Ab 27.11.2014 bis einschließlich 06.01.2015 können im Stadtgebiet Forst (Lausitz), zusätzlich zu bereits genehmigten Sondernutzungen, Warenauslagen, Werbereiter und
Dekorationen mit weihnachtlichem Charakter, Inhalten und Motiven, welche die advents- und weihnachtliche Stimmung fördern, ein festliches Weihnachtsfest und einen
stimmungsvollen Jahreswechsel einleiten, kostenfrei aufgestellt werden.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
– Der öffentliche Verkehr darf nicht behindert oder gar gefährdet werden.
– Eine Durchgangsbreite von ca. 1,50 m ist zu gewährleisten.
– Die öffentlichen Flächen sind vor Verunreinigung, Beschädigung zu schützen.
Für Fragen steht bei der Stadt Forst (Lausitz), der Fachbereich Stadtentwicklung, Frau Geisler unter Telefon: 989406 gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)