16:59 Uhr, 25.11.2020 | Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Am Mittwoch, 25.11.2020, führt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz brandenburgweit erneut die Liste der Landkreise mit den höchsten Neuinfektionen innerhalb einer Woche an. Die 7-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt bei 234,07. Ebenfalls hohe Werte verzeichnen Spree-Neiße (223,4) und Cottbus (208,7).
Die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 steigt in Summe auf 983. Derzeit sind 457 Personen infiziert.
Seit Wochenbeginn sind drei weitere Personen aus dem Landkreis an den Folgen einer Coronainfektion verstorben. Damit steigt die Zahl der Todesfälle auf 13 an.
In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.436 Frauen, Männer und Kinder.
Das Klinikum Niederlausitz hat die Behandlungsmöglichkeiten für Corona-Patienten innerhalb kürzester Zeit massiv aufgebaut. Doch auch diese Kapazitäten drohen inzwischen an ihre Grenzen zu stoßen. Aktuell werden im Klinikum 39 Corona-Patienten behandelt. Allein im Oktober und November 2020 waren es in Summe bereits ca. 100 Männer und Frauen. Immer wieder müssen Patienten beatmet werden. Viele Klinikum-Mitarbeiter arbeiten am Limit. Gleichzeitig ist von einem weiteren Anstieg der Fallzahlen auszugehen.
Angaben zu Einrichtungen
Immer wieder werden auch an Schulen Infektionen nachgewiesen. Das MBJS veröffentlicht mittlerweile unter anderem auf Grundlage des Schuldatenerhebungsportals ZENSOS regelmäßig Angaben zur aktuellen Corona-Lage an den Schulen im Land.
Mit Stand heute befinden sich in OSL an 16 Schulen einzelne Schüler, Klassen oder Gruppen aufgrund von Kontakten zu Corona-Infizierten in 14-tägiger häuslicher Quarantäne. Mit Blick auf die Kitas sind derzeit Fälle in 6 Einrichtungen bekannt.
Wie die Staatskanzlei des Landes Brandenburg am Dienstag mitteilte, verlängert sich die Corona-Teststrategie für Kitas und Schulen zunächst um zwei weitere Monate. Damit können sich alle Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten auch noch im Dezember und Januar jeweils einmal auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.
Im Ergebnis der Umsetzung ihrer Testkonzepte melden immer wieder auch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mögliche Corona-Infektionen. Derzeit betrifft dies 5 Einrichtungen im Landkreis. In den betroffenen Einrichtungen werden in Abstimmung zwischen Einrichtungsleitung und dem Gesundheitsamt verschiedene organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um eine Verbreitung des Virus innerhalb der Einrichtungen zu verhindern. Dies betrifft unter anderem schärfere Hygiene- und Infektionsmaßnahmen, räumliche und personelle Maßnahmen zur weiteren Kontaktreduzierung, zusätzliche Personalschutzmaßnahmen und ein strenges Besuchsmanagement. Grundlage bilden die Empfehlungen des RKI zu Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen.
Vorschläge für Impfzentren
Die Kreisverwaltung wird sich aktiv in die Entscheidungsfindung für mögliche Standorte künftiger Impfzentren im Land Brandenburg einbringen. In einem in dieser Woche ergangenen Schreiben an das Land Brandenburg schlägt Landrat Siegurd Heinze zwei aus seiner Sicht geeignete Standorte im Landkreis vor. Auf die beiden Vorschläge wird er in der kommenden Kreistagssitzung am 26.11. eingehen.
Landkreis warnt vor falschen Kontrolleuren
Die Kreisverwaltung führt in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Städte, Ämter und Gemeinde aktuell in allen elf OSL-Kommunen verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg durch. Anlass hierfür bilden die besorgniserregende Fallzahlentwicklung im Landkreis und die damit verbundenen Herausforderungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst und die ambulante medizinische Versorgung.
Aufgrund von Meldungen aus einzelnen Verkaufseinrichtungen in der Stadt Großräschen zu Personen, die sich als vermeintliche Kontrolleure ausgeben und Geld verlangen, bittet die Verwaltung Bürgerinnen und Bürger um Wachsamkeit und sensibilisiert für das Thema. Im Zweifel sollte die Polizei gerufen werden.
Die Kontrollen durch die Kreisverwaltung, u.a. in Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels, finden stets in 2er-Teams statt, bestehend aus jeweils einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung und des Ordnungsamtes der Kommune. Die Kontrolleure sind anhand ihrer Dienstkleidung äußerlich als Vertreter der Verwaltung erkennbar (Jacke mit Aufschrift „Ordnungsamt“ bzw. gelbe Weste mit Aufschrift „Landkreis Oberspreewald-Lausitz“). Gaststätten, Imbisse, Bäcker und Fleischer werden durch die Lebensmittelkontrolleure der Kreisverwaltung im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit kontrolliert.
Alle Kontrolleure verfügen über einen Dienstausweis und ein entsprechendes Legitimationsschreiben der Kreisverwaltung zur Durchführung der Kontrollen.
