 035341 2050,
in der Regionalstelle Herzberg: Martin Brasse: Tel. 465300 und
im Kulturamt des Landkreises: Jana Hirschnitz: Tel . 465103.

Wo bietet die Volkshochschule Elbe-Elster Beratungen zum Prämiengutschein an?
Je nach Bedarf sind Beratungen grundsätzlich in allen drei Regionalstellen möglich.
Bitte beachten: Der Prämiengutschein kann nur ausgestellt werden, wenn die in Frage kommende Weiterbildung noch nicht gebucht wurde und wenn diese noch nicht begonnen hat.

Wo gibt es allgemeine Informationen zum Programm „Bildungsprämie“?
Ausführliche Informationen bietet das Internet unter www.bildungspraemie.info.

Zum Beratungsgespräch sind mitzubringen:
Gültiger Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Aktueller Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers.

Was NICHT erforderlich ist:
Geld – die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine genaue Vorstellung, welche Weiterbildung man machen möchte – die Beraterinnen und Berater sind äußerst erfahren und
kompetent. Aber: Vorbereitung hilft natürlich immer.

Wichtig ist:
Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht. Es muss eine individuelle berufliche Weiterbildung sein, also keine hobby- oder freizeitorientierte Fortbildung oder eine Weiterbildung, die der Gesundheit oder der Persönlichkeitsentwicklung dient. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert. Wichtig! Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist, für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat, der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

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