Die Benutzung von gemeinsamen Fuß- und Radwegen, die mittels unten abgebildetem Zeichen 240 beschildert sind, ist ausschließlich Radfahrern und Fußgängern vorbehalten.
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen.
Das Parken auf Grünstreifen neben Fuß- und Radwegen ist verboten.
Verstöße gegen diese Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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Foto: Sandra Mattner
Quelle: Stadt Spremberg




