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NIEDERLAUSITZ aktuell

Kinder- und Jugenderholung wird durch das Bildungspaket gefördert – Statistik für 2011

17:12 Uhr | 21. Februar 2012
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Ab diesem Jahr sind die bisher durch das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz geförderten Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Bestandteil des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Anträge zur Teilnahme an Freizeiten sind beim Jobcenter bzw. beim Kreissozialamt des Landkreises OSL zu stellen. Die formale Antragstellung sollte so zeitig wie möglich erfolgen, Anlagen zur Begründung können nachgereicht werden.
Im vergangenen Jahr beantragten im Landkreis OSL 2251 Menschen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Insgesamt wurden 5766 Leistungen in einem Wert von 470.000 Euro bewilligt. Der Hauptanteil lag dabei bei Zuschüssen zum Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten, eintägigen Klassenfahrten und bei Mitgliedsbeiträgen an Vereine.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt seit 2011 für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien. Es beinhaltet Leistungen wie eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten), mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten), den persönlichen Schulbedarf (insgesamt einhundert Euro jährlich, in zwei Teilbeträgen), die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten), Lernförderungen (tatsächliche Kosten), die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Zuschuss), die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z.B. im Sportverein oder in der Musikschule, sowie die Teilnahme an Freizeiten (insgesamt zehn Euro monatlich).
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auf Antrag erbracht. Anträge können für Personen, welche bereits Leistungen nach SGB II erhalten in den Jobcentern Senftenberg, Lauchhammer und Lübbenau gestellt werden. Personen, die keine Leistungen nach SGB II erhalten, aber ihren Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können, wenden sich bitte ebenfalls an die Jobcenter. Personen, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, stellen die Anträge beim Kreissozialamt des Landkreises OSL.
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Ab diesem Jahr sind die bisher durch das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz geförderten Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Bestandteil des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Anträge zur Teilnahme an Freizeiten sind beim Jobcenter bzw. beim Kreissozialamt des Landkreises OSL zu stellen. Die formale Antragstellung sollte so zeitig wie möglich erfolgen, Anlagen zur Begründung können nachgereicht werden.
Im vergangenen Jahr beantragten im Landkreis OSL 2251 Menschen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Insgesamt wurden 5766 Leistungen in einem Wert von 470.000 Euro bewilligt. Der Hauptanteil lag dabei bei Zuschüssen zum Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten, eintägigen Klassenfahrten und bei Mitgliedsbeiträgen an Vereine.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt seit 2011 für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien. Es beinhaltet Leistungen wie eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten), mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten), den persönlichen Schulbedarf (insgesamt einhundert Euro jährlich, in zwei Teilbeträgen), die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten), Lernförderungen (tatsächliche Kosten), die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Zuschuss), die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z.B. im Sportverein oder in der Musikschule, sowie die Teilnahme an Freizeiten (insgesamt zehn Euro monatlich).
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auf Antrag erbracht. Anträge können für Personen, welche bereits Leistungen nach SGB II erhalten in den Jobcentern Senftenberg, Lauchhammer und Lübbenau gestellt werden. Personen, die keine Leistungen nach SGB II erhalten, aber ihren Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können, wenden sich bitte ebenfalls an die Jobcenter. Personen, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, stellen die Anträge beim Kreissozialamt des Landkreises OSL.
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Ab diesem Jahr sind die bisher durch das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz geförderten Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Bestandteil des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Anträge zur Teilnahme an Freizeiten sind beim Jobcenter bzw. beim Kreissozialamt des Landkreises OSL zu stellen. Die formale Antragstellung sollte so zeitig wie möglich erfolgen, Anlagen zur Begründung können nachgereicht werden.
Im vergangenen Jahr beantragten im Landkreis OSL 2251 Menschen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Insgesamt wurden 5766 Leistungen in einem Wert von 470.000 Euro bewilligt. Der Hauptanteil lag dabei bei Zuschüssen zum Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten, eintägigen Klassenfahrten und bei Mitgliedsbeiträgen an Vereine.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt seit 2011 für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien. Es beinhaltet Leistungen wie eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten), mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten), den persönlichen Schulbedarf (insgesamt einhundert Euro jährlich, in zwei Teilbeträgen), die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten), Lernförderungen (tatsächliche Kosten), die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Zuschuss), die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z.B. im Sportverein oder in der Musikschule, sowie die Teilnahme an Freizeiten (insgesamt zehn Euro monatlich).
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auf Antrag erbracht. Anträge können für Personen, welche bereits Leistungen nach SGB II erhalten in den Jobcentern Senftenberg, Lauchhammer und Lübbenau gestellt werden. Personen, die keine Leistungen nach SGB II erhalten, aber ihren Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können, wenden sich bitte ebenfalls an die Jobcenter. Personen, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, stellen die Anträge beim Kreissozialamt des Landkreises OSL.
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Ab diesem Jahr sind die bisher durch das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz geförderten Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Bestandteil des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Anträge zur Teilnahme an Freizeiten sind beim Jobcenter bzw. beim Kreissozialamt des Landkreises OSL zu stellen. Die formale Antragstellung sollte so zeitig wie möglich erfolgen, Anlagen zur Begründung können nachgereicht werden.
Im vergangenen Jahr beantragten im Landkreis OSL 2251 Menschen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Insgesamt wurden 5766 Leistungen in einem Wert von 470.000 Euro bewilligt. Der Hauptanteil lag dabei bei Zuschüssen zum Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten, eintägigen Klassenfahrten und bei Mitgliedsbeiträgen an Vereine.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt seit 2011 für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien. Es beinhaltet Leistungen wie eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten), mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten), den persönlichen Schulbedarf (insgesamt einhundert Euro jährlich, in zwei Teilbeträgen), die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten), Lernförderungen (tatsächliche Kosten), die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Zuschuss), die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z.B. im Sportverein oder in der Musikschule, sowie die Teilnahme an Freizeiten (insgesamt zehn Euro monatlich).
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auf Antrag erbracht. Anträge können für Personen, welche bereits Leistungen nach SGB II erhalten in den Jobcentern Senftenberg, Lauchhammer und Lübbenau gestellt werden. Personen, die keine Leistungen nach SGB II erhalten, aber ihren Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können, wenden sich bitte ebenfalls an die Jobcenter. Personen, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, stellen die Anträge beim Kreissozialamt des Landkreises OSL.
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Ab diesem Jahr sind die bisher durch das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz geförderten Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Bestandteil des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Anträge zur Teilnahme an Freizeiten sind beim Jobcenter bzw. beim Kreissozialamt des Landkreises OSL zu stellen. Die formale Antragstellung sollte so zeitig wie möglich erfolgen, Anlagen zur Begründung können nachgereicht werden.
Im vergangenen Jahr beantragten im Landkreis OSL 2251 Menschen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Insgesamt wurden 5766 Leistungen in einem Wert von 470.000 Euro bewilligt. Der Hauptanteil lag dabei bei Zuschüssen zum Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten, eintägigen Klassenfahrten und bei Mitgliedsbeiträgen an Vereine.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt seit 2011 für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien. Es beinhaltet Leistungen wie eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten), mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten), den persönlichen Schulbedarf (insgesamt einhundert Euro jährlich, in zwei Teilbeträgen), die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten), Lernförderungen (tatsächliche Kosten), die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Zuschuss), die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z.B. im Sportverein oder in der Musikschule, sowie die Teilnahme an Freizeiten (insgesamt zehn Euro monatlich).
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auf Antrag erbracht. Anträge können für Personen, welche bereits Leistungen nach SGB II erhalten in den Jobcentern Senftenberg, Lauchhammer und Lübbenau gestellt werden. Personen, die keine Leistungen nach SGB II erhalten, aber ihren Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können, wenden sich bitte ebenfalls an die Jobcenter. Personen, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, stellen die Anträge beim Kreissozialamt des Landkreises OSL.
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Ab diesem Jahr sind die bisher durch das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz geförderten Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Bestandteil des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Anträge zur Teilnahme an Freizeiten sind beim Jobcenter bzw. beim Kreissozialamt des Landkreises OSL zu stellen. Die formale Antragstellung sollte so zeitig wie möglich erfolgen, Anlagen zur Begründung können nachgereicht werden.
