Die Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald breitet sich weiter aus. Ein neuer Ausbruch in einem weiteren Betriebsteil einer gewerblichen Legehennenhaltung in Bestensee macht die Tötung von rund 49.500 Tieren erforderlich. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des Landkreises hervor.
Neuer Ausbruch in Bestensee: 49.500 Tiere betroffen
Bereits zuvor hatten Ausbrüche in Bestensee und Zeesen die Behörden alarmiert. Nun ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) auch in einem weiteren Betriebsteil derselben gewerblichen Legehennenhaltung in Bestensee festgestellt worden. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald ordnete daraufhin die tierschutzgerechte Tötung des betroffenen Ausbruchsbestands an. Laut Landkreis sind rund 49.500 Tiere betroffen.
Das neue Ausbruchsgeschehen fließt in die laufenden epidemiologischen Ermittlungen ein. Dabei beziehen die Behörden auch den Fall aus dem benachbarten Landkreis Oder-Spree in ihre Untersuchungen ein, wo ebenfalls ein Ausbruch gemeldet wurde.
Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, teilte mit: „Wir mussten die Restriktionszonen im Landkreis Dahme-Spreewald noch einmal erweitern. Auch der Fall aus dem Nachbarlandkreis Oder-Spree trifft uns. Es gilt daher ab sofort eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung.“
Hintergrund: Was die Newcastle-Krankheit so gefährlich macht
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Hühner und anderes Geflügel befällt. Das Virus verbreitet sich rasch innerhalb von Beständen und führt bei infizierten Tieren häufig zum Tod. In Deutschland gilt daher eine Anzeigepflicht: Tierhalterinnen und Tierhalter müssen jeden Verdachtsfall sofort bei der zuständigen Behörde melden. Frühes Handeln ist entscheidend, um eine weitere Ausbreitung zu stoppen.
Erweiterte Sperr- und Überwachungszonen im Überblick
Mit der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung gelten nun deutlich ausgeweitete Schutz- und Überwachungszonen. Zur erweiterten Sperrzone gehören die Gemeinde Bestensee (Ortsteil Pätz), die Stadt Mittenwalde (Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf), die Stadt Königs Wusterhausen (Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Zeesen, Senzig) sowie die Gemeinde Heidesee (Ortsteil Gräbendorf) und das Amt Schenkenländchen (Ortsteil Groß Köris).

Die Überwachungszone erstreckt sich darüber hinaus auf weitere Gemeinden: Eichwalde, Schulzendorf, die Stadt Wildau, Zeuthen (mit Ortsteil Miersdorf) sowie Schönefeld (Ortsteile Kiekebusch und Rotberg). Außerdem fallen Teile des Amts Schenkenländchen (Egsdorf, Klein Köris, Löpten, Schwerin, Teupitz), Spreenhagen im Landkreis Oder-Spree, Zossen und Rangsdorf im Landkreis Teltow-Fläming sowie Berlin-Schmöckwitz in die Überwachungszone.
Stallpflicht und Verbote: Das müssen Tierhalter jetzt wissen
In allen Schutz- und Überwachungszonen gilt ab sofort strikte Stallpflicht. Geflügel darf die Stallungen nicht verlassen. Zudem besteht ein Verbringungsverbot für gehaltene Vögel, Fleisch, Eier und Bruteier aus den betroffenen Gebieten. Geflügelmessen, -märkte und Tierschauen sind in den Restriktionszonen ebenfalls untersagt.
Tierhalterinnen und Tierhalter sind aufgerufen, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten. Bei Anzeichen von Krankheitssymptomen sollen sie umgehend das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald kontaktieren:
- Telefon: 03546 20-1613
- E-Mail: [email protected]
Straßensperrung in Bestensee dauert bis 25. März an
Zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen muss die aktuelle Straßensperrung in Bestensee laut Landkreis voraussichtlich noch bis zum 25. März 2026 bestehen bleiben. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Pendler sollten entsprechende Umleitungen einplanen und die Bekanntmachungen des Landkreises verfolgen.
Die Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald verdeutlicht, wie schnell sich eine Tierseuche auf neue Bestände und benachbarte Landkreise übertragen kann. Deshalb setzen die Behörden auf konsequente Kontrollen und rufen alle Geflügelhalterinnen und -halter zur aktiven Zusammenarbeit auf.
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