Insgesamt 22 Wasserschutzgebiete werden in fünf Landkreisen – Elbe-Elster, Oder-Spree, Prignitz, Teltow-Fläming und Havelland – durch Rechtsverordnungen aufgehoben, die Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) unterzeichnet hat. Die Verordnungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
“Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete ist ein Beitrag zur Deregulierung. Inzwischen konnten rund 50 Prozent der zu DDR-Zeiten festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgehoben werden“, erklärte Woidke.
Es handelt sich dabei überwiegend um Wasserschutzgebiete für sehr kleine Wasserwerke im ländlichen Bereich, die nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben waren und deshalb stillgelegt wurden oder nur noch der Gewinnung von Brauchwasser dienen.
Der Aufhebung von Wasserschutzgebieten geht in jedem Einzelfall eine gründliche Prüfung durch die zuständigen Wasserbehörden und Versorgungsunternehmen voraus. So wird sicher gestellt, dass diese Gebiete auch unter Berücksichtigung des demographischen Wandels für künftige Versorgungsaufgaben nicht mehr gebraucht werden. Die Belieferung der betroffenen Versorgungsgebiete mit Trinkwasser wird durch andere Wasserwerke gesichert, die das Wasser aus fortbestehenden Wasserschutzgebieten gewinnen. Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser bleibt dort somit uneingeschränkt gewährleistet.
Bei einem Fortbestehen der nicht mehr benötigen Wasserschutzgebiete würden die Nutzer der darin liegenden Grundstücke mit teilweise erheblichen Nutzungsbeschränkungen und Verboten belastet werden, ohne dass das Wohl der Allgemeinheit dies noch erfordert.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Insgesamt 22 Wasserschutzgebiete werden in fünf Landkreisen – Elbe-Elster, Oder-Spree, Prignitz, Teltow-Fläming und Havelland – durch Rechtsverordnungen aufgehoben, die Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) unterzeichnet hat. Die Verordnungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
“Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete ist ein Beitrag zur Deregulierung. Inzwischen konnten rund 50 Prozent der zu DDR-Zeiten festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgehoben werden“, erklärte Woidke.
Es handelt sich dabei überwiegend um Wasserschutzgebiete für sehr kleine Wasserwerke im ländlichen Bereich, die nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben waren und deshalb stillgelegt wurden oder nur noch der Gewinnung von Brauchwasser dienen.
Der Aufhebung von Wasserschutzgebieten geht in jedem Einzelfall eine gründliche Prüfung durch die zuständigen Wasserbehörden und Versorgungsunternehmen voraus. So wird sicher gestellt, dass diese Gebiete auch unter Berücksichtigung des demographischen Wandels für künftige Versorgungsaufgaben nicht mehr gebraucht werden. Die Belieferung der betroffenen Versorgungsgebiete mit Trinkwasser wird durch andere Wasserwerke gesichert, die das Wasser aus fortbestehenden Wasserschutzgebieten gewinnen. Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser bleibt dort somit uneingeschränkt gewährleistet.
Bei einem Fortbestehen der nicht mehr benötigen Wasserschutzgebiete würden die Nutzer der darin liegenden Grundstücke mit teilweise erheblichen Nutzungsbeschränkungen und Verboten belastet werden, ohne dass das Wohl der Allgemeinheit dies noch erfordert.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Insgesamt 22 Wasserschutzgebiete werden in fünf Landkreisen – Elbe-Elster, Oder-Spree, Prignitz, Teltow-Fläming und Havelland – durch Rechtsverordnungen aufgehoben, die Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) unterzeichnet hat. Die Verordnungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
“Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete ist ein Beitrag zur Deregulierung. Inzwischen konnten rund 50 Prozent der zu DDR-Zeiten festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgehoben werden“, erklärte Woidke.
Es handelt sich dabei überwiegend um Wasserschutzgebiete für sehr kleine Wasserwerke im ländlichen Bereich, die nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben waren und deshalb stillgelegt wurden oder nur noch der Gewinnung von Brauchwasser dienen.
Der Aufhebung von Wasserschutzgebieten geht in jedem Einzelfall eine gründliche Prüfung durch die zuständigen Wasserbehörden und Versorgungsunternehmen voraus. So wird sicher gestellt, dass diese Gebiete auch unter Berücksichtigung des demographischen Wandels für künftige Versorgungsaufgaben nicht mehr gebraucht werden. Die Belieferung der betroffenen Versorgungsgebiete mit Trinkwasser wird durch andere Wasserwerke gesichert, die das Wasser aus fortbestehenden Wasserschutzgebieten gewinnen. Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser bleibt dort somit uneingeschränkt gewährleistet.
Bei einem Fortbestehen der nicht mehr benötigen Wasserschutzgebiete würden die Nutzer der darin liegenden Grundstücke mit teilweise erheblichen Nutzungsbeschränkungen und Verboten belastet werden, ohne dass das Wohl der Allgemeinheit dies noch erfordert.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Insgesamt 22 Wasserschutzgebiete werden in fünf Landkreisen – Elbe-Elster, Oder-Spree, Prignitz, Teltow-Fläming und Havelland – durch Rechtsverordnungen aufgehoben, die Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) unterzeichnet hat. Die Verordnungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
“Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete ist ein Beitrag zur Deregulierung. Inzwischen konnten rund 50 Prozent der zu DDR-Zeiten festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgehoben werden“, erklärte Woidke.
Es handelt sich dabei überwiegend um Wasserschutzgebiete für sehr kleine Wasserwerke im ländlichen Bereich, die nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben waren und deshalb stillgelegt wurden oder nur noch der Gewinnung von Brauchwasser dienen.
Der Aufhebung von Wasserschutzgebieten geht in jedem Einzelfall eine gründliche Prüfung durch die zuständigen Wasserbehörden und Versorgungsunternehmen voraus. So wird sicher gestellt, dass diese Gebiete auch unter Berücksichtigung des demographischen Wandels für künftige Versorgungsaufgaben nicht mehr gebraucht werden. Die Belieferung der betroffenen Versorgungsgebiete mit Trinkwasser wird durch andere Wasserwerke gesichert, die das Wasser aus fortbestehenden Wasserschutzgebieten gewinnen. Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser bleibt dort somit uneingeschränkt gewährleistet.
Bei einem Fortbestehen der nicht mehr benötigen Wasserschutzgebiete würden die Nutzer der darin liegenden Grundstücke mit teilweise erheblichen Nutzungsbeschränkungen und Verboten belastet werden, ohne dass das Wohl der Allgemeinheit dies noch erfordert.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz