In der SVV am 26. Februar 2014 steht die Beschlussvorlage zur Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 2015 zur Entscheidung.
Das ist eine der zahlreichen Konsolidierungsmaßnahmen, die mit dem HSK 2013 in ihrer Gesamtheit beschlossen wurden und nun vor der Umsetzung stehen.
Die Frage nach der Höhe der zusätzlichen Belastung für jeden Einzelnen bewegt verständlicherweise viele Einwohner und Gewerbetreibende unserer Stadt.
Die konkrete Ermittlung ist sicher von den individuellen Gegebenheiten des Einzelnen abhängig, an einigen Beispielen soll der Umfang und das Ausmaß jedoch verdeutlicht werden:
Die Grundsteuer B (für Grundstücke) wird um ca. 15 % steigen, d.h. liegt die heutige Grundsteuer für Hauseigentümer bei 90,00 € im Jahr werden künftig 13,50 € im Jahr mehr zu bezahlen sein. Liegt die heutige Grundsteuer z.B. bei 250,00 € im Jahr ist mit einer Mehrbelastung von rund 38,00 € jährlich zu rechnen.
Für die Mieter der Wohnungsunternehmen wird die zusätzliche Mietbelastung bei ca. 1,00 € im Monat liegen.
Von den ca. 1.690 in Eisenhüttenstadt ansässigen Gewerbetreibenden sind nur rund 370 Gewerbebetriebe, d.h. 22 % steuerpflichtig. Die beabsichtigte Anhebung der Gewerbesteuer von derzeitig 380% auf 395% stellt eine Erhöhung von 3,9 % dar.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
In der SVV am 26. Februar 2014 steht die Beschlussvorlage zur Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 2015 zur Entscheidung.
Das ist eine der zahlreichen Konsolidierungsmaßnahmen, die mit dem HSK 2013 in ihrer Gesamtheit beschlossen wurden und nun vor der Umsetzung stehen.
Die Frage nach der Höhe der zusätzlichen Belastung für jeden Einzelnen bewegt verständlicherweise viele Einwohner und Gewerbetreibende unserer Stadt.
Die konkrete Ermittlung ist sicher von den individuellen Gegebenheiten des Einzelnen abhängig, an einigen Beispielen soll der Umfang und das Ausmaß jedoch verdeutlicht werden:
Die Grundsteuer B (für Grundstücke) wird um ca. 15 % steigen, d.h. liegt die heutige Grundsteuer für Hauseigentümer bei 90,00 € im Jahr werden künftig 13,50 € im Jahr mehr zu bezahlen sein. Liegt die heutige Grundsteuer z.B. bei 250,00 € im Jahr ist mit einer Mehrbelastung von rund 38,00 € jährlich zu rechnen.
Für die Mieter der Wohnungsunternehmen wird die zusätzliche Mietbelastung bei ca. 1,00 € im Monat liegen.
Von den ca. 1.690 in Eisenhüttenstadt ansässigen Gewerbetreibenden sind nur rund 370 Gewerbebetriebe, d.h. 22 % steuerpflichtig. Die beabsichtigte Anhebung der Gewerbesteuer von derzeitig 380% auf 395% stellt eine Erhöhung von 3,9 % dar.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
In der SVV am 26. Februar 2014 steht die Beschlussvorlage zur Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 2015 zur Entscheidung.
Das ist eine der zahlreichen Konsolidierungsmaßnahmen, die mit dem HSK 2013 in ihrer Gesamtheit beschlossen wurden und nun vor der Umsetzung stehen.
Die Frage nach der Höhe der zusätzlichen Belastung für jeden Einzelnen bewegt verständlicherweise viele Einwohner und Gewerbetreibende unserer Stadt.
Die konkrete Ermittlung ist sicher von den individuellen Gegebenheiten des Einzelnen abhängig, an einigen Beispielen soll der Umfang und das Ausmaß jedoch verdeutlicht werden:
Die Grundsteuer B (für Grundstücke) wird um ca. 15 % steigen, d.h. liegt die heutige Grundsteuer für Hauseigentümer bei 90,00 € im Jahr werden künftig 13,50 € im Jahr mehr zu bezahlen sein. Liegt die heutige Grundsteuer z.B. bei 250,00 € im Jahr ist mit einer Mehrbelastung von rund 38,00 € jährlich zu rechnen.
