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NIEDERLAUSITZ aktuell

Entwurf eines Energiesteuer- und Stromgesetzes – Landwirte sollen beim Agrardiesel entlastet werden

14:55 Uhr | 24. September 2010
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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Energiesteuer- und Stromgesetzes auch die Weiterführung der Agrardiesel-Steuervergütung ohne Obergrenze empfohlen.
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger: „Die Agrardieselbesteuerung hat eine spürbare Kostenentlastung zur Folge. Sowohl die Obergrenze von 10.000 Liter als auch der Selbstbehalt von 350 Euro werden wieder ersatzlos gestrichen..“
Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, betonte mit Blick auf den Bundesratsbeschluss: „Das ist ein gutes Signal für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Bislang waren deutsche Landwirte im EU-Wettbewerb mit höheren Mineralölsteuern für Dieselkraftstoff belastet. Die heutige Entscheidung stärkt die Position der Landwirte. Die Steuervergünstigungen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.“
Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden, auch wenn mit einem Steuersatz von 25,56 Cent je Liter die deutschen Landwirte immer noch höhere Kosten für den Diesel tragen als ihre europäische Konkurrenz.
Die Regelung entlastet die bäuerlichen Betriebe um immerhin 270 Millionen Euro im Jahr.
Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer 47,04 Cent/Liter, davon sind 15,34 Cent/Liter Ökosteuer. Landwirte erhalten eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter. Agrardiesel wurde somit in Deutschland bis 2004 mit nur 25,56 Cent/Liter besteuert.
Seit dem Antragsjahr 2005 wird bei der Vergütung ein Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb abgezogen. In Verbindung mit der zusätzlichen Bagatellgrenze von 50 Euro werden daher Erstattungsansprüche bis 400 Euro nicht mehr ausgezahlt. Kleinere Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1862 Liter erhalten somit keine Rückvergütung. Größere Betriebe können die Entlastung seither für maximal 10.000 Liter je Betrieb beantragen. Darüber hinaus führen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der Umsatzsteuerpauschalierung unterliegen, den gültigen Mehrwertsteuersatz für die volle Mineralölsteuer ab, während ihnen für die Rückvergütung keine Mehrwertsteuer erstattet wird.
Am 23. Juli 2009 wurde mit dem Beschluss des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes der Selbstbehalt von 350 Euro und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Als Grund hierfür wurde ein „schwieriges konjunkturelles Umfeld“ angeführt.)
Das Brandenburger Agrarministerium hatte bereits 2009 mit der Initiierung eines Entschließungsantrags im Bundesrat dazu beigetragen, dass die Agrardieselsteuer wieder auf den Stand von vor 2005 abgesenkt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fotos: Archivbilder

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Energiesteuer- und Stromgesetzes auch die Weiterführung der Agrardiesel-Steuervergütung ohne Obergrenze empfohlen.
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger: „Die Agrardieselbesteuerung hat eine spürbare Kostenentlastung zur Folge. Sowohl die Obergrenze von 10.000 Liter als auch der Selbstbehalt von 350 Euro werden wieder ersatzlos gestrichen..“
Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, betonte mit Blick auf den Bundesratsbeschluss: „Das ist ein gutes Signal für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Bislang waren deutsche Landwirte im EU-Wettbewerb mit höheren Mineralölsteuern für Dieselkraftstoff belastet. Die heutige Entscheidung stärkt die Position der Landwirte. Die Steuervergünstigungen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.“
Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden, auch wenn mit einem Steuersatz von 25,56 Cent je Liter die deutschen Landwirte immer noch höhere Kosten für den Diesel tragen als ihre europäische Konkurrenz.
Die Regelung entlastet die bäuerlichen Betriebe um immerhin 270 Millionen Euro im Jahr.
Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer 47,04 Cent/Liter, davon sind 15,34 Cent/Liter Ökosteuer. Landwirte erhalten eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter. Agrardiesel wurde somit in Deutschland bis 2004 mit nur 25,56 Cent/Liter besteuert.
