Das Raumordnungsverfahren für das geplante Kupferbergwerk in Spremberg, initiiert von der Kupferschiefer Lausitz GmbH, ist abgeschlossen. Die Prüfung ergab erhebliche raumordnerische Konflikte, darunter Bedenken bezüglich Bodenbewegungen und Wasserqualität. Die Ergebnisse beeinflussen die weitere Genehmigung des Projekts.
Kupferbergwerk Spremberg: Raumordnungsverfahren bringt Hürden zutage
Das von der Kupferschiefer Lausitz GmbH (KSL) beantragte Raumordnungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines Kupferbergwerks samt Aufbereitungsanlagen in Spremberg/Grodk wurde von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) abgeschlossen. Die Prüfung brachte jedoch erhebliche raumordnerische Konflikte zutage, die das Vorhaben in seiner aktuellen Form in Frage stellen.
Raumordnerische Konflikte und offene Fragen
“Die landesplanerische Prüfung hat ergeben, dass auf Basis der eingereichten Unterlagen die Raumverträglichkeit des Vorhabens nicht festgestellt werden kann.” heißt es vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Es wurden eine Reihe von Bedenken geäußert, die insbesondere die folgenden Punkte betreffen:
- Bodenbewegungen: Die durch den Abbau verursachten Bodenbewegungen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Umgebung haben.
- Wasserqualität: Die geplante Einleitung chlorid- und sulfathaltigen Grubenwassers in die Spree wirft Fragen zur Umweltverträglichkeit auf.
- Wasserversorgung: Ungeklärte Fragen zur Verfügbarkeit von Trink- und Brauchwasser sowie mögliche Beeinträchtigungen der lokalen Wasserwerke und Wasserfassungen könnten gravierende Folgen für die Region haben.
- Aufbereitungsrückstände: Die Verwahrung der Rückstände aus der Aufbereitung (Tailings) wirft ebenfalls raumordnerische Fragen auf.
Diese Bedenken wurden im Rahmen des Verfahrens erhoben, bei dem rund 270 Stellungnahmen von Fachstellen und der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden.
Weiterer Verlauf und Hintergrund des Projekts
Obwohl das Raumordnungsverfahren keine endgültige Beurteilung der allgemeinen Genehmigungsfähigkeit des Abbaus der Kupferschieferlagerstätte Spremberg-Graustein darstellt, müssen die festgestellten Konflikte in der nächsten Phase des Genehmigungsprozesses berücksichtigt werden. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) wird die Ergebnisse in die Prüfung einer möglichen bergrechtlichen Genehmigung einfließen lassen.
Das Verfahren begann am 17. März 2023 auf Antrag der KSL, einer Tochtergesellschaft des internationalen Bergbauunternehmens MINERA S.A. Das geplante Projekt umfasst den unterirdischen Abbau von Kupfererz in einer Tiefe zwischen 800 und 1500 Metern. Die Lagerstätte erstreckt sich von einem Gebiet nördlich von Spremberg/Grodk im Landkreis Spree-Neiße bis in den Bereich der Gemeinde Schleife im angrenzenden Landkreis Görlitz.
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Red. / pm