Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung können sich künftig innerhalb des Landes Brandenburg ohne Erlaubnis der Ausländerbehörden frei bewegen. Das Landeskabinett billigte heute in Potsdam eine entsprechende Verordnung von Innenminister Rainer Speer, die mit ihrer Veröffentlichung in Kürze in Kraft treten wird. Damit macht Brandenburg von der Möglichkeit des Asylverfahrensgesetzes Gebrauch, die auf den Bezirk der örtlichen Ausländerbehörde beschränkte Bewegungsfreiheit auf eine größere Region auszuweiten. Bisher musste ein Asylbewerber jeweils eine besondere Erlaubnis für das vorübergehende Verlassen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt beantragen. Von der neuen Verordnung profitieren etwa 1.100 Asylbewerber in Brandenburg.
Innenminister Speer betonte: „Unsere heutige Entscheidung macht es Asylbewerbern einfacher, ihre sozialen und familiären Kontakte zu pflegen und kulturelle, sportliche, religiöse und sonstige Angebote innerhalb des Landes Brandenburg spontan wahrzunehmen. Dies ist eine vernünftige und unbürokratische Regelung im Interesse der Betroffenen.“ An der Verpflichtung, am zugewiesenen Ort oder in der zugewiesenen Unterkunft zu wohnen, ändert sich durch die neue Verordnung nichts.
Die Verordnung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der von der Brandenburger Koalition vereinbarten Abschaffung der Residenzpflicht. Nach Inkrafttreten der neuen Regelung beabsichtigen die Länder Berlin und Brandenburg zudem, die Reisemöglichkeiten von Asylbewerbern und Geduldeten ins jeweilige Nachbarland durch abgestimmte Erlasse wesentlich zu erleichtern.
Quelle: Ministerium des Innern
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