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NIEDERLAUSITZ aktuell

Förderung der Bienenhaltung gilt auch 2010

19:49 Uhr | 12. Juli 2010
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Die vom Kreistag am 01.07.2009 beschlossene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bienenhaltung gilt auch 2010. Danach werden Maßnahmen bezuschusst, die dazu beitragen, den Bestand an Bienenvölkern züchterisch anerkannter Rassen im Landkreis Spree-Neiße zu erhöhen.

Förderfähig sind dabei insbesondere die Anschaffung oder eigene Vermehrung von Bienenvölkern und/oder der Weiseln, die Fütterung eingewinterter Bienen und der Kauf von arzneimittelrechtlich zugelassenen Behandlungsmitteln. Zuwendungsberechtigt sind alle Imker, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Spree-Neiße haben und von dort aus die Imkerei betreiben.

Fördervoraussetzung ist auch die Verpflichtung, den Bestand an Bienenvölkern im Laufe des Kalenderjahres nicht zu verringern. Jungimkern als Neueinsteiger in die Bienenhaltung wird entsprechend den Kriterien der Richtlinie ein höherer Fördersatz gewährt. Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme der Förderung der Bienenhaltung im Jahr 2009 war, dass im Landkreis der Bienenbestand auf 0,9 Völker/km² abgesunken war und erhebliche Nachwuchssorgen bestanden. Daher wurde als Förderschwerpunkt der Bestandsaufbau in den Mittelpunkt gestellt.

Im Ergebnis konnte bei den 49 Imkern, die einen Förderantrag gestellt hatten, der Bestand von 312 auf 605 Völker erhöht werden. Unter den bewilligten Antragstellern waren sieben Neueinsteiger. Die Resonanz nach der Wiederauflage der Förderrichtlinie war so positiv, dass finanzielle Mittel aus anderen Bereichen umgeschichtet werden mussten, um alle bewilligungsfähigen Anträge auch positiv bescheiden zu können.

Antragsvordrucke für die diesjährige Förderung und die Richtlinie sind im Internet unter www.lkspn.de zu finden, oder können über den Fachbereich selbst bezogen werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2010.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Foto 1 © Alexander Z. (wikipedia.org)
Foto 2: Archivbild

Die vom Kreistag am 01.07.2009 beschlossene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bienenhaltung gilt auch 2010. Danach werden Maßnahmen bezuschusst, die dazu beitragen, den Bestand an Bienenvölkern züchterisch anerkannter Rassen im Landkreis Spree-Neiße zu erhöhen.

Förderfähig sind dabei insbesondere die Anschaffung oder eigene Vermehrung von Bienenvölkern und/oder der Weiseln, die Fütterung eingewinterter Bienen und der Kauf von arzneimittelrechtlich zugelassenen Behandlungsmitteln. Zuwendungsberechtigt sind alle Imker, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Spree-Neiße haben und von dort aus die Imkerei betreiben.

Fördervoraussetzung ist auch die Verpflichtung, den Bestand an Bienenvölkern im Laufe des Kalenderjahres nicht zu verringern. Jungimkern als Neueinsteiger in die Bienenhaltung wird entsprechend den Kriterien der Richtlinie ein höherer Fördersatz gewährt. Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme der Förderung der Bienenhaltung im Jahr 2009 war, dass im Landkreis der Bienenbestand auf 0,9 Völker/km² abgesunken war und erhebliche Nachwuchssorgen bestanden. Daher wurde als Förderschwerpunkt der Bestandsaufbau in den Mittelpunkt gestellt.

Im Ergebnis konnte bei den 49 Imkern, die einen Förderantrag gestellt hatten, der Bestand von 312 auf 605 Völker erhöht werden. Unter den bewilligten Antragstellern waren sieben Neueinsteiger. Die Resonanz nach der Wiederauflage der Förderrichtlinie war so positiv, dass finanzielle Mittel aus anderen Bereichen umgeschichtet werden mussten, um alle bewilligungsfähigen Anträge auch positiv bescheiden zu können.

Antragsvordrucke für die diesjährige Förderung und die Richtlinie sind im Internet unter www.lkspn.de zu finden, oder können über den Fachbereich selbst bezogen werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2010.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Foto 1 © Alexander Z. (wikipedia.org)
Foto 2: Archivbild

Die vom Kreistag am 01.07.2009 beschlossene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bienenhaltung gilt auch 2010. Danach werden Maßnahmen bezuschusst, die dazu beitragen, den Bestand an Bienenvölkern züchterisch anerkannter Rassen im Landkreis Spree-Neiße zu erhöhen.

