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NIEDERLAUSITZ aktuell

Erneut Mehrheit im Kreistag für Aufhebung der Vergabe des Rettungsdienstes

9:15 Uhr | 24. Januar 2013
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Auch bei der gestrigen Sitzung des Kreistages Spree-Neiße stimmte eine Mehrheit mit 22 gegen 17 Stimmen für die Aufhebung der Vergabe des Rettungsdienstes an das Unternehmen Falck Herzig Rettungsdienst GmbH. Bereits am 28. Dezember beschloss der Kreistag mit Mehrheit die Aufhebung.
Wie bei dem vorherigen Beschluss wird der Landrat auch diesen Beschluss aus rechtlichen Gründen beanstanden.
Streitpunkt ist der § 613 a BGB, der eine Übergabe regelt.
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Falck sieht das anders und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Heute um 10.00 Uhr wird das Arbeitsgericht Cottbus über die Frage des Betriebsübergangs verhandeln und eine Entscheidung treffen.
Der vorhandene Betriebsrat, der von der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH nicht anerkannt wird, hat eine einstweilige Verfügung beantragt.
Mit dieser soll dem Arbeitgeber aufgegeben werden, den Betriebsrat als zuständigen Betriebsrat zu behandeln. Das Arbeitsgericht wird somit feststellen, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder nicht.
Bereits vor der Kreistagssitzung demonstrierten die Betroffenen für ihre Rechte.
Tabelle „Ansprüche aus den individuellen Arbeitsverträgen vom August 2012“ Quelle: ver.di

Auch bei der gestrigen Sitzung des Kreistages Spree-Neiße stimmte eine Mehrheit mit 22 gegen 17 Stimmen für die Aufhebung der Vergabe des Rettungsdienstes an das Unternehmen Falck Herzig Rettungsdienst GmbH. Bereits am 28. Dezember beschloss der Kreistag mit Mehrheit die Aufhebung.
Wie bei dem vorherigen Beschluss wird der Landrat auch diesen Beschluss aus rechtlichen Gründen beanstanden.
Streitpunkt ist der § 613 a BGB, der eine Übergabe regelt.
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Falck sieht das anders und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Heute um 10.00 Uhr wird das Arbeitsgericht Cottbus über die Frage des Betriebsübergangs verhandeln und eine Entscheidung treffen.
Der vorhandene Betriebsrat, der von der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH nicht anerkannt wird, hat eine einstweilige Verfügung beantragt.
Mit dieser soll dem Arbeitgeber aufgegeben werden, den Betriebsrat als zuständigen Betriebsrat zu behandeln. Das Arbeitsgericht wird somit feststellen, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder nicht.
Bereits vor der Kreistagssitzung demonstrierten die Betroffenen für ihre Rechte.
Tabelle „Ansprüche aus den individuellen Arbeitsverträgen vom August 2012“ Quelle: ver.di

Auch bei der gestrigen Sitzung des Kreistages Spree-Neiße stimmte eine Mehrheit mit 22 gegen 17 Stimmen für die Aufhebung der Vergabe des Rettungsdienstes an das Unternehmen Falck Herzig Rettungsdienst GmbH. Bereits am 28. Dezember beschloss der Kreistag mit Mehrheit die Aufhebung.
Wie bei dem vorherigen Beschluss wird der Landrat auch diesen Beschluss aus rechtlichen Gründen beanstanden.
Streitpunkt ist der § 613 a BGB, der eine Übergabe regelt.
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Falck sieht das anders und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Heute um 10.00 Uhr wird das Arbeitsgericht Cottbus über die Frage des Betriebsübergangs verhandeln und eine Entscheidung treffen.
Der vorhandene Betriebsrat, der von der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH nicht anerkannt wird, hat eine einstweilige Verfügung beantragt.
Mit dieser soll dem Arbeitgeber aufgegeben werden, den Betriebsrat als zuständigen Betriebsrat zu behandeln. Das Arbeitsgericht wird somit feststellen, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder nicht.
Bereits vor der Kreistagssitzung demonstrierten die Betroffenen für ihre Rechte.
Tabelle „Ansprüche aus den individuellen Arbeitsverträgen vom August 2012“ Quelle: ver.di

Auch bei der gestrigen Sitzung des Kreistages Spree-Neiße stimmte eine Mehrheit mit 22 gegen 17 Stimmen für die Aufhebung der Vergabe des Rettungsdienstes an das Unternehmen Falck Herzig Rettungsdienst GmbH. Bereits am 28. Dezember beschloss der Kreistag mit Mehrheit die Aufhebung.
Wie bei dem vorherigen Beschluss wird der Landrat auch diesen Beschluss aus rechtlichen Gründen beanstanden.
Streitpunkt ist der § 613 a BGB, der eine Übergabe regelt.
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Falck sieht das anders und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Heute um 10.00 Uhr wird das Arbeitsgericht Cottbus über die Frage des Betriebsübergangs verhandeln und eine Entscheidung treffen.
Der vorhandene Betriebsrat, der von der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH nicht anerkannt wird, hat eine einstweilige Verfügung beantragt.
Mit dieser soll dem Arbeitgeber aufgegeben werden, den Betriebsrat als zuständigen Betriebsrat zu behandeln. Das Arbeitsgericht wird somit feststellen, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder nicht.
Bereits vor der Kreistagssitzung demonstrierten die Betroffenen für ihre Rechte.
Tabelle „Ansprüche aus den individuellen Arbeitsverträgen vom August 2012“ Quelle: ver.di