Seit dem Antragsjahr 2005 wird bei der Vergütung ein Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb abgezogen. In Verbindung mit der zusätzlichen Bagatellgrenze von 50 Euro werden daher Erstattungsansprüche bis 400 Euro nicht mehr ausgezahlt. Kleinere Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1862 Liter erhalten somit keine Rückvergütung. Größere Betriebe können die Entlastung seither für maximal 10.000 Liter je Betrieb beantragen. Darüber hinaus führen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der Umsatzsteuerpauschalierung unterliegen, den gültigen Mehrwertsteuersatz für die volle Mineralölsteuer ab, während ihnen für die Rückvergütung keine Mehrwertsteuer erstattet wird.
Am 23. Juli 2009 wurde mit dem Beschluss des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes der Selbstbehalt von 350 Euro und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Als Grund hierfür wurde ein „schwieriges konjunkturelles Umfeld“ angeführt.)
Das Brandenburger Agrarministerium hatte bereits 2009 mit der Initiierung eines Entschließungsantrags im Bundesrat dazu beigetragen, dass die Agrardieselsteuer wieder auf den Stand von vor 2005 abgesenkt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fotos: Archivbilder

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Energiesteuer- und Stromgesetzes auch die Weiterführung der Agrardiesel-Steuervergütung ohne Obergrenze empfohlen.
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger: „Die Agrardieselbesteuerung hat eine spürbare Kostenentlastung zur Folge. Sowohl die Obergrenze von 10.000 Liter als auch der Selbstbehalt von 350 Euro werden wieder ersatzlos gestrichen..“
Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, betonte mit Blick auf den Bundesratsbeschluss: „Das ist ein gutes Signal für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Bislang waren deutsche Landwirte im EU-Wettbewerb mit höheren Mineralölsteuern für Dieselkraftstoff belastet. Die heutige Entscheidung stärkt die Position der Landwirte. Die Steuervergünstigungen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.“
Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden, auch wenn mit einem Steuersatz von 25,56 Cent je Liter die deutschen Landwirte immer noch höhere Kosten für den Diesel tragen als ihre europäische Konkurrenz.
Die Regelung entlastet die bäuerlichen Betriebe um immerhin 270 Millionen Euro im Jahr.
Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer 47,04 Cent/Liter, davon sind 15,34 Cent/Liter Ökosteuer. Landwirte erhalten eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter. Agrardiesel wurde somit in Deutschland bis 2004 mit nur 25,56 Cent/Liter besteuert.
Seit dem Antragsjahr 2005 wird bei der Vergütung ein Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb abgezogen. In Verbindung mit der zusätzlichen Bagatellgrenze von 50 Euro werden daher Erstattungsansprüche bis 400 Euro nicht mehr ausgezahlt. Kleinere Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1862 Liter erhalten somit keine Rückvergütung. Größere Betriebe können die Entlastung seither für maximal 10.000 Liter je Betrieb beantragen. Darüber hinaus führen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der Umsatzsteuerpauschalierung unterliegen, den gültigen Mehrwertsteuersatz für die volle Mineralölsteuer ab, während ihnen für die Rückvergütung keine Mehrwertsteuer erstattet wird.
Am 23. Juli 2009 wurde mit dem Beschluss des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes der Selbstbehalt von 350 Euro und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Als Grund hierfür wurde ein „schwieriges konjunkturelles Umfeld“ angeführt.)
Das Brandenburger Agrarministerium hatte bereits 2009 mit der Initiierung eines Entschließungsantrags im Bundesrat dazu beigetragen, dass die Agrardieselsteuer wieder auf den Stand von vor 2005 abgesenkt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fotos: Archivbilder

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Energiesteuer- und Stromgesetzes auch die Weiterführung der Agrardiesel-Steuervergütung ohne Obergrenze empfohlen.
