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NIEDERLAUSITZ aktuell

Stasi-Unterlagen-Behörde: Überprüfung von Polizei-Schutzbereichsleitern “rechtlich zulässig”

16:26 Uhr | 19. Juli 2011
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Die Überprüfung von Schutzbereichsleitern der Polizei auf eine frühere Tätigkeit für die ehemalige DDR-Staatssicherheit ist “rechtlich zulässig”. Dies teilte die Stasi-Unterlagen-Behörde dem brandenburgischen Innenministerium in ihrer heutigen schriftlichen Antwort auf einen entsprechenden Antrag des Ministeriums mit. Die Behörde folgt damit nunmehr der Begründung des Innenministeriums, das auf die weitreichenden Befugnisse der Schutzbereiche und die damit verbundene herausgehobene Verantwortung ihrer Leiter hingewiesen hatte.
Die Frage sei “einer nochmaligen Überprüfung unterzogen worden”, teilte die Bundesbehörde jetzt mit. Im Ergebnis “können daher die Schutzbereiche der Polizei des Landes Brandenburg als Behörden im Sinne (…) des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) angesehen werden”. Damit sei eine Überprüfung der Schutzbereichsleiter möglich. Die vom Innenministerium bereits gestellten Ersuchen zu den 15 Schutzbereichsleitern würden “mit Priorität bearbeitet”, damit die Mitteilungen “zeitnah zur Verfügung gestellt werden können”, sicherte die Behörde zu.
Innenminister Dietmar Woidke begrüßte die Entscheidung der Stasi-Unterlagen-Behörde: “Die konstruktiven Gespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen der Stasi-Unterlagen-Behörde und uns haben offenbar Bewegung in das Thema gebracht. Die Behörde hat sich im Ergebnis der Rechtsauffassung des Innenministeriums angeschlossen. Die Entscheidung des Bundesbeauftragten ist vernünftig und im wohlverstandenen Interesse sowohl der Polizei als auch der Öffentlichkeit. Sie ermöglicht die Überprüfung von Führungskräften der Polizei, wird damit zu Klarheit und Transparenz beitragen und zugleich die Polizei vor einer weiteren Schädigung des Ansehens bewahren. Ein solches transparentes und rechtsstaatliches Verfahren ist nach meiner festen Überzeugung auch der beste Weg, um einem unzutreffenden Generalverdacht gegenüber der Polizei überzeugend entgegenzutreten. Roland Jahn hat eine gute Entscheidung getroffen.”
Derzeit steht die Entscheidung der Stasi-Unterlagenbehörde zum Überprüfungsersuchen Woidkes für die Leiter von Brandenburgs Polizeiwachen noch aus. “Hier hoffen wir jetzt ebenfalls auf grünes Licht der Behörde”, sagte Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern

Die Überprüfung von Schutzbereichsleitern der Polizei auf eine frühere Tätigkeit für die ehemalige DDR-Staatssicherheit ist “rechtlich zulässig”. Dies teilte die Stasi-Unterlagen-Behörde dem brandenburgischen Innenministerium in ihrer heutigen schriftlichen Antwort auf einen entsprechenden Antrag des Ministeriums mit. Die Behörde folgt damit nunmehr der Begründung des Innenministeriums, das auf die weitreichenden Befugnisse der Schutzbereiche und die damit verbundene herausgehobene Verantwortung ihrer Leiter hingewiesen hatte.
Die Frage sei “einer nochmaligen Überprüfung unterzogen worden”, teilte die Bundesbehörde jetzt mit. Im Ergebnis “können daher die Schutzbereiche der Polizei des Landes Brandenburg als Behörden im Sinne (…) des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) angesehen werden”. Damit sei eine Überprüfung der Schutzbereichsleiter möglich. Die vom Innenministerium bereits gestellten Ersuchen zu den 15 Schutzbereichsleitern würden “mit Priorität bearbeitet”, damit die Mitteilungen “zeitnah zur Verfügung gestellt werden können”, sicherte die Behörde zu.
Innenminister Dietmar Woidke begrüßte die Entscheidung der Stasi-Unterlagen-Behörde: “Die konstruktiven Gespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen der Stasi-Unterlagen-Behörde und uns haben offenbar Bewegung in das Thema gebracht. Die Behörde hat sich im Ergebnis der Rechtsauffassung des Innenministeriums angeschlossen. Die Entscheidung des Bundesbeauftragten ist vernünftig und im wohlverstandenen Interesse sowohl der Polizei als auch der Öffentlichkeit. Sie ermöglicht die Überprüfung von Führungskräften der Polizei, wird damit zu Klarheit und Transparenz beitragen und zugleich die Polizei vor einer weiteren Schädigung des Ansehens bewahren. Ein solches transparentes und rechtsstaatliches Verfahren ist nach meiner festen Überzeugung auch der beste Weg, um einem unzutreffenden Generalverdacht gegenüber der Polizei überzeugend entgegenzutreten. Roland Jahn hat eine gute Entscheidung getroffen.”
Derzeit steht die Entscheidung der Stasi-Unterlagenbehörde zum Überprüfungsersuchen Woidkes für die Leiter von Brandenburgs Polizeiwachen noch aus. “Hier hoffen wir jetzt ebenfalls auf grünes Licht der Behörde”, sagte Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern

Die Überprüfung von Schutzbereichsleitern der Polizei auf eine frühere Tätigkeit für die ehemalige DDR-Staatssicherheit ist “rechtlich zulässig”. Dies teilte die Stasi-Unterlagen-Behörde dem brandenburgischen Innenministerium in ihrer heutigen schriftlichen Antwort auf einen entsprechenden Antrag des Ministeriums mit. Die Behörde folgt damit nunmehr der Begründung des Innenministeriums, das auf die weitreichenden Befugnisse der Schutzbereiche und die damit verbundene herausgehobene Verantwortung ihrer Leiter hingewiesen hatte.
Die Frage sei “einer nochmaligen Überprüfung unterzogen worden”, teilte die Bundesbehörde jetzt mit. Im Ergebnis “können daher die Schutzbereiche der Polizei des Landes Brandenburg als Behörden im Sinne (…) des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) angesehen werden”. Damit sei eine Überprüfung der Schutzbereichsleiter möglich. Die vom Innenministerium bereits gestellten Ersuchen zu den 15 Schutzbereichsleitern würden “mit Priorität bearbeitet”, damit die Mitteilungen “zeitnah zur Verfügung gestellt werden können”, sicherte die Behörde zu.
Innenminister Dietmar Woidke begrüßte die Entscheidung der Stasi-Unterlagen-Behörde: “Die konstruktiven Gespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen der Stasi-Unterlagen-Behörde und uns haben offenbar Bewegung in das Thema gebracht. Die Behörde hat sich im Ergebnis der Rechtsauffassung des Innenministeriums angeschlossen. Die Entscheidung des Bundesbeauftragten ist vernünftig und im wohlverstandenen Interesse sowohl der Polizei als auch der Öffentlichkeit. Sie ermöglicht die Überprüfung von Führungskräften der Polizei, wird damit zu Klarheit und Transparenz beitragen und zugleich die Polizei vor einer weiteren Schädigung des Ansehens bewahren. Ein solches transparentes und rechtsstaatliches Verfahren ist nach meiner festen Überzeugung auch der beste Weg, um einem unzutreffenden Generalverdacht gegenüber der Polizei überzeugend entgegenzutreten. Roland Jahn hat eine gute Entscheidung getroffen.”
Derzeit steht die Entscheidung der Stasi-Unterlagenbehörde zum Überprüfungsersuchen Woidkes für die Leiter von Brandenburgs Polizeiwachen noch aus. “Hier hoffen wir jetzt ebenfalls auf grünes Licht der Behörde”, sagte Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern

Die Überprüfung von Schutzbereichsleitern der Polizei auf eine frühere Tätigkeit für die ehemalige DDR-Staatssicherheit ist “rechtlich zulässig”. Dies teilte die Stasi-Unterlagen-Behörde dem brandenburgischen Innenministerium in ihrer heutigen schriftlichen Antwort auf einen entsprechenden Antrag des Ministeriums mit. Die Behörde folgt damit nunmehr der Begründung des Innenministeriums, das auf die weitreichenden Befugnisse der Schutzbereiche und die damit verbundene herausgehobene Verantwortung ihrer Leiter hingewiesen hatte.
