Wer in Brandenburg Raubfische angeln möchte, muss die Anglerprüfung bestehen und einen Fischereischein vorweisen. Am 12. August finden im Landratsamt Oberspreewald-Lausitz in Calau die Prüfungen statt, jeweils um 9:30 und 15 Uhr und mit maximal 25 Teilnehmern pro Termin. Wie der Landkreis mitteilte, werden in einem zweistündigen Multiple-Choice-Test 60 Fragen zu Fischkunde, Fischgewässerpflege, Fanggeräten und gesetzlichen Vorschriften geprüft. Anmeldungen sind bis zum 20. Juli möglich, die Gebühr beträgt 25 Euro.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:
Wer in Brandenburg Raubfische angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Grundlage hierfür bildet eine bestandene Anglerprüfung. Im Landkreis OSL finden die nächsten Prüfungen am Dienstag, den 12. August 2025, im Landratsamt Oberspreewald-Lausitz in Calau, Joachim-Gottschalk-Str. 36 statt. Die Anglerprüfungen werden von der unteren Fischereibehörde des Landkreises durchgeführt und beginnen um 9.30 Uhr sowie um 15.00 Uhr. Anmeldungen sind bis zum 20. Juli 2025 möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf jeweils maximal 25 Personen beschränkt.
Insgesamt sind 60 Fragen aus den Prüfungsgebieten Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch sowie die Behandlung der gefangenen Fische im zweistündigen Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. Auch über einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften, sollten die Teilnehmenden Auskunft geben können. Eine Auswahl möglicher Prüfungsfragen sowie ein beispielhafter Online-Test für die Anglerprüfung stellt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg auf seiner Internetseite https://fischereischeintest.brandenburg.de/ bereit.
Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme sind der Antrag auf Zulassung zur Anglerprüfung in Brandenburg (mit ersichtlicher Uhrzeit der entsprechenden Prüfung) und der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr. Diese sind schriftlich an die untere Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg oder an [email protected] zu senden. Minderjährige müssen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters vorweisen. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro (inklusive der Zeugniserteilung) und ist unter Angabe des Verwendungszweckes an die Sparkasse Niederlausitz, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50, BIC: WELADED1OSL, Verwendungszweck: 32.22000.6 zu überweisen.
Nach erfolgreich bestandener Anglerprüfung kann der Fischereischein mit dem ausgefüllten Antrag zur Erteilung eines Fischereischeins, eines gültigen Passbildes sowie dem Zeugnis zur bestandenen Anglerprüfung am gleichen Tag beantragt werden. Nach erfolgter Bearbeitung wird der Fischereischein postalisch zugestellt. Alle Informationen zur Anmeldung zur Anglerprüfung und entsprechende Antragsvordrucke stehen zudem auf der Internetseite der unteren Jagd- und Fischereibehörde des Landeskreises Oberspreewald-Lausitz, www.osl-online.de/jagd-fischerei, bereit.
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Red. / Presseinformation
Bild: Landkreis OSL/Sarah Werner