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger: „Die Agrardieselbesteuerung hat eine spürbare Kostenentlastung zur Folge. Sowohl die Obergrenze von 10.000 Liter als auch der Selbstbehalt von 350 Euro werden wieder ersatzlos gestrichen..“
Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, betonte mit Blick auf den Bundesratsbeschluss: „Das ist ein gutes Signal für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Bislang waren deutsche Landwirte im EU-Wettbewerb mit höheren Mineralölsteuern für Dieselkraftstoff belastet. Die heutige Entscheidung stärkt die Position der Landwirte. Die Steuervergünstigungen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.“
Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden, auch wenn mit einem Steuersatz von 25,56 Cent je Liter die deutschen Landwirte immer noch höhere Kosten für den Diesel tragen als ihre europäische Konkurrenz.
Die Regelung entlastet die bäuerlichen Betriebe um immerhin 270 Millionen Euro im Jahr.
Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer 47,04 Cent/Liter, davon sind 15,34 Cent/Liter Ökosteuer. Landwirte erhalten eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter. Agrardiesel wurde somit in Deutschland bis 2004 mit nur 25,56 Cent/Liter besteuert.
Seit dem Antragsjahr 2005 wird bei der Vergütung ein Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb abgezogen. In Verbindung mit der zusätzlichen Bagatellgrenze von 50 Euro werden daher Erstattungsansprüche bis 400 Euro nicht mehr ausgezahlt. Kleinere Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1862 Liter erhalten somit keine Rückvergütung. Größere Betriebe können die Entlastung seither für maximal 10.000 Liter je Betrieb beantragen. Darüber hinaus führen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der Umsatzsteuerpauschalierung unterliegen, den gültigen Mehrwertsteuersatz für die volle Mineralölsteuer ab, während ihnen für die Rückvergütung keine Mehrwertsteuer erstattet wird.
Am 23. Juli 2009 wurde mit dem Beschluss des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes der Selbstbehalt von 350 Euro und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Als Grund hierfür wurde ein „schwieriges konjunkturelles Umfeld“ angeführt.)
Das Brandenburger Agrarministerium hatte bereits 2009 mit der Initiierung eines Entschließungsantrags im Bundesrat dazu beigetragen, dass die Agrardieselsteuer wieder auf den Stand von vor 2005 abgesenkt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Energiesteuer- und Stromgesetzes auch die Weiterführung der Agrardiesel-Steuervergütung ohne Obergrenze empfohlen.
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger: „Die Agrardieselbesteuerung hat eine spürbare Kostenentlastung zur Folge. Sowohl die Obergrenze von 10.000 Liter als auch der Selbstbehalt von 350 Euro werden wieder ersatzlos gestrichen..“
Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, betonte mit Blick auf den Bundesratsbeschluss: „Das ist ein gutes Signal für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Bislang waren deutsche Landwirte im EU-Wettbewerb mit höheren Mineralölsteuern für Dieselkraftstoff belastet. Die heutige Entscheidung stärkt die Position der Landwirte. Die Steuervergünstigungen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.“
Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden, auch wenn mit einem Steuersatz von 25,56 Cent je Liter die deutschen Landwirte immer noch höhere Kosten für den Diesel tragen als ihre europäische Konkurrenz.
Die Regelung entlastet die bäuerlichen Betriebe um immerhin 270 Millionen Euro im Jahr.
Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer 47,04 Cent/Liter, davon sind 15,34 Cent/Liter Ökosteuer. Landwirte erhalten eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter. Agrardiesel wurde somit in Deutschland bis 2004 mit nur 25,56 Cent/Liter besteuert.
Seit dem Antragsjahr 2005 wird bei der Vergütung ein Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb abgezogen. In Verbindung mit der zusätzlichen Bagatellgrenze von 50 Euro werden daher Erstattungsansprüche bis 400 Euro nicht mehr ausgezahlt. Kleinere Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1862 Liter erhalten somit keine Rückvergütung. Größere Betriebe können die Entlastung seither für maximal 10.000 Liter je Betrieb beantragen. Darüber hinaus führen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der Umsatzsteuerpauschalierung unterliegen, den gültigen Mehrwertsteuersatz für die volle Mineralölsteuer ab, während ihnen für die Rückvergütung keine Mehrwertsteuer erstattet wird.
