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NIEDERLAUSITZ aktuell

Vier Kitas in Cottbus erhalten rund 175.000 Euro

17:28 Uhr | 6. Dezember 2010
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Jugendminister Holger Rupprecht überreicht am Mittwoch Fördermittelbescheide der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über rund 175.000 Euro an vier Kitas in Cottbus.
Die Familienkita „Sachsendorfer Wiesen“ erhält 56.364,08 Euro. Damit wird die Sanierung des Sanitärbereiches für Krippenkinder sowie die Bereitstellung von 50 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert. Die Gesamtkosten betragen 62.626,75 Euro.
Die Kita „Bodelschwingh“ erhält 48.133,27 Euro für die Sanierung des Gruppenraumes inklusive Sanitärbereich für Krippenkinder sowie für die Bereitstellung von 20 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Die Gesamtkosten betragen 53.481,41 Euro.
In der Kita „Fröbel“ werden mit den Fördermitteln in Höhe von 36.860,12 Euro die Sanierung des Sanitärbereichs für Krippenkinder sowie die Bereitstellung von 30 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert. Die Gesamtkosten betragen 40.955,69 Euro.
Die Modernisierung des Krippenbereichs der Kita Montessori sowie die Bereitstellung von 45 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr werden mit 33.436,62 Euro finanziert. Die Gesamtkosten betragen 33.436,62 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Jugendminister Rupprecht.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Jugendminister Holger Rupprecht überreicht am Mittwoch Fördermittelbescheide der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über rund 175.000 Euro an vier Kitas in Cottbus.
Die Familienkita „Sachsendorfer Wiesen“ erhält 56.364,08 Euro. Damit wird die Sanierung des Sanitärbereiches für Krippenkinder sowie die Bereitstellung von 50 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert. Die Gesamtkosten betragen 62.626,75 Euro.
Die Kita „Bodelschwingh“ erhält 48.133,27 Euro für die Sanierung des Gruppenraumes inklusive Sanitärbereich für Krippenkinder sowie für die Bereitstellung von 20 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Die Gesamtkosten betragen 53.481,41 Euro.
In der Kita „Fröbel“ werden mit den Fördermitteln in Höhe von 36.860,12 Euro die Sanierung des Sanitärbereichs für Krippenkinder sowie die Bereitstellung von 30 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert. Die Gesamtkosten betragen 40.955,69 Euro.
Die Modernisierung des Krippenbereichs der Kita Montessori sowie die Bereitstellung von 45 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr werden mit 33.436,62 Euro finanziert. Die Gesamtkosten betragen 33.436,62 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Jugendminister Rupprecht.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Jugendminister Holger Rupprecht überreicht am Mittwoch Fördermittelbescheide der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über rund 175.000 Euro an vier Kitas in Cottbus.
Die Familienkita „Sachsendorfer Wiesen“ erhält 56.364,08 Euro. Damit wird die Sanierung des Sanitärbereiches für Krippenkinder sowie die Bereitstellung von 50 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert. Die Gesamtkosten betragen 62.626,75 Euro.
Die Kita „Bodelschwingh“ erhält 48.133,27 Euro für die Sanierung des Gruppenraumes inklusive Sanitärbereich für Krippenkinder sowie für die Bereitstellung von 20 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Die Gesamtkosten betragen 53.481,41 Euro.
In der Kita „Fröbel“ werden mit den Fördermitteln in Höhe von 36.860,12 Euro die Sanierung des Sanitärbereichs für Krippenkinder sowie die Bereitstellung von 30 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert. Die Gesamtkosten betragen 40.955,69 Euro.
Die Modernisierung des Krippenbereichs der Kita Montessori sowie die Bereitstellung von 45 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr werden mit 33.436,62 Euro finanziert. Die Gesamtkosten betragen 33.436,62 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Jugendminister Rupprecht.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
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Die Familienkita „Sachsendorfer Wiesen“ erhält 56.364,08 Euro. Damit wird die Sanierung des Sanitärbereiches für Krippenkinder sowie die Bereitstellung von 50 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert. Die Gesamtkosten betragen 62.626,75 Euro.
Die Kita „Bodelschwingh“ erhält 48.133,27 Euro für die Sanierung des Gruppenraumes inklusive Sanitärbereich für Krippenkinder sowie für die Bereitstellung von 20 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Die Gesamtkosten betragen 53.481,41 Euro.
In der Kita „Fröbel“ werden mit den Fördermitteln in Höhe von 36.860,12 Euro die Sanierung des Sanitärbereichs für Krippenkinder sowie die Bereitstellung von 30 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert. Die Gesamtkosten betragen 40.955,69 Euro.
Die Modernisierung des Krippenbereichs der Kita Montessori sowie die Bereitstellung von 45 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr werden mit 33.436,62 Euro finanziert. Die Gesamtkosten betragen 33.436,62 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendminister Holger Rupprecht freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Jugendminister Rupprecht.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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