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Ärzte und Ingenieure aus Drittstaaten für Deutschland

17:44 Uhr | 22. Juni 2011
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Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 22. Juni 2011 können ab sofort ausländische Ärzte und Ingenieure der Fachrichtung Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik, die aus Drittstaaten kommen, ohne die so genannte Vorrangprüfung zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass die Arbeitsbedingungen, vor allem die Höhe des Gehaltes, denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.
Bisher hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eine Vorrangprüfung durchführen müssen, bevor ein ausländischer Akademiker und Nicht-EU-Bürger für eine Arbeitsstelle in Deutschland zugelassen werden konnte. Bei dieser Prüfung suchte die ZAV nach inländischen Arbeitskräften für die Stelle. Wurde niemand gefunden, konnte für den Akademiker aus dem Ausland die Zustimmung erteilt werden.

Gegenwärtig suchen deutsche Arbeitgeber verstärkt nach Ärzten und Ingenieuren der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, dass Menschen aus Drittstaaten mit diesen Abschlüssen ohne Vorrangprüfung eingestellt werden können – es wird nur noch überprüft, ob die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen die in Deutschland in diesem Bereich üblichen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Beschluss durch ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren umzusetzen. Die ZAV wird für diese Nicht-EU-Bürger innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung über die Zulassung zum Arbeitsmarkt treffen.
Mit der Zulassung von Nicht-EU-Bürgern aus den entsprechenden Berufsgruppen zum deutschen Arbeitsmarkt können offene Stellen in kürzester Zeit besetzt werden. Damit leistet die BA einen Beitrag zur Strategie gegen den drohenden Fachkräftemangel.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 22. Juni 2011 können ab sofort ausländische Ärzte und Ingenieure der Fachrichtung Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik, die aus Drittstaaten kommen, ohne die so genannte Vorrangprüfung zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass die Arbeitsbedingungen, vor allem die Höhe des Gehaltes, denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.
Bisher hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eine Vorrangprüfung durchführen müssen, bevor ein ausländischer Akademiker und Nicht-EU-Bürger für eine Arbeitsstelle in Deutschland zugelassen werden konnte. Bei dieser Prüfung suchte die ZAV nach inländischen Arbeitskräften für die Stelle. Wurde niemand gefunden, konnte für den Akademiker aus dem Ausland die Zustimmung erteilt werden.

Gegenwärtig suchen deutsche Arbeitgeber verstärkt nach Ärzten und Ingenieuren der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, dass Menschen aus Drittstaaten mit diesen Abschlüssen ohne Vorrangprüfung eingestellt werden können – es wird nur noch überprüft, ob die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen die in Deutschland in diesem Bereich üblichen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Beschluss durch ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren umzusetzen. Die ZAV wird für diese Nicht-EU-Bürger innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung über die Zulassung zum Arbeitsmarkt treffen.
Mit der Zulassung von Nicht-EU-Bürgern aus den entsprechenden Berufsgruppen zum deutschen Arbeitsmarkt können offene Stellen in kürzester Zeit besetzt werden. Damit leistet die BA einen Beitrag zur Strategie gegen den drohenden Fachkräftemangel.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 22. Juni 2011 können ab sofort ausländische Ärzte und Ingenieure der Fachrichtung Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik, die aus Drittstaaten kommen, ohne die so genannte Vorrangprüfung zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass die Arbeitsbedingungen, vor allem die Höhe des Gehaltes, denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.
Bisher hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eine Vorrangprüfung durchführen müssen, bevor ein ausländischer Akademiker und Nicht-EU-Bürger für eine Arbeitsstelle in Deutschland zugelassen werden konnte. Bei dieser Prüfung suchte die ZAV nach inländischen Arbeitskräften für die Stelle. Wurde niemand gefunden, konnte für den Akademiker aus dem Ausland die Zustimmung erteilt werden.

