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Landeskartellbehörde Brandenburg setzt niedrigere Trinkwasserpreise durch

10:42 Uhr | 21. September 2011
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Die Landeskartellbehörde Brandenburg hat vier von fünf Missbrauchsverfahren gegen brandenburgische Versorgungsunternehmen erfolgreich abgeschlossen – ohne dass förmliche Verfügungen zur Senkung der Preise erlassen werden mussten.
Die Behörde hatte die Höhe von privatrechtlich festgesetzten Trinkwasserpreisen untersucht, die Überprüfung der Entgeltgestaltung der Gebühren erhebenden Wasserversorger fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeskartellbehörde.
Nachdem die Trinkwasserversorger zunächst zur Stellungnahme zu dem bestehenden Missbrauchsverdacht aufgefordert wurden, hat die Landeskartellbehörde in der Folge diverse Gespräche mit den Vertretern der Trinkwasserversorgungsunternehmen geführt. Vier der fünf missbrauchsverdächtigen Versorger erklärten sich daraufhin im Zuge der Mediationsgespräche bereit, die Trinkwasserpreise auf freiwilliger Basis spürbar zu senken. Eine förmliche Senkungsverfügung der Landeskartellbehörde wurde dadurch entbehrlich.
Für die Kunden der Wasserversorger wirkt sich die Vorgehensweise der Landeskartellbehörde Brandenburg positiv aus, weil sie – anders als bei einer förmlichen Missbrauchsverfügung – nicht den Ausgang eines sich regelmäßig daran anschließenden langwierigen Gerichtsverfahrens abwarten müssen. Stattdessen profitieren sie direkt und zeitnah von den Preissenkungen. Die Einsparungen bei den jährlichen Trinkwasserkosten betragen dabei – abhängig von der jeweiligen Jahresabnahmemenge – bis zu 20 Prozent.
Nunmehr verbleibt nur ein unter Missbrauchsverdacht stehender Trinkwasserversorger aus dem unmittelbaren Berliner Umland, der bislang – anders als die anderen vier Versorger – noch keine Zusage im Hinblick auf eine freiwillige Senkung der Trinkwasserpreise abgegeben hat. Die Landeskartellbehörde führt hier derzeit noch weitere Ermittlungen durch. Bestätigt sich danach der Missbrauchsverdacht, kann die Landeskartellbehörde dem Versorger mit einer förmlichen Verfügung vorgeben, die Preise zu senken.
Insgesamt stellt die Landeskartellbehörde bei den Trinkwasserversorgungsunternehmen – nicht zuletzt durch das Engagement der die Wasserwirtschaft beraten-den Verbände und Gremien – eine steigende Sensibilität in Bezug auf die Kalkulation der Trinkwasserpreise fest. Die Behörde wertet dies als positiven Trend, hält aber auch künftig die wirkungsvolle kartellrechtliche Kontrolle der Trinkwasserpreise für unabdingbar. Eine Regulierung der Wasserpreise, wie jüngst vom Präsidenten der Bundesnetzagentur gefordert, erachtet sie dagegen als unzweckmäßig.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Die Landeskartellbehörde Brandenburg hat vier von fünf Missbrauchsverfahren gegen brandenburgische Versorgungsunternehmen erfolgreich abgeschlossen – ohne dass förmliche Verfügungen zur Senkung der Preise erlassen werden mussten.
Die Behörde hatte die Höhe von privatrechtlich festgesetzten Trinkwasserpreisen untersucht, die Überprüfung der Entgeltgestaltung der Gebühren erhebenden Wasserversorger fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeskartellbehörde.
Nachdem die Trinkwasserversorger zunächst zur Stellungnahme zu dem bestehenden Missbrauchsverdacht aufgefordert wurden, hat die Landeskartellbehörde in der Folge diverse Gespräche mit den Vertretern der Trinkwasserversorgungsunternehmen geführt. Vier der fünf missbrauchsverdächtigen Versorger erklärten sich daraufhin im Zuge der Mediationsgespräche bereit, die Trinkwasserpreise auf freiwilliger Basis spürbar zu senken. Eine förmliche Senkungsverfügung der Landeskartellbehörde wurde dadurch entbehrlich.
Für die Kunden der Wasserversorger wirkt sich die Vorgehensweise der Landeskartellbehörde Brandenburg positiv aus, weil sie – anders als bei einer förmlichen Missbrauchsverfügung – nicht den Ausgang eines sich regelmäßig daran anschließenden langwierigen Gerichtsverfahrens abwarten müssen. Stattdessen profitieren sie direkt und zeitnah von den Preissenkungen. Die Einsparungen bei den jährlichen Trinkwasserkosten betragen dabei – abhängig von der jeweiligen Jahresabnahmemenge – bis zu 20 Prozent.
Nunmehr verbleibt nur ein unter Missbrauchsverdacht stehender Trinkwasserversorger aus dem unmittelbaren Berliner Umland, der bislang – anders als die anderen vier Versorger – noch keine Zusage im Hinblick auf eine freiwillige Senkung der Trinkwasserpreise abgegeben hat. Die Landeskartellbehörde führt hier derzeit noch weitere Ermittlungen durch. Bestätigt sich danach der Missbrauchsverdacht, kann die Landeskartellbehörde dem Versorger mit einer förmlichen Verfügung vorgeben, die Preise zu senken.
Insgesamt stellt die Landeskartellbehörde bei den Trinkwasserversorgungsunternehmen – nicht zuletzt durch das Engagement der die Wasserwirtschaft beraten-den Verbände und Gremien – eine steigende Sensibilität in Bezug auf die Kalkulation der Trinkwasserpreise fest. Die Behörde wertet dies als positiven Trend, hält aber auch künftig die wirkungsvolle kartellrechtliche Kontrolle der Trinkwasserpreise für unabdingbar. Eine Regulierung der Wasserpreise, wie jüngst vom Präsidenten der Bundesnetzagentur gefordert, erachtet sie dagegen als unzweckmäßig.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Die Landeskartellbehörde Brandenburg hat vier von fünf Missbrauchsverfahren gegen brandenburgische Versorgungsunternehmen erfolgreich abgeschlossen – ohne dass förmliche Verfügungen zur Senkung der Preise erlassen werden mussten.
Die Behörde hatte die Höhe von privatrechtlich festgesetzten Trinkwasserpreisen untersucht, die Überprüfung der Entgeltgestaltung der Gebühren erhebenden Wasserversorger fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeskartellbehörde.
Nachdem die Trinkwasserversorger zunächst zur Stellungnahme zu dem bestehenden Missbrauchsverdacht aufgefordert wurden, hat die Landeskartellbehörde in der Folge diverse Gespräche mit den Vertretern der Trinkwasserversorgungsunternehmen geführt. Vier der fünf missbrauchsverdächtigen Versorger erklärten sich daraufhin im Zuge der Mediationsgespräche bereit, die Trinkwasserpreise auf freiwilliger Basis spürbar zu senken. Eine förmliche Senkungsverfügung der Landeskartellbehörde wurde dadurch entbehrlich.
Für die Kunden der Wasserversorger wirkt sich die Vorgehensweise der Landeskartellbehörde Brandenburg positiv aus, weil sie – anders als bei einer förmlichen Missbrauchsverfügung – nicht den Ausgang eines sich regelmäßig daran anschließenden langwierigen Gerichtsverfahrens abwarten müssen. Stattdessen profitieren sie direkt und zeitnah von den Preissenkungen. Die Einsparungen bei den jährlichen Trinkwasserkosten betragen dabei – abhängig von der jeweiligen Jahresabnahmemenge – bis zu 20 Prozent.
