Bei ihrer zweiten Sitzung haben die Mitglieder des vorläufigen Präsidiums der Brandenburgischen Hochschulkonferenz mit großer Aufmerksamkeit die Anerkennung der strukturellen Unterfinanzierung der Hochschulen durch die von der Landesregierung beauftragte Hochschulstrukturkommission zur Kenntnis genommen. Die Vertreter der Hochschulen ließen keinen Zweifel daran, dass die empfohlenen Umstrukturierungen nur bei Gewährleistung von Finanzierungs- und Planungssicherheit in Angriff genommen werden können. Am 6. August 2012 werden Vertreter der Hochschulkonferenz ihre Einschätzungen und Überlegungen mit den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses des brandenburgischen Landtages diskutieren.
Die Brandenburgische Hochschulkonferenz begrüßt eine Reihe von Aussagen des Berichts der Hochschulstrukturkommission. So wird die chronische und strukturelle Unterfinanzierung zu Recht bemängelt. Gleichzeitig wird den Hochschulen bescheinigt, trotz der geringen finanziellen Ressourcen eine beachtliche Aufbauleistung vollbracht zu haben. Der Präsident der Universität Potsdam, Prof. Oliver Günter, Ph.D., bemerkt hierzu: “Wir haben es nun schwarz auf weiß, dass die Hochschulen in Brandenburg einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des ganzen Landes leisten. Entgegen einer manchmal geäußerten Auffassung ist das brandenburgische Hochschulwesen keineswegs überdimensioniert. Wir freuen uns, dass die Kommission dies klar benannt hat und eher noch weiteres Ausbaupotenzial sieht.”
Die konkreten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Hochschulwesens können nur mit einer langfristigen planerischen und finanziellen Absicherung der erforderlichen Ressourcen aufgegriffen werden. Die Empfehlungsliste der Kommission ist lang. So sollen neue Studiengänge entstehen, bestehende Studiengänge neu profiliert werden, eine Art Vorstudium (College) für Studierwillige ohne Abitur eingerichtet und die Graduiertenausbildung forciert werden. Darüber hinaus wird empfohlen, neue Forschungsschwerpunkte zu setzen und die wissenschaftliche Weiterbildung deutlich auszubauen. Diese Ziele sind nur mit zusätzlichen Mitteln und auf der Basis einer soliden Finanzplanung realisierbar.
Die Mitglieder der Brandenburgischen Hochschulkonferenz formulieren vier Voraussetzungen für die Umsetzung der empfohlenen Profilierungen und Umstrukturierungen:
Für das Gelingen der Reform ist das ehrliche Einbeziehen aller Betroffenen eine Grundbedingung. Die erkennbare Reformbereitschaft der brandenburgischen Hochschulen darf nicht durch einseitiges Handeln der Landesregierung eingeengt werden.
Das Land Brandenburg muss bei der Hochschulfinanzierung zum Bundesdurchschnitt (bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt und die Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung) aufschließen und für mehr finanzielle Planungssicherheit sorgen.
Finanzielle Mehrbedarfe für gemeinsam zu vereinbarende Strukturveränderungen müssen vom Land ausgeglichen werden.
Neue und neuprofilierte Studienprogramme sowie exzellente, innovative Lehre und Forschung gibt es nicht zum Nulltarif.
Unter dem Titel “Wissenschaftsausschuss trifft Hochschulkonferenz” werden Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen am 6. August 2012 ab 18 Uhr in den Räumen der Fachhochschule Potsdam auf dem Campus Am Alten Markt ihre Vorschläge für die Verbesserung finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen sowie für transparente Entscheidungsfindungsprozesse und einen möglichst breiten Reformkonsens der Hochschulen und Statusgruppen mit dem Wissenschaftsausschuss des Landtages diskutieren.
Gegenstand werden die konkreten Empfehlungen der Kommission sein, wie unter anderem die kontrovers diskutierte Konzentration der Juristenausbildung, aber auch das von der Landesregierung geplante Errichtungsgesetz zur Neuordnung der Hochschulregion Lausitz.
