Ab dem 31. Juli 2014 dürfen Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf aus Kroatien statt der bisher möglichen 800 Zigaretten nur noch 300 Zigaretten steuerfrei nach Deutschland mitbringen. Wer mehr als die 300 Zigaretten dabei hat, muss für die darüber hinaus gehenden Mengen die fällige Tabaksteuer nachzahlen. Der Zoll stellt diese Zigaretten zudem sicher. Bei falschen Angaben über die tatsächliche Menge an mitgebrachten Zigaretten drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.
Auf der Grundlage europäischen Rechts ist es möglich, die Anzahl der steuerfreien Zigaretten auf 300 Stück aus Ländern zu beschränken, die seit dem Stichtag 1. Januar 2014 die EU-weiten Mindeststeuersätze nicht einhalten. Für das Erreichen dieser Voraussetzungen wurde diesen Ländern eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017
eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist bzw. bei einem vorzeitigen Erreichen des Mindeststeuersatzes können wieder 800 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden.
Für Zigaretten aus den Ländern Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Lettland und Litauen gilt die Mengenbeschränkung von 300 Stück bereits seit Anfang dieses Jahres. Durch die kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossene Änderung des Tabaksteuergesetzes wird die Regelung nun auf die im letzten Jahr der Europäischen Union beigetretenen Republik Kroatien ausgeweitet.
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