Die Stadt Guben ruft ihre Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich auch im Jahr 2026 aktiv am Bürgerbudget zu beteiligen. Für eigene Projektvorschläge stehen erneut 17.000 Euro zur Verfügung. Vorschläge können bis zum 31. März 2026 eingereicht werden.
Bürgerbudget 2026: Stadt Guben ruft zur Beteiligung auf
Mit dem Bürgerbudget bietet die Stadt Guben auch im Jahr 2026 die Möglichkeit, eigene Ideen in die Gestaltung des städtischen Haushalts einzubringen. Alle Gubenerinnen und Gubener sind eingeladen, Vorschläge für gemeinnützige Projekte einzureichen und so direkt an der Entwicklung der Stadt mitzuwirken. Für das Bürgerbudget 2026 steht ein Budget in Höhe von 17.000 Euro zur Verfügung.
Wie die Stadt mitteilt, konnten im Rahmen des Bürgerbudgets in den vergangenen Jahren bereits konkrete Projekte umgesetzt werden. Beim Bürgerbudget 2025 fiel die Entscheidung auf die Einrichtung von Bücherboxen. In den Ortsteilen Bresinchen, Groß Breesen und Schlagsdorf wurden dafür jeweils geeignete Standorte festgelegt.
Einreichung bis Ende März möglich
Bürgermeister Fred Mahro betont den Stellenwert des Formats für die Stadtentwicklung: „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, wie wertvoll das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für die Stadt Guben ist. Auch 2026 sind alle eingeladen, Vorschläge einzubringen und die Entwicklung der Stadt aktiv zu begleiten.“
Vorschläge für die gemeinnützige Verwendung des Bürgerbudgets 2026 können bis zum Dienstag, 31. März 2026, um 23:59 Uhr eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Gubenerinnen und Gubener ab 16 Jahren. Die Einreichung ist sowohl schriftlich als auch elektronisch möglich.
Vorschläge können per E-Mail an [email protected] oder postalisch an die Stadt Guben, Bürgerbudget, Gasstraße 4, 03172 Guben, gesendet werden. Auf dem Vorschlag müssen der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum sowie die Anschrift der einreichenden Person angegeben sein.
Prüfung und Abstimmung der Vorschläge
Nach Ablauf der Einreichungsfrist prüft die Stadtverwaltung alle eingegangenen Vorschläge auf ihre Zulässigkeit. Grundlage hierfür ist § 3 Absatz 2 der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Guben. Die zugelassenen Vorschläge werden im Anschluss zur Abstimmung gestellt.
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