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NIEDERLAUSITZ aktuell

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen 25.01. – 31.01.2021

22:48 Uhr | 31. Januar 2021
Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen 25.01. - 31.01.2021

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen 25.01. - 31.01.2021

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18:55 Uhr 29.01.2021 | Bautzen: 84 Neuinfektionen / Fünf weitere Todesfälle / Inzidenzwert 178,66

Im Landkreis Bautzen sind bis zum Freitag, 29. Januar 2021, insgesamt 84 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Weitere 223 Patienten gelten als genesen. 732 Personen sind aktuell infiziert.

Fünf Patienten im Alter von 71 bis 91 Jahren sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn erhöht sich damit auf 505.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt für Donnerstag, 28.01.2021, bei 178,66 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 1.932 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne. 

In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 139 Corona-Patienten behandelt, 28 davon auf einer Intensivstation.

Neues Schnelltestangebot in Hoyerswerda

Im Labor für Mikrobiologie und Hygiene in der Liselotte-Herrmann-Straße 91 in Hoyerswerda kann man sich ab sofort per Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen.

Die Tests werden jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 16 Uhr angeboten und kosten 49,90 EUR. Anmeldung und Terminvereinbarung sind unter Telefon 03571 608532 notwendig

 Vergleich zum Vortag
Gesamtzahl aller bestätigten Infektionen:17.788+ 84
Genesene Patienten:16.551+ 223
Todesfälle:505+ 5
Aktuell erkrankt:732– 144

davon stationär:

146+ 6
Quarantänen aktuell:1.932– 93
Quarantänen beendet:51.649+ 250
Tests vom Vortag:
(nur Gesundheitsamt, ohne Hausärzte)
86 
7-Tage-NeuInfektionen:
(Bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl)
536 
7-Tage-NeuInfektionen:
(Bezogen auf 100.000 Einwohner)

178,6

 

 

18:47 Uhr 29.01.2021 | Görlitz: 7-Tage-Inzidenz bei 148,38 / Weitere 54 Neuinfektionen 

ktuelle Zahlen – Stand 29.01.2021

 Aktuell 

Neu zum Vortag

Aktuell infizierte Personen602+ 54*
davon stationär in Behandlung im Landkreis Görlitz158+ 2

*54 Neuinfektionen und 122 genesene Personen

7-Tage-Inzidenz

Tag 7

Tag 6

Tag 5

Tag 4

Tag 3

Tag 2

Tag 1

GESAMT

je 100T EW

23.01.24.01.25.01.26.01.27.01.28.01.29.01.  
85264651014054375148,38

* Einwohnerzahl 252.725 zum 31.12.2019

Aktuell wurden im Landkreis Görlitz 54 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum Vortag festgestellt. Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 51 Erwachsene und drei Kinder.

Derzeit sind 602 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 148,38 je 100.000 Einwohner.

158 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 18 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 13.911 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 12.546 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion im Landkreis Görlitz beträgt 763.

Entwicklung der Infektionsfälle im Landkreis Görlitz ab März 2020

Stadt/GemeindeGemeldete Coronafälle
(davon neue) / aktive / gestorben

davon geheilt

Bad Muskau230 (+1)9† 20201
Beiersdorf 682† 2 64
Bernstadt234 (+1)6† 8220 (+2)
Bertsdorf-Hörnitz1238† 5110 (+2)
Boxberg2865† 27 254 (+1)
Dürrhennersdorf393† 2 34
Ebersbach-Neugersdorf499 (+4)31† 27441 (+14)
Gablenz85 (+1)5† 278 (+6)
Görlitz2510 (+3)91  † 1562263 (+13)
Groß Düben662† 262
Großschönau290 (+4)30† 17243 (+6)
Großschweidnitz52 (+2)9† 142 (+1)
Hähnichen674† 162
Hainewalde700† 565
Herrnhut465 (+3)35† 8422 (+7)
Hohendubrau744† 268
Horka97 (+1)6

