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NIEDERLAUSITZ aktuell

Nachweis von Trichinellen bei einem Wildschwein im Spree-Neiße Kreis

11:49 Uhr | 27. April 2012
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Bei einem erlegten Wildschwein im Jagdbezirk Sergen wurden am 06.04.2012 bei der Untersuchung mit der Verdauungsmethode Trichinen (Nematoden der Gattung Trichinella) gefunden. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin wurde der Befall mit der Spezies Trichinella spiralis bestätigt.
Es war das vierte, im Landkreis Spree-Neiße erlegte Stück Schwarzwild, bei dem Trichinen festgestellt wurden. Den letzten Trichinenbefund gab es im Dezember 2009.
Wichtigstes Reservoir von Trichinellen sind in Deutschland in erster Linie Wildschweine, Füchse, Marderhunde und Ratten.
Hausschweine nehmen Trichinen vor allem durch Fressen von infizierten Nagetieren auf. Bei Pferden wird eine versehentliche Aufnahme von trichinösen Nagetieren als Infektionsquelle vermutet.
Schwarzwild infiziert sich vornehmlich durch die Aufnahme trichinenhaltiger Kadaver von Füchsen und Marderhunden oder trichinöser Nagetiere. In Mecklenburg und Brandenburg scheint besonders dem Marderhund eine zunehmende Rolle als Infektionsherd für Schwarzwild zuzukommen.
In den letzten 10 Jahren wurden bei insgesamt 18 Wildschweinen in Deutschland positive Trichinellenbefunde, davon allein 3 im Landkreis Spree-Neiße, gemeldet.
Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes wurden in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt 5 bis 6 Trichinellose-Fälle je Jahr beim Menschen ermittelt.
Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von infiziertem, rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch und Erzeugnissen daraus meist von Haus- und Wildschweinen.
Nach Aufnahme werden die Larven durch Verdauungsenzyme im Magen freigesetzt und nach mehreren Häutungen im vorderen Dünndarmabschnitt entstehen adulte Weibchen und Männchen. Die begatteten Weibchen gebären bis zu 1600 Larven (Länge ca. 100µm). Über Lymphbahnen gelangen diese Larven in den Blutkreislauf und in weiterer Folge in Muskelzellen der gesamten Skelettmuskulatur, in welcher eine Kapselbildung hervorgerufen wird. Die eingekapselten Larven sind in der Muskulatur der Wirtstiere jahrelang lebensfähig.
Die Erkrankung beim Menschen beginnt nach 5 bis 14 Tagen mit Mattigkeit, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, Fieber. Später kommen Muskelschmerzen, Heiserkeit, Beschwerden beim Schlucken und Atmen hinzu. Charakteristisch sind ferner Gesichtsschwellungen (Ödeme der Augenlider und des Unterkiefers) und Ödeme in der Knöchelgegend. In Abhängigkeit von der Infektionsdosis und der Wirtsabwehr finden sich beim Menschen Verlaufsformen mit milden bis schweren Krankheitssymptomen, in seltenen Fällen führt die Krankheit auch zum Tod.
Wegen der Gefährlichkeit dieser von den Parasiten hervorgerufenen Erkrankung ist in Deutschland die Trichinenuntersuchung bereits seit 1937 gesetzlich vorgeschrieben worden. Nach wie vor unterliegen alle in Deutschland geschlachteten Schweine, alle erlegten Wildschweine und alle Schlachtpferde sowie fleischfressende Tiere (Sumpfbiber, Dachse, Bären) der Untersuchungspflicht, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Auf Grund des aktuellen Trichinennachweises weisen wir noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der amtlichen Untersuchung auf Trichinen und auf eine korrekte und gewissenhafte Entnahme von Proben für diese Untersuchung hin.
Bei Schwarzwild hat die Probentnahme durch eine sachkundige Person zu erfolgen.
Um auch die notwendigen Wiederholungsuntersuchungen zur Ermittlung des infizierten Stückes in einer positiven Sammelprobe sicherzustellen, sind bei Schwarzwild für die Untersuchung mindestens 50 bis 70 g Muskelfleisch aus dem Unterarm, der Zunge oder dem Zwerchfell zu entnehmen und für die Diagnostik bereitzustellen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Verzehr und die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung und Freigabe des Stückes zum Verzehr auf Grund des Gesundheitsrisikos verboten ist und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Trichinellose erhalten Sie im Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung per Telefon, Fax oder E-Mail (Tel.: 03562-98618301, Fax: 03562/98618388 oder E-Mail veterinaeramt[at]lkspn.de .
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Bei einem erlegten Wildschwein im Jagdbezirk Sergen wurden am 06.04.2012 bei der Untersuchung mit der Verdauungsmethode Trichinen (Nematoden der Gattung Trichinella) gefunden. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin wurde der Befall mit der Spezies Trichinella spiralis bestätigt.
Es war das vierte, im Landkreis Spree-Neiße erlegte Stück Schwarzwild, bei dem Trichinen festgestellt wurden. Den letzten Trichinenbefund gab es im Dezember 2009.
Wichtigstes Reservoir von Trichinellen sind in Deutschland in erster Linie Wildschweine, Füchse, Marderhunde und Ratten.
Hausschweine nehmen Trichinen vor allem durch Fressen von infizierten Nagetieren auf. Bei Pferden wird eine versehentliche Aufnahme von trichinösen Nagetieren als Infektionsquelle vermutet.
Schwarzwild infiziert sich vornehmlich durch die Aufnahme trichinenhaltiger Kadaver von Füchsen und Marderhunden oder trichinöser Nagetiere. In Mecklenburg und Brandenburg scheint besonders dem Marderhund eine zunehmende Rolle als Infektionsherd für Schwarzwild zuzukommen.
In den letzten 10 Jahren wurden bei insgesamt 18 Wildschweinen in Deutschland positive Trichinellenbefunde, davon allein 3 im Landkreis Spree-Neiße, gemeldet.
Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes wurden in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt 5 bis 6 Trichinellose-Fälle je Jahr beim Menschen ermittelt.
Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von infiziertem, rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch und Erzeugnissen daraus meist von Haus- und Wildschweinen.
Nach Aufnahme werden die Larven durch Verdauungsenzyme im Magen freigesetzt und nach mehreren Häutungen im vorderen Dünndarmabschnitt entstehen adulte Weibchen und Männchen. Die begatteten Weibchen gebären bis zu 1600 Larven (Länge ca. 100µm). Über Lymphbahnen gelangen diese Larven in den Blutkreislauf und in weiterer Folge in Muskelzellen der gesamten Skelettmuskulatur, in welcher eine Kapselbildung hervorgerufen wird. Die eingekapselten Larven sind in der Muskulatur der Wirtstiere jahrelang lebensfähig.
Die Erkrankung beim Menschen beginnt nach 5 bis 14 Tagen mit Mattigkeit, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, Fieber. Später kommen Muskelschmerzen, Heiserkeit, Beschwerden beim Schlucken und Atmen hinzu. Charakteristisch sind ferner Gesichtsschwellungen (Ödeme der Augenlider und des Unterkiefers) und Ödeme in der Knöchelgegend. In Abhängigkeit von der Infektionsdosis und der Wirtsabwehr finden sich beim Menschen Verlaufsformen mit milden bis schweren Krankheitssymptomen, in seltenen Fällen führt die Krankheit auch zum Tod.
Wegen der Gefährlichkeit dieser von den Parasiten hervorgerufenen Erkrankung ist in Deutschland die Trichinenuntersuchung bereits seit 1937 gesetzlich vorgeschrieben worden. Nach wie vor unterliegen alle in Deutschland geschlachteten Schweine, alle erlegten Wildschweine und alle Schlachtpferde sowie fleischfressende Tiere (Sumpfbiber, Dachse, Bären) der Untersuchungspflicht, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Auf Grund des aktuellen Trichinennachweises weisen wir noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der amtlichen Untersuchung auf Trichinen und auf eine korrekte und gewissenhafte Entnahme von Proben für diese Untersuchung hin.
Bei Schwarzwild hat die Probentnahme durch eine sachkundige Person zu erfolgen.
Um auch die notwendigen Wiederholungsuntersuchungen zur Ermittlung des infizierten Stückes in einer positiven Sammelprobe sicherzustellen, sind bei Schwarzwild für die Untersuchung mindestens 50 bis 70 g Muskelfleisch aus dem Unterarm, der Zunge oder dem Zwerchfell zu entnehmen und für die Diagnostik bereitzustellen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Verzehr und die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung und Freigabe des Stückes zum Verzehr auf Grund des Gesundheitsrisikos verboten ist und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Trichinellose erhalten Sie im Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung per Telefon, Fax oder E-Mail (Tel.: 03562-98618301, Fax: 03562/98618388 oder E-Mail veterinaeramt[at]lkspn.de .
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Bei einem erlegten Wildschwein im Jagdbezirk Sergen wurden am 06.04.2012 bei der Untersuchung mit der Verdauungsmethode Trichinen (Nematoden der Gattung Trichinella) gefunden. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin wurde der Befall mit der Spezies Trichinella spiralis bestätigt.
Es war das vierte, im Landkreis Spree-Neiße erlegte Stück Schwarzwild, bei dem Trichinen festgestellt wurden. Den letzten Trichinenbefund gab es im Dezember 2009.
Wichtigstes Reservoir von Trichinellen sind in Deutschland in erster Linie Wildschweine, Füchse, Marderhunde und Ratten.
Hausschweine nehmen Trichinen vor allem durch Fressen von infizierten Nagetieren auf. Bei Pferden wird eine versehentliche Aufnahme von trichinösen Nagetieren als Infektionsquelle vermutet.
Schwarzwild infiziert sich vornehmlich durch die Aufnahme trichinenhaltiger Kadaver von Füchsen und Marderhunden oder trichinöser Nagetiere. In Mecklenburg und Brandenburg scheint besonders dem Marderhund eine zunehmende Rolle als Infektionsherd für Schwarzwild zuzukommen.
In den letzten 10 Jahren wurden bei insgesamt 18 Wildschweinen in Deutschland positive Trichinellenbefunde, davon allein 3 im Landkreis Spree-Neiße, gemeldet.
Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes wurden in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt 5 bis 6 Trichinellose-Fälle je Jahr beim Menschen ermittelt.
Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von infiziertem, rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch und Erzeugnissen daraus meist von Haus- und Wildschweinen.
Nach Aufnahme werden die Larven durch Verdauungsenzyme im Magen freigesetzt und nach mehreren Häutungen im vorderen Dünndarmabschnitt entstehen adulte Weibchen und Männchen. Die begatteten Weibchen gebären bis zu 1600 Larven (Länge ca. 100µm). Über Lymphbahnen gelangen diese Larven in den Blutkreislauf und in weiterer Folge in Muskelzellen der gesamten Skelettmuskulatur, in welcher eine Kapselbildung hervorgerufen wird. Die eingekapselten Larven sind in der Muskulatur der Wirtstiere jahrelang lebensfähig.
Die Erkrankung beim Menschen beginnt nach 5 bis 14 Tagen mit Mattigkeit, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, Fieber. Später kommen Muskelschmerzen, Heiserkeit, Beschwerden beim Schlucken und Atmen hinzu. Charakteristisch sind ferner Gesichtsschwellungen (Ödeme der Augenlider und des Unterkiefers) und Ödeme in der Knöchelgegend. In Abhängigkeit von der Infektionsdosis und der Wirtsabwehr finden sich beim Menschen Verlaufsformen mit milden bis schweren Krankheitssymptomen, in seltenen Fällen führt die Krankheit auch zum Tod.
Wegen der Gefährlichkeit dieser von den Parasiten hervorgerufenen Erkrankung ist in Deutschland die Trichinenuntersuchung bereits seit 1937 gesetzlich vorgeschrieben worden. Nach wie vor unterliegen alle in Deutschland geschlachteten Schweine, alle erlegten Wildschweine und alle Schlachtpferde sowie fleischfressende Tiere (Sumpfbiber, Dachse, Bären) der Untersuchungspflicht, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Auf Grund des aktuellen Trichinennachweises weisen wir noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der amtlichen Untersuchung auf Trichinen und auf eine korrekte und gewissenhafte Entnahme von Proben für diese Untersuchung hin.
Bei Schwarzwild hat die Probentnahme durch eine sachkundige Person zu erfolgen.
Um auch die notwendigen Wiederholungsuntersuchungen zur Ermittlung des infizierten Stückes in einer positiven Sammelprobe sicherzustellen, sind bei Schwarzwild für die Untersuchung mindestens 50 bis 70 g Muskelfleisch aus dem Unterarm, der Zunge oder dem Zwerchfell zu entnehmen und für die Diagnostik bereitzustellen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Verzehr und die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung und Freigabe des Stückes zum Verzehr auf Grund des Gesundheitsrisikos verboten ist und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Trichinellose erhalten Sie im Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung per Telefon, Fax oder E-Mail (Tel.: 03562-98618301, Fax: 03562/98618388 oder E-Mail veterinaeramt[at]lkspn.de .