Gegenwärtig suchen deutsche Arbeitgeber verstärkt nach Ärzten und Ingenieuren der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, dass Menschen aus Drittstaaten mit diesen Abschlüssen ohne Vorrangprüfung eingestellt werden können – es wird nur noch überprüft, ob die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen die in Deutschland in diesem Bereich üblichen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Beschluss durch ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren umzusetzen. Die ZAV wird für diese Nicht-EU-Bürger innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung über die Zulassung zum Arbeitsmarkt treffen.
Mit der Zulassung von Nicht-EU-Bürgern aus den entsprechenden Berufsgruppen zum deutschen Arbeitsmarkt können offene Stellen in kürzester Zeit besetzt werden. Damit leistet die BA einen Beitrag zur Strategie gegen den drohenden Fachkräftemangel.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 22. Juni 2011 können ab sofort ausländische Ärzte und Ingenieure der Fachrichtung Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik, die aus Drittstaaten kommen, ohne die so genannte Vorrangprüfung zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass die Arbeitsbedingungen, vor allem die Höhe des Gehaltes, denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.
Bisher hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eine Vorrangprüfung durchführen müssen, bevor ein ausländischer Akademiker und Nicht-EU-Bürger für eine Arbeitsstelle in Deutschland zugelassen werden konnte. Bei dieser Prüfung suchte die ZAV nach inländischen Arbeitskräften für die Stelle. Wurde niemand gefunden, konnte für den Akademiker aus dem Ausland die Zustimmung erteilt werden.

Gegenwärtig suchen deutsche Arbeitgeber verstärkt nach Ärzten und Ingenieuren der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, dass Menschen aus Drittstaaten mit diesen Abschlüssen ohne Vorrangprüfung eingestellt werden können – es wird nur noch überprüft, ob die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen die in Deutschland in diesem Bereich üblichen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Beschluss durch ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren umzusetzen. Die ZAV wird für diese Nicht-EU-Bürger innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung über die Zulassung zum Arbeitsmarkt treffen.
Mit der Zulassung von Nicht-EU-Bürgern aus den entsprechenden Berufsgruppen zum deutschen Arbeitsmarkt können offene Stellen in kürzester Zeit besetzt werden. Damit leistet die BA einen Beitrag zur Strategie gegen den drohenden Fachkräftemangel.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 22. Juni 2011 können ab sofort ausländische Ärzte und Ingenieure der Fachrichtung Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik, die aus Drittstaaten kommen, ohne die so genannte Vorrangprüfung zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass die Arbeitsbedingungen, vor allem die Höhe des Gehaltes, denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.
Bisher hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eine Vorrangprüfung durchführen müssen, bevor ein ausländischer Akademiker und Nicht-EU-Bürger für eine Arbeitsstelle in Deutschland zugelassen werden konnte. Bei dieser Prüfung suchte die ZAV nach inländischen Arbeitskräften für die Stelle. Wurde niemand gefunden, konnte für den Akademiker aus dem Ausland die Zustimmung erteilt werden.

Gegenwärtig suchen deutsche Arbeitgeber verstärkt nach Ärzten und Ingenieuren der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, dass Menschen aus Drittstaaten mit diesen Abschlüssen ohne Vorrangprüfung eingestellt werden können – es wird nur noch überprüft, ob die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen die in Deutschland in diesem Bereich üblichen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Beschluss durch ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren umzusetzen. Die ZAV wird für diese Nicht-EU-Bürger innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung über die Zulassung zum Arbeitsmarkt treffen.
Mit der Zulassung von Nicht-EU-Bürgern aus den entsprechenden Berufsgruppen zum deutschen Arbeitsmarkt können offene Stellen in kürzester Zeit besetzt werden. Damit leistet die BA einen Beitrag zur Strategie gegen den drohenden Fachkräftemangel.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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Bisher hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eine Vorrangprüfung durchführen müssen, bevor ein ausländischer Akademiker und Nicht-EU-Bürger für eine Arbeitsstelle in Deutschland zugelassen werden konnte. Bei dieser Prüfung suchte die ZAV nach inländischen Arbeitskräften für die Stelle. Wurde niemand gefunden, konnte für den Akademiker aus dem Ausland die Zustimmung erteilt werden.

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Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 22. Juni 2011 können ab sofort ausländische Ärzte und Ingenieure der Fachrichtung Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik, die aus Drittstaaten kommen, ohne die so genannte Vorrangprüfung zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass die Arbeitsbedingungen, vor allem die Höhe des Gehaltes, denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.
Bisher hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eine Vorrangprüfung durchführen müssen, bevor ein ausländischer Akademiker und Nicht-EU-Bürger für eine Arbeitsstelle in Deutschland zugelassen werden konnte. Bei dieser Prüfung suchte die ZAV nach inländischen Arbeitskräften für die Stelle. Wurde niemand gefunden, konnte für den Akademiker aus dem Ausland die Zustimmung erteilt werden.

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Beschluss durch ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren umzusetzen. Die ZAV wird für diese Nicht-EU-Bürger innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung über die Zulassung zum Arbeitsmarkt treffen.
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Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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