Am 23. Juli 2009 wurde mit dem Beschluss des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes der Selbstbehalt von 350 Euro und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Als Grund hierfür wurde ein „schwieriges konjunkturelles Umfeld“ angeführt.)
Das Brandenburger Agrarministerium hatte bereits 2009 mit der Initiierung eines Entschließungsantrags im Bundesrat dazu beigetragen, dass die Agrardieselsteuer wieder auf den Stand von vor 2005 abgesenkt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Energiesteuer- und Stromgesetzes auch die Weiterführung der Agrardiesel-Steuervergütung ohne Obergrenze empfohlen.
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger: „Die Agrardieselbesteuerung hat eine spürbare Kostenentlastung zur Folge. Sowohl die Obergrenze von 10.000 Liter als auch der Selbstbehalt von 350 Euro werden wieder ersatzlos gestrichen..“
Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, betonte mit Blick auf den Bundesratsbeschluss: „Das ist ein gutes Signal für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Bislang waren deutsche Landwirte im EU-Wettbewerb mit höheren Mineralölsteuern für Dieselkraftstoff belastet. Die heutige Entscheidung stärkt die Position der Landwirte. Die Steuervergünstigungen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.“
Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden, auch wenn mit einem Steuersatz von 25,56 Cent je Liter die deutschen Landwirte immer noch höhere Kosten für den Diesel tragen als ihre europäische Konkurrenz.
Die Regelung entlastet die bäuerlichen Betriebe um immerhin 270 Millionen Euro im Jahr.
Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer 47,04 Cent/Liter, davon sind 15,34 Cent/Liter Ökosteuer. Landwirte erhalten eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter. Agrardiesel wurde somit in Deutschland bis 2004 mit nur 25,56 Cent/Liter besteuert.
Seit dem Antragsjahr 2005 wird bei der Vergütung ein Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb abgezogen. In Verbindung mit der zusätzlichen Bagatellgrenze von 50 Euro werden daher Erstattungsansprüche bis 400 Euro nicht mehr ausgezahlt. Kleinere Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1862 Liter erhalten somit keine Rückvergütung. Größere Betriebe können die Entlastung seither für maximal 10.000 Liter je Betrieb beantragen. Darüber hinaus führen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der Umsatzsteuerpauschalierung unterliegen, den gültigen Mehrwertsteuersatz für die volle Mineralölsteuer ab, während ihnen für die Rückvergütung keine Mehrwertsteuer erstattet wird.
Am 23. Juli 2009 wurde mit dem Beschluss des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes der Selbstbehalt von 350 Euro und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Als Grund hierfür wurde ein „schwieriges konjunkturelles Umfeld“ angeführt.)
Das Brandenburger Agrarministerium hatte bereits 2009 mit der Initiierung eines Entschließungsantrags im Bundesrat dazu beigetragen, dass die Agrardieselsteuer wieder auf den Stand von vor 2005 abgesenkt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Energiesteuer- und Stromgesetzes auch die Weiterführung der Agrardiesel-Steuervergütung ohne Obergrenze empfohlen.
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger: „Die Agrardieselbesteuerung hat eine spürbare Kostenentlastung zur Folge. Sowohl die Obergrenze von 10.000 Liter als auch der Selbstbehalt von 350 Euro werden wieder ersatzlos gestrichen..“
Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, betonte mit Blick auf den Bundesratsbeschluss: „Das ist ein gutes Signal für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Bislang waren deutsche Landwirte im EU-Wettbewerb mit höheren Mineralölsteuern für Dieselkraftstoff belastet. Die heutige Entscheidung stärkt die Position der Landwirte. Die Steuervergünstigungen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.“
Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden, auch wenn mit einem Steuersatz von 25,56 Cent je Liter die deutschen Landwirte immer noch höhere Kosten für den Diesel tragen als ihre europäische Konkurrenz.
