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NIEDERLAUSITZ aktuell

Windräder am falschen Ort? – geplante Anlagen bei Leeskow ausserhalb ausgewiesener Bereiche

20:00 Uhr | 2. Oktober 2012
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In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden.
Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.
Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.

In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden.
Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.
Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.

In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden.
Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.
Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.

In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden.
Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.
Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.

In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden.
Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.
Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.

In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden.
Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.
Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.

In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden.
Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.
Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.

In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden.
Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.
Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.

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Mann im Vetschauer Stadtpark niedergestochen – 16-Jähriger festgenommen

30.Juni 2025 | 8k Leser

Oberbürgermeister besuchte neue Ergotherapiepraxis in Cottbus

25.Juni 2025 | 6k Leser

Wie geht es weiter mit Ortsumfahrung Cottbus? Bürgerrunde in Kahren

26.Juni 2025 | 5.8k Leser

Pokaltermin steht: Energie Cottbus empfängt Hannover 96 am Samstag

25.Juni 2025 | 4.3k Leser

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ISAHR eröffnet neuen Immobilienshop in Cottbus!
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Am 27. und 28. Juni 2025 feiert ISAHR Bauen & Immobilien große Eröffnung in der Spremberger Straße 1 in Cottbus – mit Programm für Groß und Klein, spannenden Vorträgen, aktuellen ...Bauprojekten und persönlicher Beratung.
🎨 Kinder können beim Malwettbewerb mitmachen, 🧠 Erwachsene bei den Experten-Talks dabei sein.

📍 Alle Infos im Artikel:


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Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Erntestart für Spreewälder Gurken | Knösels Gemüse in Kasel-Golzig über Situation & Erwartung
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