Im vergangenen Jahr beantragten im Landkreis OSL 2251 Menschen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Insgesamt wurden 5766 Leistungen in einem Wert von 470.000 Euro bewilligt. Der Hauptanteil lag dabei bei Zuschüssen zum Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten, eintägigen Klassenfahrten und bei Mitgliedsbeiträgen an Vereine.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt seit 2011 für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien. Es beinhaltet Leistungen wie eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten), mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten), den persönlichen Schulbedarf (insgesamt einhundert Euro jährlich, in zwei Teilbeträgen), die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten), Lernförderungen (tatsächliche Kosten), die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Zuschuss), die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z.B. im Sportverein oder in der Musikschule, sowie die Teilnahme an Freizeiten (insgesamt zehn Euro monatlich).
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auf Antrag erbracht. Anträge können für Personen, welche bereits Leistungen nach SGB II erhalten in den Jobcentern Senftenberg, Lauchhammer und Lübbenau gestellt werden. Personen, die keine Leistungen nach SGB II erhalten, aber ihren Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können, wenden sich bitte ebenfalls an die Jobcenter. Personen, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, stellen die Anträge beim Kreissozialamt des Landkreises OSL.
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Ab diesem Jahr sind die bisher durch das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz geförderten Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Bestandteil des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Anträge zur Teilnahme an Freizeiten sind beim Jobcenter bzw. beim Kreissozialamt des Landkreises OSL zu stellen. Die formale Antragstellung sollte so zeitig wie möglich erfolgen, Anlagen zur Begründung können nachgereicht werden.
Im vergangenen Jahr beantragten im Landkreis OSL 2251 Menschen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Insgesamt wurden 5766 Leistungen in einem Wert von 470.000 Euro bewilligt. Der Hauptanteil lag dabei bei Zuschüssen zum Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten, eintägigen Klassenfahrten und bei Mitgliedsbeiträgen an Vereine.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt seit 2011 für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien. Es beinhaltet Leistungen wie eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten), mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten), den persönlichen Schulbedarf (insgesamt einhundert Euro jährlich, in zwei Teilbeträgen), die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten), Lernförderungen (tatsächliche Kosten), die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Zuschuss), die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z.B. im Sportverein oder in der Musikschule, sowie die Teilnahme an Freizeiten (insgesamt zehn Euro monatlich).
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auf Antrag erbracht. Anträge können für Personen, welche bereits Leistungen nach SGB II erhalten in den Jobcentern Senftenberg, Lauchhammer und Lübbenau gestellt werden. Personen, die keine Leistungen nach SGB II erhalten, aber ihren Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können, wenden sich bitte ebenfalls an die Jobcenter. Personen, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, stellen die Anträge beim Kreissozialamt des Landkreises OSL.
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Ab diesem Jahr sind die bisher durch das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz geförderten Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Bestandteil des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Anträge zur Teilnahme an Freizeiten sind beim Jobcenter bzw. beim Kreissozialamt des Landkreises OSL zu stellen. Die formale Antragstellung sollte so zeitig wie möglich erfolgen, Anlagen zur Begründung können nachgereicht werden.
Im vergangenen Jahr beantragten im Landkreis OSL 2251 Menschen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Insgesamt wurden 5766 Leistungen in einem Wert von 470.000 Euro bewilligt. Der Hauptanteil lag dabei bei Zuschüssen zum Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten, eintägigen Klassenfahrten und bei Mitgliedsbeiträgen an Vereine.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt seit 2011 für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien. Es beinhaltet Leistungen wie eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten), mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten), den persönlichen Schulbedarf (insgesamt einhundert Euro jährlich, in zwei Teilbeträgen), die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten), Lernförderungen (tatsächliche Kosten), die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Zuschuss), die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z.B. im Sportverein oder in der Musikschule, sowie die Teilnahme an Freizeiten (insgesamt zehn Euro monatlich).
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auf Antrag erbracht. Anträge können für Personen, welche bereits Leistungen nach SGB II erhalten in den Jobcentern Senftenberg, Lauchhammer und Lübbenau gestellt werden. Personen, die keine Leistungen nach SGB II erhalten, aber ihren Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können, wenden sich bitte ebenfalls an die Jobcenter. Personen, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, stellen die Anträge beim Kreissozialamt des Landkreises OSL.
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

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Am 14.05.2025 fand bei der BEGESU in Cottbus der Unternehmertag "Be Gesund" für Führungskräfte zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz statt. Wir haben mit Geschäftsführer

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