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Arbeitslosengeld II – Regelsatzänderung ab 01. Juli 2009 – Erhöhter Regelsatz wird automatisch gezahlt

13:05 Uhr | 15. Juni 2009
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Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) tritt am 01. Juli 2009 die vom Bundestag beschlossene Regelsatzänderung in Kraft. Im Rahmen dieser Änderung werden die Regelsätze an die Entwicklung des Rentenwertes angepasst. Der aktuelle Rentenwert wird um einen Anpassungsfaktor von 2,41% erhöht.
Damit beträgt die monatliche Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II für die Zeit ab 1. Juli 2009:
1. für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 359 EUR,
2. für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft 287 EUR.
Aus der für Alleinstehende und Alleinerziehende ab 1. Juli 2009 maßgeblichen Regelleistung ergibt sich zudem als Regelleistung nach § 20 Abs. 3 SGB II in Fällen, in denen zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Regelleistung in Höhe von 323 Euro.
Die Auszahlung der geänderten Geldleistung erfolgt für jeden Anspruchsberechtigten ab dem 01.07.2009. Die hierzu erforderliche Bescheiderteilung erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes. Bereits erlassene Bewilligungsbescheide, bei denen die Regelsatzänderung ab 01. Juli 2009 bereits berücksichtigt wurde, behalten ihre Gültigkeit. Dies bedeutet, dass alle Arbeitslosengeld II-Bescheide, die über den 30.06.2009 hinausgehen, bereits den erhöhten Regelsatz ab dem 01.07.2009 beinhalten. In jedem Fall erhalten alle Personen ab dem 01.07.2009 den erhöhten Regelsatz, da die Regelsatzänderung in einem automatisierten Verfahren im Eigenbetrieb „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ des Landkreises Spree-Neiße umgesetzt wird.
Hinweise für Erst-Antragsteller für Leistungen nach dem SGB II
Je nach Wohnort wenden Sie sich bitte an die jeweilige Außenstelle betreffs der Antragsabholung/-zusendung. Die Zuständigkeit der Leistungssachbearbeiter/innen bzw. der Fallmanager/innen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Bei der Antragsabgabe ist darauf zu achten, dass der Personalausweis mitzubringen ist. Um eine Verzögerung bei der Bearbeitung zu vermeiden, ist der Antrag rechtzeitig und vollständig ausgefüllt zu stellen. Für Tage vor der Antragsstellung können Leistungen nicht bewilligt werden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) tritt am 01. Juli 2009 die vom Bundestag beschlossene Regelsatzänderung in Kraft. Im Rahmen dieser Änderung werden die Regelsätze an die Entwicklung des Rentenwertes angepasst. Der aktuelle Rentenwert wird um einen Anpassungsfaktor von 2,41% erhöht.
Damit beträgt die monatliche Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II für die Zeit ab 1. Juli 2009:
1. für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 359 EUR,
2. für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft 287 EUR.
Aus der für Alleinstehende und Alleinerziehende ab 1. Juli 2009 maßgeblichen Regelleistung ergibt sich zudem als Regelleistung nach § 20 Abs. 3 SGB II in Fällen, in denen zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Regelleistung in Höhe von 323 Euro.
Die Auszahlung der geänderten Geldleistung erfolgt für jeden Anspruchsberechtigten ab dem 01.07.2009. Die hierzu erforderliche Bescheiderteilung erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes. Bereits erlassene Bewilligungsbescheide, bei denen die Regelsatzänderung ab 01. Juli 2009 bereits berücksichtigt wurde, behalten ihre Gültigkeit. Dies bedeutet, dass alle Arbeitslosengeld II-Bescheide, die über den 30.06.2009 hinausgehen, bereits den erhöhten Regelsatz ab dem 01.07.2009 beinhalten. In jedem Fall erhalten alle Personen ab dem 01.07.2009 den erhöhten Regelsatz, da die Regelsatzänderung in einem automatisierten Verfahren im Eigenbetrieb „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ des Landkreises Spree-Neiße umgesetzt wird.
Hinweise für Erst-Antragsteller für Leistungen nach dem SGB II
Je nach Wohnort wenden Sie sich bitte an die jeweilige Außenstelle betreffs der Antragsabholung/-zusendung. Die Zuständigkeit der Leistungssachbearbeiter/innen bzw. der Fallmanager/innen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Bei der Antragsabgabe ist darauf zu achten, dass der Personalausweis mitzubringen ist. Um eine Verzögerung bei der Bearbeitung zu vermeiden, ist der Antrag rechtzeitig und vollständig ausgefüllt zu stellen. Für Tage vor der Antragsstellung können Leistungen nicht bewilligt werden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) tritt am 01. Juli 2009 die vom Bundestag beschlossene Regelsatzänderung in Kraft. Im Rahmen dieser Änderung werden die Regelsätze an die Entwicklung des Rentenwertes angepasst. Der aktuelle Rentenwert wird um einen Anpassungsfaktor von 2,41% erhöht.
Damit beträgt die monatliche Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II für die Zeit ab 1. Juli 2009:
1. für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 359 EUR,
2. für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft 287 EUR.
Aus der für Alleinstehende und Alleinerziehende ab 1. Juli 2009 maßgeblichen Regelleistung ergibt sich zudem als Regelleistung nach § 20 Abs. 3 SGB II in Fällen, in denen zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Regelleistung in Höhe von 323 Euro.
Die Auszahlung der geänderten Geldleistung erfolgt für jeden Anspruchsberechtigten ab dem 01.07.2009. Die hierzu erforderliche Bescheiderteilung erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes. Bereits erlassene Bewilligungsbescheide, bei denen die Regelsatzänderung ab 01. Juli 2009 bereits berücksichtigt wurde, behalten ihre Gültigkeit. Dies bedeutet, dass alle Arbeitslosengeld II-Bescheide, die über den 30.06.2009 hinausgehen, bereits den erhöhten Regelsatz ab dem 01.07.2009 beinhalten. In jedem Fall erhalten alle Personen ab dem 01.07.2009 den erhöhten Regelsatz, da die Regelsatzänderung in einem automatisierten Verfahren im Eigenbetrieb „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ des Landkreises Spree-Neiße umgesetzt wird.
Hinweise für Erst-Antragsteller für Leistungen nach dem SGB II
Je nach Wohnort wenden Sie sich bitte an die jeweilige Außenstelle betreffs der Antragsabholung/-zusendung. Die Zuständigkeit der Leistungssachbearbeiter/innen bzw. der Fallmanager/innen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Bei der Antragsabgabe ist darauf zu achten, dass der Personalausweis mitzubringen ist. Um eine Verzögerung bei der Bearbeitung zu vermeiden, ist der Antrag rechtzeitig und vollständig ausgefüllt zu stellen. Für Tage vor der Antragsstellung können Leistungen nicht bewilligt werden.
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Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) tritt am 01. Juli 2009 die vom Bundestag beschlossene Regelsatzänderung in Kraft. Im Rahmen dieser Änderung werden die Regelsätze an die Entwicklung des Rentenwertes angepasst. Der aktuelle Rentenwert wird um einen Anpassungsfaktor von 2,41% erhöht.
Damit beträgt die monatliche Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II für die Zeit ab 1. Juli 2009:
1. für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 359 EUR,
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Aus der für Alleinstehende und Alleinerziehende ab 1. Juli 2009 maßgeblichen Regelleistung ergibt sich zudem als Regelleistung nach § 20 Abs. 3 SGB II in Fällen, in denen zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Regelleistung in Höhe von 323 Euro.
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