In der Madlower Straße, in Höhe des Grundstücks Hauptstraße 73 in Kiekebusch, ist die Fällung von zwei Erlen erforderlich. Beide Bäume behindern aufgrund ihres unzureichenden Abstandes zur Grundstücksgrenze eine geplante Baumaßnahme und schädigen die vorhandenen Baulichkeiten. Die Baumentnahme erfolgt kurzfristig.
Im Auftrag der Stadtverwaltung Cottbus muss zur Herstellung der Verkehrssicherheit in der Haasower Straße, in Höhe der Ortstafel, ein absterbender Spitzahorn gefällt werden; Termin dafür: ab dem 30.03.2015.
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Quelle: Stadt Cottbus
















