Um einer weiteren Schweinepest-Ausbreitung entgegenzuwirken, weitet der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Sperrzone I auf weitere Gebiete aus. Wie der Landkreis mitteilte, sind davon neben den bisher betroffenen Gemeinden jetzt auch Tettau, Frauendorf, Ruhland und Guteborn betroffen. Bedeuten wird das, dass unter anderem die Halter von Schweinen in der Sperrzone I zu bestimmten Verhaltensweisen und Handlungen verpflichtet sein werden. Das wurde in der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung festgehalten, die ab morgen in Kraft tritt.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese ab dem 05.02.2022 geltende Verfügung umfasst unter anderem die Ausweitung der Sperrzone I auf weitere Gebiete.
Mit der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung (TSAV) wird die TSAV vom 04.01.2022 aufgehoben. Die aktuelle TSAV tritt am 05.02.2022 in Kraft und umfasst die gleichen Inhalte, wie auch bereits die letzte Verfügung. Jedoch weitet die aktuelle TSAV die Sperrzone I und die damit geltenden Regelungen auf weitere Gebiet aus.
Bisher umfasste die Sperrzone I nur die Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Hermsdorf, Kroppen, Ortrand, Großkmehlen und Lindenau, sowie die Gemarkungen Hosena, Großkoschen, Kleinkoschen und Sedlitz der Gemeinde Senftenberg und die Gemarkung Lieske der Gemeinde Neu-Seeland.
Diese Gebiete sind weiterhin in der Sperrzone I verortet. Die für diese Gemeinden und Gemarkungen geltenden Regelungen sind unverändert und gelten somit auf Basis der aktuellen TSAV auch weiterhin.
Die aktuelle TSAV weitet die Sperrzone I und die damit einhergehenden Maßnahmen auf die Gemeinden Tettau, Frauendorf, Ruhland und Guteborn aus.
Im Rahmen der Allgemeinverfügung sind unter anderem die Halter von Schweinen in der Sperrzone I zu bestimmten Verhaltensweisen und Handlungen verpflichtet. Dazu zählt auch, dass Halter von Schweinen dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts, sowie verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte Schweine anzuzeigen haben.
Alle geltenden Regelungen sind vollständig nachzulesen in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 03.02.2022: https://daten2.verwaltungsportal.de/20220203_tsav_sperrzone_i_ausgeweitet.pdf
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Red. / Presseinformation
Bild: OSL