Nach dem amtlich bestätigten Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einem Mastputenbestand im Landkreis Oder-Spree hat der Landkreis Spree-Neiße eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die ab dem morgigen Mittwoch (25. Februar) gilt. Wie der Landkreis mitteilte, liegt die Gemarkung Bresinchen als Ortsteil der Stadt Guben anteilig in der festgelegten Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern, weitere Gemarkungen unter anderem in der Gemeinde Schenkendöbern befinden sich in der Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius. Für Geflügelhaltungen in den betroffenen Bereichen gelten eine Aufstallungspflicht, ein Verbringungsverbot sowie besondere Hygieneregeln. Die hochansteckende Viruserkrankung betrifft Haus- und Wildvögel, ist anzeigepflichtig und kann für Tierbestände erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.
Newcastle-Krankheit im Nachbarlandkreis festgestellt
Am 20. Februar 2026 wurde im Landkreis Oder-Spree in einem Mastputenbestand die Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt. Um den betroffenen Bestand wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Innerhalb dieser Schutzzone liegt anteilig die im Landkreis Spree-Neiße befindliche Gemarkung Bresinchen, ein Ortsteil der Stadt Guben.
Die Schutzzone wird von einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern umgeben. In dieser Überwachungszone liegen anteilig die im Landkreis Spree-Neiße befindlichen Gemarkungen Sembten, Groß Drewitz, Lauschütz, Krayne, Grano und Schenkendöbern sowie die Gemarkung Deulowitz.
Aufstallungspflicht und Verbringungsverbot angeordnet
Aufgrund des Ausbruchs erlässt der Landkreis Spree-Neiße mit Wirkung zum 25. Februar 2026 eine Tierseuchenallgemeinverfügung. Für Geflügelhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone beziehungsweise in den genannten Gemarkungen gilt eine Aufstallungspflicht. Zudem wird ein Verbringungsverbot für Geflügel angeordnet. Darüber hinaus sind besondere Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete, hochansteckende Viruskrankheit bei Geflügel und Wildvögeln. Sie ist anzeigepflichtig und verläuft häufig tödlich. Bei betroffenen Tieren kann es zu Atemnot, Durchfall, Legeleistungsabfall sowie neurologischen Störungen kommen.

Allgemeinverfügung online abrufbar
Die vollständige Tierseuchenallgemeinverfügung einschließlich einer Karte mit der ausgewiesenen Schutz- und Überwachungszone ist auf der Internetseite des Landkreises unter amtsblatt.lkspn.de sowie im Amtsblatt 06/2026 veröffentlicht.
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