Für die Mieter der Wohnungsunternehmen wird die zusätzliche Mietbelastung bei ca. 1,00 € im Monat liegen.
Von den ca. 1.690 in Eisenhüttenstadt ansässigen Gewerbetreibenden sind nur rund 370 Gewerbebetriebe, d.h. 22 % steuerpflichtig. Die beabsichtigte Anhebung der Gewerbesteuer von derzeitig 380% auf 395% stellt eine Erhöhung von 3,9 % dar.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
In der SVV am 26. Februar 2014 steht die Beschlussvorlage zur Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 2015 zur Entscheidung.
Das ist eine der zahlreichen Konsolidierungsmaßnahmen, die mit dem HSK 2013 in ihrer Gesamtheit beschlossen wurden und nun vor der Umsetzung stehen.
Die Frage nach der Höhe der zusätzlichen Belastung für jeden Einzelnen bewegt verständlicherweise viele Einwohner und Gewerbetreibende unserer Stadt.
Die konkrete Ermittlung ist sicher von den individuellen Gegebenheiten des Einzelnen abhängig, an einigen Beispielen soll der Umfang und das Ausmaß jedoch verdeutlicht werden:
Die Grundsteuer B (für Grundstücke) wird um ca. 15 % steigen, d.h. liegt die heutige Grundsteuer für Hauseigentümer bei 90,00 € im Jahr werden künftig 13,50 € im Jahr mehr zu bezahlen sein. Liegt die heutige Grundsteuer z.B. bei 250,00 € im Jahr ist mit einer Mehrbelastung von rund 38,00 € jährlich zu rechnen.
Für die Mieter der Wohnungsunternehmen wird die zusätzliche Mietbelastung bei ca. 1,00 € im Monat liegen.
Von den ca. 1.690 in Eisenhüttenstadt ansässigen Gewerbetreibenden sind nur rund 370 Gewerbebetriebe, d.h. 22 % steuerpflichtig. Die beabsichtigte Anhebung der Gewerbesteuer von derzeitig 380% auf 395% stellt eine Erhöhung von 3,9 % dar.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
In der SVV am 26. Februar 2014 steht die Beschlussvorlage zur Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 2015 zur Entscheidung.
Das ist eine der zahlreichen Konsolidierungsmaßnahmen, die mit dem HSK 2013 in ihrer Gesamtheit beschlossen wurden und nun vor der Umsetzung stehen.
Die Frage nach der Höhe der zusätzlichen Belastung für jeden Einzelnen bewegt verständlicherweise viele Einwohner und Gewerbetreibende unserer Stadt.
Die konkrete Ermittlung ist sicher von den individuellen Gegebenheiten des Einzelnen abhängig, an einigen Beispielen soll der Umfang und das Ausmaß jedoch verdeutlicht werden:
Die Grundsteuer B (für Grundstücke) wird um ca. 15 % steigen, d.h. liegt die heutige Grundsteuer für Hauseigentümer bei 90,00 € im Jahr werden künftig 13,50 € im Jahr mehr zu bezahlen sein. Liegt die heutige Grundsteuer z.B. bei 250,00 € im Jahr ist mit einer Mehrbelastung von rund 38,00 € jährlich zu rechnen.
Für die Mieter der Wohnungsunternehmen wird die zusätzliche Mietbelastung bei ca. 1,00 € im Monat liegen.
Von den ca. 1.690 in Eisenhüttenstadt ansässigen Gewerbetreibenden sind nur rund 370 Gewerbebetriebe, d.h. 22 % steuerpflichtig. Die beabsichtigte Anhebung der Gewerbesteuer von derzeitig 380% auf 395% stellt eine Erhöhung von 3,9 % dar.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
In der SVV am 26. Februar 2014 steht die Beschlussvorlage zur Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 2015 zur Entscheidung.
Das ist eine der zahlreichen Konsolidierungsmaßnahmen, die mit dem HSK 2013 in ihrer Gesamtheit beschlossen wurden und nun vor der Umsetzung stehen.
Die Frage nach der Höhe der zusätzlichen Belastung für jeden Einzelnen bewegt verständlicherweise viele Einwohner und Gewerbetreibende unserer Stadt.