Die Frage sei “einer nochmaligen Überprüfung unterzogen worden”, teilte die Bundesbehörde jetzt mit. Im Ergebnis “können daher die Schutzbereiche der Polizei des Landes Brandenburg als Behörden im Sinne (…) des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) angesehen werden”. Damit sei eine Überprüfung der Schutzbereichsleiter möglich. Die vom Innenministerium bereits gestellten Ersuchen zu den 15 Schutzbereichsleitern würden “mit Priorität bearbeitet”, damit die Mitteilungen “zeitnah zur Verfügung gestellt werden können”, sicherte die Behörde zu.
Innenminister Dietmar Woidke begrüßte die Entscheidung der Stasi-Unterlagen-Behörde: “Die konstruktiven Gespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen der Stasi-Unterlagen-Behörde und uns haben offenbar Bewegung in das Thema gebracht. Die Behörde hat sich im Ergebnis der Rechtsauffassung des Innenministeriums angeschlossen. Die Entscheidung des Bundesbeauftragten ist vernünftig und im wohlverstandenen Interesse sowohl der Polizei als auch der Öffentlichkeit. Sie ermöglicht die Überprüfung von Führungskräften der Polizei, wird damit zu Klarheit und Transparenz beitragen und zugleich die Polizei vor einer weiteren Schädigung des Ansehens bewahren. Ein solches transparentes und rechtsstaatliches Verfahren ist nach meiner festen Überzeugung auch der beste Weg, um einem unzutreffenden Generalverdacht gegenüber der Polizei überzeugend entgegenzutreten. Roland Jahn hat eine gute Entscheidung getroffen.”
Derzeit steht die Entscheidung der Stasi-Unterlagenbehörde zum Überprüfungsersuchen Woidkes für die Leiter von Brandenburgs Polizeiwachen noch aus. “Hier hoffen wir jetzt ebenfalls auf grünes Licht der Behörde”, sagte Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern

Die Überprüfung von Schutzbereichsleitern der Polizei auf eine frühere Tätigkeit für die ehemalige DDR-Staatssicherheit ist “rechtlich zulässig”. Dies teilte die Stasi-Unterlagen-Behörde dem brandenburgischen Innenministerium in ihrer heutigen schriftlichen Antwort auf einen entsprechenden Antrag des Ministeriums mit. Die Behörde folgt damit nunmehr der Begründung des Innenministeriums, das auf die weitreichenden Befugnisse der Schutzbereiche und die damit verbundene herausgehobene Verantwortung ihrer Leiter hingewiesen hatte.
Die Frage sei “einer nochmaligen Überprüfung unterzogen worden”, teilte die Bundesbehörde jetzt mit. Im Ergebnis “können daher die Schutzbereiche der Polizei des Landes Brandenburg als Behörden im Sinne (…) des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) angesehen werden”. Damit sei eine Überprüfung der Schutzbereichsleiter möglich. Die vom Innenministerium bereits gestellten Ersuchen zu den 15 Schutzbereichsleitern würden “mit Priorität bearbeitet”, damit die Mitteilungen “zeitnah zur Verfügung gestellt werden können”, sicherte die Behörde zu.
Innenminister Dietmar Woidke begrüßte die Entscheidung der Stasi-Unterlagen-Behörde: “Die konstruktiven Gespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen der Stasi-Unterlagen-Behörde und uns haben offenbar Bewegung in das Thema gebracht. Die Behörde hat sich im Ergebnis der Rechtsauffassung des Innenministeriums angeschlossen. Die Entscheidung des Bundesbeauftragten ist vernünftig und im wohlverstandenen Interesse sowohl der Polizei als auch der Öffentlichkeit. Sie ermöglicht die Überprüfung von Führungskräften der Polizei, wird damit zu Klarheit und Transparenz beitragen und zugleich die Polizei vor einer weiteren Schädigung des Ansehens bewahren. Ein solches transparentes und rechtsstaatliches Verfahren ist nach meiner festen Überzeugung auch der beste Weg, um einem unzutreffenden Generalverdacht gegenüber der Polizei überzeugend entgegenzutreten. Roland Jahn hat eine gute Entscheidung getroffen.”
