Zum Donnerstag, den 1. August 2013, tritt das Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Eltern, die ihre Kinder alternativ zu Kindertagesstätte oder Tagespflege zu Hause betreuen wollen, haben einkommensunabhängig Anspruch auf Gewährung.
Das Betreuungsgeld ist für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren sind im Anschluss an die Elterngeldmonate vorgesehen. Der Auszahlungsbetrag beträgt 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.
Bisher ist die zu verzeichnende Nachfrage eher zurückhaltend. Dies könnte damit zusammenhängen, dass Zuständigkeiten und Details erst kurzfristig bekannt sind.
Auch die Anrechnung des Betreuungsgeldes auf andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder den Kinderzuschlag könnten Erklärungen sein.
Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen der Elterngeldstelle im Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Telefon: 03573/870-4231 oder -4232).
Hier können interessierte Eltern konkrete Fragen stellen und das Betreuungsgeld selbst beantragen.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
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