Die Regelung entlastet die bäuerlichen Betriebe um immerhin 270 Millionen Euro im Jahr.
Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer 47,04 Cent/Liter, davon sind 15,34 Cent/Liter Ökosteuer. Landwirte erhalten eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter. Agrardiesel wurde somit in Deutschland bis 2004 mit nur 25,56 Cent/Liter besteuert.
Seit dem Antragsjahr 2005 wird bei der Vergütung ein Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb abgezogen. In Verbindung mit der zusätzlichen Bagatellgrenze von 50 Euro werden daher Erstattungsansprüche bis 400 Euro nicht mehr ausgezahlt. Kleinere Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1862 Liter erhalten somit keine Rückvergütung. Größere Betriebe können die Entlastung seither für maximal 10.000 Liter je Betrieb beantragen. Darüber hinaus führen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der Umsatzsteuerpauschalierung unterliegen, den gültigen Mehrwertsteuersatz für die volle Mineralölsteuer ab, während ihnen für die Rückvergütung keine Mehrwertsteuer erstattet wird.
Am 23. Juli 2009 wurde mit dem Beschluss des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes der Selbstbehalt von 350 Euro und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Als Grund hierfür wurde ein „schwieriges konjunkturelles Umfeld“ angeführt.)
Das Brandenburger Agrarministerium hatte bereits 2009 mit der Initiierung eines Entschließungsantrags im Bundesrat dazu beigetragen, dass die Agrardieselsteuer wieder auf den Stand von vor 2005 abgesenkt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fotos: Archivbilder

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Energiesteuer- und Stromgesetzes auch die Weiterführung der Agrardiesel-Steuervergütung ohne Obergrenze empfohlen.
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger: „Die Agrardieselbesteuerung hat eine spürbare Kostenentlastung zur Folge. Sowohl die Obergrenze von 10.000 Liter als auch der Selbstbehalt von 350 Euro werden wieder ersatzlos gestrichen..“
Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, betonte mit Blick auf den Bundesratsbeschluss: „Das ist ein gutes Signal für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Bislang waren deutsche Landwirte im EU-Wettbewerb mit höheren Mineralölsteuern für Dieselkraftstoff belastet. Die heutige Entscheidung stärkt die Position der Landwirte. Die Steuervergünstigungen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.“
Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden, auch wenn mit einem Steuersatz von 25,56 Cent je Liter die deutschen Landwirte immer noch höhere Kosten für den Diesel tragen als ihre europäische Konkurrenz.
Die Regelung entlastet die bäuerlichen Betriebe um immerhin 270 Millionen Euro im Jahr.
Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer 47,04 Cent/Liter, davon sind 15,34 Cent/Liter Ökosteuer. Landwirte erhalten eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter. Agrardiesel wurde somit in Deutschland bis 2004 mit nur 25,56 Cent/Liter besteuert.
Seit dem Antragsjahr 2005 wird bei der Vergütung ein Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb abgezogen. In Verbindung mit der zusätzlichen Bagatellgrenze von 50 Euro werden daher Erstattungsansprüche bis 400 Euro nicht mehr ausgezahlt. Kleinere Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1862 Liter erhalten somit keine Rückvergütung. Größere Betriebe können die Entlastung seither für maximal 10.000 Liter je Betrieb beantragen. Darüber hinaus führen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der Umsatzsteuerpauschalierung unterliegen, den gültigen Mehrwertsteuersatz für die volle Mineralölsteuer ab, während ihnen für die Rückvergütung keine Mehrwertsteuer erstattet wird.
Am 23. Juli 2009 wurde mit dem Beschluss des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes der Selbstbehalt von 350 Euro und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Als Grund hierfür wurde ein „schwieriges konjunkturelles Umfeld“ angeführt.)
Das Brandenburger Agrarministerium hatte bereits 2009 mit der Initiierung eines Entschließungsantrags im Bundesrat dazu beigetragen, dass die Agrardieselsteuer wieder auf den Stand von vor 2005 abgesenkt wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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