† 5

86
Jonsdorf913† 880
Kodersdorf1179† 2106
Königshain481† 245
Kottmar402 (+1)21† 19362 (+9)
Krauschwitz2068† 16 182 (+3)
Kreba-Neudorf66 (+1)1† 362
Lawalde761† 273 (+1)
Leutersdorf152 (+2)17† 8127 (+3)
Löbau863 (+2)31† 42790 (+8)
Markersdorf189 (+2)6† 4179
Mittelherwigsdorf2641† 16 (+1)247 (+1)
Mücka722† 466 (+1)
Neißeaue750† 3 (+1)72
Neusalza-Spremberg1750† 9166 (+2)
Niesky599 (+5)21† 35543
Oybin852† 1370
Oderwitz388 (+2)43† 18327 (+4)
Olbersdorf277 (+1)2† 12263
Oppach1253† 4118
Ostritz1823 † 21 158
Quitzdorf am See 685† 261
Reichenbach246 (+2)16† 14216 (+3)
Rietschen17916† 8155 (+1)
Rosenbach885† 380 (+1)
Rothenburg3629† 21332 (+3)
Schleife118 (+1)4† 5109 (+2)
Schönau-Berzdorf 102 (+2)10† 488
Schönbach 350† 134
Schöpstal 1296† 5 118 (+3)
Seifhennersdorf19710† 17170 (+3)
Trebendorf46 (+2)4† 240 (+1)
Vierkirchen94 (+1)5† 287 (+2)
Waldhufen1452† 6137 (+1)
Weißkeißel  56 0† 353 (+1)
Weißwasser833 (+2)30† 44759 (+6)
Zittau1506 (+8)54† 951356 (+11)
Gesamtzahl der Infektionen
/ aktive Fälle / Todesfälle

13.911 (+54) / 602 / (†) 763

12.546 (+122)

 

18:31 Uhr 29.01.2021 | Elbe-Elster: 33 neue Fälle / Inzidenzwert bei 245,4 / Ein weiterer Todesfall 

gesamt positiv Getestete: 4.436 (+ 33 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 486 (- 5 zum Vortag)
genesene Personen: 3.806 (+ 37 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 245,5 (213,1 am Vortag)
stationär behandelte Personen: 30 (Stand 29.01.21)
davon intensivmedizinisch: 6 (Stand 29.01.21)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 1740 (- 130 zur Vorwoche/Stand 29.01.21)
verstorben: 144 Personen (+ 1 zum Vortag)

 

18:25 Uhr 29.01.2021 | Oder-Spree: Zwei weitere Todesfälle / 25 neue Fälle / Inzidenzwert bei 79,4 

Im Landkreis Oder-Spree sind derzeit 421 Menschen nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Im Laufe des gestrigen Tages wurden 25 neue Fälle vom Gesundheitsamt erfasst. Die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt laut der Daten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bei 79,4.

Kumuliert wurden seit Beginn des Pandemiegeschehens 5093 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bisher gelten 4444 Infizierte als geheilt. Wie das Gesundheitsamt meldet, sind zwei weitere Personen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen verstorben. Damit sind im Kontext mit dem Coronavirus jetzt 228 Todesfälle in Oder-Spree zu beklagen. Zur Reduzierung von Infektionsrisiken hat das Gesundheitsamt für 986 Personen Quarantäne angeordnet.

Angesichts des deutlichen Rückgangs der Coronavirus-Fallzahlen ist der Einsatz von Mitteln des Katastrophenschutzes zur Unterstützung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht mehr erforderlich. Die Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree hat daher das Großschadenereignis Massenanfall von Erkrankten aufgehoben, das am 21. Dezember 2020 festgestellt wurde, um bei hohem Patientenaufkommen in den Kliniken die Verlegung von schwerkranken Covid-19-Patienten sowie Entlastungs- und Dialysefahrten abzusichern.

Hinweis: Bei den Fallzahlen in den Grafiken handelt es sich um das Wohnortprinzip. Auf Grund der Zuständigkeit sind hier nur Einwohner des Landkreises Oder-Spree berücksichtigt. Eine aktualisierte Grafik zur regionalen Verteilung des Infektionsgeschehens wird am kommenden Montag veröffentlicht.

 

18:11 Uhr 29.01.2021 | Oberspreewald-Lausitz: Inzidenzwert bei 256,01 / Weitere 30 Neuinfektionen 

LandkreisOSL
Neufälle im 24h-Vergleich+30
bestätigte Fälle4.856
aktuelle Fälle525
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung

27

Genesene4.145
Sterbefälle186
in Quarantäne

1.024

7-Tage-Inzidenz256,01

 

16:43 Uhr 29.01.2021 | Nach Corona-Mutation in Spree-Neiße: Schutzmaßnahmen eingeleitet

Nachdem gestern zum ersten Mal im Landkreis Spree-Neiße eine Corona-Mutation bei einem Mann festgestellt wurde, hat der Landkreis jetzt alle erforderlichen Schutzmaßnahmen eingeleitet. Demzufolge befinden sich seine Ehefrau, seine Schwiegermutter sowie ein Hund für 14-Tage in Quarantäne. Den Betroffenen geht es den Umständen entsprechend gut und sie wurden ebenfalls auf die B.1.1.7-Variante getestet. Weiterhin prüft der Landkreis im Infektionsort ab dem 01. Februar 2021 PCR-Abstriche in Kitas und Schulen. 