Förderfähig sind dabei insbesondere die Anschaffung oder eigene Vermehrung von Bienenvölkern und/oder der Weiseln, die Fütterung eingewinterter Bienen und der Kauf von arzneimittelrechtlich zugelassenen Behandlungsmitteln. Zuwendungsberechtigt sind alle Imker, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Spree-Neiße haben und von dort aus die Imkerei betreiben.

Fördervoraussetzung ist auch die Verpflichtung, den Bestand an Bienenvölkern im Laufe des Kalenderjahres nicht zu verringern. Jungimkern als Neueinsteiger in die Bienenhaltung wird entsprechend den Kriterien der Richtlinie ein höherer Fördersatz gewährt. Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme der Förderung der Bienenhaltung im Jahr 2009 war, dass im Landkreis der Bienenbestand auf 0,9 Völker/km² abgesunken war und erhebliche Nachwuchssorgen bestanden. Daher wurde als Förderschwerpunkt der Bestandsaufbau in den Mittelpunkt gestellt.

Im Ergebnis konnte bei den 49 Imkern, die einen Förderantrag gestellt hatten, der Bestand von 312 auf 605 Völker erhöht werden. Unter den bewilligten Antragstellern waren sieben Neueinsteiger. Die Resonanz nach der Wiederauflage der Förderrichtlinie war so positiv, dass finanzielle Mittel aus anderen Bereichen umgeschichtet werden mussten, um alle bewilligungsfähigen Anträge auch positiv bescheiden zu können.

Antragsvordrucke für die diesjährige Förderung und die Richtlinie sind im Internet unter www.lkspn.de zu finden, oder können über den Fachbereich selbst bezogen werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2010.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Foto 1 © Alexander Z. (wikipedia.org)
Foto 2: Archivbild

Die vom Kreistag am 01.07.2009 beschlossene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bienenhaltung gilt auch 2010. Danach werden Maßnahmen bezuschusst, die dazu beitragen, den Bestand an Bienenvölkern züchterisch anerkannter Rassen im Landkreis Spree-Neiße zu erhöhen.

Förderfähig sind dabei insbesondere die Anschaffung oder eigene Vermehrung von Bienenvölkern und/oder der Weiseln, die Fütterung eingewinterter Bienen und der Kauf von arzneimittelrechtlich zugelassenen Behandlungsmitteln. Zuwendungsberechtigt sind alle Imker, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Spree-Neiße haben und von dort aus die Imkerei betreiben.

Fördervoraussetzung ist auch die Verpflichtung, den Bestand an Bienenvölkern im Laufe des Kalenderjahres nicht zu verringern. Jungimkern als Neueinsteiger in die Bienenhaltung wird entsprechend den Kriterien der Richtlinie ein höherer Fördersatz gewährt. Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme der Förderung der Bienenhaltung im Jahr 2009 war, dass im Landkreis der Bienenbestand auf 0,9 Völker/km² abgesunken war und erhebliche Nachwuchssorgen bestanden. Daher wurde als Förderschwerpunkt der Bestandsaufbau in den Mittelpunkt gestellt.

Im Ergebnis konnte bei den 49 Imkern, die einen Förderantrag gestellt hatten, der Bestand von 312 auf 605 Völker erhöht werden. Unter den bewilligten Antragstellern waren sieben Neueinsteiger. Die Resonanz nach der Wiederauflage der Förderrichtlinie war so positiv, dass finanzielle Mittel aus anderen Bereichen umgeschichtet werden mussten, um alle bewilligungsfähigen Anträge auch positiv bescheiden zu können.

Antragsvordrucke für die diesjährige Förderung und die Richtlinie sind im Internet unter www.lkspn.de zu finden, oder können über den Fachbereich selbst bezogen werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2010.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Foto 1 © Alexander Z. (wikipedia.org)
Foto 2: Archivbild

Die vom Kreistag am 01.07.2009 beschlossene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bienenhaltung gilt auch 2010. Danach werden Maßnahmen bezuschusst, die dazu beitragen, den Bestand an Bienenvölkern züchterisch anerkannter Rassen im Landkreis Spree-Neiße zu erhöhen.

Förderfähig sind dabei insbesondere die Anschaffung oder eigene Vermehrung von Bienenvölkern und/oder der Weiseln, die Fütterung eingewinterter Bienen und der Kauf von arzneimittelrechtlich zugelassenen Behandlungsmitteln. Zuwendungsberechtigt sind alle Imker, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Spree-Neiße haben und von dort aus die Imkerei betreiben.