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Bei einem erlegten Wildschwein im Jagdbezirk Sergen wurden am 06.04.2012 bei der Untersuchung mit der Verdauungsmethode Trichinen (Nematoden der Gattung Trichinella) gefunden. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin wurde der Befall mit der Spezies Trichinella spiralis bestätigt.
Es war das vierte, im Landkreis Spree-Neiße erlegte Stück Schwarzwild, bei dem Trichinen festgestellt wurden. Den letzten Trichinenbefund gab es im Dezember 2009.
Wichtigstes Reservoir von Trichinellen sind in Deutschland in erster Linie Wildschweine, Füchse, Marderhunde und Ratten.
Hausschweine nehmen Trichinen vor allem durch Fressen von infizierten Nagetieren auf. Bei Pferden wird eine versehentliche Aufnahme von trichinösen Nagetieren als Infektionsquelle vermutet.
Schwarzwild infiziert sich vornehmlich durch die Aufnahme trichinenhaltiger Kadaver von Füchsen und Marderhunden oder trichinöser Nagetiere. In Mecklenburg und Brandenburg scheint besonders dem Marderhund eine zunehmende Rolle als Infektionsherd für Schwarzwild zuzukommen.
In den letzten 10 Jahren wurden bei insgesamt 18 Wildschweinen in Deutschland positive Trichinellenbefunde, davon allein 3 im Landkreis Spree-Neiße, gemeldet.
Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes wurden in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt 5 bis 6 Trichinellose-Fälle je Jahr beim Menschen ermittelt.
Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von infiziertem, rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch und Erzeugnissen daraus meist von Haus- und Wildschweinen.
Nach Aufnahme werden die Larven durch Verdauungsenzyme im Magen freigesetzt und nach mehreren Häutungen im vorderen Dünndarmabschnitt entstehen adulte Weibchen und Männchen. Die begatteten Weibchen gebären bis zu 1600 Larven (Länge ca. 100µm). Über Lymphbahnen gelangen diese Larven in den Blutkreislauf und in weiterer Folge in Muskelzellen der gesamten Skelettmuskulatur, in welcher eine Kapselbildung hervorgerufen wird. Die eingekapselten Larven sind in der Muskulatur der Wirtstiere jahrelang lebensfähig.
Die Erkrankung beim Menschen beginnt nach 5 bis 14 Tagen mit Mattigkeit, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, Fieber. Später kommen Muskelschmerzen, Heiserkeit, Beschwerden beim Schlucken und Atmen hinzu. Charakteristisch sind ferner Gesichtsschwellungen (Ödeme der Augenlider und des Unterkiefers) und Ödeme in der Knöchelgegend. In Abhängigkeit von der Infektionsdosis und der Wirtsabwehr finden sich beim Menschen Verlaufsformen mit milden bis schweren Krankheitssymptomen, in seltenen Fällen führt die Krankheit auch zum Tod.
Wegen der Gefährlichkeit dieser von den Parasiten hervorgerufenen Erkrankung ist in Deutschland die Trichinenuntersuchung bereits seit 1937 gesetzlich vorgeschrieben worden. Nach wie vor unterliegen alle in Deutschland geschlachteten Schweine, alle erlegten Wildschweine und alle Schlachtpferde sowie fleischfressende Tiere (Sumpfbiber, Dachse, Bären) der Untersuchungspflicht, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Auf Grund des aktuellen Trichinennachweises weisen wir noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der amtlichen Untersuchung auf Trichinen und auf eine korrekte und gewissenhafte Entnahme von Proben für diese Untersuchung hin.
Bei Schwarzwild hat die Probentnahme durch eine sachkundige Person zu erfolgen.
Um auch die notwendigen Wiederholungsuntersuchungen zur Ermittlung des infizierten Stückes in einer positiven Sammelprobe sicherzustellen, sind bei Schwarzwild für die Untersuchung mindestens 50 bis 70 g Muskelfleisch aus dem Unterarm, der Zunge oder dem Zwerchfell zu entnehmen und für die Diagnostik bereitzustellen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Verzehr und die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung und Freigabe des Stückes zum Verzehr auf Grund des Gesundheitsrisikos verboten ist und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Trichinellose erhalten Sie im Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung per Telefon, Fax oder E-Mail (Tel.: 03562-98618301, Fax: 03562/98618388 oder E-Mail veterinaeramt[at]lkspn.de .