Die Kontrolleure des Landkreises weisen auf festgestellte Verstöße hin, verbunden mit der Aufforderung, die „Mängel“ abzustellen. Vorsätzliche Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Tragen bspw. Kunden in einem Laden vorsätzlich und trotz Ansprache keine Mund-Nasen-Bedeckung, so müssen sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.
Wichtiger Hinweis: Verwarnungsgelder werden in keinem Fall vor Ort erhoben. Die Ordnungswidrigkeit wird immer zunächst schriftlich aufgenommen. Später erhalten die Betroffenen Post von der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung.
Verdienstausfall im Fall von Quarantäne beim Kind
Erwerbstätige Eltern, welche aufgrund einer behördlichen Kita- oder Schulschließung ihre Kinder betreuen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben gemäß Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung. Weniger eindeutig verhielt es sich bislang in dem Fall, wenn ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreut werden muss.
Mit dem „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das am 19. November in Kraft trat, wurde nunmehr seitens des Gesetzgebers präzisiert.
Das Gesetz sieht neben anderen Regelungen u.a. entsprechende Unterstützung für erwerbstätige Eltern zu. Es gilt: Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern wird bis März 2021 fortgeführt. Zudem besteht nunmehr ein Entschädigungsanspruch auch für Eltern, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuen.
14:10 Uhr, 25.11.2020 | Finsterwalder Krankenhaus wird Schwerpunkt für Coronavirus-Patienten
Das Elbe-Elster Klinikum behandelt aktuell 25 Covid-19-Patienten, davon sind vier Patienten intensivpflichtig (Stand: 25. November). Nicht nur der tägliche Blick auf die Corona-Fallzahlen, sondern auch weitere Fragen beherrschen derzeit den Klinikalltag an allen drei Krankenhausstandorten: Sind die Bettenkapazitäten ausreichend? Haben wir genügend Mitarbeiter? Wie viele Mitarbeiter sind in Quarantäne? Wie ist der Stand der Schutzausrüstung? Diesen Fragen stellte sich das Klinikum und entschied, ab sofort die Versorgung der Coronavirus-Patienten am Krankenhausstandort in Finsterwalde zu konzentrieren. Hier sollen nun ausschließlich COVID-Patienten behandelt werden, da eine Station bei den aktuellen Fallzahlen nicht mehr ausreicht.
Zum gesdamten Artikel -> Weiterlesen
12:02 Uhr, 25.11.2020 | Weniger Neuinfektionen, mehr Quarantäne-Betroffene an Brandenburger Schulen
Das Brandenburger Bildungsministerium meldet in seinem täglichen Update weniger Neuinfektionen an Schulen, allerdings mehr Quarantäne-Betroffene. Aktuell sind landesweit vier Schulen komplett geschlossen. Die gesamte Übersicht gibt es in der Meldung des Ministeriums -> Hier weiterlesen.
12:02 Uhr, 25.11.2020 | 42 Neuinfektionen in Cottbus. 57 Patienten im CTK
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus ist auf kumuliert 1.053 gestiegen. Das sind 42 positive Testergebnisse mehr als am Vortag. Aktuell infiziert sind labordiagnostisch bestätigt 739 Personen. Mehr Infos zur aktuellen Lage gibt es in der Meldung der Stadt -> Hier weiterlesen.
10:11 Uhr, 25.11.2020 | 482 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 6.002
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 482 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 17.807 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 25.11.2020, 08:30 Uhr). Aktuell werden 469 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 109 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 67 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 11.471 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+393 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 6.002 (+78).
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 25.11., 08:30 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | Sterbefälle* Wohnortprinzip Kumuliert |
Barnim | +24 | 1417 | 120,4 | 52 (+3) |
Brandenburg a. d. H. | +7 | 354 | 120,5 | 2 |
Cottbus | +17 | 1009 | 208,7 | 24 |
Dahme-Spreewald | +19 | 1225 | 86,7 | 10 |
Elbe-Elster | +20 | 820 | 126,7 | 9 (+1) |
Frankfurt (Oder) | +16 | 331 | 112,6 | 3 |
Havelland | +45 | 1046 | 150,9 | 12 (+2) |
Märkisch-Oderland | +28 | 1112 | 111,4 | 24 (+1) |
Oberhavel | +45 | 1351 | 102,9 | 13 (+1) |
Oberspreewald-Lausitz | +45 | 983 | 234,1 | 13 (+2) |
Oder-Spree | +42 | 1222 | 147,1 | 15 |
Ostprignitz-Ruppin | +8 | 488 | 64,7 | 0 |
Potsdam | +22 | 1681 | 97,6 | 55 |
Potsdam-Mittelmark | +66 | 1626 | 95,6 | 48 |
Prignitz | +3 | 297 | 42,0 | 3 |
Spree-Neiße | +37 | 1145 | 223,4 | 20 |
Teltow-Fläming | +12 | 1213 | 111,2 | 20 (+1) |
Uckermark | +26 | 487 | 113,5 | 11 |
Brandenburg gesamt | +482 | 17.807 | 123,7 | 334 (+11) |
* In Klammern: Veränderung im Vergleich zum Vortag
Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.
Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.
Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.