Zum ganzen Artikel ->> Weiterlesen 

 

16:14 Uhr 29.01.2021 | Spree-Neiße: Bestimmungen zur Quarantäne bis 14. Februar verlängert 

Da sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa auf einem hohen Niveau stabilisiert hat, wird die am 21.01.2021 bekanntgegebene Allgemeinverfügung bis zum 14.02.2021 verlängert. Die gesetzliche Grundlage bildet § 25 Abs. 1 der Vierten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnungen des Landes Brandenburg.
 
Änderungen gibt es ab dem 23.01.2021 hinsichtlich der Dauer Quarantäne: Demnach müssen sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen nach dem positiven Testbefund für 10 Tage in Quarantäne begeben – auch wenn sie keine Symptome zeigen. Dieselbe Dauer gilt für Menschen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und für die das Gesundheitsamt bzw. ein Arzt eine Testung angeordnet hat oder bereits vorgenommen wurde. Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind hingegen angewiesen, sich 14 Tage häuslich abzusondern. Dabei ist unerheblich, ob sie mit dem nachweislich Infizierten in einem Haushalt leben oder nicht.
 
Hinweis: Sofern Kinder und Jugendliche in der Schule, der Kita oder dem Hort Kontakt zu einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 hatten und die Eltern entweder per E-Mail durch das Gesundheitsamt oder auf der Internetseite der Schule, der Kita oder dem Hort auf den Infektionsfall hingewiesen wurden, gelten diese Kinder und Jugendlichen ebenfalls als Kontaktperson der Kategorie I.
 
Landrat Harald Altekrüger: „Inzwischen gibt es neue gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zur Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung sowie zum Zeitraum, in denen infizierte Menschen ansteckend sind.  Sie geben uns die nötige Sicherheit, mit der wir die Dauer der Quarantäne der COVID-19-Erkrankten auf zehn Tage verkürzen können, da sie ab diesen Zeitpunkt in der Regel nicht mehr infektiös sind.
Wohingegen Kontaktpersonen der ersten Kategorie, die also direkten und engen Kontakt mit einem nachweislich infizierten Menschen hatten, sich künftig für 14 Tage häuslich isolieren müssen. Das ist erforderlich, da mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen teilweise keine Symptome zeigen und daher zunächst nicht merken, dass sie erkrankt sind. Die zusätzlichen Tage der häuslichen Absonderung sind demnach notwendig, da sie dem Zeitraum absichern,  in der eine Ansteckung nicht ausgeschlossen werden kann.“
 
 
Dauer der Quarantäne im Überblick
 
Die Quarantäne beginnt
 

  • für Erkrankte (auch ohne Symptome) ab dem Tag des positiv bestätigtem Testergebnis. Sie endet mit Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt des Testergebnisses und Vorliegen von Symptomfreiheit. Sollten 48 Stunden vor Ablauf des Quarantänezeitraumes noch Symptome vorliegen, endet die Quarantäne nicht. In diesem Fall ist zwingend wegen der Festlegung des anschließenden Quarantänezeitraumes mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.
  • für Verdachtspersonen mit der Mitteilung des Gesundheitsamtes über die Anordnung der Testung. Wenn eine solche Anordnung nicht erfolgt ist, unverzüglich nach Vornahme der Testung. Die Quarantäne endet mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Ist das Testergebnis der Verdachtsperson positiv, wird die Quarantäne fortgesetzt. Es gelten dann die Regelungen für Erkrankte. Die Dauer der Quarantäne beträgt 10 Tage nach Testabnahme.
  • für Kontaktpersonen der Kategorie I, die in demselben Haushalt mit einem bestätigten Erkrankten leben, mit dem Tag des positiven Testes dieses Erkrankten. Sie endet mit Ablauf von 14 Tagen. Sollte während dieser Zeit ein weiterer Infektionsfall im eigenen Haushalt auftreten, ist Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen.
  • für Kontaktpersonen der Kategorie I, die nicht im Haushalt mit einem bestätigten Erkrankten leben, mit dem Tag des letzten Kontakts zu einem positiv bestätigten Erkrankten. die Quarantänezeit endet mit Ablauf von 14 Tagen und Vorliegen von Symptomfreiheit.