Fördervoraussetzung ist auch die Verpflichtung, den Bestand an Bienenvölkern im Laufe des Kalenderjahres nicht zu verringern. Jungimkern als Neueinsteiger in die Bienenhaltung wird entsprechend den Kriterien der Richtlinie ein höherer Fördersatz gewährt. Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme der Förderung der Bienenhaltung im Jahr 2009 war, dass im Landkreis der Bienenbestand auf 0,9 Völker/km² abgesunken war und erhebliche Nachwuchssorgen bestanden. Daher wurde als Förderschwerpunkt der Bestandsaufbau in den Mittelpunkt gestellt.

Im Ergebnis konnte bei den 49 Imkern, die einen Förderantrag gestellt hatten, der Bestand von 312 auf 605 Völker erhöht werden. Unter den bewilligten Antragstellern waren sieben Neueinsteiger. Die Resonanz nach der Wiederauflage der Förderrichtlinie war so positiv, dass finanzielle Mittel aus anderen Bereichen umgeschichtet werden mussten, um alle bewilligungsfähigen Anträge auch positiv bescheiden zu können.

Antragsvordrucke für die diesjährige Förderung und die Richtlinie sind im Internet unter www.lkspn.de zu finden, oder können über den Fachbereich selbst bezogen werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2010.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
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Foto 2: Archivbild

Die vom Kreistag am 01.07.2009 beschlossene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bienenhaltung gilt auch 2010. Danach werden Maßnahmen bezuschusst, die dazu beitragen, den Bestand an Bienenvölkern züchterisch anerkannter Rassen im Landkreis Spree-Neiße zu erhöhen.

Förderfähig sind dabei insbesondere die Anschaffung oder eigene Vermehrung von Bienenvölkern und/oder der Weiseln, die Fütterung eingewinterter Bienen und der Kauf von arzneimittelrechtlich zugelassenen Behandlungsmitteln. Zuwendungsberechtigt sind alle Imker, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Spree-Neiße haben und von dort aus die Imkerei betreiben.

Fördervoraussetzung ist auch die Verpflichtung, den Bestand an Bienenvölkern im Laufe des Kalenderjahres nicht zu verringern. Jungimkern als Neueinsteiger in die Bienenhaltung wird entsprechend den Kriterien der Richtlinie ein höherer Fördersatz gewährt. Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme der Förderung der Bienenhaltung im Jahr 2009 war, dass im Landkreis der Bienenbestand auf 0,9 Völker/km² abgesunken war und erhebliche Nachwuchssorgen bestanden. Daher wurde als Förderschwerpunkt der Bestandsaufbau in den Mittelpunkt gestellt.

Im Ergebnis konnte bei den 49 Imkern, die einen Förderantrag gestellt hatten, der Bestand von 312 auf 605 Völker erhöht werden. Unter den bewilligten Antragstellern waren sieben Neueinsteiger. Die Resonanz nach der Wiederauflage der Förderrichtlinie war so positiv, dass finanzielle Mittel aus anderen Bereichen umgeschichtet werden mussten, um alle bewilligungsfähigen Anträge auch positiv bescheiden zu können.

Antragsvordrucke für die diesjährige Förderung und die Richtlinie sind im Internet unter www.lkspn.de zu finden, oder können über den Fachbereich selbst bezogen werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2010.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
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Die vom Kreistag am 01.07.2009 beschlossene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bienenhaltung gilt auch 2010. Danach werden Maßnahmen bezuschusst, die dazu beitragen, den Bestand an Bienenvölkern züchterisch anerkannter Rassen im Landkreis Spree-Neiße zu erhöhen.

Förderfähig sind dabei insbesondere die Anschaffung oder eigene Vermehrung von Bienenvölkern und/oder der Weiseln, die Fütterung eingewinterter Bienen und der Kauf von arzneimittelrechtlich zugelassenen Behandlungsmitteln. Zuwendungsberechtigt sind alle Imker, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Spree-Neiße haben und von dort aus die Imkerei betreiben.

Fördervoraussetzung ist auch die Verpflichtung, den Bestand an Bienenvölkern im Laufe des Kalenderjahres nicht zu verringern. Jungimkern als Neueinsteiger in die Bienenhaltung wird entsprechend den Kriterien der Richtlinie ein höherer Fördersatz gewährt. Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme der Förderung der Bienenhaltung im Jahr 2009 war, dass im Landkreis der Bienenbestand auf 0,9 Völker/km² abgesunken war und erhebliche Nachwuchssorgen bestanden. Daher wurde als Förderschwerpunkt der Bestandsaufbau in den Mittelpunkt gestellt.

Im Ergebnis konnte bei den 49 Imkern, die einen Förderantrag gestellt hatten, der Bestand von 312 auf 605 Völker erhöht werden. Unter den bewilligten Antragstellern waren sieben Neueinsteiger. Die Resonanz nach der Wiederauflage der Förderrichtlinie war so positiv, dass finanzielle Mittel aus anderen Bereichen umgeschichtet werden mussten, um alle bewilligungsfähigen Anträge auch positiv bescheiden zu können.

Antragsvordrucke für die diesjährige Förderung und die Richtlinie sind im Internet unter www.lkspn.de zu finden, oder können über den Fachbereich selbst bezogen werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2010.
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Die vom Kreistag am 01.07.2009 beschlossene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bienenhaltung gilt auch 2010. Danach werden Maßnahmen bezuschusst, die dazu beitragen, den Bestand an Bienenvölkern züchterisch anerkannter Rassen im Landkreis Spree-Neiße zu erhöhen.

Förderfähig sind dabei insbesondere die Anschaffung oder eigene Vermehrung von Bienenvölkern und/oder der Weiseln, die Fütterung eingewinterter Bienen und der Kauf von arzneimittelrechtlich zugelassenen Behandlungsmitteln. Zuwendungsberechtigt sind alle Imker, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Spree-Neiße haben und von dort aus die Imkerei betreiben.

Fördervoraussetzung ist auch die Verpflichtung, den Bestand an Bienenvölkern im Laufe des Kalenderjahres nicht zu verringern. Jungimkern als Neueinsteiger in die Bienenhaltung wird entsprechend den Kriterien der Richtlinie ein höherer Fördersatz gewährt. Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme der Förderung der Bienenhaltung im Jahr 2009 war, dass im Landkreis der Bienenbestand auf 0,9 Völker/km² abgesunken war und erhebliche Nachwuchssorgen bestanden. Daher wurde als Förderschwerpunkt der Bestandsaufbau in den Mittelpunkt gestellt.

Im Ergebnis konnte bei den 49 Imkern, die einen Förderantrag gestellt hatten, der Bestand von 312 auf 605 Völker erhöht werden. Unter den bewilligten Antragstellern waren sieben Neueinsteiger. Die Resonanz nach der Wiederauflage der Förderrichtlinie war so positiv, dass finanzielle Mittel aus anderen Bereichen umgeschichtet werden mussten, um alle bewilligungsfähigen Anträge auch positiv bescheiden zu können.

Antragsvordrucke für die diesjährige Förderung und die Richtlinie sind im Internet unter www.lkspn.de zu finden, oder können über den Fachbereich selbst bezogen werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2010.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
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Sport-Update #24 | Turnzentrum Trampolin über neue Halle, erfolgreichste Turner & Sportevents
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Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #24 schauen wir auf die Trampolinabteilung des SC Cottbus Turnen e.V. Im Videotalk sprechen wir über die neue Trampolinhalle, die aktuell auf dem Gelände ...des Sportzentrums entsteht und auf erfolgreiche Turner sowie beliebte Sportevents wie die GymCity Open.

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Wir verlosen drei Powerbanks von faro-com. Kommentiert einfach bis nächsten Freitagmittag um 12 Uhr, warum ihr eine Powerbank gut gebrauchen könntet. Das Gewinnspiel läuft auf Instagram & Facebook.

💪Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und der Sparkasse Spree-Neiße liefern wir euch regelmäßig Updates aus der Cottbuser Sportfamilie und verlosen mit jeder Folge auch einige coole Überraschungen an Euch!

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Cottbus | Neuer Lausitz Park offiziell eröffnet - Wie weiter mit dem zweiten Bauabschnitt?
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Der neue Lausitz Park in Cottbus ist offiziell eröffnet. Um 8 Uhr begrüßte der neue Marktkauf seine ersten Kunden mit kleinen Überraschungen, um 9:30 Uhr folgten die weiteren Geschäften im ...Einkaufszentrum, bis auf die Apotheke. Wie es jetzt mit dem zweiten Bauabschnitt für einen neuen Fachmarktriegel weitergeht, dazu mehr im NL-Kurztalk.

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