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Bei einem erlegten Wildschwein im Jagdbezirk Sergen wurden am 06.04.2012 bei der Untersuchung mit der Verdauungsmethode Trichinen (Nematoden der Gattung Trichinella) gefunden. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin wurde der Befall mit der Spezies Trichinella spiralis bestätigt.
Es war das vierte, im Landkreis Spree-Neiße erlegte Stück Schwarzwild, bei dem Trichinen festgestellt wurden. Den letzten Trichinenbefund gab es im Dezember 2009.
Wichtigstes Reservoir von Trichinellen sind in Deutschland in erster Linie Wildschweine, Füchse, Marderhunde und Ratten.
Hausschweine nehmen Trichinen vor allem durch Fressen von infizierten Nagetieren auf. Bei Pferden wird eine versehentliche Aufnahme von trichinösen Nagetieren als Infektionsquelle vermutet.
Schwarzwild infiziert sich vornehmlich durch die Aufnahme trichinenhaltiger Kadaver von Füchsen und Marderhunden oder trichinöser Nagetiere. In Mecklenburg und Brandenburg scheint besonders dem Marderhund eine zunehmende Rolle als Infektionsherd für Schwarzwild zuzukommen.
In den letzten 10 Jahren wurden bei insgesamt 18 Wildschweinen in Deutschland positive Trichinellenbefunde, davon allein 3 im Landkreis Spree-Neiße, gemeldet.
Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes wurden in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt 5 bis 6 Trichinellose-Fälle je Jahr beim Menschen ermittelt.
Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von infiziertem, rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch und Erzeugnissen daraus meist von Haus- und Wildschweinen.
Nach Aufnahme werden die Larven durch Verdauungsenzyme im Magen freigesetzt und nach mehreren Häutungen im vorderen Dünndarmabschnitt entstehen adulte Weibchen und Männchen. Die begatteten Weibchen gebären bis zu 1600 Larven (Länge ca. 100µm). Über Lymphbahnen gelangen diese Larven in den Blutkreislauf und in weiterer Folge in Muskelzellen der gesamten Skelettmuskulatur, in welcher eine Kapselbildung hervorgerufen wird. Die eingekapselten Larven sind in der Muskulatur der Wirtstiere jahrelang lebensfähig.
Die Erkrankung beim Menschen beginnt nach 5 bis 14 Tagen mit Mattigkeit, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, Fieber. Später kommen Muskelschmerzen, Heiserkeit, Beschwerden beim Schlucken und Atmen hinzu. Charakteristisch sind ferner Gesichtsschwellungen (Ödeme der Augenlider und des Unterkiefers) und Ödeme in der Knöchelgegend. In Abhängigkeit von der Infektionsdosis und der Wirtsabwehr finden sich beim Menschen Verlaufsformen mit milden bis schweren Krankheitssymptomen, in seltenen Fällen führt die Krankheit auch zum Tod.
Wegen der Gefährlichkeit dieser von den Parasiten hervorgerufenen Erkrankung ist in Deutschland die Trichinenuntersuchung bereits seit 1937 gesetzlich vorgeschrieben worden. Nach wie vor unterliegen alle in Deutschland geschlachteten Schweine, alle erlegten Wildschweine und alle Schlachtpferde sowie fleischfressende Tiere (Sumpfbiber, Dachse, Bären) der Untersuchungspflicht, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Auf Grund des aktuellen Trichinennachweises weisen wir noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der amtlichen Untersuchung auf Trichinen und auf eine korrekte und gewissenhafte Entnahme von Proben für diese Untersuchung hin.
Bei Schwarzwild hat die Probentnahme durch eine sachkundige Person zu erfolgen.
Um auch die notwendigen Wiederholungsuntersuchungen zur Ermittlung des infizierten Stückes in einer positiven Sammelprobe sicherzustellen, sind bei Schwarzwild für die Untersuchung mindestens 50 bis 70 g Muskelfleisch aus dem Unterarm, der Zunge oder dem Zwerchfell zu entnehmen und für die Diagnostik bereitzustellen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Verzehr und die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung und Freigabe des Stückes zum Verzehr auf Grund des Gesundheitsrisikos verboten ist und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Trichinellose erhalten Sie im Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung per Telefon, Fax oder E-Mail (Tel.: 03562-98618301, Fax: 03562/98618388 oder E-Mail veterinaeramt[at]lkspn.de .
