18:27 Uhr 11.02.2021 | OSL: Erstmals Virus-Mutation nachgewiesen. Kitas öffnen ab Montag
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde erstmals die Corona-Mutation bei einer Person festgestellt. Weiterhin gab der Landkreis bekannt, dass am Montag die Kitas wieder öffnen dürfen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 143,5 und innerhalb eines Tages wurden 20 weitere Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
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Landkreis | OSL |
Neufälle im 24h-Vergleich | 20 |
bestätigte Fälle | 5.131 |
aktuelle Fälle | 344 |
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung | 15 |
Genesene | 4.570 |
Sterbefälle | 217 |
in Quarantäne | 1.282 |
7-Tage-Inzidenz | 143,5 |
18:24 Uhr 11.02.2021 | Corona-Mutation in Dahme-Spreewald nachgewiesen. 59 Erkrankte in Krankenhäusern
Im Landkreis Dahme-Spreewald wurden mittlerweile vier Infektionsfälle mit der Corona-Mutation nachgewiesen. Weiterhin wurden 31 Neuinfektionen registirert. Laut dem Landkreis sind derzeit 59 Erkrankte in stationärer Behandlung. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 89.
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Aktuelle Fallzahlen LDS laut Dashboard LAVG | |
bestätigte Infektionen | 4868 |
Veränderung zum Vortag | +31 |
Todesfälle | 189 |
genesen | 4353 |
aktuell infizierte Personen | 326 |
davon in stationärer Behandlung | 59 |
7-Tage-Inzidenz | 89,0 |
(Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des LAVG und derer des Landkreises Dahme-Spreewald zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen.) |
17:36 Uhr 11.02.2021 | Sprechzeitenregelung im Gubener Rathaus und im Bürgerservice
Trotz der aktuell positiven Tendenz von zurückgehenden Infektionszahlen im Landkreis Spree-Neiße bleibt der Bürgerservice (Service-Center) und das Rathaus, zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes weiterhin geschlossen. Einschließlich bis zum 27. Februar 2021 ist der Zutritt nur in begründeten Ausnahmefällen unter vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Bitte beschränken Sie Ihre Kommunikation, wenn möglich ausschließlich auf telefonische Anfragen oder schriftlich per E-Mail. Der Zutritt in das Rathaus ist nur in begründeten Ausnahmefällen vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, das Tragen einer medizinischen MundNasen-Bedeckung für Gäste im Rathaus und die persönliche Registrierung sind weiterhin Pflicht. Wir bitten für diese Einschränkung um Verständnis.
Tel.: 03561 6871 0
E-Mail: [email protected]
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)
17:00 Uhr 11.02.2021 | Stadt- und Regionalbibliothek Cottbus erweitert kontaktlose Angebote
Die Stadt- und Regionalbibliothek Cottbus, Berliner Straße 13/14, bleibt für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Die kontaktlose Ausleihe hat sich bewährt und wird rege genutzt. Da eine reguläre Öffnung momentan nicht absehbar ist, bietet das Haus ab Dienstag, dem 16. Februar, ebenfalls eine kontaktlose Rückgabe an. Bevor die Medien für andere Benutzer wieder zur Verfügung stehen, werden sie in Quarantäne „geschickt“.
Die Medien-Auswahl für die kontaktlose Ausleihe erfolgt vorab über den Online-Bibliothekskatalog (https://web-opac.bibliothek-cottbus.de). Maximal zehn der als verfügbar gekennzeichneten Titel können bestellt werden. Anzugeben sind: Name, Benutzer- und Telefonnummer sowie die gewünschten Titel einschließlich Verfasser und Signatur.
Die Wünsche werden über die E-Mail-Adresse [email protected] oder telefonisch über 0355 38060-24 von Dienstag bis Freitag, in der Zeit von 13 bis 15 Uhr, entgegengenommen. Für die Ausleihe und die Rücknahme werden konkrete Termine vergeben, die unbedingt einzuhalten sind. Für die Ausleihe sind der Benutzerausweis sowie ein passendes Transportbehältnis mitzubringen. Es gelten die aktuellen Hygienebestimmungen einschließlich der Maskenpflicht.
Grundsätzlich wird die Leihfrist aller bereits entliehenen Medien automatisch weiterverlängert, solange die Bibliothek geschlossen ist.
16:28 Uhr 11.02.2021 | Bautzen: 50 Neuinfektionen / Zehn Todesfälle / Inzidenzwert sinkt auf 106
Im Landkreis Bautzen sind bis zum Donnerstag, 11. Februar 2021, insgesamt 50 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.
Weitere 9 Patienten gelten als genesen. 467 Personen sind aktuell infiziert.
Zehn Patienten im Alter von 54 bis 92 Jahren sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn erhöht sich damit auf 560.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 106 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 1.117 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 116 Corona-Patienten behandelt, 16 davon auf einer Intensivstation.
Nach Bund-Länder-Treffen: Lockdown verlängert, Lockerungen angekündigt
Nach der Bund-Länder-Beratung am Mittwoch wird der derzeit geltende Lockdown bis 7. März 2021 verlängert. Durch die Impfungen in Alten- und Pflegeheimen wird nun ein Plan erarbeitet, wie Besuche wieder weitgehend normal erfolgen können. Die Öffnung von Schulen und Kitas regeln die Bundesländer allein. In Sachsen öffnen die Grundschulen und Kitas ab Montag, 15. Februar 2021. Alle Vereinbarung der Beratungen können im Internet nachgelesen werden.
Auch wenn sich Bund und Länder entsprechend abgestimmt haben – die Bundesländer müssen dies erst noch in Landesrecht umsetzen. Die konkreten Regeln des Freistaates werden am Freitag in der neuen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben.
Zu den geplanten Regeln zählt die Abholung bestellter Waren in Geschäften (Click & Collect), die Öffnung von Fahrschulen für beruflich notwendige Kurse und Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, die der berufsbezogenen, schulischen oder akademischen Ausbildung, einschließlich der Lehrkräfteausbildung, dienen.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Musikschulen für den Einzelunterricht von Personen zu öffnen, die im Jahr 2021 ein Musikstudium aufnehmen wollen, die vor einer für die weitere musikalische Ausbildung ausschlaggebenden Prüfung stehen oder die im Jahr 2021 an internationalen oder nationalen Wettbewerben teilnehmen werden. Die Musikschule Bautzen wird jedoch bis Ostern keinen Präsenzunterricht anbieten.
Weitere Lockerungen können Landkreise vornehmen, wenn innerhalb von sieben Tagen dauerhaft weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner festgestellt werden. Dies betrifft den 15-km-Radius für den Einkauf und die nächtliche Ausgangssperre.
Die Maskenpflicht gilt künftig auch für Fahrgemeinschaften sowie für Handwerker und Dienstleister beim Kundenbesuch, sofern andere Personen anwesend sind.
Friseure und Fußpflegen sollen ab 1. März wieder öffnen. Vorgesehen ist, dass sich Betriebsinhaber, Beschäftigte in Friseurbetrieben und Fußpflege sowie Unterrichtende in Fahrschulen für Kraftfahrzeuge oder Musikschulen und Musikpädagogen, die Einzelunterricht erteilen, ein Mal in der Woche auf das Coronavirus testen lassen müssen.
Die neue Verordnung soll zuvor im Landtag beraten werden und ab der kommenden Woche gelten. Dann läuft die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung aus.
Verschärfungen für tschechische Grenzpendler und Grenzgänger geplant
Aufgrund der hohen Infektionszahlen und dem Auftreten von ansteckenderen Corona-Varianten in Tschechien plant Sachsen in Abstimmung mit der Bundesregierung eine Verschärfung der Regelungen für Grenzpendler und Grenzgänger. Dies soll ab Sonnabend, 13. Februar 2021, gelten. Die Grenze darf dann nur noch von tschechischen Mitarbeitern in Kliniken, Pflege und Landwirtschaft passiert werden, die einen täglichen Test vorweisen müssen. Für alle anderen Branchen ist dies nicht mehr möglich, ohne in die vorgeschriebene Quarantäne gehen zu müssen. Der Freistaat will aus diesem Grund die Übernachtung von tschechischen Grenzgängern und Grenzpendlern in Sachsen unterstützen und wird daher die Übernachtungspauschale von 40 Euro je Mitarbeiter und Nacht sowie 20 Euro für begleitende Angehörige auf diese Branchen ausweiten. Bisher war diese auf Beschäftigte der kritischen Infrastruktur beschränkt.
Corona-Schnell-Tests für Erzieherinnen und Erzieher
Erzieherinnen und Erzieher von Kindertageseinrichtungen können sich im Zuge der Öffnung von Kitas einmalig per Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Die Tests werden vom Hausarzt durchgeführt und vom Freistaat bezahlt. Dazu ist von der Einrichtungsleitung ein Berechtigungsschreiben auszufüllen, der Vordruck kann auf der Webseite des Kita-Bildungsserver heruntergeladen werden.
Der Freistaat prüft derzeit, ob das Angebot auf regelmäßige Tests ausgeweitet werden kann. Unabhängig davon bietet das Gesundheitsamt regelmäßig kostenlose Schnelltests an. Diese müssen online reserviert werden.
Unternehmen können jetzt Anträge für Überbrückungshilfe III stellen
Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichnen, können ab sofort Gelder aus dem Programm „Überbrückungshilfe III“ des Bundes beantragen. Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) können Unternehmen damit maximal 800.000 Euro Abschlagszahlungen erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro können nach Angaben des Bundes ab dem 15. Februar 2021 fließen. Abschlagszahlungen über 400.000 Euro werden laut Bund ab Ende Februar ausgezahlt.
Bußgelder für Reiserückkehrer
Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten müssen sich in jedem Fall bei der Rückkehr beim Gesundheitsamt melden. Darauf weist das Gesundheitsamt aus aktuellem Anlass hin. Die Meldung kann über die Corona-Hotline oder das Internetportal erfolgen. Wer nicht von einer Ausnahmeregelung von der Quarantäne-Pflicht befreit ist, muss sich zusätzlich in Quarantäne begeben und einen Test vorweisen. Wer dies unterlässt, muss mit einem Bußgeld ab 500 Euro pro Person rechnen. Das Landratsamt ist verpflichtet, Hinweisen etwa von Schulen und Kitas nachzugehen.
Vergleich zum Vortag | ||
Gesamtzahl aller bestätigten Infektionen: | 18.422 | + 50 |
Genesene Patienten: | 17.395 | + 9 |
Todesfälle: | 560 | + 10 |
Aktuell erkrankt: | 467 | + 31 |
davon stationär: | 97 | – 2 |
Quarantänen aktuell: | 1.117 | – 33 |
Quarantänen beendet: | 53.722 | + 113 |
Tests vom Vortag: (nur Gesundheitsamt, ohne Hausärzte) | 60 | |
7-Tage-NeuInfektionen: (Bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl) | 318 | |
7-Tage-NeuInfektionen: (Bezogen auf 100.000 Einwohner) | 106 |
15:50 Uhr 11.02.2021 | Cottbuser Narrenweibe schnappten sich Schlipse
Der Verein der Cottbuser Narrenweiber war heute vor dem Rathaus und führte trotz der Corona-Pandemie die Tradition des Schlipsabschneidens durch. Das gab die Stadt Cottbus bekannt. Beigeordneter Dr. Markus Niggemann und die Präsidentin Marion Hirche empfingen die Narrenweiber und bekamen einen Wasserkasten zum weiteren Befüllen des Cottbuser Ostsees überreicht.
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14:34 Uhr 11.02.2021 | Görlitz: 13 Todesfälle / Inzidenzwert leicht auf 95,36 gesunken / 43 neue Fälle
Aktuelle Zahlen – Stand 11.02.2021
Aktuell | Neu zum Vortag | |
---|---|---|
Aktuell infizierte Personen | 371 | + 43* |
davon stationär in Behandlung im Landkreis Görlitz | 114 | – 3 |
* 43 Neuinfektionen, 35 genesene Personen und 13 Todesfälle (Die Todesfälle beziehen sich auf den Zeitraum vom 28.11.2020 bis 04.02.2021.)
7-Tage-Inzidenz
Tag 7 | Tag 6 | Tag 5 | Tag 4 | Tag 3 | Tag 2 | Tag 1 | GESAMT | je 100T EW |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
05.02. | 06.02. | 07.02. | 08.02. | 09.02. | 10.02. | 11.02. | ||
38 | 52 | 18 | 3 | 33 | 54 | 43 | 241 | 95,36 |
* Einwohnerzahl 252.725 zum 31.12.2019
Aktuell wurden im Landkreis Görlitz 43 Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum Vortag festgestellt. Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 42 Erwachsene und ein Kind. Unter den heutigen Neuinfektionen wurden zwei weitere Fälle der britischen Variante von SARS-CoV-2 gemeldet. Diese stehen in Verbindung mit den bereits bekannten Fällen. Damit wurde bei nunmehr neun Personen im Landkreis die Virus-Mutation nachgewiesen. Die ersten beiden Fälle waren am 30. Januar 2021 festgestellt worden.
Derzeit sind 371 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 95,36 je 100.000 Einwohner.
114 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 15 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 14.445 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 13.200 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen. Darüber hinaus gibt es 13 weitere Todesfälle im Zeitraum vom 28. November 2020 bis 4. Februar 2021 zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um drei Frauen und zehn Männer im Alter von 60 bis 93 Jahren. Die Zahl der im Landkreis Görlitz im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion Verstorbenen erhöht sich auf 874.
Auftreten der britischen Variante von SARS-CoV-2 im Landkreis Görlitz:
Im Landkreis Görlitz ist bisher bei neun Personen die britische Variante B.1.1.7 von SARS-CoV-2 nachgewiesen worden. Der Landkreis hat alle notwendigen Maßnahmen (Quarantäneanordnungen sowie Kontaktpersonennachverfolgung) sofort eingeleitet, um eine schnelle Ausbreitung der Virus-Mutation zu verhindern. Die Quarantäne-Zeit bei Corona-Mutationen beträgt 14 Tage, Verkürzungen sind in den Fällen nicht möglich.
Entwicklung der Infektionsfälle im Landkreis Görlitz ab März 2020
Stadt/Gemeinde | Gemeldete Coronafälle (davon neue) / aktive / gestorben | davon geheilt | ||
---|---|---|---|---|
Bad Muskau | 240 | 9 | † 21 | 210 (+2) |
Beiersdorf | 72 | 3 | † 3 (+1) | 66 (-1)* |
Bernstadt | 240 | 3 | † 8 | 229 |
Bertsdorf-Hörnitz | 129 (+1) | 6 | † 7 (+1) | 116 |
Boxberg | 299 (+1) | 8 | † 27 | 264 |
Dürrhennersdorf | 40 | 0 | † 2 | 38 (+1) |
Ebersbach-Neugersdorf | 539 (+4) | 30 | † 35 (+2) | 474 (+2) |
Gablenz | 86 (+1) | 1 | † 3 | 82 |
Görlitz | 2588 (+4) | 53 | † 169 (+1) | 2366 (+8) |
Groß Düben | 70 | 1 | † 2 | 67 |
Großschönau | 306 (+3) | 9 | † 28 | 269 (+5) |
Großschweidnitz | 56 | 2 | † 1 | 53 |
Hähnichen | 70 | 1 | † 2 | 67 |
Hainewalde | 72 | 1 | † 5 | 66 |
Herrnhut | 502 (+1) | 25 | † 8 | 469 (+5) |
Hohendubrau | 80 (+2) | 7 | † 2 | 71 |
Horka | 102 | 4 | † 6 | 92 |
Jonsdorf | 97 (+1) | 5 | † 8 | 84 |
Kodersdorf | 124 | 6 | † 2 | 116 |
Königshain | 49 | 1 | † 2 | 46 |
Kottmar | 417 | 6 | † 26 (+2) | 385 (-2)* |
Krauschwitz | 213 (+1) | 4 | † 18 (+1) | 191 |
Kreba-Neudorf | 69 | 1 | † 3 | 65 |
Lawalde | 81 | 5 | † 2 | 74 |
Leutersdorf | 156 | 4 | † 8 | 144 |
Löbau | 898 (+7) | 28 | † 47 | 823 (+2) |
Markersdorf | 193 (+1) | 2 | † 6 | 185 |
Mittelherwigsdorf | 269 | 3 | † 16 | 250 |
Mücka | 73 | 1 | † 4 | 68 |
Neißeaue | 80 | 4 | † 3 | 73 (-2)* |
Neusalza-Spremberg | 181 (+1) | 4 | † 9 | 168 |
Niesky | 609 | 5 | † 36 | 568 (+2) |
Oybin | 86 | 1 | † 13 | 72 |
Oderwitz | 408 | 13 | † 34 (+2) | 361 |
Olbersdorf | 291 (+1) | 12 | † 12 | 267 (+1) |
Oppach | 131 | 5 | † 5 | 121 |
Ostritz | 190 (+1) | 7 | † 22 (+1) | 161 |
Quitzdorf am See | 70 | 2 | † 3 | 65 |
Reichenbach | 257 | 7 | † 16 | 234 (+3) |
Rietschen | 187 | 4 | † 9 | 174 (+1) |
Rosenbach | 89 | 1 | † 3 | 85 |
Rothenburg | 371 (+1) | 6 | † 23 (+1) | 342 (+1) |
Schleife | 120 | 1 | † 5 | 114 |
Schönau-Berzdorf | 103 | 1 | † 5 | 97 |
Schönbach | 35 | 0 | † 1 | 34 |
Schöpstal | 135 (+2) | 5 | † 6 | 124 (-2)* |
Seifhennersdorf | 201 | 2 | † 19 | 180 |
Trebendorf | 47 | 1 | † 3 | 43 |
Vierkirchen | 104 | 7 | † 2 | 95 (+1) |
Waldhufen | 146 | 0 | † 8 | 138 (+1) |
Weißkeißel | 60 | 3 | † 3 | 54 |
Weißwasser | 851 (+1) | 13 | † 59 (+1) | 779 (+2) |
Zittau | 1563 (+9) | 38 | † 104 | 1421 (+5) |
Gesamtzahl der Infektionen / aktive Fälle / Todesfälle | 14.445 (+43) / 371 / (†) 874 (+13) | 13.200 (+35) |
(Stand: 11.02.2021)
* Aufgrund von Eingabefehlern in der Statistik musste eine Korrektur in einzelnen Gemeinden erfolgen.
14:30 Uhr 11.02.2021 | Spree-Neiße: Inzidenz fällt auf 95,8 / Neun Neinfektionen
Bestätigte Fälle: 5376
Veränderung zum Vortag: + 9
davon stationäre Behandlung: 42
verstorben: 165
Quarantäne: ca. 700
davon geheilt: 3585
Inzidenzwert: 95,8
Stadt Spremberg: + 2
Stadt Forst (Lausitz): + 2
Stadt Guben: + 1
Stadt Drebkau:
Stadt Welzow:
Gemeinde Kolkwitz:
Gemeinde Schenkendöbern: + 1
Gemeinde Neuhausen/Spree: + 1
Amt Burg (Spreewald): + 2
Amt Döbern-Land:
Amt Peitz:
z.Zt. nicht im Landkreis:
14:28 Uhr 11.02.2021 | Elbe-Elster: Ein Todesfall / 23 neue Fälle / Inzidenz leicht angestiegen auf 99,2
gesamt positiv Getestete: 4.655 (+ 23 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 263 (- 10 zum Vortag)
genesene Personen: 4.227 (+ 32 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 99,2 (98,2 am Vortag)
stationär behandelte Personen: 27 (Stand 11.02.21)
davon intensivmedizinisch: 6 (Stand 11.02.21)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 860 (- 880 zur Vorwoche/Stand 05.02.21)
verstorben: 165 Personen (+ 1 zum Vortag)
14:22 Uhr 11.02.2021 | Oder-Spree: Inzidenz steigt auf 61,0 / Weitere 38 Neuinfektionen / Ein Todesfall
Im Landkreis Oder-Spree sind laut Statistik des Robert Koch-Instituts (RKI) mit Stand 11. Februar 2021 282 Menschen nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Es wurden 38 neue Fälle erfasst. Die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt in Oder-Spree laut der Daten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bei 61,0 – der Durchschnittswert für Brandenburg bei 79,1.
Kumuliert wurden seit Beginn des Pandemiegeschehens 5294 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bisher gelten 4770 Infizierte als genesen. Eine weitere Person ist im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen verstorben. Damit sind im Kontext mit dem Coronavirus jetzt 242 Todesfälle in Oder-Spree zu beklagen.
Das Land Brandenburg hat am 1. Februar sein Meldeverfahren für die laborbestätigten COVID-19-Fälle an die bundesweite Pandemieberichterstattung angeglichen. Datengrundlage für alle Veröffentlichungen ist die Meldesoftware SurvNet des Robert Koch-Instituts. Die Daten können über das Dashboard für das Land Brandenburg abgerufen werden.
Aufgrund der veränderten Datenerfassung steht die bislang nach Kommunen ausgewiesene Übersicht der Fallzahlen vorübergehend nicht zur Verfügung.
14:13 Uhr 11.02.2021 | Ein weiterer Fall der britischen Corona-Mutation in Cottbus. Drei Todesfälle
In Cottbus wurde erneut ein Fall der britischen Corona-Mutation registriert sowie 12 Neuinfektionen. Das gab die Stadt Cottbus bekannt. Zudem sind drei weitere Personen im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben. Der Inzidenzwert liegt derzeit bei 99.
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12:46 Uhr 11.02.2021 | Bundesministerium für Wirtschaft informiert zu Corona-Überbrückungshilfen
Das Bundesministerium für Wirtschaft informiert zu den Corona-Überbrückungshilfen. Das gab der Landkreis Spree-Neiße heute bekannt. Demzufolge finden antragsberechtigte Unternehmer alle relevanten Informationen zur dritten Förderphase des Bundesprogramms in einem Ratgeber zusammengefasst.
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12:29 Uhr 11.02.2021 | Brandenburg fördert Schnelltests für Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe
Das Land Brandenburg fördert für die Beschäftigten in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen von Februar bis Ende April Antigen-Schnelltests. Das gab das Bildungsministerium heute bekannt. Demzufolge werden innerhalb von sieben Tagen bis zu zwei Schnelltests für die Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.
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10:33 Uhr 11.02.2021 | 538 neue Fälle in Brandenburg / Bisher insgesamt 120.154 Impfungen
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 538 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 72.184 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 11.02.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 684 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 140 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 110 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 63.541 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+689 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 5.898 (-184).
Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 120.154 (Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 10.02.2021). Diese Gesamtzahl enthält 80.169 Erstimpfungen und 39.985 Zweitimpfungen.
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 11.02., 00:00 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) |
Barnim | +19 | 3.916 | 72,9 | 154 (+0) |
Brandenburg a. d. H. | +8 | 1.439 | 52,6 | 64 (+1) |
Cottbus/Chóśebuz | +29 | 4.080 | 104,3 | 146 (+3) |
Dahme-Spreewald | +31 | 4.868 | 89,0 | 189 (+2) |
Elbe-Elster | +23 | 4.655 | 99,2 | 165 (+1) |
Frankfurt (Oder) | +4 | 1.459 | 29,4 | 85 (+6) |
Havelland | +24 | 3.804 | 75,5 | 122 (+5) |
Märkisch-Oderland | +35 | 4.523 | 63,3 | 207 (+2) |
Oberhavel | +40 | 5.183 | 92,5 | 158 (+2) |
Oberspreewald-Lausitz | +20 | 5.131 | 143,5 | 217 (+1) |
Oder-Spree | +38 | 5.294 | 61,0 | 242 (+1) |
Ostprignitz-Ruppin | +12 | 3.045 | 79,9 | 108 (+1) |
Potsdam | +74 | 4.827 | 38,3 | 213 (+0) |
Potsdam-Mittelmark | +33 | 5.468 | 60,0 | 140 (+0) |
Prignitz | +62 | 2.158 | 166,8 | 103 (+2) |
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa | +32 | 5.382 | 116,1 | 164 (+1) |
Teltow-Fläming | +39 | 4.381 | 71,2 | 137 (+0) |
Uckermark | +15 | 2.571 | 66,4 | 131 (+5) |
Brandenburg gesamt | +538 | 72.184 | 79,1 | 2.745 (+33) |
Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.
Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI> bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.
Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
10:03 Uhr 11.02.2021 | Lage im Sana-Herzzentrum Cottbus
Anzahl der aktuell behandelten Covid-19 Patienten im SHC gesamt | davon Patienten mit intensivmedizinischer Betreuung | Anzahl intensivmedizinisch betreuter Patienten auf ECMO Plätzen |
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