Geflügelpest-Ausbruch in Oberspreewald-Lausitz
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind zwei erste Fälle der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) bestätigt worden. Betroffen sind zwei Kraniche, die Ende Oktober in Grünewalde und Zinnitz gefunden wurden. Der Landkreis hat eine Allgemeinverfügung mit Schutzmaßnahmen erlassen, die ab 7. November gilt.
Erste Nachweise bei Kranichen und zeitlicher Ablauf
Am 27. Oktober sichteten Einsatzkräfte am Seewaldsee in Grünewalde einen verendeten Kranich. Mitarbeitende des Veterinäramtes bargen das Tier gemeinsam mit der Feuerwehr Lauchhammer. Einen Tag später meldeten Bürgerinnen und Bürger einen weiteren Kranich im Calauer Ortsteil Zinnitz, der ebenfalls durch das Veterinäramt geborgen wurde. Die Proben beider Tiere wurden am 30. Oktober im Landeslabor untersucht und auf H5N1 positiv getestet. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte die Befunde am 6. November. Damit liegt ein Geflügelpest-Ausbruch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz offiziell vor, der nun konsequente Schutzmaßnahmen erforderlich macht.
Allgemeinverfügung: Aufstallung, Hygiene und Meldungen
Mit der amtlichen Bestätigung treten im Landkreis mehrere, auf die Geflügelhaltung ausgerichtete Regeln in Kraft. Sie sollen das Eintrags- und Verbreitungsrisiko in Hausgeflügelbestände deutlich senken. Der Landkreis verweist auf die vollständige Allgemeinverfügung unter osl-online.de/geflügelpest.
- Haltungen mit mehr als 50 Tieren müssen in geschlossenen Ställen oder unter wirksamen Vorrichtungen gegen Wildvogeleintrag geführt werden. Kleinere Bestände sollen vorsorglich ebenfalls eingestallt werden.
- Alle Geflügelhalter zeigen ihre Bestände unabhängig von der Größe umgehend beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft an, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
- Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen sind bis auf Weiteres untersagt.
- Gewerbliche Abgaben sind nur zulässig, wenn eine tierärztliche oder virologische Untersuchung eine Infektion ausschließt.
- Neuzugänge (inkl. Enten und Gänse) werden vor Eingliederung mindestens sieben Tage abgesondert oder virologisch negativ getestet. Das gilt ebenso für aufgenommene Wildvögel in Auffangstationen und Tierparks.
- Strenge Hygieneregeln sind einzuhalten: Fütterung nur an wildvogelgeschützten Stellen, keine Nutzung von für Wildvögel zugänglichem Wasser, sichere Lagerung von Futter und Einstreu, sowie Schuh- und ggf. Kleidungswechsel und Desinfektion vor Betreten der Ställe.
Beobachtung der Bestände und Meldung von Verdachtsfällen
Tierhaltungen achten verstärkt auf Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit oder Atemnot sowie auf ungewöhnliche Verluste. Bei jedem Verdacht informieren Halter unverzüglich das Veterinäramt. Für Bürgerinnen und Bürger gilt: Tote Vögel werden nicht ohne Schutz angefasst. Funde sind dem Veterinäramt zu melden – telefonisch unter 03573 870-4401 oder per E-Mail an [email protected]. Außerhalb der Sprechzeiten ist das Amt unter 03573 870-4400 erreichbar.
Hinweise für Jägerschaft und Bevölkerung in der Region
Die Jagd auf Enten und Wildgänse sowie das Verbringen geschossener Vögel durch Siedlungsgebiete sollte derzeit unterbleiben, um das Risiko einer Einschleppung in Hausgeflügel zu minimieren. Das Veterinäramt bittet um umsichtiges Verhalten und um konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, da der Geflügelpest-Ausbruch Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch umliegende Regionen betreffen kann.
Risikoeinschätzung des FLI und weiterführende Informationen
Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet in seiner aktuellen Einschätzung vom 20. Oktober 2025 das Risiko für Eintrag und Weiterverbreitung von HPAI-H5-Viren in Wasservogelpopulationen weiterhin als hoch. Ebenso wird das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände zoologischer Einrichtungen als hoch eingestuft. Weitere sachliche Informationen zur aviären Influenza stellt das FLI bereit unter fli.de. Landesweite Hinweise, FAQs und Meldungen finden Leserinnen und Leser zudem beim zuständigen Brandenburger Ministerium unter mluk.brandenburg.de. Die vollständige Allgemeinverfügung sowie aktuelle Meldungen des Landkreises sind unter osl-online.de/geflügelpest abrufbar.
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Red. / Presseinformation