Auch bei der gestrigen Sitzung des Kreistages Spree-Neiße stimmte eine Mehrheit mit 22 gegen 17 Stimmen für die Aufhebung der Vergabe des Rettungsdienstes an das Unternehmen Falck Herzig Rettungsdienst GmbH. Bereits am 28. Dezember beschloss der Kreistag mit Mehrheit die Aufhebung.
Wie bei dem vorherigen Beschluss wird der Landrat auch diesen Beschluss aus rechtlichen Gründen beanstanden.
Streitpunkt ist der § 613 a BGB, der eine Übergabe regelt.
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Falck sieht das anders und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Heute um 10.00 Uhr wird das Arbeitsgericht Cottbus über die Frage des Betriebsübergangs verhandeln und eine Entscheidung treffen.
Der vorhandene Betriebsrat, der von der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH nicht anerkannt wird, hat eine einstweilige Verfügung beantragt.
Mit dieser soll dem Arbeitgeber aufgegeben werden, den Betriebsrat als zuständigen Betriebsrat zu behandeln. Das Arbeitsgericht wird somit feststellen, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder nicht.
Bereits vor der Kreistagssitzung demonstrierten die Betroffenen für ihre Rechte.
Tabelle „Ansprüche aus den individuellen Arbeitsverträgen vom August 2012“ Quelle: ver.di

Auch bei der gestrigen Sitzung des Kreistages Spree-Neiße stimmte eine Mehrheit mit 22 gegen 17 Stimmen für die Aufhebung der Vergabe des Rettungsdienstes an das Unternehmen Falck Herzig Rettungsdienst GmbH. Bereits am 28. Dezember beschloss der Kreistag mit Mehrheit die Aufhebung.
Wie bei dem vorherigen Beschluss wird der Landrat auch diesen Beschluss aus rechtlichen Gründen beanstanden.
Streitpunkt ist der § 613 a BGB, der eine Übergabe regelt.
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Falck sieht das anders und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Heute um 10.00 Uhr wird das Arbeitsgericht Cottbus über die Frage des Betriebsübergangs verhandeln und eine Entscheidung treffen.
Der vorhandene Betriebsrat, der von der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH nicht anerkannt wird, hat eine einstweilige Verfügung beantragt.
Mit dieser soll dem Arbeitgeber aufgegeben werden, den Betriebsrat als zuständigen Betriebsrat zu behandeln. Das Arbeitsgericht wird somit feststellen, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder nicht.
Bereits vor der Kreistagssitzung demonstrierten die Betroffenen für ihre Rechte.
Tabelle „Ansprüche aus den individuellen Arbeitsverträgen vom August 2012“ Quelle: ver.di

Auch bei der gestrigen Sitzung des Kreistages Spree-Neiße stimmte eine Mehrheit mit 22 gegen 17 Stimmen für die Aufhebung der Vergabe des Rettungsdienstes an das Unternehmen Falck Herzig Rettungsdienst GmbH. Bereits am 28. Dezember beschloss der Kreistag mit Mehrheit die Aufhebung.
Wie bei dem vorherigen Beschluss wird der Landrat auch diesen Beschluss aus rechtlichen Gründen beanstanden.
Streitpunkt ist der § 613 a BGB, der eine Übergabe regelt.
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Falck sieht das anders und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Heute um 10.00 Uhr wird das Arbeitsgericht Cottbus über die Frage des Betriebsübergangs verhandeln und eine Entscheidung treffen.
Der vorhandene Betriebsrat, der von der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH nicht anerkannt wird, hat eine einstweilige Verfügung beantragt.
Mit dieser soll dem Arbeitgeber aufgegeben werden, den Betriebsrat als zuständigen Betriebsrat zu behandeln. Das Arbeitsgericht wird somit feststellen, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder nicht.
Bereits vor der Kreistagssitzung demonstrierten die Betroffenen für ihre Rechte.
Tabelle „Ansprüche aus den individuellen Arbeitsverträgen vom August 2012“ Quelle: ver.di

Auch bei der gestrigen Sitzung des Kreistages Spree-Neiße stimmte eine Mehrheit mit 22 gegen 17 Stimmen für die Aufhebung der Vergabe des Rettungsdienstes an das Unternehmen Falck Herzig Rettungsdienst GmbH. Bereits am 28. Dezember beschloss der Kreistag mit Mehrheit die Aufhebung.
Wie bei dem vorherigen Beschluss wird der Landrat auch diesen Beschluss aus rechtlichen Gründen beanstanden.
Streitpunkt ist der § 613 a BGB, der eine Übergabe regelt.
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Falck sieht das anders und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Heute um 10.00 Uhr wird das Arbeitsgericht Cottbus über die Frage des Betriebsübergangs verhandeln und eine Entscheidung treffen.
Der vorhandene Betriebsrat, der von der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH nicht anerkannt wird, hat eine einstweilige Verfügung beantragt.
Mit dieser soll dem Arbeitgeber aufgegeben werden, den Betriebsrat als zuständigen Betriebsrat zu behandeln. Das Arbeitsgericht wird somit feststellen, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder nicht.
Bereits vor der Kreistagssitzung demonstrierten die Betroffenen für ihre Rechte.
Tabelle „Ansprüche aus den individuellen Arbeitsverträgen vom August 2012“ Quelle: ver.di

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