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Bei einem erlegten Wildschwein im Jagdbezirk Sergen wurden am 06.04.2012 bei der Untersuchung mit der Verdauungsmethode Trichinen (Nematoden der Gattung Trichinella) gefunden. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin wurde der Befall mit der Spezies Trichinella spiralis bestätigt.
Es war das vierte, im Landkreis Spree-Neiße erlegte Stück Schwarzwild, bei dem Trichinen festgestellt wurden. Den letzten Trichinenbefund gab es im Dezember 2009.
Wichtigstes Reservoir von Trichinellen sind in Deutschland in erster Linie Wildschweine, Füchse, Marderhunde und Ratten.
Hausschweine nehmen Trichinen vor allem durch Fressen von infizierten Nagetieren auf. Bei Pferden wird eine versehentliche Aufnahme von trichinösen Nagetieren als Infektionsquelle vermutet.
Schwarzwild infiziert sich vornehmlich durch die Aufnahme trichinenhaltiger Kadaver von Füchsen und Marderhunden oder trichinöser Nagetiere. In Mecklenburg und Brandenburg scheint besonders dem Marderhund eine zunehmende Rolle als Infektionsherd für Schwarzwild zuzukommen.
In den letzten 10 Jahren wurden bei insgesamt 18 Wildschweinen in Deutschland positive Trichinellenbefunde, davon allein 3 im Landkreis Spree-Neiße, gemeldet.
Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes wurden in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt 5 bis 6 Trichinellose-Fälle je Jahr beim Menschen ermittelt.
Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von infiziertem, rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch und Erzeugnissen daraus meist von Haus- und Wildschweinen.
Nach Aufnahme werden die Larven durch Verdauungsenzyme im Magen freigesetzt und nach mehreren Häutungen im vorderen Dünndarmabschnitt entstehen adulte Weibchen und Männchen. Die begatteten Weibchen gebären bis zu 1600 Larven (Länge ca. 100µm). Über Lymphbahnen gelangen diese Larven in den Blutkreislauf und in weiterer Folge in Muskelzellen der gesamten Skelettmuskulatur, in welcher eine Kapselbildung hervorgerufen wird. Die eingekapselten Larven sind in der Muskulatur der Wirtstiere jahrelang lebensfähig.
Die Erkrankung beim Menschen beginnt nach 5 bis 14 Tagen mit Mattigkeit, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, Fieber. Später kommen Muskelschmerzen, Heiserkeit, Beschwerden beim Schlucken und Atmen hinzu. Charakteristisch sind ferner Gesichtsschwellungen (Ödeme der Augenlider und des Unterkiefers) und Ödeme in der Knöchelgegend. In Abhängigkeit von der Infektionsdosis und der Wirtsabwehr finden sich beim Menschen Verlaufsformen mit milden bis schweren Krankheitssymptomen, in seltenen Fällen führt die Krankheit auch zum Tod.
Wegen der Gefährlichkeit dieser von den Parasiten hervorgerufenen Erkrankung ist in Deutschland die Trichinenuntersuchung bereits seit 1937 gesetzlich vorgeschrieben worden. Nach wie vor unterliegen alle in Deutschland geschlachteten Schweine, alle erlegten Wildschweine und alle Schlachtpferde sowie fleischfressende Tiere (Sumpfbiber, Dachse, Bären) der Untersuchungspflicht, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Auf Grund des aktuellen Trichinennachweises weisen wir noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der amtlichen Untersuchung auf Trichinen und auf eine korrekte und gewissenhafte Entnahme von Proben für diese Untersuchung hin.
Bei Schwarzwild hat die Probentnahme durch eine sachkundige Person zu erfolgen.
Um auch die notwendigen Wiederholungsuntersuchungen zur Ermittlung des infizierten Stückes in einer positiven Sammelprobe sicherzustellen, sind bei Schwarzwild für die Untersuchung mindestens 50 bis 70 g Muskelfleisch aus dem Unterarm, der Zunge oder dem Zwerchfell zu entnehmen und für die Diagnostik bereitzustellen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Verzehr und die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung und Freigabe des Stückes zum Verzehr auf Grund des Gesundheitsrisikos verboten ist und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Trichinellose erhalten Sie im Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung per Telefon, Fax oder E-Mail (Tel.: 03562-98618301, Fax: 03562/98618388 oder E-Mail veterinaeramt[at]lkspn.de .
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Bei einem erlegten Wildschwein im Jagdbezirk Sergen wurden am 06.04.2012 bei der Untersuchung mit der Verdauungsmethode Trichinen (Nematoden der Gattung Trichinella) gefunden. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin wurde der Befall mit der Spezies Trichinella spiralis bestätigt.
Es war das vierte, im Landkreis Spree-Neiße erlegte Stück Schwarzwild, bei dem Trichinen festgestellt wurden. Den letzten Trichinenbefund gab es im Dezember 2009.
Wichtigstes Reservoir von Trichinellen sind in Deutschland in erster Linie Wildschweine, Füchse, Marderhunde und Ratten.
Hausschweine nehmen Trichinen vor allem durch Fressen von infizierten Nagetieren auf. Bei Pferden wird eine versehentliche Aufnahme von trichinösen Nagetieren als Infektionsquelle vermutet.
Schwarzwild infiziert sich vornehmlich durch die Aufnahme trichinenhaltiger Kadaver von Füchsen und Marderhunden oder trichinöser Nagetiere. In Mecklenburg und Brandenburg scheint besonders dem Marderhund eine zunehmende Rolle als Infektionsherd für Schwarzwild zuzukommen.
In den letzten 10 Jahren wurden bei insgesamt 18 Wildschweinen in Deutschland positive Trichinellenbefunde, davon allein 3 im Landkreis Spree-Neiße, gemeldet.
Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes wurden in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt 5 bis 6 Trichinellose-Fälle je Jahr beim Menschen ermittelt.
Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von infiziertem, rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch und Erzeugnissen daraus meist von Haus- und Wildschweinen.
Nach Aufnahme werden die Larven durch Verdauungsenzyme im Magen freigesetzt und nach mehreren Häutungen im vorderen Dünndarmabschnitt entstehen adulte Weibchen und Männchen. Die begatteten Weibchen gebären bis zu 1600 Larven (Länge ca. 100µm). Über Lymphbahnen gelangen diese Larven in den Blutkreislauf und in weiterer Folge in Muskelzellen der gesamten Skelettmuskulatur, in welcher eine Kapselbildung hervorgerufen wird. Die eingekapselten Larven sind in der Muskulatur der Wirtstiere jahrelang lebensfähig.
Die Erkrankung beim Menschen beginnt nach 5 bis 14 Tagen mit Mattigkeit, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, Fieber. Später kommen Muskelschmerzen, Heiserkeit, Beschwerden beim Schlucken und Atmen hinzu. Charakteristisch sind ferner Gesichtsschwellungen (Ödeme der Augenlider und des Unterkiefers) und Ödeme in der Knöchelgegend. In Abhängigkeit von der Infektionsdosis und der Wirtsabwehr finden sich beim Menschen Verlaufsformen mit milden bis schweren Krankheitssymptomen, in seltenen Fällen führt die Krankheit auch zum Tod.
Wegen der Gefährlichkeit dieser von den Parasiten hervorgerufenen Erkrankung ist in Deutschland die Trichinenuntersuchung bereits seit 1937 gesetzlich vorgeschrieben worden. Nach wie vor unterliegen alle in Deutschland geschlachteten Schweine, alle erlegten Wildschweine und alle Schlachtpferde sowie fleischfressende Tiere (Sumpfbiber, Dachse, Bären) der Untersuchungspflicht, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Auf Grund des aktuellen Trichinennachweises weisen wir noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der amtlichen Untersuchung auf Trichinen und auf eine korrekte und gewissenhafte Entnahme von Proben für diese Untersuchung hin.
Bei Schwarzwild hat die Probentnahme durch eine sachkundige Person zu erfolgen.
Um auch die notwendigen Wiederholungsuntersuchungen zur Ermittlung des infizierten Stückes in einer positiven Sammelprobe sicherzustellen, sind bei Schwarzwild für die Untersuchung mindestens 50 bis 70 g Muskelfleisch aus dem Unterarm, der Zunge oder dem Zwerchfell zu entnehmen und für die Diagnostik bereitzustellen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Verzehr und die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung und Freigabe des Stückes zum Verzehr auf Grund des Gesundheitsrisikos verboten ist und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Trichinellose erhalten Sie im Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung per Telefon, Fax oder E-Mail (Tel.: 03562-98618301, Fax: 03562/98618388 oder E-Mail veterinaeramt[at]lkspn.de .
