Am Montag, dem 20. April 2015, wird im Laufe des Tages der Einbahnstraßenverlauf in der Frankfurter Straße aufgehoben. Das bedeutet, dass innerhalb der Frankfurter Straße in beide Richtungen gefahren werden kann.
Das Einfahrtverbot aus Richtung Alte Poststraße in Richtung Frankfurter Straße bleibt für Kraftfahrzeuge bestehen.
Für Radfahrer aus Richtung Alte Poststraße in Richtung Frankfurter Straße wird die Straße freigeben.
Für Radfahrer werden außerdem die Winkelstraße und der Lohmühlenweg in beide Richtungen geöffnet.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen und auf die geänderte Beschilderung zu achten. Insbesondere Verkehrsteilnehmer aus Richtung Kleine Kirchstraße und Winkelstraße müssen jetzt besonders darauf achten, dass Verkehrsteilnehmer die Frankfurter Straße in beide Richtungen queren.
Ansonsten gilt auch weiterhin die Reglung rechts vor links. Auch der verkehrsberuhigte Bereich bleibt bestehen.
Mit der neuen Regelung sollen die Erreichbarkeit für Anwohner und Gewerbetreibende verbessert und die Möglichkeiten für Radfahrer erweitert werden.
Die Regelung gilt bis auf Weiteres.
Quelle: Stadt Guben