Seit dem 01. September 2019 steht der Tagebau Jänschwalde still. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Antrag auf Fristverlängerung der LEAG für die Umweltverträglichkeitsprüfungen des Tagebaus abgelehnt, diese wurden bis zum 31.08. gefordert. Seitdem wurde viel über die Gründe und Hintergründe gesprochen. Die LEAG geht von bis zu zwölf Wochen Stillstand im sogenannten Sicherheitsbetrieb aus, um sicherzustellen, dass Böschungen nicht ins Rutschen kommen, das Grundwassermanagement bestehen bleibt und ein späterer Weiterbetrieb möglich ist. Die Grüne Liga weißt darauf hin, dass es seit 2010 Hinweise gab, die die jetzige Problematik beinhalteten, sie wurden weder vom Bergamt (LBGR) noch vom Betreiber erhört oder umgesetzt.
Am 30.08.2019 erklärte Uwe Grosser, Bergbau-Vorstand der LEAG: „Wir haben uns gemäß der erlassenen Anordnung des LBGR, den Tagebau ab dem 31. August in einen zeitweiligen Sicherheitsbetrieb zu überführen, zunächst auf einen Stillstandszeitraum von nicht mehr als 10 bis 12 Wochen eingerichtet. Damit müssen in jedem Fall die Arbeit der Abraumförderbrücke sowie die Kohleförderung unterbrochen werden. Unabhängig vom dadurch eintretenden wirtschaftlichen Schaden ist eine solche Situation den Bergleuten aber nicht unbekannt. Von den geotechnischen und technologischen Voraussetzungen ist sie ungefähr vergleichbar mit einem planmäßigen Stillstand wie etwa bei einer großen Generalinstandsetzungsmaßnahme. Die Versorgung des Kraftwerkes Jänschwalde wäre für einen kurzen Zeitraum weiterhin möglich und auch für die Mitarbeiter, die nicht in dem Sicherheitsbetrieb eingebunden sind, werden wir die Auswirkungen bei einem kurzen Stillstand über Arbeitszeitkonten oder Umsetzungen an andere Standorte geringhalten.“
Nach Einschätzung von Juristen handelt es sich um den ersten, unmittelbar und ausschließlich aufgrund von Naturschutzgründen verfügten Tagebaustopp in Deutschland. René Schuster von der Grünen Liga: “Die LEAG-Beschäftigten haben darauf vertraut, dass der Tagebau nach Recht und Gesetz geführt wird – sie sind von den Entscheidungsträgern schwer enttäuscht worden. Bereits im Frühjahr 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, dass der Bau einer Grundwasserabdichtungswand nördlich des Tagebaues möglich und notwendig ist. Unternehmen und Bergbehörde haben diesen Hinweis ignoriert. Der Konflikt zwischen Tagebau und geschützten Feuchtgebieten wurde sehenden Auges immer weiter verschärft. Der Stillstand des Tagebaues ist die direkte Folge der damaligen Fehlentscheidung. Dabei ging es uns nie, wie von einigen jetzt gern behauptet wird, um den sofortigen Stopp der gesamten Tagebauentwässerung. Uns ist klar, dass der Tagebau nicht einfach mit Wasser volllaufen kann, solange das eigentliche Gerichtsverfahren (Hauptsacheverfahren) noch gar nicht entschieden ist. Verhindern wollten wir mit unserem Eilantrag vom 1. Februar 2019 die Inbetriebnahme zusätzlicher Entwässerungsbrunnen, durch die sich die Grundwasserabsenkung weiter auf die FFH-Gebiete zu bewegt. Inzwischen wurden schon acht Monate lang auf Grundlage eines voraussichtlich rechtswidrigen Bescheides Tatsachen geschaffen.”
Der Kohlelobbyverein “Pro Lausitzer Braunkohle” veröffentlichte am 02.09.2019 ein Schreiben bezüglich des Ergebnisses der Landtagswahl am 01.September 2019, in dem der Vorsitzende Wolfgang Rupieper unter anderem sagt: “Die Region muss ihre Kräfte jetzt bündeln, um Chancen nutzen zu können. Ideologisch getriebene Aktionen, wie sie aktuell zur temporären Stilllegung des Tagebaus Jänschwalde führen, bündeln enorme Ressourcen vor allem in der Wirtschaft, auf deren Rückgrat der Strukturwandel gelingen soll. Damit erweist man der Strukturentwicklung und dem Demokratiebestreben in der Region einen Bärendienst, verunsichert Menschen, statt ihnen Planungssicherheit zu geben und stärkt die Gefahr eines Strukturbruchs sowie populistischer Tendenzen.”
Der Umweltverband Grüne Liga kritisiert wiederum mangelnden Respekt des Vereins Pro Lausitzer Braunkohle vor gerichtlichen Entscheidungen: “Es wirft ein merkwürdiges Licht auf Herrn Rupiepers Berufskarriere als Richter, wenn er die derzeitige Stillegung des Tagebaues Jänschwalde als ideologisch getrieben bezeichnet. Einer ideologischen Argumentation wären Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht ganz sicher nicht gefolgt. Es hat die Zulassung des Hauptbetriebsplanes außer Vollzug gesetzt, das sich dieser im Ergebnis der richterlichen Prüfung als voraussichtlich rechtswidrig erwies. Dass die LEAG die fehlende Verträglichkeitsprüfung für den Tagebau nicht kurzfristig nachreichen konnte, liegt möglicherweise daran, dass es ihr immer schwerer fällt, dabei zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Das ist ein rechtliches und naturwissenschaftliches Problem.”
sagt René Schuster.