Für den Landkreis Spree-Neiße treten ab morgen neue Corona-Maßnahmen in Kraft. Innerhalb der letzten 7 Tage wurden mehr als 200 Neuinfektionen verzeichnet, sodass der Landkreis eine weitere Allgemeinverfügung erlassen hat. Für Schüler ab Klassenstufe sieben soll es demzufolge ausschließlich Wechselunterricht geben. Ab Jahrgangsstufe fünf ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Schulaufenthaltes verpflichtend. Außerdem sind Verkaufs- und Ausstellungsstände auf Wochenmärkten ab sofort verboten. Ausgenommen davon ist der Verkauf von Lebensmitteln. Auch der Alkoholkonsum wird nur noch eingeschränkt zugelassen.
Der Landkreis Spree-Neiße teilte dazu mit:
Die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sieht vor, dass ein Landkreis weitere gezielte Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) treffen muss, sobald das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) innerhalb der letzten sieben Tage kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner feststellt. Nach den Veröffentlichungen des LAVG ist dieser Fall im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa am 02.12.2020 eingetreten. An diesem Tag hat die 7-Tage-Inzidenz bei 223,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gelegen.
Aufgrund dessen erlässt Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa auf Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 Satz 2 und § 28a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz -IfSG- vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz v. 18.11.2020 (BGBl. I S. I S. 2397) i. V. m. § 26 Abs. 1 und Abs. 3 Zweite SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV – vom 30.11.2020 (GVBL II Nr. 110) eine weitere Allgemeinverfügung. Das Ziel ist, das Infektionsgeschehen mit kurzfristigen und deutlichen Maßnahmen deutlich zu senken.
Folgende Regelungen gelten demgemäß ab dem 05.12. bis einschließlich 20.12.2020:
- Sämtliche Schüler- und Schülerinnen, Lehrkräfte, sonstiges Personal und sämtliche Personen, die eine Schule oder einen Hort zu Besuchs- oder anderen Zwecken betreten, haben die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) zu tragen. Diese Anordnung gilt für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges in öffentlicher und freier Trägerschaft, die Volkshochschule, in privaten Musikschulen und der Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Schüler und Schülerinnen bis zur 5. Jahrgangsstufe. Diese Anordnung gilt für die Innenbereiche der Schulen und Horte. Im Außenbereich (insbesondere auf dem Schulhof) besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. In privaten Musikschulen und der Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ ist der Unterricht an Mundblasinstrumenten und der Gesangunterricht untersagt.
- Das Aufstellen sämtlicher Verkaufs-, Tausch- oder Ausstellungsstände auf Wochenmärkten und sonstigen Märkten (z. Bsp. Flohmärkte) ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Verkaufsstände, die ausschließlich den Verkauf von Lebensmitteln anbieten.
- Der Konsum von Alkohol ist ganztägig im Bereich von Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, auf Spiel- und Sportplätzen und in den öffentlich zugänglichen Parkanlagen untersagt.
- Schulungen und Informationsveranstaltungen, die nicht dem Versammlungsrecht unterfallen, dürfen nur mit einem Hygienekonzept und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern durchgeführt werden.
Wechselunterricht ab Klasse 7 / Tragen von Mund-Nasen-Schutz ab Klasse 5 verpflichtend
Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens in den Schulen hat sich der Krisenstab des Landkreises Spree-Neiße mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Cottbus intensiv beraten. In Abstimmung mit dem Ministerpräsidenten und Bildungs-, Gesundheits- und Innenministerium des Landes Brandenburg treten neue Schutzmaßnahmen für den Schulbetrieb in Kraft: Ab Montag, den 07.12.2020 findet in allen Schulen ausschließlich Wechselunterricht ab der 7. Jahrgangsstufe statt. Das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthaltes in der Schule wird ab der Jahrgangsstufe 5 verpflichtend. Die Maßnahmen gelten ab dem 07.12.2020 bis vorerst 18.12.2020.
Landrat Harald Altekrüger: „Leider müssen wir in diesen Tagen viele kommunen- und klassenübergreifende Ausbruchsgeschehen in Schulen beobachten. Auch wenn Schülerinnen und Schüler meist keine schwerwiegenden Verläufe leiden, müssen wir die Familien und auch das Schulpersonal schützen. Würden wir die Infektionen in den Einrichtungen ungehindert laufen lassen, würde sich zwangsläufig zudem die Inzidenz in allen Altersgruppen weiter erhöhen. Das müssen wir mit allen Mitteln verhindern. Natürlich gilt es, den Schulbetrieb so weit wie möglich zu erhalten, um den Kindern den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Auf das Krisenmodell des Wechselunterrichts sind wir gut vorbereitet.“
Überblick der SARS-CoV-2-Virus-Infektionen in den Schulen (Stand 02.12.2020)
- Erwin-Strittmatter-Gymnasium Spremberg: 22 positive Schüler, die sich auf vier Klassen verteilen (Klasse 5, Klasse 7a, 7c, 7e)
- Heidegrundschule Spremberg: ein positiver Schüler, der Kontakt zu weiteren Schülerinnen und Schülerinnen im Hort hatte, Klasse 5 und Teile der Klasse 6 in Quarantäne. Von 9 Lehrkräften befinden sich 4 in Quarantäne.
- Oberschule Döbern: ein positiver Schüler, alle 9. Klassen in Quarantäne
- Grundschule Laubsdorf: eine positive Erziehungsfachkraft, eine Klasse in Quarantäne
- GS Kollerberg in Spremberg: ein positiver Schüler, eine Klasse und zwei Lehrer in Quarantäne
- BOS Spremberg: 6 Klassen derzeit in Quarantäne, alle Lehrkräfte in Teilquarantäne
- Pestalozzi Gymnasium Guben (Müller): derzeit Quarantäne für ca. 100 Schüler
- OSZ II Cottbus: eine Klasse Quarantäne
Kindertagesstätten
- Kita Lutki Jänschwalde: 3 Gruppen in Quarantäne
- Kita Tauer: vollständig in Quarantäne
- Kita Waldhaus Forst: 1 Gruppe in Quarantäne
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Red. / Presseinfo