Die konkrete Ermittlung ist sicher von den individuellen Gegebenheiten des Einzelnen abhängig, an einigen Beispielen soll der Umfang und das Ausmaß jedoch verdeutlicht werden:
Die Grundsteuer B (für Grundstücke) wird um ca. 15 % steigen, d.h. liegt die heutige Grundsteuer für Hauseigentümer bei 90,00 € im Jahr werden künftig 13,50 € im Jahr mehr zu bezahlen sein. Liegt die heutige Grundsteuer z.B. bei 250,00 € im Jahr ist mit einer Mehrbelastung von rund 38,00 € jährlich zu rechnen.
Für die Mieter der Wohnungsunternehmen wird die zusätzliche Mietbelastung bei ca. 1,00 € im Monat liegen.
Von den ca. 1.690 in Eisenhüttenstadt ansässigen Gewerbetreibenden sind nur rund 370 Gewerbebetriebe, d.h. 22 % steuerpflichtig. Die beabsichtigte Anhebung der Gewerbesteuer von derzeitig 380% auf 395% stellt eine Erhöhung von 3,9 % dar.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
In der SVV am 26. Februar 2014 steht die Beschlussvorlage zur Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 2015 zur Entscheidung.
Das ist eine der zahlreichen Konsolidierungsmaßnahmen, die mit dem HSK 2013 in ihrer Gesamtheit beschlossen wurden und nun vor der Umsetzung stehen.
Die Frage nach der Höhe der zusätzlichen Belastung für jeden Einzelnen bewegt verständlicherweise viele Einwohner und Gewerbetreibende unserer Stadt.
Die konkrete Ermittlung ist sicher von den individuellen Gegebenheiten des Einzelnen abhängig, an einigen Beispielen soll der Umfang und das Ausmaß jedoch verdeutlicht werden:
Die Grundsteuer B (für Grundstücke) wird um ca. 15 % steigen, d.h. liegt die heutige Grundsteuer für Hauseigentümer bei 90,00 € im Jahr werden künftig 13,50 € im Jahr mehr zu bezahlen sein. Liegt die heutige Grundsteuer z.B. bei 250,00 € im Jahr ist mit einer Mehrbelastung von rund 38,00 € jährlich zu rechnen.
Für die Mieter der Wohnungsunternehmen wird die zusätzliche Mietbelastung bei ca. 1,00 € im Monat liegen.
Von den ca. 1.690 in Eisenhüttenstadt ansässigen Gewerbetreibenden sind nur rund 370 Gewerbebetriebe, d.h. 22 % steuerpflichtig. Die beabsichtigte Anhebung der Gewerbesteuer von derzeitig 380% auf 395% stellt eine Erhöhung von 3,9 % dar.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
In der SVV am 26. Februar 2014 steht die Beschlussvorlage zur Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 2015 zur Entscheidung.
Das ist eine der zahlreichen Konsolidierungsmaßnahmen, die mit dem HSK 2013 in ihrer Gesamtheit beschlossen wurden und nun vor der Umsetzung stehen.
Die Frage nach der Höhe der zusätzlichen Belastung für jeden Einzelnen bewegt verständlicherweise viele Einwohner und Gewerbetreibende unserer Stadt.
Die konkrete Ermittlung ist sicher von den individuellen Gegebenheiten des Einzelnen abhängig, an einigen Beispielen soll der Umfang und das Ausmaß jedoch verdeutlicht werden:
Die Grundsteuer B (für Grundstücke) wird um ca. 15 % steigen, d.h. liegt die heutige Grundsteuer für Hauseigentümer bei 90,00 € im Jahr werden künftig 13,50 € im Jahr mehr zu bezahlen sein. Liegt die heutige Grundsteuer z.B. bei 250,00 € im Jahr ist mit einer Mehrbelastung von rund 38,00 € jährlich zu rechnen.
Für die Mieter der Wohnungsunternehmen wird die zusätzliche Mietbelastung bei ca. 1,00 € im Monat liegen.
Von den ca. 1.690 in Eisenhüttenstadt ansässigen Gewerbetreibenden sind nur rund 370 Gewerbebetriebe, d.h. 22 % steuerpflichtig. Die beabsichtigte Anhebung der Gewerbesteuer von derzeitig 380% auf 395% stellt eine Erhöhung von 3,9 % dar.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt