Am 25. Oktober 2007 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz für die Bildung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ verabschiedet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. (Im Landkreis haben übrigens derzeit schon ca. 45 % Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz.) Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden EUR zur Verfügung.
Das Land Brandenburg hat am 31. März 2008 die Richtlinie für die Vergabe der Investitionsmittel des Bundes zum Krippen-Ausbau im Land Brandenburg herausgegeben. Zur Umsetzung der Landesrichtlinie im Landkreis Spree-Neiße, insbesondere zum Auswahlverfahren der zu fördernden Maßnahmen, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Fördergrundsätze und Auswahlkriterien erarbeitet und in einer Verfahrensweise zur Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Spree-Neiße festgeschrieben. Diese Verfahrenweise wurde am 19.05.2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Am Montag, dem 01. Dezember 2008, werden nun der Jugendminister des Landes Brandenburg, Holger Rupprecht, und der Dezernent für Bildung und Soziales des Landkreises Spree-Neiße, Hermann Kostrewa, die ersten Zuwendungsbescheide für den Krippenausbau übergeben. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Im Rahmen der feierlichen Übergabe um 10:00 Uhr im Familienzentrum Grießen dürfen sich im Jahr 2008 die Gemeinde Schenkendöbern, das Amt Peitz und die Gemeinde Neuhausen/Spree auf einen finanziellen Zuschuss freuen.
Insgesamt stehen für den Landkreis Spree-Neiße für die Jahre 2008 bis 2013 ca. 2,5 Millionen EUR zur Verfügung. Bis zum 30.06.2008 sind allein zehn Anträge auf Förderung beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises eingegangen, von denen fünf Anträge befürwortet und an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) als die zuständige Bewilligungsbehörde weitergeleitet wurden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Am 25. Oktober 2007 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz für die Bildung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ verabschiedet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. (Im Landkreis haben übrigens derzeit schon ca. 45 % Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz.) Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden EUR zur Verfügung.
Das Land Brandenburg hat am 31. März 2008 die Richtlinie für die Vergabe der Investitionsmittel des Bundes zum Krippen-Ausbau im Land Brandenburg herausgegeben. Zur Umsetzung der Landesrichtlinie im Landkreis Spree-Neiße, insbesondere zum Auswahlverfahren der zu fördernden Maßnahmen, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Fördergrundsätze und Auswahlkriterien erarbeitet und in einer Verfahrensweise zur Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Spree-Neiße festgeschrieben. Diese Verfahrenweise wurde am 19.05.2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Am Montag, dem 01. Dezember 2008, werden nun der Jugendminister des Landes Brandenburg, Holger Rupprecht, und der Dezernent für Bildung und Soziales des Landkreises Spree-Neiße, Hermann Kostrewa, die ersten Zuwendungsbescheide für den Krippenausbau übergeben. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Im Rahmen der feierlichen Übergabe um 10:00 Uhr im Familienzentrum Grießen dürfen sich im Jahr 2008 die Gemeinde Schenkendöbern, das Amt Peitz und die Gemeinde Neuhausen/Spree auf einen finanziellen Zuschuss freuen.
Insgesamt stehen für den Landkreis Spree-Neiße für die Jahre 2008 bis 2013 ca. 2,5 Millionen EUR zur Verfügung. Bis zum 30.06.2008 sind allein zehn Anträge auf Förderung beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises eingegangen, von denen fünf Anträge befürwortet und an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) als die zuständige Bewilligungsbehörde weitergeleitet wurden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße