Die Guben will künftig in Einzelfällen Fahrzeuge mit einer Parkkralle pfänden, um offene Forderungen konsequenter durchzusetzen. Wie die Stadt mitteilte, soll dieses Instrument ausschließlich als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn andere Vollstreckungsmaßnahmen bereits ausgeschöpft sind. Pro Jahr wird mit etwa 25 bis 50 entsprechenden Fällen gerechnet, bei denen die Parkkralle das Wegfahren des Fahrzeugs verhindert und durch zusätzliche Hinweise am Fahrzeug ergänzt wird. Ziel ist es, den bestehenden Forderungsbestand zu reduzieren und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen laut Stadt, dass in rund 90 Prozent der Fälle nach einer solchen Maßnahme die offenen Beträge beglichen werden. Gleichzeitig betont die Stadtverwaltung, weiterhin vorrangig auf einvernehmliche Lösungen mit den Betroffenen zu setzen.
Kfz-Pfändung in Guben als letztes Mittel
Wie die Stadt Guben mitteilt, wird künftig auch die sogenannte Kfz-Pfändung mit Parkkralle als Vollstreckungsinstrument eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die ausschließlich in begründeten Einzelfällen Anwendung finden soll. Voraussetzung ist laut Stadt, dass zuvor alle anderen Möglichkeiten zur Durchsetzung offener Forderungen ausgeschöpft wurden.
Hintergrund sind offene Forderungen gegenüber der Stadt sowie Amtshilfeersuchen anderer Behörden. Ziel der neuen Maßnahme ist es nach Angaben der Verwaltung, die Zahl unbezahlter Forderungen zu senken. Pro Jahr geht die Stadt derzeit von etwa 25 bis 50 Fällen aus, in denen dieses Instrument zum Einsatz kommen könnte.
So funktioniert die Parkkralle am Fahrzeug
Bei der Kfz-Pfändung wird eine sogenannte Parkkralle an der Felge eines Fahrzeugs befestigt. Dadurch wird verhindert, dass das Fahrzeug bewegt werden kann. Zusätzlich bringt die Vollstreckungsbehörde ein Pfandsiegel am Türschloss sowie einen gut sichtbaren Hinweis an der Frontscheibe an. Der Fahrzeughalter wird laut Stadt Guben zudem schriftlich über die Maßnahme informiert.
Nach Angaben der Stadt haben andere Kommunen bereits Erfahrungen mit diesem Vorgehen gesammelt. Demnach sollen in rund 90 Prozent der Fälle offene Forderungen nach einer solchen Pfändung beglichen worden sein. Im Landkreis Spree-Neiße setzt bislang auch die Stadt Forst (Lausitz) dieses Mittel ein.
Stadt sieht Maßnahme als notwendig an
Nach Angaben der Stadtverwaltung soll die Einführung der Kfz-Pfändung dazu beitragen, die finanzielle Situation langfristig zu stabilisieren. Kämmerer Björn Konetzke erklärte laut Pressemitteilung, dass es sich um einen notwendigen Schritt handle, um offene Forderungen konsequenter durchzusetzen und die Handlungsfähigkeit der Kommune zu sichern.
Auch Bürgermeister Fred Mahro betonte, dass es sich um ein einschneidendes Instrument handelt. Deshalb solle die Maßnahme ausschließlich als letztes Mittel genutzt werden. Offene Forderungen würden den städtischen Haushalt belasten und damit Auswirkungen auf die gesamte Gemeinschaft haben. Ziel bleibe es weiterhin, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Lösungen zu finden und tragfähige Vereinbarungen zu erreichen.
Die Stadt Guben stellt abschließend klar, dass die Kfz-Pfändung mit Augenmaß eingesetzt werden soll. Vorrangig bleibe der Dialog mit den Betroffenen, um offene Forderungen möglichst einvernehmlich zu klären.
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Red. / Presseinformation




