Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die kommunale Gubener Sozialwerke gGmbH, die in Guben ein Pflegeheim mit ca. 80 Plätzen, eine Tagespflege und eine Sozialstation (ambulante Pflege) mit rund 80 Beschäftigten betreibt, mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 wiederholt zu Tarifverhandlungen aufgefordert und Terminvorschläge für die zweite Oktoberhälfte unterbreitet. Als Alternative fordert die Gewerkschaft ver.di die Mitgliedschaft in dem Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG), mit welchem die Gewerkschaft ver.di Anfang 2019 einen Flächentarifvertrag für die Sozialwirtschaft und Pflege im Land Brandenburg abgeschlossen hat.
Gleichzeitig hat die Gewerkschaft ver.di für die Zusage zur Aufnahme von Tarifverhandlungen der Gubener Sozialwerke gGmbH eine Frist bis zum 23. Oktober 2019 gesetzt. Gibt es bis zum 23. Oktober 2019 keine verbindliche Zusage zur Aufnahme der Tarifverhandlungen und spätestens bis zum 8. November 2019 keinen ersten Verhandlungstermin, wird die Gewerkschaft ver.di die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen, wie befristete Warnstreiks, beraten und gegebenenfalls beschließen.
Von den 80 Beschäftigten der Gubener Sozialwerke gGmbH hatten sich 30 Beschäftigte in der Gewerkschaft ver.di als Mitglied organsiert, damit es auch für die Beschäftigten der Gubener Sozialwerke gGmbH zu Tarifverhandlungen oder zu einer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband PTG kommt. Nicht die Gewerkschaft ver.di hat jetzt die Gubener Sozialwerke gGmbH „entdeckt“, wie vom Bürgermeister gegenüber ver.di vorgeworfen wird, sondern 30 Beschäftigte der Gubener Sozialwerke gGmbH sind mir ihren Arbeitsbedingungen unzufrieden und haben sich im ersten Halbjahr für eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ver.di entschieden.
Die Gewerkschaft ver.di hat die Gubener Sozialwerke gGmbH (GSW) schon am 1. August 2019 zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Bislang hat der Geschäftsführer der GSW und der Bürgermeister der Stadt Guben, der in der Gesellschafterversammlung allein die Stadt Guben vertritt, noch keine Zusage zur Aufnahme von Tarifverhandlungen abgegeben.
Mehr als 30 Beschäftigten der GSW forderten auf einer Kundgebung am 2. Oktober 2019 vor der Sitzung der Gubener Stadtverordnetenversammlung die Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege.
Der Bürgermeister Fred Mahro (CDU) hat aber stattdessen in der Stadtverordnetenversammlung am 2. Oktober 2019 angekündigt, erst einmal nur mit dem Betriebsrat zu reden.
„Diese Ankündigung ist eine weitere Verzögerungstaktik des Bürgermeisters und des Geschäftsführers“, so der ver.di-Verhandlungsführer Ralf Franke aus Cottbus. „Gespräche mit dem Betriebsrat hätte der Geschäftsführer schon im August und im September führen können“, so Franke weiter.
Die vom Bürgermeister beabsichtigen Gespräche zwischen Betriebsrat und Geschäftsführer ändern auch nichts daran, dass eine Tarifbindung nur durch Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft oder durch die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband PTG oder im Kommunalen Arbeitgeberverband herbeigeführt werden kann.
In einem dritten Schreiben an den Bürgermeister und an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Guben weist die Gewerkschaft ausdrücklich darauf hin, dass der Betriebsrat gemäß § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht regeln kann. Nach § 80 Abs. 1 Nr.1 Betriebsverfassungsgesetz ist Aufgabe des Betriebsrates, darüber zu wachen, dass die geltenden Tarifverträge durchgeführt bzw. eingehalten werden. Es liegt aber nicht in der Entscheidungskompetenz des Betriebsrates, ob es zu Tarifverhandlungen kommt oder nicht.
„Während sich CDU-Spitzenpolitiker wie die Bundeskanzlerin Angela Merkel, der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine Stärkung der Tarifbindung einsetzen und Tarifverträge für die Pflege fordern, versucht der Gubener Bürgermeister Fred Mahro (CDU) die Tarifbindung der kommunalen Gubener Sozialwerke gGmbH zu verhindern.“, so der Vorwurf des ver.di-Verhandlungsführers Ralf Franke.
„Der Gubener Bürgermeister Fred Mahro ist als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der Gubener Sozialwerke gGmbH Teil des Unternehmens und nicht Vermittler“ so Ralf Franke von ver.di. Gemäß § 7 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages obliegt die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers der Gesellschafterversammlung und somit allein dem Bürgermeister. „Von einem unabhängigen Vermittler kann daher beim Bürgermeister nicht die Rede sein!“ so Franke weiter.
Die Behauptung des Bürgermeisters in der Stadtverordnetenversammlung am 2. Oktober 2019, die Gewerkschaft ver.di hätte sich bei der vor 10 bis 15 Jahren drohenden Insolvenz nicht um die Beschäftigten gekümmert, weißt die Gewerkschaft ver.di entschieden zurück. Die Gewerkschaft ver.di stand immer im engen Kontakt mit dem damaligen Betriebsrat und hat den Betriebsrat und die ver.di-Mitglieder der GWS in Guben regelmäßig aufgesucht und beraten. Es gab auch Gespräche mit der Unternehmensleitung (siehe u. a. Lausitzer Rundschau vom 29. Januar 2009).