Quelle: HS Lausitz
Bei ihrer zweiten Sitzung haben die Mitglieder des vorläufigen Präsidiums der Brandenburgischen Hochschulkonferenz mit großer Aufmerksamkeit die Anerkennung der strukturellen Unterfinanzierung der Hochschulen durch die von der Landesregierung beauftragte Hochschulstrukturkommission zur Kenntnis genommen. Die Vertreter der Hochschulen ließen keinen Zweifel daran, dass die empfohlenen Umstrukturierungen nur bei Gewährleistung von Finanzierungs- und Planungssicherheit in Angriff genommen werden können. Am 6. August 2012 werden Vertreter der Hochschulkonferenz ihre Einschätzungen und Überlegungen mit den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses des brandenburgischen Landtages diskutieren.
Die Brandenburgische Hochschulkonferenz begrüßt eine Reihe von Aussagen des Berichts der Hochschulstrukturkommission. So wird die chronische und strukturelle Unterfinanzierung zu Recht bemängelt. Gleichzeitig wird den Hochschulen bescheinigt, trotz der geringen finanziellen Ressourcen eine beachtliche Aufbauleistung vollbracht zu haben. Der Präsident der Universität Potsdam, Prof. Oliver Günter, Ph.D., bemerkt hierzu: “Wir haben es nun schwarz auf weiß, dass die Hochschulen in Brandenburg einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des ganzen Landes leisten. Entgegen einer manchmal geäußerten Auffassung ist das brandenburgische Hochschulwesen keineswegs überdimensioniert. Wir freuen uns, dass die Kommission dies klar benannt hat und eher noch weiteres Ausbaupotenzial sieht.”
Die konkreten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Hochschulwesens können nur mit einer langfristigen planerischen und finanziellen Absicherung der erforderlichen Ressourcen aufgegriffen werden. Die Empfehlungsliste der Kommission ist lang. So sollen neue Studiengänge entstehen, bestehende Studiengänge neu profiliert werden, eine Art Vorstudium (College) für Studierwillige ohne Abitur eingerichtet und die Graduiertenausbildung forciert werden. Darüber hinaus wird empfohlen, neue Forschungsschwerpunkte zu setzen und die wissenschaftliche Weiterbildung deutlich auszubauen. Diese Ziele sind nur mit zusätzlichen Mitteln und auf der Basis einer soliden Finanzplanung realisierbar.
Die Mitglieder der Brandenburgischen Hochschulkonferenz formulieren vier Voraussetzungen für die Umsetzung der empfohlenen Profilierungen und Umstrukturierungen:
Für das Gelingen der Reform ist das ehrliche Einbeziehen aller Betroffenen eine Grundbedingung. Die erkennbare Reformbereitschaft der brandenburgischen Hochschulen darf nicht durch einseitiges Handeln der Landesregierung eingeengt werden.
Das Land Brandenburg muss bei der Hochschulfinanzierung zum Bundesdurchschnitt (bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt und die Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung) aufschließen und für mehr finanzielle Planungssicherheit sorgen.
Finanzielle Mehrbedarfe für gemeinsam zu vereinbarende Strukturveränderungen müssen vom Land ausgeglichen werden.
Neue und neuprofilierte Studienprogramme sowie exzellente, innovative Lehre und Forschung gibt es nicht zum Nulltarif.
Unter dem Titel “Wissenschaftsausschuss trifft Hochschulkonferenz” werden Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen am 6. August 2012 ab 18 Uhr in den Räumen der Fachhochschule Potsdam auf dem Campus Am Alten Markt ihre Vorschläge für die Verbesserung finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen sowie für transparente Entscheidungsfindungsprozesse und einen möglichst breiten Reformkonsens der Hochschulen und Statusgruppen mit dem Wissenschaftsausschuss des Landtages diskutieren.
Gegenstand werden die konkreten Empfehlungen der Kommission sein, wie unter anderem die kontrovers diskutierte Konzentration der Juristenausbildung, aber auch das von der Landesregierung geplante Errichtungsgesetz zur Neuordnung der Hochschulregion Lausitz.
Quelle: HS Lausitz