 
Unaufgeforderte Quarantäne von Erkrankten, Verdachts- und Kontaktpersonen
 
Folgende Bürgerinnen und Bürger haben sich – ohne weitere Anordnung – selbstständig in häusliche Quarantäne zu begeben:

  • alle Personen, die positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet wurden (Erkrankte),
  • alle Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und für die entweder das Gesundheitsamt eine Testung auf SARS-CoV-2 angeordnet hat oder die sich aufgrund der Erkrankungszeichen nach ärztlicher Beratung einer Testung auf SARS-CoV-2 unterzogen haben (Verdachtspersonen),
  • alle Personen, denen vom Gesundheitsamt, auf Veranlassung des Gesundheitsamtes oder nach ärztlicher Beratung von einem Arzt oder einer Ärztin mitgeteilt wurde, dass sie aufgrund eines engen Kontaktes zu einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 Kontaktpersonen der Kategorie I sind (Kontaktperson der Kategorie I),
  • Kinder und Jugendliche, die in der Schule, der Kita oder dem Hort Kontakt zu einem   bestätigen Fall von SARS-CoV-2 hatten und deren Eltern entweder per E-Mail durch das Gesundheitsamt oder auf der Internetseite der Schule, der Kita oder dem Hort auf den Infektionsfall hingewiesen wurden (Kontaktperson der Kategorie I).

 
Weiterhin gilt: Positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen:

  • die Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes während der Quarantäne
  • Personen mit Vorname, Nachname und (soweit möglich) Adresse oder Telefonnummer, mit denen sie in den letzten 2 Tagen vor Symptombeginn persönlichen Kontakt gehabt haben

Die Bekanntgabe kann formlos per E-Mail an [email protected] erfolgen, telefonisch unter der Nummer 03562 69 75 40
 
oder postalisch an:
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Gesundheitsamt
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) erfolgen.
 
Zudem steht auf der Internetseite des Landkreises ein Kontaktformular für die Quarantänemeldung zur Verfügung unter: www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/kontaktformular-gesundheitsamt.html
Das Formular kann online ausgefüllt oder per PDF heruntergeladen werden.
 
Erkrankte sind darüber hinaus verpflichtet, die Personen, mit denen sie in diesem Zeitraum persönlichen Kontakt gehabt haben, von sich aus zu benachrichtigen.
 
Auf Verlangen bestätigt das Gesundheitsamt schriftlich Beginn und Ende der häuslichen Quarantäne.
 
 
Ausnahmen von der Quarantänepflicht
 
Handelt es sich bei der Kontaktperson der Kategorie I um medizinisches Personal, Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen oder Personal der kritischen Infrastruktur (Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und sonstigen vergleichbaren Berufsgruppen), können durch gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes Ausnahmen von der Dauer und dem Umfang der Quarantänepflicht festgelegt werden, wenn

  1. durch den Arbeitgeber ein relevanter Personalmangel schriftlich nachgewiesen wurde, der den beruflichen Einsatz dieser Kontaktperson der Kategorie I erfordert und

        2. die Kontaktperson der Kategorie I frei von Symptomen ist. 
 
Verhaltensregeln während der Quarantäne
 
Erkrankten, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I ist es für die gesamte Dauer der Quarantäne untersagt,

  • die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes des Landkreises Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa zu verlassen. Dies gilt nicht, sofern ein Verlassen der Wohnung zum Schutz von Leben oder Gesundheit zwingend erforderlich ist (z. B. Hausbrand, medizinischer Notfall),
  • Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören,
  • persönlichen Kontakt zu anderen häuslich isolierten Personen oder zu Erkrankten aus anderen Haushalten zu haben,
  • Schulen, Kitas oder Horte zu betreten, sofern sie das Zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Ist ein persönlicher Kontakt mit anderen Personen unumgänglich, haben Erkrankte, Verdachtspersonen oder Kontaktpersonen der Kategorie I die anderen Personen vorab ausdrücklich auf das (mögliche) Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 hinzuweisen. Bei dem unumgänglichen Kontakt ist ein Mund-Nasen-Schutz (Mindeststandard FFP2) enganliegend zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren.
  • Erkrankte, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I haben im Haushalt nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern einzuhalten. Eine zeitliche Trennung kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten zu verschiedenen Zeiten eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Erkrankten sich in einem anderen Raum als die übrigen Haushaltsmitglieder aufhalten.
  • Möglicherweise kontaminierte Abfälle (zum Beispiel benutzte Taschentücher, Küchenabfälle, Materialen, die zum Abdecken von Mund oder Nase verwendet wurden) sind in der Restmülltonne zu entsorgen. Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem kontaminierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind. Die Müllsäcke sind direkt in Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (zum Beispiel Keller).

Die vollständige Allgemeinverfügung ist verfügbar unter:
https://www.lkspn.de/media/file/satzungen/allgemeinverfuegungen/2021/AV_29-01-2021.pdf
 
Formulare
Antrag Ermöglichung der Fortsetzung von Tätigkeiten in Bereichen der kritischen Infrastruktur
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antrag_fortfuehrung_taetigkeit_.pdf
 
Antrag auf Teilquarantäne
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antrag_teilquarantaene.pdf

 

15:58 Uhr 29.01.2021 | Dahme-Spreewald: Bundeswehr unterstützt beim Testen. Inzidenz unter 200

Im Landkreis Dahme-Spreewald unterstützt die Bundeswehr mit 15 Soldatinnen und Soldaten bei der Umsetzung der Testpflicht. Das teilte der Landkreis heute mit. Weiterhin wurde bekannt, dass Brandenburgs Schülerinnen und Schüler bis mindestens 14. Februar im Distanzunterricht bleiben. Dies gilt auch für Dahme-Spreewald mit Ausnahmen bei den Abschlussklassen sowie bei den Förderschulen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt derzeit unter 200. 

Zum ganzen Artikel ->> Writerlesen 

Aktuelle Fallzahlen LDS laut Dashboard LAVG
bestätigte Infektionen4518
Veränderung zum Vortag+46
Todesfälle146
genesen3801
aktuell infizierte Personen571
davon in stationärer Behandlung46
7-Tage-Inzidenz164,5
(Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des LAVG und derer des Landkreises Dahme-Spreewald zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen.)

20210129 corona ds

 

15:44 Uhr 29.01.2021 | Spremberg: Festival SOUND CITY als Großveranstaltung im Juni 2021 abgesagt

Angesichts der angespannten Situation in den Kommunen im Süden des Landes Brandenburg und der anhaltenden Einschränkungen für Instrumental-Ensembles als Folge der hohen Corona-Inzidenzwerte haben sich die drei Veranstalter Stadt, Landkreis und Verband zu dieser Absage entschlossen.

Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg/Grodk Christine Herntier erklärte hierzu: „Die Stadt Spremberg hatte sich schon auf die vielen hundert jungen Musikerinnen und Musiker im Juni gefreut. Aber jetzt muss zuerst gemeinsam die Pandemie eingedämmt werden. Das bindet alle Kräfte, auch die zur Vorbereitung und späteren Durchführung eines solchen Festivals.“ Auch der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Harald Altekrüger bedauert die Absage: „Die Stadt Spremberg ist ein lebendiger Musikschulstandort. Gerade für unsere Kinder und Jugendlichen bedeutet ein derartiges Festival viele schöne Begegnungen und unvergessliche Erlebnisse. Vielleicht gelingt es im Juni zumindest wieder ein Konzert auf der Freilichtbühne zu ermöglichen.“ Auch der Musik- und Kunstschulverband bedauert die Absage, dazu Geschäftsführer Winnetou Sosa: „Die Stadt Spremberg ist mit ihrer herrlichen Freilichtbühne und schönen Innenstadt wie geschaffen für das große Musik- und Kunstschulfestival. Wir bedauern die Absage sehr und hoffen, dass die Pandemiesituation bald wieder reguläre Proben auch für Ensembles zulässt.“

Der Musik- und Kunstschulverband plant, in der letzten Woche vor den Sommerferien vom 19. bis 26. Juni 2021 dezentrale Musik- und Kunstschultage durchzuführen. Damit könnten die vielfältigen Angebote und Leistungen an den Musik- und Kunstschulen sichtbar gemacht werden und zugleich würde die Tradition des zentralen Landesfestes SOUND CITY in anderer Form aufgegriffen. Informationen über die laufenden Planungen hierzu finde Sie auf der Homepage des Festivals www.soundcityfestival.de.

