Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine mutmaßliche rechtsextremistische Terrorgruppe erhoben, die auch in der Lausitz aktiv gewesen sein soll. Im Zentrum der Vorwürfe stehen ein Brandanschlag auf das Kulturhaus „Kultberg“ in Altdöbern sowie konkrete Anschlagspläne für eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Senftenberg. Die Taten werden der Gruppierung „Letzte Verteidigungs Welle“ zugerechnet, die laut Ermittlern den demokratischen Staat durch Gewalt destabilisieren will. Mehrere Beschuldigte, denen unter anderem versuchter Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer
Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, wurde vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer der rechtsextremistischen Vereinigung „Letzte Verteidigungs Welle“ erhoben. Den Angeschuldigten wird die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Drei von ihnen sollen innerhalb der Gruppierung als Rädelsführer agiert haben. Die Anklage umfasst unter anderem versuchten Mord, schwere Brandstiftung, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge sowie die Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten.
Brandanschlag auf Kulturhaus in Altdöbern
In Altdöbern sollen zwei der Angeschuldigten am frühen Morgen des 23. Oktober 2024 einen Brandanschlag auf das Kulturhaus „Kultberg“ verübt haben (->> wie berichtet). Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurde dabei Brandbeschleuniger eingesetzt. Der Gebäudekomplex war zu diesem Zeitpunkt bewohnt, verletzt wurde jedoch niemand. Die Ermittler gehen davon aus, dass dies lediglich dem Zufall zu verdanken war. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 550.000 Euro beziffert. Die Tat soll innerhalb der Gruppierung geplant und abgestimmt worden sein. Zudem sei im Vorfeld ein Video vorbereitet worden, mit dem der Anschlag angekündigt wurde, um weitere Mitglieder zu ähnlichen Taten zu motivieren.

Geplanter Anschlag auf Asylunterkunft in Senftenberg verhindert
Auch Senftenberg spielt in der Anklageschrift eine zentrale Rolle. Anfang Januar 2025 sollen mehrere Beschuldigte einen Brandanschlag auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft (->> wie berichtet) in der Stadt geplant haben. Zur Vorbereitung beschaffte einer der Angeschuldigten nach Angaben der Bundesanwaltschaft unerlaubt Pyrotechnik im Ausland. Zu einer Umsetzung der Tat kam es jedoch nicht, da die Beteiligten unabhängig voneinander festgenommen wurden. Die Ermittler werten den Vorgang dennoch als schwerwiegende Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat.
Neben den Bezügen nach Altdöbern und Senftenberg werden der Gruppierung weitere Taten angelastet. So sollen Anfang Januar 2025 zwei Angeschuldigte versucht haben, eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Schmölln in Brand zu setzen. Dabei schlugen sie ein Fenster ein und versuchten, entzündete Pyrotechnik in das Gebäude zu schießen. Zudem brachten sie nationalsozialistische Symbole und ausländerfeindliche Parolen an der Fassade an und posierten mit verbotenen Gesten. Ein Feuer brach nach Angaben der Bundesanwaltschaft nicht aus.
Festnahme bei Razzia im OSL-Kreis im Mai
Darüber hinaus sollen Mitglieder der Vereinigung zwischen August 2024 und Mai 2025 mehrfach Personen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten. Die Opfer wurden geschlagen oder getreten und erlitten teils erhebliche Verletzungen. In einem Fall kam es zu einem Raub, in einem weiteren zur Nötigung eines Minderjährigen, um Einschüchterung und Respekt gegenüber der Gruppierung zu erzeugen.
Bereits im Mai 2025 waren die Ermittlungen im Zuge einer bundesweiten Razzia öffentlich geworden. Dabei kam es unter anderem im Landkreis Oberspreewald Lausitz zu einer Festnahme (->> wie berichtet). Zu den damals bekannten Vorwürfen zählten bereits der Brandanschlag auf das Kulturhaus „Kultberg“ in Altdöbern sowie der vereitelte Anschlag in Senftenberg.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft waren mehrere Angeschuldigte zur Tatzeit Jugendliche oder Heranwachsende, weshalb das Jugendstrafrecht Anwendung findet. Mit Ausnahme eines Beschuldigten befinden sich alle weiterhin in Untersuchungshaft. Erste Festnahmen erfolgten im Februar 2025, weitere im Mai 2025. Der Haftbefehl gegen einen Angeschuldigten wurde im Juli 2025 außer Vollzug gesetzt.
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Red.