Derzeit steht die Entscheidung der Stasi-Unterlagenbehörde zum Überprüfungsersuchen Woidkes für die Leiter von Brandenburgs Polizeiwachen noch aus. “Hier hoffen wir jetzt ebenfalls auf grünes Licht der Behörde”, sagte Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern

Die Überprüfung von Schutzbereichsleitern der Polizei auf eine frühere Tätigkeit für die ehemalige DDR-Staatssicherheit ist “rechtlich zulässig”. Dies teilte die Stasi-Unterlagen-Behörde dem brandenburgischen Innenministerium in ihrer heutigen schriftlichen Antwort auf einen entsprechenden Antrag des Ministeriums mit. Die Behörde folgt damit nunmehr der Begründung des Innenministeriums, das auf die weitreichenden Befugnisse der Schutzbereiche und die damit verbundene herausgehobene Verantwortung ihrer Leiter hingewiesen hatte.
Die Frage sei “einer nochmaligen Überprüfung unterzogen worden”, teilte die Bundesbehörde jetzt mit. Im Ergebnis “können daher die Schutzbereiche der Polizei des Landes Brandenburg als Behörden im Sinne (…) des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) angesehen werden”. Damit sei eine Überprüfung der Schutzbereichsleiter möglich. Die vom Innenministerium bereits gestellten Ersuchen zu den 15 Schutzbereichsleitern würden “mit Priorität bearbeitet”, damit die Mitteilungen “zeitnah zur Verfügung gestellt werden können”, sicherte die Behörde zu.
Innenminister Dietmar Woidke begrüßte die Entscheidung der Stasi-Unterlagen-Behörde: “Die konstruktiven Gespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen der Stasi-Unterlagen-Behörde und uns haben offenbar Bewegung in das Thema gebracht. Die Behörde hat sich im Ergebnis der Rechtsauffassung des Innenministeriums angeschlossen. Die Entscheidung des Bundesbeauftragten ist vernünftig und im wohlverstandenen Interesse sowohl der Polizei als auch der Öffentlichkeit. Sie ermöglicht die Überprüfung von Führungskräften der Polizei, wird damit zu Klarheit und Transparenz beitragen und zugleich die Polizei vor einer weiteren Schädigung des Ansehens bewahren. Ein solches transparentes und rechtsstaatliches Verfahren ist nach meiner festen Überzeugung auch der beste Weg, um einem unzutreffenden Generalverdacht gegenüber der Polizei überzeugend entgegenzutreten. Roland Jahn hat eine gute Entscheidung getroffen.”
Derzeit steht die Entscheidung der Stasi-Unterlagenbehörde zum Überprüfungsersuchen Woidkes für die Leiter von Brandenburgs Polizeiwachen noch aus. “Hier hoffen wir jetzt ebenfalls auf grünes Licht der Behörde”, sagte Woidke.
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Die Überprüfung von Schutzbereichsleitern der Polizei auf eine frühere Tätigkeit für die ehemalige DDR-Staatssicherheit ist “rechtlich zulässig”. Dies teilte die Stasi-Unterlagen-Behörde dem brandenburgischen Innenministerium in ihrer heutigen schriftlichen Antwort auf einen entsprechenden Antrag des Ministeriums mit. Die Behörde folgt damit nunmehr der Begründung des Innenministeriums, das auf die weitreichenden Befugnisse der Schutzbereiche und die damit verbundene herausgehobene Verantwortung ihrer Leiter hingewiesen hatte.
Die Frage sei “einer nochmaligen Überprüfung unterzogen worden”, teilte die Bundesbehörde jetzt mit. Im Ergebnis “können daher die Schutzbereiche der Polizei des Landes Brandenburg als Behörden im Sinne (…) des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) angesehen werden”. Damit sei eine Überprüfung der Schutzbereichsleiter möglich. Die vom Innenministerium bereits gestellten Ersuchen zu den 15 Schutzbereichsleitern würden “mit Priorität bearbeitet”, damit die Mitteilungen “zeitnah zur Verfügung gestellt werden können”, sicherte die Behörde zu.
Innenminister Dietmar Woidke begrüßte die Entscheidung der Stasi-Unterlagen-Behörde: “Die konstruktiven Gespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen der Stasi-Unterlagen-Behörde und uns haben offenbar Bewegung in das Thema gebracht. Die Behörde hat sich im Ergebnis der Rechtsauffassung des Innenministeriums angeschlossen. Die Entscheidung des Bundesbeauftragten ist vernünftig und im wohlverstandenen Interesse sowohl der Polizei als auch der Öffentlichkeit. Sie ermöglicht die Überprüfung von Führungskräften der Polizei, wird damit zu Klarheit und Transparenz beitragen und zugleich die Polizei vor einer weiteren Schädigung des Ansehens bewahren. Ein solches transparentes und rechtsstaatliches Verfahren ist nach meiner festen Überzeugung auch der beste Weg, um einem unzutreffenden Generalverdacht gegenüber der Polizei überzeugend entgegenzutreten. Roland Jahn hat eine gute Entscheidung getroffen.”
Derzeit steht die Entscheidung der Stasi-Unterlagenbehörde zum Überprüfungsersuchen Woidkes für die Leiter von Brandenburgs Polizeiwachen noch aus. “Hier hoffen wir jetzt ebenfalls auf grünes Licht der Behörde”, sagte Woidke.
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Die Überprüfung von Schutzbereichsleitern der Polizei auf eine frühere Tätigkeit für die ehemalige DDR-Staatssicherheit ist “rechtlich zulässig”. Dies teilte die Stasi-Unterlagen-Behörde dem brandenburgischen Innenministerium in ihrer heutigen schriftlichen Antwort auf einen entsprechenden Antrag des Ministeriums mit. Die Behörde folgt damit nunmehr der Begründung des Innenministeriums, das auf die weitreichenden Befugnisse der Schutzbereiche und die damit verbundene herausgehobene Verantwortung ihrer Leiter hingewiesen hatte.
Die Frage sei “einer nochmaligen Überprüfung unterzogen worden”, teilte die Bundesbehörde jetzt mit. Im Ergebnis “können daher die Schutzbereiche der Polizei des Landes Brandenburg als Behörden im Sinne (…) des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) angesehen werden”. Damit sei eine Überprüfung der Schutzbereichsleiter möglich. Die vom Innenministerium bereits gestellten Ersuchen zu den 15 Schutzbereichsleitern würden “mit Priorität bearbeitet”, damit die Mitteilungen “zeitnah zur Verfügung gestellt werden können”, sicherte die Behörde zu.
Innenminister Dietmar Woidke begrüßte die Entscheidung der Stasi-Unterlagen-Behörde: “Die konstruktiven Gespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen der Stasi-Unterlagen-Behörde und uns haben offenbar Bewegung in das Thema gebracht. Die Behörde hat sich im Ergebnis der Rechtsauffassung des Innenministeriums angeschlossen. Die Entscheidung des Bundesbeauftragten ist vernünftig und im wohlverstandenen Interesse sowohl der Polizei als auch der Öffentlichkeit. Sie ermöglicht die Überprüfung von Führungskräften der Polizei, wird damit zu Klarheit und Transparenz beitragen und zugleich die Polizei vor einer weiteren Schädigung des Ansehens bewahren. Ein solches transparentes und rechtsstaatliches Verfahren ist nach meiner festen Überzeugung auch der beste Weg, um einem unzutreffenden Generalverdacht gegenüber der Polizei überzeugend entgegenzutreten. Roland Jahn hat eine gute Entscheidung getroffen.”
Derzeit steht die Entscheidung der Stasi-Unterlagenbehörde zum Überprüfungsersuchen Woidkes für die Leiter von Brandenburgs Polizeiwachen noch aus. “Hier hoffen wir jetzt ebenfalls auf grünes Licht der Behörde”, sagte Woidke.
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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