In den Musik- und Kunstschulen sind aufgrund der Pandemie die Proben der Orchester und Ensembles zurzeit ausgesetzt. Lediglich der Einzel- und Kleingruppenunterricht findet statt, wenn auch nicht in den Fächern Gesang und Blasinstrumente. Wo ein Präsenzunterricht nicht möglich ist, betreuen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler meist online.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie im Anhang sowie hier online. 

 

15:32 Uhr 29.01.2021 | Eisenhüttenstadt: Übernahme Kita- und Hortbeiträge

Die Corona-Situation verlangt besonders von den Familien derzeit viel ab. So stellt die Bereitschaft von der Eisenhüttenstädter Eltern, ihre Kinder in dieser Zeit ganztägig oder teilweise zu Hause zu betreuen, einen wertvollen Beitrag zur Minimierung der Kontakte dar. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat nun eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, mit welcher die Eltern von Kita- und HortBeiträgen freigestellt werden. Generell gilt hier Folgendes: Eltern, die ihre Kinder ab 4. Januar 2021 zu Hause betreuen, werden beitragsfrei gestellt. Das Land wird – wie bereits beim Lockdown im Frühjahr 2020 – die Elternbeiträge übernehmen, wenn die Betreuung von mindestens einem Monat der vertraglich vereinbarten Betreuungsleistung nicht oder bis höchstens 50 Prozent in Anspruch genommen wird und somit freiwillig zu Hause erfolgt. Die Träger werden gebeten, konkrete Absprachen mit den betroffenen Eltern schriftlich vorzuhalten. Die schriftliche Vereinbarung zwischen den Eltern und der Stadt Eisenhüttenstadt ist allen Eltern in dieser Woche zugesandt worden. Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt bedankt sich bei allen Eltern für ihr Verständnis und für ihr solidarisches Handeln in dieser besonderen Situation.

 

10:48 Uhr 29.01.2021 | 512 neue Fälle in Brandenburg / Bisher insgesamt 79.246 Impfungen

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 512 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 68.233 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 29.01.2021, 08:00 Uhr). Aktuell werden 907 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 185 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 130 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 54.739 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+1.174 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 11.160 (-713).

Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 79.246 (Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 28.01.2021). Diese Gesamtzahl enthält 70.884 Erstimpfungen und 8.362 Zweitimpfungen.

Landkreis /
kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 29.01., 08:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+21

3.661

83,1

141 (+1)

Brandenburg a. d. H.

+28

1.357

198,1

47 (+2)

Cottbus/Chóśebuz

+27

3.884

186,6

135 (+9)

Dahme-Spreewald

+46

4.518

164,5

146 (+2)

Elbe-Elster

+33

4.436

245,5

144 (+1)

Frankfurt (Oder)

+10

1.381

216,4

57 (+0)

Havelland

+32

3.573

137,4

98 (+3)

Märkisch-Oderland

+36

4.297

73,6

187 (+2)

Oberhavel

+47

4.673

143,7

124 (+16)

Oberspreewald-Lausitz

+30

4.856

256,0

186 (+1)

Oder-Spree

+25

5.093

79,4

228 (+2)

Ostprignitz-Ruppin

+37

2.823

282,2

79 (+1)

Potsdam

+42

4.880

110,4

195 (+1)

Potsdam-Mittelmark

+28

5.220

107,1

128 (+6)

Prignitz

+19

1.940

215,3

83 (+1)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+0

5.047

196,1

154 (+0)

Teltow-Fläming

+19

4.215

99,4

104 (+1)

Uckermark

+32

2.379

210,2

98 (+2)

Brandenburg gesamt

+512

68.233

148,7

2.334 (+51)

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

 

10:46 Uhr 29.01.2021 | Cottbus: 25 Neuinfektionen. 52 Erkrankte im CTK

Innerhalb eines Tages haben sich in Cottbus weitere 25 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Das teilte die Stadt Cottbus heute mit. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 179. Insgesamt 52 Erkrankte werden derzeit stationär im CTK behandelt. 

Zum ganzen Artikel ->> Weiterlesen 

 

09:21 Uhr 29.01.2021 | Lage im Sana-Herzzentrum Cottbus 

Anzahl der aktuell behandelten Covid-19 Patienten im SHC gesamt

davon Patienten mit intensivmedizinischer Betreuung

Anzahl intensivmedizinisch betreuter Patienten auf ECMO Plätzen

8

5

1

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