Nunmehr verbleibt nur ein unter Missbrauchsverdacht stehender Trinkwasserversorger aus dem unmittelbaren Berliner Umland, der bislang – anders als die anderen vier Versorger – noch keine Zusage im Hinblick auf eine freiwillige Senkung der Trinkwasserpreise abgegeben hat. Die Landeskartellbehörde führt hier derzeit noch weitere Ermittlungen durch. Bestätigt sich danach der Missbrauchsverdacht, kann die Landeskartellbehörde dem Versorger mit einer förmlichen Verfügung vorgeben, die Preise zu senken.
Insgesamt stellt die Landeskartellbehörde bei den Trinkwasserversorgungsunternehmen – nicht zuletzt durch das Engagement der die Wasserwirtschaft beraten-den Verbände und Gremien – eine steigende Sensibilität in Bezug auf die Kalkulation der Trinkwasserpreise fest. Die Behörde wertet dies als positiven Trend, hält aber auch künftig die wirkungsvolle kartellrechtliche Kontrolle der Trinkwasserpreise für unabdingbar. Eine Regulierung der Wasserpreise, wie jüngst vom Präsidenten der Bundesnetzagentur gefordert, erachtet sie dagegen als unzweckmäßig.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Die Landeskartellbehörde Brandenburg hat vier von fünf Missbrauchsverfahren gegen brandenburgische Versorgungsunternehmen erfolgreich abgeschlossen – ohne dass förmliche Verfügungen zur Senkung der Preise erlassen werden mussten.
Die Behörde hatte die Höhe von privatrechtlich festgesetzten Trinkwasserpreisen untersucht, die Überprüfung der Entgeltgestaltung der Gebühren erhebenden Wasserversorger fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeskartellbehörde.
Nachdem die Trinkwasserversorger zunächst zur Stellungnahme zu dem bestehenden Missbrauchsverdacht aufgefordert wurden, hat die Landeskartellbehörde in der Folge diverse Gespräche mit den Vertretern der Trinkwasserversorgungsunternehmen geführt. Vier der fünf missbrauchsverdächtigen Versorger erklärten sich daraufhin im Zuge der Mediationsgespräche bereit, die Trinkwasserpreise auf freiwilliger Basis spürbar zu senken. Eine förmliche Senkungsverfügung der Landeskartellbehörde wurde dadurch entbehrlich.
Für die Kunden der Wasserversorger wirkt sich die Vorgehensweise der Landeskartellbehörde Brandenburg positiv aus, weil sie – anders als bei einer förmlichen Missbrauchsverfügung – nicht den Ausgang eines sich regelmäßig daran anschließenden langwierigen Gerichtsverfahrens abwarten müssen. Stattdessen profitieren sie direkt und zeitnah von den Preissenkungen. Die Einsparungen bei den jährlichen Trinkwasserkosten betragen dabei – abhängig von der jeweiligen Jahresabnahmemenge – bis zu 20 Prozent.
Nunmehr verbleibt nur ein unter Missbrauchsverdacht stehender Trinkwasserversorger aus dem unmittelbaren Berliner Umland, der bislang – anders als die anderen vier Versorger – noch keine Zusage im Hinblick auf eine freiwillige Senkung der Trinkwasserpreise abgegeben hat. Die Landeskartellbehörde führt hier derzeit noch weitere Ermittlungen durch. Bestätigt sich danach der Missbrauchsverdacht, kann die Landeskartellbehörde dem Versorger mit einer förmlichen Verfügung vorgeben, die Preise zu senken.
Insgesamt stellt die Landeskartellbehörde bei den Trinkwasserversorgungsunternehmen – nicht zuletzt durch das Engagement der die Wasserwirtschaft beraten-den Verbände und Gremien – eine steigende Sensibilität in Bezug auf die Kalkulation der Trinkwasserpreise fest. Die Behörde wertet dies als positiven Trend, hält aber auch künftig die wirkungsvolle kartellrechtliche Kontrolle der Trinkwasserpreise für unabdingbar. Eine Regulierung der Wasserpreise, wie jüngst vom Präsidenten der Bundesnetzagentur gefordert, erachtet sie dagegen als unzweckmäßig.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

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