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Bei einem erlegten Wildschwein im Jagdbezirk Sergen wurden am 06.04.2012 bei der Untersuchung mit der Verdauungsmethode Trichinen (Nematoden der Gattung Trichinella) gefunden. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin wurde der Befall mit der Spezies Trichinella spiralis bestätigt.
Es war das vierte, im Landkreis Spree-Neiße erlegte Stück Schwarzwild, bei dem Trichinen festgestellt wurden. Den letzten Trichinenbefund gab es im Dezember 2009.
Wichtigstes Reservoir von Trichinellen sind in Deutschland in erster Linie Wildschweine, Füchse, Marderhunde und Ratten.
Hausschweine nehmen Trichinen vor allem durch Fressen von infizierten Nagetieren auf. Bei Pferden wird eine versehentliche Aufnahme von trichinösen Nagetieren als Infektionsquelle vermutet.
Schwarzwild infiziert sich vornehmlich durch die Aufnahme trichinenhaltiger Kadaver von Füchsen und Marderhunden oder trichinöser Nagetiere. In Mecklenburg und Brandenburg scheint besonders dem Marderhund eine zunehmende Rolle als Infektionsherd für Schwarzwild zuzukommen.
In den letzten 10 Jahren wurden bei insgesamt 18 Wildschweinen in Deutschland positive Trichinellenbefunde, davon allein 3 im Landkreis Spree-Neiße, gemeldet.
Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes wurden in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt 5 bis 6 Trichinellose-Fälle je Jahr beim Menschen ermittelt.
Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von infiziertem, rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch und Erzeugnissen daraus meist von Haus- und Wildschweinen.
Nach Aufnahme werden die Larven durch Verdauungsenzyme im Magen freigesetzt und nach mehreren Häutungen im vorderen Dünndarmabschnitt entstehen adulte Weibchen und Männchen. Die begatteten Weibchen gebären bis zu 1600 Larven (Länge ca. 100µm). Über Lymphbahnen gelangen diese Larven in den Blutkreislauf und in weiterer Folge in Muskelzellen der gesamten Skelettmuskulatur, in welcher eine Kapselbildung hervorgerufen wird. Die eingekapselten Larven sind in der Muskulatur der Wirtstiere jahrelang lebensfähig.
Die Erkrankung beim Menschen beginnt nach 5 bis 14 Tagen mit Mattigkeit, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, Fieber. Später kommen Muskelschmerzen, Heiserkeit, Beschwerden beim Schlucken und Atmen hinzu. Charakteristisch sind ferner Gesichtsschwellungen (Ödeme der Augenlider und des Unterkiefers) und Ödeme in der Knöchelgegend. In Abhängigkeit von der Infektionsdosis und der Wirtsabwehr finden sich beim Menschen Verlaufsformen mit milden bis schweren Krankheitssymptomen, in seltenen Fällen führt die Krankheit auch zum Tod.
Wegen der Gefährlichkeit dieser von den Parasiten hervorgerufenen Erkrankung ist in Deutschland die Trichinenuntersuchung bereits seit 1937 gesetzlich vorgeschrieben worden. Nach wie vor unterliegen alle in Deutschland geschlachteten Schweine, alle erlegten Wildschweine und alle Schlachtpferde sowie fleischfressende Tiere (Sumpfbiber, Dachse, Bären) der Untersuchungspflicht, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Auf Grund des aktuellen Trichinennachweises weisen wir noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der amtlichen Untersuchung auf Trichinen und auf eine korrekte und gewissenhafte Entnahme von Proben für diese Untersuchung hin.
Bei Schwarzwild hat die Probentnahme durch eine sachkundige Person zu erfolgen.
Um auch die notwendigen Wiederholungsuntersuchungen zur Ermittlung des infizierten Stückes in einer positiven Sammelprobe sicherzustellen, sind bei Schwarzwild für die Untersuchung mindestens 50 bis 70 g Muskelfleisch aus dem Unterarm, der Zunge oder dem Zwerchfell zu entnehmen und für die Diagnostik bereitzustellen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Verzehr und die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung und Freigabe des Stückes zum Verzehr auf Grund des Gesundheitsrisikos verboten ist und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße

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