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NIEDERLAUSITZ aktuell

Finanzämter Eberswalde, Calau und Kyritz für Grunderwerbsteuer verantwortlich

14:02 Uhr | 29. Dezember 2009
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Die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer wird in Brandenburg zentralisiert. Die Zuständigkeit übernehmen ab dem 1. Januar 2010 die Finanzämter Eberswalde, Calau und Kyritz. Bisher waren alle 15 brandenburgischen Finanzämter für die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. „Mit der Zentralisierung bündeln wir die Sachkompetenz und verbessern die Bearbeitungsabläufe in den Finanzämtern”, sagte Finanzminister Helmuth Markov heute in Potsdam.
Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch diese Zentralisierung keine weiteren Wege, erklärte Markov. Für die Grunderwerbsteuer müsse niemand ein Finanzamt persönlich aufsuchen. Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen.
Mit der Zentralisierung ist das Finanzamt Eberswalde bei der Grunderwerbsteuer für die Landkreise Uckermark, Barnim, Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) zuständig. Das Finanzamt Calau übernimmt die Aufgabe für die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming sowie für die kreisfreie Stadt Cottbus. Und das Finanzamt Kyritz ist zuständig für die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Havelland und Oberhavel sowie für die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer wird in Brandenburg zentralisiert. Die Zuständigkeit übernehmen ab dem 1. Januar 2010 die Finanzämter Eberswalde, Calau und Kyritz. Bisher waren alle 15 brandenburgischen Finanzämter für die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. „Mit der Zentralisierung bündeln wir die Sachkompetenz und verbessern die Bearbeitungsabläufe in den Finanzämtern”, sagte Finanzminister Helmuth Markov heute in Potsdam.
Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch diese Zentralisierung keine weiteren Wege, erklärte Markov. Für die Grunderwerbsteuer müsse niemand ein Finanzamt persönlich aufsuchen. Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen.
Mit der Zentralisierung ist das Finanzamt Eberswalde bei der Grunderwerbsteuer für die Landkreise Uckermark, Barnim, Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) zuständig. Das Finanzamt Calau übernimmt die Aufgabe für die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming sowie für die kreisfreie Stadt Cottbus. Und das Finanzamt Kyritz ist zuständig für die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Havelland und Oberhavel sowie für die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer wird in Brandenburg zentralisiert. Die Zuständigkeit übernehmen ab dem 1. Januar 2010 die Finanzämter Eberswalde, Calau und Kyritz. Bisher waren alle 15 brandenburgischen Finanzämter für die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. „Mit der Zentralisierung bündeln wir die Sachkompetenz und verbessern die Bearbeitungsabläufe in den Finanzämtern”, sagte Finanzminister Helmuth Markov heute in Potsdam.
Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch diese Zentralisierung keine weiteren Wege, erklärte Markov. Für die Grunderwerbsteuer müsse niemand ein Finanzamt persönlich aufsuchen. Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen.
Mit der Zentralisierung ist das Finanzamt Eberswalde bei der Grunderwerbsteuer für die Landkreise Uckermark, Barnim, Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) zuständig. Das Finanzamt Calau übernimmt die Aufgabe für die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming sowie für die kreisfreie Stadt Cottbus. Und das Finanzamt Kyritz ist zuständig für die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Havelland und Oberhavel sowie für die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer wird in Brandenburg zentralisiert. Die Zuständigkeit übernehmen ab dem 1. Januar 2010 die Finanzämter Eberswalde, Calau und Kyritz. Bisher waren alle 15 brandenburgischen Finanzämter für die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. „Mit der Zentralisierung bündeln wir die Sachkompetenz und verbessern die Bearbeitungsabläufe in den Finanzämtern”, sagte Finanzminister Helmuth Markov heute in Potsdam.
Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch diese Zentralisierung keine weiteren Wege, erklärte Markov. Für die Grunderwerbsteuer müsse niemand ein Finanzamt persönlich aufsuchen. Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen.
Mit der Zentralisierung ist das Finanzamt Eberswalde bei der Grunderwerbsteuer für die Landkreise Uckermark, Barnim, Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) zuständig. Das Finanzamt Calau übernimmt die Aufgabe für die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming sowie für die kreisfreie Stadt Cottbus. Und das Finanzamt Kyritz ist zuständig für die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Havelland und Oberhavel sowie für die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer wird in Brandenburg zentralisiert. Die Zuständigkeit übernehmen ab dem 1. Januar 2010 die Finanzämter Eberswalde, Calau und Kyritz. Bisher waren alle 15 brandenburgischen Finanzämter für die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. „Mit der Zentralisierung bündeln wir die Sachkompetenz und verbessern die Bearbeitungsabläufe in den Finanzämtern”, sagte Finanzminister Helmuth Markov heute in Potsdam.
Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch diese Zentralisierung keine weiteren Wege, erklärte Markov. Für die Grunderwerbsteuer müsse niemand ein Finanzamt persönlich aufsuchen. Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen.
Mit der Zentralisierung ist das Finanzamt Eberswalde bei der Grunderwerbsteuer für die Landkreise Uckermark, Barnim, Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) zuständig. Das Finanzamt Calau übernimmt die Aufgabe für die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming sowie für die kreisfreie Stadt Cottbus. Und das Finanzamt Kyritz ist zuständig für die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Havelland und Oberhavel sowie für die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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Quelle: Ministerium der Finanzen

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Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch diese Zentralisierung keine weiteren Wege, erklärte Markov. Für die Grunderwerbsteuer müsse niemand ein Finanzamt persönlich aufsuchen. Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen.
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Quelle: Ministerium der Finanzen

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