In diesem Jahr unterstützt der Landkreis Elbe-Elster erneut Nachwuchskräfte im Bereich Medizin mit einem Stipendiatenprogramm. Für weitere Studenten werden Stipendien im Wert von jeweils maximal 24.000 Euro zum Wintersemester 2011/2012vergeben.
Die Studienbeihilfe dient der Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster und wurde erstmals im vergangenen Jahr zum Wintersemester 2010/2011 eingeführt.
Nach der vom Kreistag am 13.09.2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen.
Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.10.2011 schriftlich beim Landkreis Elbe-Elster, Dezernat III, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster), zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
a) Lebenslauf
b) Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sowie
c) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.
Nähere Auskünfte zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten erteilt der Landkreis Elbe-Elster, Roland Neumann, Beigeordneter und Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales, Tel.-Nr.: 03535/46 3001.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
In diesem Jahr unterstützt der Landkreis Elbe-Elster erneut Nachwuchskräfte im Bereich Medizin mit einem Stipendiatenprogramm. Für weitere Studenten werden Stipendien im Wert von jeweils maximal 24.000 Euro zum Wintersemester 2011/2012vergeben.
Die Studienbeihilfe dient der Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster und wurde erstmals im vergangenen Jahr zum Wintersemester 2010/2011 eingeführt.
Nach der vom Kreistag am 13.09.2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen.
Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.10.2011 schriftlich beim Landkreis Elbe-Elster, Dezernat III, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster), zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
a) Lebenslauf
b) Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sowie
c) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.
Nähere Auskünfte zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten erteilt der Landkreis Elbe-Elster, Roland Neumann, Beigeordneter und Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales, Tel.-Nr.: 03535/46 3001.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
In diesem Jahr unterstützt der Landkreis Elbe-Elster erneut Nachwuchskräfte im Bereich Medizin mit einem Stipendiatenprogramm. Für weitere Studenten werden Stipendien im Wert von jeweils maximal 24.000 Euro zum Wintersemester 2011/2012vergeben.
Die Studienbeihilfe dient der Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster und wurde erstmals im vergangenen Jahr zum Wintersemester 2010/2011 eingeführt.
Nach der vom Kreistag am 13.09.2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen.
Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.10.2011 schriftlich beim Landkreis Elbe-Elster, Dezernat III, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster), zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
a) Lebenslauf
b) Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sowie
c) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.
Nähere Auskünfte zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten erteilt der Landkreis Elbe-Elster, Roland Neumann, Beigeordneter und Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales, Tel.-Nr.: 03535/46 3001.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
In diesem Jahr unterstützt der Landkreis Elbe-Elster erneut Nachwuchskräfte im Bereich Medizin mit einem Stipendiatenprogramm. Für weitere Studenten werden Stipendien im Wert von jeweils maximal 24.000 Euro zum Wintersemester 2011/2012vergeben.
Die Studienbeihilfe dient der Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster und wurde erstmals im vergangenen Jahr zum Wintersemester 2010/2011 eingeführt.
Nach der vom Kreistag am 13.09.2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen.
Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.10.2011 schriftlich beim Landkreis Elbe-Elster, Dezernat III, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster), zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
a) Lebenslauf
b) Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sowie
c) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.
Nähere Auskünfte zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten erteilt der Landkreis Elbe-Elster, Roland Neumann, Beigeordneter und Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales, Tel.-Nr.: 03535/46 3001.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
In diesem Jahr unterstützt der Landkreis Elbe-Elster erneut Nachwuchskräfte im Bereich Medizin mit einem Stipendiatenprogramm. Für weitere Studenten werden Stipendien im Wert von jeweils maximal 24.000 Euro zum Wintersemester 2011/2012vergeben.
Die Studienbeihilfe dient der Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster und wurde erstmals im vergangenen Jahr zum Wintersemester 2010/2011 eingeführt.
Nach der vom Kreistag am 13.09.2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen.
Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.10.2011 schriftlich beim Landkreis Elbe-Elster, Dezernat III, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster), zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
a) Lebenslauf
b) Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sowie
c) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.
Nähere Auskünfte zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten erteilt der Landkreis Elbe-Elster, Roland Neumann, Beigeordneter und Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales, Tel.-Nr.: 03535/46 3001.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
In diesem Jahr unterstützt der Landkreis Elbe-Elster erneut Nachwuchskräfte im Bereich Medizin mit einem Stipendiatenprogramm. Für weitere Studenten werden Stipendien im Wert von jeweils maximal 24.000 Euro zum Wintersemester 2011/2012vergeben.
Die Studienbeihilfe dient der Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster und wurde erstmals im vergangenen Jahr zum Wintersemester 2010/2011 eingeführt.
Nach der vom Kreistag am 13.09.2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen.
Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.10.2011 schriftlich beim Landkreis Elbe-Elster, Dezernat III, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster), zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
a) Lebenslauf
b) Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sowie
c) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.
Nähere Auskünfte zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten erteilt der Landkreis Elbe-Elster, Roland Neumann, Beigeordneter und Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales, Tel.-Nr.: 03535/46 3001.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
In diesem Jahr unterstützt der Landkreis Elbe-Elster erneut Nachwuchskräfte im Bereich Medizin mit einem Stipendiatenprogramm. Für weitere Studenten werden Stipendien im Wert von jeweils maximal 24.000 Euro zum Wintersemester 2011/2012vergeben.
Die Studienbeihilfe dient der Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster und wurde erstmals im vergangenen Jahr zum Wintersemester 2010/2011 eingeführt.
Nach der vom Kreistag am 13.09.2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen.
Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.10.2011 schriftlich beim Landkreis Elbe-Elster, Dezernat III, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster), zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
a) Lebenslauf
b) Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sowie
c) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.
Nähere Auskünfte zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten erteilt der Landkreis Elbe-Elster, Roland Neumann, Beigeordneter und Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales, Tel.-Nr.: 03535/46 3001.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
In diesem Jahr unterstützt der Landkreis Elbe-Elster erneut Nachwuchskräfte im Bereich Medizin mit einem Stipendiatenprogramm. Für weitere Studenten werden Stipendien im Wert von jeweils maximal 24.000 Euro zum Wintersemester 2011/2012vergeben.
Die Studienbeihilfe dient der Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Elbe-Elster und wurde erstmals im vergangenen Jahr zum Wintersemester 2010/2011 eingeführt.
Nach der vom Kreistag am 13.09.2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen.
Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.10.2011 schriftlich beim Landkreis Elbe-Elster, Dezernat III, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster), zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
a) Lebenslauf
b) Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sowie
c) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.
Nähere Auskünfte zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten erteilt der Landkreis Elbe-Elster, Roland Neumann, Beigeordneter und Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales, Tel.-Nr.: 03535/46 3001.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster