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NIEDERLAUSITZ aktuell

Hartz IV: Keine Sanktionen im Zusammenhang mit dem Bildungspaket

17:29 Uhr | 5. August 2011
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Zu der heutigen Pressemitteilung des Erwerbslosenforums Deutschland „Hartz IV Bildungspaket: Ungeheuerliche Drohung in Jobcentern“ nimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) wie folgt Stellung:
Das Erwerbslosenforum weist zu Recht darauf hin, dass bestimmte vom Berliner Jobcenter an Hartz-IV-Empfänger verschickte Bescheide mindestens missverständlich, nach Einschätzung der BA sogar rechtswidrig sind. Denn es können in der Tat keine Leistungen zum Lebensunterhalt gekürzt oder eingestellt werden, nur weil einige Nachweise für Leistungen aus dem Bildungspaket fehlen.
Offenbar hat das Jobcenter Berlin ohne weitere Prüfung einen Textbaustein verwendet, der auf die Folgen bei mangelnder Mitwirkung durch die Kunden hinweist. Dieser Textbaustein ist jedoch nur auf die „normalen“ Hartz-IV-Leistungen anzuwenden, nicht für das Bildungspaket. Durch den Textbaustein wird der (falsche) Eindruck erweckt, dass bei Fehlen von Bescheinigungen zum Bildungspaket Hartz-IV-Leistungen komplett eingestellt werden können. Gemeint ist jedoch, dass die Leistungen aus dem Bildungspaket nicht gezahlt werden können.
Die Bundesagentur kann diese Bescheide nicht durch eine Weisung aus der Welt schaffen: Die Zuständigkeit für die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe und damit die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsverfahrens liegt bei den kommunalen Trägern, das heißt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Daher muss die Senatsverwaltung Berlin einschreiten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Zu der heutigen Pressemitteilung des Erwerbslosenforums Deutschland „Hartz IV Bildungspaket: Ungeheuerliche Drohung in Jobcentern“ nimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) wie folgt Stellung:
Das Erwerbslosenforum weist zu Recht darauf hin, dass bestimmte vom Berliner Jobcenter an Hartz-IV-Empfänger verschickte Bescheide mindestens missverständlich, nach Einschätzung der BA sogar rechtswidrig sind. Denn es können in der Tat keine Leistungen zum Lebensunterhalt gekürzt oder eingestellt werden, nur weil einige Nachweise für Leistungen aus dem Bildungspaket fehlen.
Offenbar hat das Jobcenter Berlin ohne weitere Prüfung einen Textbaustein verwendet, der auf die Folgen bei mangelnder Mitwirkung durch die Kunden hinweist. Dieser Textbaustein ist jedoch nur auf die „normalen“ Hartz-IV-Leistungen anzuwenden, nicht für das Bildungspaket. Durch den Textbaustein wird der (falsche) Eindruck erweckt, dass bei Fehlen von Bescheinigungen zum Bildungspaket Hartz-IV-Leistungen komplett eingestellt werden können. Gemeint ist jedoch, dass die Leistungen aus dem Bildungspaket nicht gezahlt werden können.
Die Bundesagentur kann diese Bescheide nicht durch eine Weisung aus der Welt schaffen: Die Zuständigkeit für die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe und damit die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsverfahrens liegt bei den kommunalen Trägern, das heißt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Daher muss die Senatsverwaltung Berlin einschreiten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Zu der heutigen Pressemitteilung des Erwerbslosenforums Deutschland „Hartz IV Bildungspaket: Ungeheuerliche Drohung in Jobcentern“ nimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) wie folgt Stellung:
Das Erwerbslosenforum weist zu Recht darauf hin, dass bestimmte vom Berliner Jobcenter an Hartz-IV-Empfänger verschickte Bescheide mindestens missverständlich, nach Einschätzung der BA sogar rechtswidrig sind. Denn es können in der Tat keine Leistungen zum Lebensunterhalt gekürzt oder eingestellt werden, nur weil einige Nachweise für Leistungen aus dem Bildungspaket fehlen.
Offenbar hat das Jobcenter Berlin ohne weitere Prüfung einen Textbaustein verwendet, der auf die Folgen bei mangelnder Mitwirkung durch die Kunden hinweist. Dieser Textbaustein ist jedoch nur auf die „normalen“ Hartz-IV-Leistungen anzuwenden, nicht für das Bildungspaket. Durch den Textbaustein wird der (falsche) Eindruck erweckt, dass bei Fehlen von Bescheinigungen zum Bildungspaket Hartz-IV-Leistungen komplett eingestellt werden können. Gemeint ist jedoch, dass die Leistungen aus dem Bildungspaket nicht gezahlt werden können.
Die Bundesagentur kann diese Bescheide nicht durch eine Weisung aus der Welt schaffen: Die Zuständigkeit für die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe und damit die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsverfahrens liegt bei den kommunalen Trägern, das heißt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Daher muss die Senatsverwaltung Berlin einschreiten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Zu der heutigen Pressemitteilung des Erwerbslosenforums Deutschland „Hartz IV Bildungspaket: Ungeheuerliche Drohung in Jobcentern“ nimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) wie folgt Stellung:
Das Erwerbslosenforum weist zu Recht darauf hin, dass bestimmte vom Berliner Jobcenter an Hartz-IV-Empfänger verschickte Bescheide mindestens missverständlich, nach Einschätzung der BA sogar rechtswidrig sind. Denn es können in der Tat keine Leistungen zum Lebensunterhalt gekürzt oder eingestellt werden, nur weil einige Nachweise für Leistungen aus dem Bildungspaket fehlen.
Offenbar hat das Jobcenter Berlin ohne weitere Prüfung einen Textbaustein verwendet, der auf die Folgen bei mangelnder Mitwirkung durch die Kunden hinweist. Dieser Textbaustein ist jedoch nur auf die „normalen“ Hartz-IV-Leistungen anzuwenden, nicht für das Bildungspaket. Durch den Textbaustein wird der (falsche) Eindruck erweckt, dass bei Fehlen von Bescheinigungen zum Bildungspaket Hartz-IV-Leistungen komplett eingestellt werden können. Gemeint ist jedoch, dass die Leistungen aus dem Bildungspaket nicht gezahlt werden können.
Die Bundesagentur kann diese Bescheide nicht durch eine Weisung aus der Welt schaffen: Die Zuständigkeit für die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe und damit die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsverfahrens liegt bei den kommunalen Trägern, das heißt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Daher muss die Senatsverwaltung Berlin einschreiten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Zu der heutigen Pressemitteilung des Erwerbslosenforums Deutschland „Hartz IV Bildungspaket: Ungeheuerliche Drohung in Jobcentern“ nimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) wie folgt Stellung:
Das Erwerbslosenforum weist zu Recht darauf hin, dass bestimmte vom Berliner Jobcenter an Hartz-IV-Empfänger verschickte Bescheide mindestens missverständlich, nach Einschätzung der BA sogar rechtswidrig sind. Denn es können in der Tat keine Leistungen zum Lebensunterhalt gekürzt oder eingestellt werden, nur weil einige Nachweise für Leistungen aus dem Bildungspaket fehlen.
Offenbar hat das Jobcenter Berlin ohne weitere Prüfung einen Textbaustein verwendet, der auf die Folgen bei mangelnder Mitwirkung durch die Kunden hinweist. Dieser Textbaustein ist jedoch nur auf die „normalen“ Hartz-IV-Leistungen anzuwenden, nicht für das Bildungspaket. Durch den Textbaustein wird der (falsche) Eindruck erweckt, dass bei Fehlen von Bescheinigungen zum Bildungspaket Hartz-IV-Leistungen komplett eingestellt werden können. Gemeint ist jedoch, dass die Leistungen aus dem Bildungspaket nicht gezahlt werden können.
Die Bundesagentur kann diese Bescheide nicht durch eine Weisung aus der Welt schaffen: Die Zuständigkeit für die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe und damit die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsverfahrens liegt bei den kommunalen Trägern, das heißt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Daher muss die Senatsverwaltung Berlin einschreiten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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Das Erwerbslosenforum weist zu Recht darauf hin, dass bestimmte vom Berliner Jobcenter an Hartz-IV-Empfänger verschickte Bescheide mindestens missverständlich, nach Einschätzung der BA sogar rechtswidrig sind. Denn es können in der Tat keine Leistungen zum Lebensunterhalt gekürzt oder eingestellt werden, nur weil einige Nachweise für Leistungen aus dem Bildungspaket fehlen.
Offenbar hat das Jobcenter Berlin ohne weitere Prüfung einen Textbaustein verwendet, der auf die Folgen bei mangelnder Mitwirkung durch die Kunden hinweist. Dieser Textbaustein ist jedoch nur auf die „normalen“ Hartz-IV-Leistungen anzuwenden, nicht für das Bildungspaket. Durch den Textbaustein wird der (falsche) Eindruck erweckt, dass bei Fehlen von Bescheinigungen zum Bildungspaket Hartz-IV-Leistungen komplett eingestellt werden können. Gemeint ist jedoch, dass die Leistungen aus dem Bildungspaket nicht gezahlt werden können.
Die Bundesagentur kann diese Bescheide nicht durch eine Weisung aus der Welt schaffen: Die Zuständigkeit für die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe und damit die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsverfahrens liegt bei den kommunalen Trägern, das heißt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Daher muss die Senatsverwaltung Berlin einschreiten.
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Offenbar hat das Jobcenter Berlin ohne weitere Prüfung einen Textbaustein verwendet, der auf die Folgen bei mangelnder Mitwirkung durch die Kunden hinweist. Dieser Textbaustein ist jedoch nur auf die „normalen“ Hartz-IV-Leistungen anzuwenden, nicht für das Bildungspaket. Durch den Textbaustein wird der (falsche) Eindruck erweckt, dass bei Fehlen von Bescheinigungen zum Bildungspaket Hartz-IV-Leistungen komplett eingestellt werden können. Gemeint ist jedoch, dass die Leistungen aus dem Bildungspaket nicht gezahlt werden können.
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